Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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TANGERMÜNDE C.2.

II.

Um die Mitte des 12. Jh.s zählte Mgf. Albrecht der Bär T. zu den Burgen, die seiner dicio unterstanden. Gleichzeitig ist ein edelfreies Geschlecht bezeugt, das sich nach T. nannte. Wahrscheinl. bestand an der Burg T. ein Dualismus mgfl. und adliger Besitz- und Herrschaftsrechte. In der Zeit nach 1170 aber konnten die eine burggrafenähnl. Stellung einnehmenden Edlen von T. durch die Mgf.en verdrängt werden. Der Burgbezirk T. gehörte in den 80er Jahren des 12. Jh.s zum Herrschaftsbereich des Askaniers Heinrich, der sich als Gf. vonGardelegen bezeichnete und ein Bruder Mgf. Ottos II. war. Heinrichs Plan, T. zu einem Bistumsmittelpunkt für die Altmark zu erheben, schlug fehl. 1196 - vier Jahre nach Heinrichs Tod - trugen die Mgf.en Güter im »Burgward« T. dem Erzstift → Magdeburg zu Lehen auf. Als Vogteimittelpunkt ist T. erstmals 1201 sicher bezeugt. Die Burg T., Mittelpunkt des landesherrl. Vogteibezirkes, war zudem Sitz einer ausschließl. milit. Institution, des Verbands der Burgmannen; die Aufgabe der Burgmannen bestand in der Bereitschaft zu Schutz und Verteidigung der Burg. Ihr Dienstverhältnisgegenüber dem Mgf.en beruhte auf lehnsrechtl. Grundlage. Anfang des 14. Jh.s treten uns hier verschiedene Burglehninhaber entgegen. Als Aufenthaltsort eines regierenden Mgf.en (Albrecht II.) läßt sich T. erstmalig 1209 nachweisen; der Mgf. urkundete dort für die Nikolaikirche in Stendal. Unter den Mgf.en Johann I. und Otto III. war der Ort T. durch Übertragung seines Namens auf eine Neugründung in der Ukkermark (Angermünde) ausgezeichnet worden.

Ansätze zu einer Residenzbildung lassen sich bereits für die Zeit vor 1267 nachweisen, denen aber noch nicht T.s Stellung im Itinerar der Mgf.en entsprach. Das entscheidende Moment für den Urkundenbefund nach 1267 dürfte die konsequente Durchführung der Landesteilung nach dem Tode der Mgf.en Johann I. und Otto III. gewesen sein. Nach 1267 läßt sich für beide Landesteile eine starke Verschiebung des Schwergewichts im Itinerar der Mgf.en zugunsten des Raumes zw. Elbe und Oder feststellen, die bis 1308 ständig zunahm. Die Existenz einer mgfl. Schatzkammer in T. ist zum Jahre 1278belegt, als aus ihrem Inhalt die Auslösesumme für den in magdeburg. Gefangenschaft geratenen Mgf.en Otto IV. bezahlt wurde. Das Vorhandensein der Schatzkammer spricht für die Annahme, daß T. die am besten befestigte Burg des johanne. Landesteils war. Mgf. Johann II. starb am 10. Sept. 1281 vermutl. in T. Daß Mgf. Otto IV. 1282 gerade das Stendaler Domstift zur Aufbewahrung seiner Urk.n auswählte und nicht die nahegelegene Burg T., läßt sich nicht schlüssig erklären, könnte aber die These erhärten, daß die mgfl. Aufenthalte in → Stendal und T. zueinander in Beziehung zu setzen sindund beide Orte, die sich auch sonst in ihren Funktionen für die Mgf.en eher ergänzten als miteinander konkurrierten, zusammengenommen als sich herausbildendes Herrschaftszentrum zu betrachten sind. Nach dem Tode Mgf. Johanns II. aber verlor → Stendal bald seine Bedeutung im mgfl. Itinerar.

Mgf. Woldemars Itinerar weist für das westelb. Gebiet 46 Belege auf, von denen 39 allein auf T. entfallen. Die Karte der märk. Aufenthaltsorte Woldemars insgesamt verdeutlicht aber auch, daß T., obwohl es keineswegs an der westl. Grenze des märk. Territoriums liegt, eine Randlage unter den vom Mgf.en aufgesuchten Orten einnahm. Die Altmark hatte für die Mgf.en zunehmend an Bedeutung verloren, was sich schließl. am deutlichsten unter Mgf. Woldemar dokumentierte. Von den Aufenthaltsbelegen im einzelnen weist nur einer näher auf die Funktion T.s als eines Herrschaftszentrums hin: 1312schlossen die Mgf.en von Meißen mit den Mgf.en Woldemar und Johann V. einen Vertrag ab. Diesem vorausgegangen waren Kämpfe zw. Brandenburgern und Wettinern. Aus dem Abschluß des Friedensvertrages in T. kann gefolgert werden, daß die Wettiner (Friedrich der Freidige, Mgf. von Meißen und Lgf. von Thüringen, sowie dessen Sohn Friedrich) als Gefangene dorthin gebracht wurden, T. also weiterhin die am besten befestigte mgfl. Burg war. Nachweisbar ist, daß Woldemar in T. zu Himmelfahrt 1309 und Pfingsten 1311 war; angenommen wird, daß er damals dort auch seine Verlobung bzw. Hochzeit mit Agnes,einer Tochter des Mgf.en Hermann, feierl. beging. Als Alleinherrscher der Mark ist Woldemar von 1317-19 am häufigsten in → Spandau nachzuweisen. Daraus wird deutlich, daß Spandaus Mittelpunktfunktion nicht nur auf einen Landesteil beschränkt war, sondern für die gesamte Mark während der Zeit der askan. Herrschaft galt.

Eng mit der genannten Schwerpunktsverlagerung von W nach O hing auch die Tatsache zusammen, daß verschiedenen Mkg.innen als Wittum vorzugsweise altmärk. Gebiet zugewiesen wurde. T. behielt auch nach dem Tode Woldemars (1319) seine Bedeutung als bevorzugter Aufenthaltsort des Landesherrn - wenn auch nur eines Teils der Mark, in diesem Fall der Markgrafenwwe. Agnes, deren Wittum die Altmark war. Von den 25 zw. 1319 und 1334 von ihr in der Mark ausgestellten Urk.n sind 21 in T. und nur vier an anderen Orten ausgestellt worden. Durch ihre Vermählung mit Hzg. Otto von Braunschweig aber fielenBurg und Vogtei T. bis 1343 in hzgl.-braunschweig. Besitz. Die alte Vogteiburg T. blieb auch unter braunschweig. Landesherrschaft lokaler Verwaltungsmittelpunkt. Der Wittelsbacher, Mgf. Ludwig, wurde durch ebfl. Belehnung nominell rechtmäßiger Inhaber der Altmark. Der angebl. Mgf. Woldemar setzte am 19. April bzw. 5. Mai 1349 alle kampflos gewonnenen altmärk. Güter dem Erzstift → Magdeburg zum Pfand. Im Pfandbesitz von Haus und Stadt T. blieb der Ebf. auch nach Ausschaltung jenes Mgf.en Woldemar durch die → Wittelsbacher noch bis 1354/55.

III.

Seit 1373 in landesherrl. Immediatbesitz Ks. → Karls IV., blieb die Burg T. nach dem Ableben des Ks.s die Hauptburg der Altmark. Vor der Brücke der Burg befand sich eine Landgerichtsstätte. Im Richtsteig Landrechts wird T. als höchstes Gericht der Mark Brandenburg gen. Im letzten Drittel des 14. Jh.s hat es seine Funktion als Tagungsort des Kammergerichts allerdings verloren. Die luxemburg. Mgf.en → Sigmund und → Jobst haben sich vergleichsw. selten in der Mark aufgehalten. Die Aufgabe T.s als oberster märk.Gerichtsort war eine Folge der Verlagerung des Schwerpunktes der luxemburg. Politik und der damit verbundenen Abschwächung des Interesses an der Mark Brandenburg. Die Burg T. war jetzt in der Regel Amtssitz des mgfl. Landeshauptmanns für die Altmark. Mgf. Sigmund bestellte 1385 den Ritter Leuthold von Krummensdorf zum Landeshauptmann in der Altmark mit Sitz auf Burg T. Ihm wurden die Lande in der Altmark über der Elbe zu T., → Stendal, Salzwedel und Gardelegen unterstellt. Als Amtsgut erhielt der Landeshauptmann die Feste T. mit allen Renten und allem Zubehör, den Elbzollinbegriffen, überwiesen. Mgf. → Jobst schuldete seinem Marschall Kaspar Gans von Putlitz 1200 Schock böhm. Groschen und verschrieb ihm bei seiner Bestallung zum Vogt in der Altmark 1409 die Schuldsumme auf die Vogtei in der Altmark und auf die Burg T.

Der hohenzollernsche Bgf. Friedrich sorgte in seiner Funktion als oberster Verweser der Mark vermutl. für die Wiedereinlösung von Burg und Vogtei T. Bis 1426 residierte seine Gemahlin, »die schöne Else«, hier; sie floh vor der Pest nach Süddtl. In T. geb. sind Albrecht Achilles, Friedrich II. sowie Johann von Küstrin. Im Sept. 1447 wurde im Zuge der brandenburg. Landesteilung verfügt, daß die mgfl. Heiligtümer, die goldenen und silbernen Gefäße, die Meßgewänder, die Bücher und alles andere Gottesdienstgerät, das sich zu diesem Zeitpunkt auf der Burg T. befand, hier verbleiben sollten.Dies hatte in seiner Dispositio von 1437 schon Friedrich I. verfügt, der damals allerdings ebenfalls die bedeutenden Urk.n in der Elbeburg wissen wollte, wo sie sicherer seien als in jeder anderen Burg. 1447 eximierte Papst Nikolaus V. auf Bitten Friedrichs II. das 1377 in der Burg T. begründete Kollegiatstift von der Diözesanschaft → Halberstadts und unterstellte es in Gerichtsfragen unmittelbar dem Hl. Stuhl. Friedrich d. J. hielt sich während der sechzehn Jahre seiner selbständigen Herrschaft überwiegend in T. auf, wo auch der größte Teil der Regierungsgeschäfte abgewickeltwurde. T. war in jenen Jahren nicht mehr eine von zwei Res.en für das ganze Territorium, sondern Hauptres. für einen weitgehend selbständigen Herrschaftsbereich innerhalb des Kurfürstentums. Die zw. Friedrich II. und seinem jüngsten Bruder vollzogene Landesteilung aber war nicht von langer Dauer. Als der Mgf. am 6. Okt. 1463 ohne männl. Erben starb, fielen Altmark und Prignitz an den Kfs.en zurück.

Nach dem Tode Friedrichs d. J. fungierte T. als kfsl. Nebenres., und zwar klar ersichtl. unterhalb der Ebene → Berlins als Hauptstadt der Mark Brandenburg. T. erscheint in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s mehrfach als mgfl. Sommerres; längere Aufenthalte der Mgf.en auf der Elbeburg sind für die Jahre 1479, 1480 und 1481 nachweisbar. Spätestens zu Beginn des 15. Jh.s waren die Funktionen des obersten Hofrichters und des Hofrichters für die Altmark miteinander vereinigt und personell fest in T. lokalisiert worden. Der vermutl. erste Inhaber beider Ämter, der zum Jahre 1412 genannteJan von Köckte, hatte seinen Sitz dort, ebenso sein Nachfolger Kuno von Köckte, der 1429 erwähnt wurde. Das oberste Hofgericht zu T. aber hatte Mitte der 30er Jahre aufgehört zu existieren und entwickelte sich in der Folgezeit zu einem Justizorgan auf rein lokaler Ebene. Die Burg blieb Sitz des Landeshauptmanns der Altmark. Der Vogt bzw. Amtmann von T., der seinen Sitz ebenfalls auf der Burg T. hatte, unterstand wie die anderen altmärk. Vogte und Amtleute der Aufsicht des Landeshauptmanns. Er verwaltete meistens die Vogteien bzw. Ämter T. und Arneburg zugl. und war auch gelegentl. mit derEinnahme sämtl. mgfl. Hebungen in der Altmark beauftragt, einer Aufgabe, die seit der Regierung des Kfs.en Albrecht Achilles dem Inhaber des neugeschaffenen Kastenamts zu T., dem Kastner, zufiel. Im 16. Jh. wurden die Reste der alten Amtsvogtei Arneburg definitiv dem Amt T. mitübertragen. Jetzt aber wurde die Verbindung von Pfand und Amt gelegentl. wieder angewandt. So wurden dem i. J. 1540 von Kfs. Joachim zum Amtmann in T. und Arneburg bestellten kfsl. Rat Hans Bosen 1000 Gulden auf das Amt T. verschrieben. T., die alte Landesburg, der traditionelle Gerichtsort, der Verwaltungsmittelpunktder Altmark, der Aufbewahrungsort des askan. Schatzes und der hohenzollernschen Reliquien verlor in der Folge die vormals enge Bindung an die Landesfs.en.

Daß die Stadt T. unter den → Askaniern keine bes. Bedeutung erlangte, wird aus der geringen Zahl der für sie überlieferten mgfl. Privilegien und v. a. im Vergleich mit der Stadt → Stendal geschlossen. In einer Urk. der Mgf.en Otto IV. und Konrad I. von 1282 wurden die Bürger castri et oppidi Tangermunde gen. (CDB I, XV, 38). Welche Partei die Stadt T. im Entscheidungskampf zw. Hzg. Otto von Braunschweig und dem Wittelsbacher, Mgf. Ludwig, ergriff, ist nicht bekannt. Wahrscheinl. stand sie anfangs auf der Seite Hzg. Ottos, der auch über die BurgT. verfügte. Die Tatsache, daß Mgf. Ludwig schon am 22. Dez. 1343 die Stadt T. privilegierte, spricht dafür, daß sie rechtzeitig zur Partei des Mgf.en übergetreten war und Hzg. Otto nur von der Burg T. mit Unterstützung rechnen konnte. Das Auftreten des angebl. Mgf.en Woldemar aus askan. Hause i. J. 1348 hatte zur Folge, daß fast die gesamte Altmark, darunter auch T., vom wittelsbach. Mgf.en Ludwig dem Älteren abfiel. Im Jahre 1349 wurden Burg und Stadt T. vom Ebf. von → Magdeburg an die Herren von Alvensleben zu Kalbe verpfändet. Die Stadt → Stendal wurde mit der Auslösungdes Pfandes betraut. Am 23. April 1349 verbürgten sich zehn vornehme Bürger Stendals gegenüber Rat und Gildemeistern, mit der Zahlung von 100 Mark Silber zur Lösung von Burg und Stadt T. beizutragen. Um T. aus erzbfl. Pfandherrschaft auslösen zu können, mußte der Mgf. die Hilfe der altmärk. Stände in Anspruch nehmen. Mgf. Ludwig verpflichtete sich 1355 diesen gegenüber, die Burg T. nicht mehr dem Land durch Veräußerungen zu entfremden und auf unrechtmäßige Gelder für Geleit und Zoll in T. zu verzichten.

Durch Ks. → Karl IV. mit Lübeck und → Prag näher verbunden, begann die Blütezeit der Stadt. T. war Mitglied der Hanse, und seine Bürger nahmen hinsichtl. ihres Lehnsbesitzes um 1375 in der Rangfolge der Städte den sechsten Platz ein. Als die Burg T. in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s die vormals enge Bindung an die Landesfs.en verlor, sank die Stadt jedoch auf die Ebene eines Provinzstädtchens herab. - Höfe, deren Lehnsinhaber auf der Burg T. zu Dienst verpflichtet waren, gab es im 15. Jh. in Demker und Welle (ca. 9 km Luftlinie von T. entfernt) sowie in demerhebl. weiter entfernten Dorf Linddorf. Einen der Freihöfe in Welle mit allen Zinsen, Pächten, Nutzungen, Freiheiten und Zubehör sowie mit Hoch- und Niedergerichtsbarkeit trug bis zum Jahre 1481 ein Stendaler Bürger namens Andreas Buchholz vom Mgf.en zu Lehen. Dafür war er zu dem bes. Dienst verpflichtet, auf der Burg T. gefangen gehaltene Fs.en zu bewachen.

Die Befestigung auf dem Burgberg von T. reicht bis in die slaw. Zeit zurück. Die erste frühdt. Burg stammt vermutl. aus den 20er Jahren des 10. Jh.s. 1196 wurde T. als Burgwart, 1236 und 1271 als castrum bezeichnet. Das Aussehen dieser Anlagen ist weitgehend unbekannt. Auch von der askan. Burg im östl. Burgbereich sind nur wenige Mauer- bzw. Fundamentreste von einer Befestigung aus Feldstein, vom Wohnschloß und von einem unterird. Gang zum Tortum an der Grenze zur Vorburg erhalten. 1236 werden ein Garten und eine Kapelle erwähnt(Tangermunde in viridaria juxta capellam - CDB I,V, 30), deren Lage jedoch unbekannt ist. Nach dem Fund einer roman. Säule mit Würfelkapitell und verschiedenen Profilsteinen an der Stelle der Kapelle aus der Zeit → Karls IV. wird vermutet, daß sich hier auch jene 1236 erwähnte Kapelle befunden haben könnte, wonach der askan. Wohnbau schon in den ersten Jahrzehnten des 13. Jh.s in den südwestl. Bereich der Hauptburg verlagert worden sein müßte. Ks. → Karl IV. baute die Burg T. zw. 1373 und 1378 zur mächtigen ksl. Res. aus.

Die Burganlage, die durch einen breiten Wall, einen tiefen, trockenen Graben und eine Ring- bzw. mächtige Böschungsmauer mit hölzernem Wehrgang gesichert war, ist dann wohl unter den Hohenzollern durch einen quadrat. Erweiterungsbau an der Toranlage (Innenmaß 11 × 11 m) zw. Vor- und Hauptburg verstärkt worden. Vermutl. um 1480 erfolgte das Anpassen des einzigen Zugangs zur Burg - auf der Stadtseite gelegen - an den techn. Fortschritt in der Waffentechnik, indem neben dem Toreingang zur Vorburg ein verstärkter, backsteinerner, zinnenbekrönter Rundturm(Gefängnisturm gen., ca. 20 m hoch) errichtet wurde. Im selben Zuge kam es wahrscheinl. auch zur Verstärkung der äußeren Wehranlage durch eine Vor- und Hauptburg umfassende Mauer aus Backstein und ein Ziegeltor an der der Burg nordwestl. vorgelagerten Schloßfreiheit, wo sich neben Höfen einiger adliger Familien, Burglehnhöfen und Wohngebäuden der Schloßbediensteten ab um 1445 auch ein Schloßkrug, der in seiner Frühzeit auch als Herberge für auswärtige Gäste diente, und später eine Schloßapotheke befanden. Von einem Brauhaus auf dem Gelände der Vorburg berichtet ein Inventar von1652. Die Anlage ist mehrfach zerstört, abgebrochen, verändert und wiederholt restauriert worden.

Quellen

CDB. - Entzelt, Christoph: Altmärkische Chronica (1579), neu hg. von Hermann BOHM, Leipzig 1911. - Helmreich, Caspar: Annales Tangermundenses bis 1618. Magdeburg 1637, neu hg. von Georg Gottfried Küster, in: Antiquitates Tangermundenses, Berlin 1729. - Richtsteig Landrechts, 1857.

Ahrens 1990a, S. 147-184. - Ahrens 1990b. - Fey 1981. - Götze, Ludwig: Geschichte der Burg Tangermünde, o. O. 1871, auch in: Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte und Industrie zu Salzwedel 17 (1871) S. 1-113. - Hossfeld, Friedrich/Haetge, Ernst: Kreis Stendal Land, Burg 1933 (Die Kunstdenkmale der Provinz Sachsen, 3), S. 189-253. -Podehl 1975. - Trost, Heinrich: Tangermünde, Leipzig 1965 (Kunstgeschichtliche Städtebücher). - Zahn, Wilhelm: Mittelalterliche Topographie und Befestigung der Stadt Tangermünde, in: Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte und Industrie zu Salzwedel 30 (1903) S. 12-38. - Zahn, Wilhelm: Tangermünde unter den askanischen Markgrafen von Brandenburg, in: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Altertumskunde 10 (1907)S. 481-505.