TÜBINGEN C.7.
I.
Der Ortsname und die archäolog. Überreste von Reihengräbern weisen die Entstehung der Siedlung T. in den Zeithorizont des 6. Jh.s. Der Ort liegt auf einem niedrigen Sporn zw. den Tälern von Neckar und Ammer, in unmittelbarer Nähe wichtiger Verkehrswege, von denen zwei als alte Römerstraßen ermittelt wurden. Die erste schriftl. Erwähnung fällt in das Jahr 1078, als Kg. Heinrich IV. im Investiturstreit die Burg belagerte. Während der Belagerung, die möglicherw. ein Ende durch die Unterwerfung eines Gf.en Hugo fand, starb der Ebf. von → Trier. Wenige Jahrespäter begegnen in Quellen aus dem Umkreis der Reformabtei Hirsau die Brüder Gf. Heinrich und Gf. Hugo von T. Diese Nachrichten lassen erkennen, daß Gf. Heinrich einen comitatus verwaltete, der den dem Nordschwarzwald vorgelagerten Nagoldgau umfaßte. Zudem befand sich Reichskirchengut in seiner Verfügung. Die Namen von Tübinger Vasallen belegen einen herrschaftl. Einfluß im Schönbuch, einem ausgedehnten Reichswald zw. T. und → Stuttgart. Die Gründung von Kl. Blaubeuren 1085 zeigt, daß die Tübinger auch in diesem Raum über reichen Besitz und Herrschaftsrechte verfügten. - D,BW, Reg.bez. T., Kr. T.
II.
Burg und Siedlung T. müssen bereits um 1100 oder doch bald danach zentralörtl. Funktionen besessen haben, wie das rasche Aufkommen und die weite Verbreitung einer Tuengensis moneta nahelegen. Da zu einer Münze bekanntl. immer auch ein Markt gehört, kann man im Fall von T. bereits für das frühe 12. Jh. mit einer bestimmten Stufe der Stadtwerdung rechnen, »die auch am Geltungsgebiet der Tübinger Maße abzulesen ist«. Der rasche Aufstieg der Gf.en von T., erkennbar an der Übernahme des Titels eines comes palatinus,diversen hochrangigen und oft auch einträgl. Heiratsverbindungen, dem Aufbau von Herrschaften mit flächenhaften Charakter, sowie der Gründung des Prämonstratenserstifts Marchtal an der Donau (1171) und eines fortan zur Grablege bestimmten Kl.s im nahen Bebenhausen (ab 1183), blieb sicher auch für die Siedlung nicht ohne Folgen. Die Burg mit Kapelle und caminata, eine aufwendige Hofhaltung - 1191 erscheint das Amt eines dapifer, ein Brühl, eine enorme Zahl von Ministerialen, deren Geschichte noch zu schreiben ist - werden die werdende Stadt sichernicht unbeeinflußt gelassen haben. Tübinger Einw. aus der zweiten Hälfte des 12. Jh.s begegnen bereits in nicht geringer Zahl im ältesten Pilgerbruderschaftsbuch von St. Matthias in → Trier, das nach der Auffindung der Gebeine des hl. Matthias 1127 rasch zum überregionalen Wallfahrtszentrum aufgestiegen war. Wie es Jürgen Sydow einmal formuliert hat, besteht die begründete Annahme, »daß noch im Laufe des 12. Jahrhunderts Tübingen die verschiedenen Stufen vom Markt zur Stadt durchlaufen hat, und daß es mehr ein Zufall ist, wenn es erst 1231 nun auch urkundlich als ›Stadt‹bezeichnet wird«.
Die Herrschaft Pfgf. Rudolfs I. von 1182-1219 markiert den absoluten Höhepunkt in der Geschichte der T.er. Rudolfs Bruder Hugo erhielt den größten Teil der mütterl. Bregenzer Erbmasse am Bodensee und begründete als Gf. von Montfort eine Seitenlinie. Das Wappen des Bundeslandes Vorarlberg, die Lanzenfahne der Tübinger, zeugt noch heute von diesem erfolgreichen Ausgriff der Dynastie. Rudolf selbst kontrollierte einen Raum, der von der Murg im Nordschwarzwald bis nach Asperg reichte. Während die Welfen in eine große Krise gerieten und ihren schwäb. Besitz veräußerten, dersöhnelose Hzg. Berthold V. dem Ende einer von den Zähringern durch zwei Jh.e verfolgten Herrschaftsbildung entgegenlebte und die → Staufer sich an weitaus größeren Zielen orientierten, bewegte Rudolf die Herrschaft der T.er ein gutes Stück in Richtung auf ein weiträumiges und lebenskräftiges Territorium zu. Mit der Gründung des Kl.s Bebenhausen, kurz vor 1187, entsprach der Pfgf. auch in dieser Richtung dem ma. Ideal eines Herrschers in beeindruckender Weise. Zudem belegt die Errichtung eines Kl.s im nahen Bebenhausen die wachsende Bedeutung von T. Nicht mehr Blaubeuren, Marchtalan der Donau oder Kl. Reichenbach im Schwarzwald sollten der Dynastie als Grablege und Zentrum ihrer Memorialfürsorge dienen, sondern die neue Zisterze im Schönbuch.
Neben diesem für die werdende Stadt T. wichtigen Zuwachs herrschaftl. Präsenz - zum Stammsitz war in unmittelbarer Nachbarschaft die neue Grablege der Dynastie getreten -, sind unbedingt noch die zahlr. Städtegründungen der Pfgf.en zu nennen, die das Gewicht T.s nicht unbeträchtl. vermehrten. Blaubeuren, Lonsee, Herrenberg, Böblingen, Sindelfingen, Asperg, Heimsheim, Horb und Nagold verdanken ihre Stadtwerdung den T.ern. Diese neuen Städte erhielten entweder T.er Stadtrecht verliehen oder suchten doch bei gezweitem Urteil in T. eine Rechtsbelehrung. Die Rolle von T. als sog. Oberhof istnoch nicht restlos geklärt und die Liste von 1493, die nahezu 75 Städte und Dörfer ihr Recht in T. suchen läßt, kann nur bedingt für ältere Zustände in Anspruch genommen werden. Auf alle Fälle dürfen wir aber von einem T.er Rechtskreis sprechen, der im Spät- MA auch Siedlungen und Städte umfaßte, die nicht mit T.er Recht bewidmet waren. Die zentralörtl. Funktion T.s im Rahmen von Münze und Markt wurde schon kurz angesprochen. Der T.er Pfennig beherrschte bis in die zweite Hälfte des 13. Jh.s, als der leichtere Heller seinen Siegeszug antrat, einen relativ geschlossenen Raum, der vomSchwarzwald über den mittleren Neckar bis auf die Alb reichte. In diesem Zusammenhang muß noch das T.er Maß Erwähnung finden, das für viele Siedlungen die Norm abgab. Zahlr. Orte »pfechteten« in T., holten hier also ihr Maß und Gewicht.
III.
So kam T. mit der Zeit in vielen wichtigen Bereichen des Rechts- und Wirtschaftslebens eine bestimmende Größe zu. Der Aufstieg zur Hauptstadt eines Territoriums aber blieb T. verwehrt, weil den Pfgf.en der Aufbau einer Landesherrschaft nicht gelang. Zwar konnte Rudolf I. von Tübingen das auf den unterschiedlichsten Rechts- und Besitztiteln errichtete Fundament wesentl. festigen, auf dem seine Nachfolger ein Territorium hätten errichten können, wie es bspw. Generationen später das Haus Württemberg verstand. Doch keine 50 Jahre nach Rudolfs Tod i. J. 1219 warendie T.er nur noch eine drittrangige Größe im Kampf um die Vorherrschaft zw. Schwarzwald und Neckar. Sie lebten fast ausschließl. vom Verkauf ihrer Besitzungen. Um die Mitte des 14. Jh.s war das meiste veräußert, selbst T., das man 1342 endgültig in württ. Hände gab. Die T.er haben das Ziel nicht erreicht, aber ihren Nachfolgern, den Württembergern, gelang es, den eingeschlagenen Weg mit Erfolg fortzusetzen. Die Württemberger konnten im 13. Jh. ihr Fundament in erster Linie auf Kosten der Staufer und des Reiches erweitern. Im 14. Jh. waren es v. a. die Territorialbausteine aus demHerrschaftskomplex der T.er, die den fast sprungartigen Aufstieg der Württemberger zur Landesherrschaft kennzeichnen. Dabei haben die Württemberger häufig die in der Zeit der T.er gewachsenen und geprägten Strukturen übernommen und nicht zuletzt auch dem Gewicht der Stadt T. als ehemaligem Herrschaftszentrum mit zentralörtl. Funktionen Rechnung getragen.
Gleichwohl ist nicht zu übersehen, daß T. im Itinerar der Gf.en von Württemberg nur eine untergeordnete Rolle spielte. Wie es scheint, wuchs erst mit der Landesteilung von 1442 der Stadt im herrschaftl. Konzept der Gf.en wieder eine größere Rolle zu, war T. doch eindeutig die größte Stadt im Territorium von Ludwig I. So ist der Gf. fast jedes Jahr wenigstens einmal in T. nachzuweisen. Nach seinem frühen Tod 1450 finden wir auch seine noch unmündigen Söhne, den kranken und schon 1457 verstorbenen Ludwig II. und Eberhard V. hin und wieder in der Stadt am Neckar. Noch vor demAntritt seiner Regierung i. J. 1459 lebte er 1455 einige Zeit im Schlosz Tüwingen. Ab 1459 kann man beobachten, wie der Stellenwert der Stadt ständig zunimmt, dabei hat es sicher eine Rolle gespielt, daß Eberhards Mutter Mechthild von der Pfalz, seit 1452 mit Ehzg. Albrecht VI. von Österreich verheiratet, sich zumeist in Böblingen und v. a. in ihrer Res. Rottenburg aufhielt. Mechthild hat versucht, Eberhard Teile ihrer Herrschaft zukommen zulassen, wie sie denn auch aktiv an der Gründung der Universität T. beteiligt war. Ohne ihre Zustimmung hätte das weltl.Chorherrenstift Sindelfingen, das in ihrer Herrschaft lag, nicht nach T. transferiert werden können, um mit zwei Dritteln seiner Kanonikate und Einkünfte zur materiellen Absicherung der Hochschule beizutragen.
Als Eberhard im Bart 1482 nach der Wiedervereinigung Württembergs mit seinem Hof nach → Stuttgart umzog, blieb gleichwohl die durch die Universitätsstiftung in einzigartiger Weise gewachsene Bedeutung T.s für die Herrschaft Württemberg noch lange erhalten. Das mit nicht unbeträchtl. Personal ausgestattete Schloß, dessen Kapelle Eberhard 1482 in den Rang einer von den Brüdern vom gemeinsamen Leben betreuten Pfarrkirche hatte erheben lassen, wurde weiterhin oft besucht. Eberhard im Bart starb hier 1496 und ließ sich nicht in der Stuttgarter Stiftskirche, sondern in dem von ihm1492 gegründeten Reformstift St. Peter zum Einsiedel im nahen Schönbuch bestatten. Hzg. Ulrich, der 1514 das Hofgericht nach T. verlegte, das Schloß zu einer der sieben Landesfestungen ausbaute und im Zuge der von ihm energ. betriebenen Reformation das theolog. Stipendium - aus der das berühmte »Stift« hervorging - einzurichten befahl, hat den Leichnam nach der Aufhebung von St. Peter ebenfalls nicht nach → Stuttgart überführen, sondern im Chor der T.er Stiftskirche beisetzen lassen. Als Ulrich 1550 auf dem T.er Schloß - das auch in der »österreichischer Zeit« von Bedeutungblieb - starb, bestattete man ihn neben Eberhard, wie denn gleichfalls Hzg. Christoph die Gebeine seiner Schwester Anna († 1530) und der Eltern Hzg. Eberhards im Bart aus der aufgehobenen Kartause Güterstein in den Chor der T.er Stiftskirche transferieren ließ. Auch Ulrichs Nachfolger, Hzg. Christoph († 1568) und Hzg. Ludwig († 1593), die beide im Stuttgarter Schloß starben, überführte man nach T. Erst mit Hzg. Friedrich von der Mömpelgarder Linie brach diese Tradition ab, seither diente die T.er Stiftskirche den Hzg.en von Württemberg nicht mehr als Grablege. In dieses Bild paßtschließl. die für lange Zeit letzte für T. bedeutungsvolle Maßnahme eines württ. Regenten: Eine Idee seines Vaters aufgreifend, ließ Hzg. Ludwig ab 1588 in T. ein Universitätskollegium, das »Collegium illustre«, errichten, das als Pendant zum Geistl. Stift bes. für die einheitl. Ausbildung von bürgerl. Beamten und Räten - »der landschaft kinder« - bestimmt war. Doch sein Nachfolger wandelte das Collegium gegen den Willen der Landschaft in eine Adelsschule, eine Ritterakademie, um.