Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HEINRICH (VII.) (1220-35)

I.

Heinrich (VII.), aus stauf. Haus, dt. Kg., Kg. von Sizilien, * Jan./Juni 1211 in Sizilien, † 10. Febr. 1242 bei Martirano (Provinz Catanzaro), ⚰ im Dom zu Cosenza; ⚭ Margarethe († 1266), Tochter Hzg. Leopolds VI. von Österreich und Steier(mark), Hochzeit in → Nürnberg am 29. Nov. 1225. Kinder: Heinrich († 1242/45), Friedrich († 1251). - März 1212 Kg. von Sizilien, in Palermo gekrönt, letzter Beleg für sizil. Königstitel Febr. 1217; 1217-35 Hzg. von Schwaben, spätestens seit Jan. 1220 zudem Rektor von → Burgund; 1220-35röm. Kg.: April 1220 Königswahl in Frankfurt durch die dt. Fs.en, 8. Mai 1222 in Aachen gekrönt vom → Kölner Ebf. Engelbert; Juli 1235 in → Worms Entzug der Königsherrschaft, Inhaftierung. - Vater: Ks. → Friedrich II. († 1250), Mutter: Konstanze († 1222), Tochter Kg. Alfons' II. von Aragón.

II.

Als H. in der ersten Hälfte des Jahres 1211 auf Sizilien, vermutl. in Palermo oder Messina, geb. wurde, rang sein damals 16jähriger Vater → Friedrich II. mit dem welf. Ks. → Otto IV. nicht nur um die Herrschaft in Unteritalien. Nachdem antiwelf. Fürstenkreise den Staufer im Herbst diesen Jahres zu → Nürnberg zum künftigen Ks. gewählt hatten, ließ → Friedrich seinen Sohn im März 1212 in Palermo zum sizil. Kg. krönen und brach nach Dtl. auf. Die Krönung geschah wohl auf Verlangen des Papstes Innozenz III., der damit dieUmklammerung des Kirchenstaates, die Verbindung von sizil. Regnum und Imperium, verhindern wollte. Die eigentl. Regentschaft Siziliens lag in den Händen von H.s Mutter Konstanze. Über seine ersten Lebensjahre am Königshof, auch über seine Erziehung, ist kaum etwas bekannt. Als sich → Friedrich im Machtkampf mit → Otto IV. entscheidend durchgesetzt hatte und am 25. Juli 1215 in Aachen nochmals (nach 1212 in → Mainz) zum dt. Kg. gekrönt worden war, ließ er H. nach Dtl. bringen. Spätestens Anfang Dez. 1216 trafen Vater und Sohn in→ Nürnberg zusammen.

Daß dem damals fünfjährigen Knaben zugedacht war, künftig nicht die ererbte kgl. Herrschaft im sizil. Reich auszufüllen, sondern die traditionelle stauf. Machtbasis in Dtl. zu sichern, zeigte sich sehr rasch. So erhob ihn → Friedrich II. zum Hzg. von Schwaben und etwas später zum Rektor von → Burgund. Erstmals ist H. als dux Suevie urkundl. im Febr. 1217 belegt; seither verschwand interessanterweise die sizil. Königswürde aus seiner Titulatur. Spätestens im Jan. 1220 folgte er als rector Burgundie Hzg. Berthold V. von Zähringen(† 1218), der als Stellvertreter des Kg.s in ganz → Burgund fungiert hatte. Die von → Friedrich II. zielstrebig verfolgte Wahl H.s zum dt. Kg. kam erst nach mühsamen Verhandlungen mit den dt. Rfs.en zustande, die ihren Einfluß und ihr Wahlrecht nicht durch erbrechtl. Ansprüche sowie territoriale Ambitionen der stauf. Dynastie beeinträchtigt sehen wollten. Auf einem großen Hoftag zu Frankfurt am Main im April 1220 wählten die Fs.en den stauf. Sproß zum rex Romanorum. Im Gegenzug bestätigte → Friedrich II. den geistl. Fs.en, die sichstets als die Hauptstütze seiner Herrschaft erwiesen hatten, in der »Confoederatio cum principibus ecclesiasticis« deren gewachsene Rechte als Landesherren.

So hatte der Staufer trotz mancher Widerstände eine klare Nachfolgeregelung in Dtl. durchsetzen können, die es ihm erlaubte, im Aug. 1220 mit seiner Gattin Konstanze nach Italien zurückzukehren und im Nov. diesen Jahres die Kaiserkrone aus den Händen des Papstes Honorius III. in Rom zu empfangen. Der neunjährige Knabe sollte seine Mutter († 1222) nie mehr, seinen Vater erst nach 12 langen Jahren wiedersehen. Das stauf. Familienoberhaupt hatte den → Kölner Ebf. Engelbert I. von Berg zum Vormund seines Sohnes und zum Reichsverweser eingesetzt. Als der rhein. Metropolit 1225 voneinem Neffen ermordet wurde, folgte ihm Hzg. Ludwig I. von Bayern in beiden Funktionen. Am 8. Mai 1222 war H. von Engelbert in Aachen zum dt. Kg. gekrönt worden. Aus machtpolit. Erwägungen ließ → Friedrich II. seinen Sohn die immerhin etwa sieben Jahre ältere Margarethe, die Tochter des Hzg.s Leopold VI. von Österreich und Steier(mark), heiraten. Mit dieser Hochzeit im Nov. 1225 in → Nürnberg mag der Staufer die Erwartung verbunden haben, den zu einem der einflußreichsten Rfs.en aufgestiegenen Babenberger stärker an sich und sein Haus zu binden, seinen eigenenpolit. Handlungsspielraum in Oberitalien zu erweitern und zugl. seinem Sohn eine verläßl. machtpolit. Stütze auf Dauer zu verschaffen.

Allmähl. begann H., sich stärker in die Regierungsgeschäfte einzumischen und nach eigenständiger Herrschaft zu streben. Daher war der offene Bruch mit dem bayer. Hzg., zu dem es am Weihnachtsfest des Jahres 1228 in der Pfalz Hagenau kam, unvermeidlich. Unterschiedl. territorialpolit. Interessen hatten hierzu beigetragen. Nach der lange ersehnten Machtübernahme verfolgte der nunmehr 17jährige Kg. eine nicht immer geradlinige, zuweilen aggressive Politik, die auf einen territorialen Ausbau der stauf. Machtstellung, bspw. im Elsaß und am Mittelrhein, zielte, indem er sich auf niedere Adeligeund Reichsministerialen stützte, kommunale Selbständigkeitsbestrebungen der Bürger gegen bfl. Stadtherren förderte und Reichsstädte privilegierte. Diese Politik brachte ihn zunehmend in Konflikt mit den geistl. Fs.en, so zum Beispiel mit dem Bf. von → Straßburg. Ungeschickte Vorgehensweisen und wohl teilw. schroffes Verhalten des sprunghaften Staufers verschärften die Auseinandersetzungen im Reich. Der Widerstand der geistl. und auch weltl. Fs.en, die sich zusammenschlossen, sich direkt an den Kaiserhof in Italien wandten und ihre Beschwerden → Friedrich II. vortrugen, wuchsdementsprechend und nötigte H. zum Einlenken. Dieser gestand am 1. Mai 1231 das »Statutum in favorem principum« zu, das sein Vater ein Jahr später im friulan. Cividale bestätigen mußte. Darin wurde die fsl. Territorialhoheit auf Kosten der Krone gestärkt. → Friedrich II. hatte recht unzufrieden und harsch auf den Konflikt in Dtl. reagiert und seinen Sohn im Friaul geradezu gedemütigt, weil er hinsichtl. seiner imperialen Politik auf ein mögl. konfliktfreies Verhältnis zw. Kgtm. und Fs.en im Deutschen Reich angewiesen war und keinesfalls seine traditionellen Bundesgenos-sen unter den Bf.en, etwa im Kampf gegen die oberitalien. Städte, verprellen wollte. H. mußte seinem Vater gegenüber einen Gehorsamseid ablegen; wenn er dagegen verstoßen sollte, wären die Fs.en von ihrer Treuepflicht entbunden. Im Frühjahr 1233 sah sich der dt. Kg. sogar gedrängt, den Papst zu bitten, ihn bei einem Bruch seines Eides auf Verlangen des Ks.s zu exkommunizieren.

Wenn sich die Lage zw. dem Ks. und dem dt. Kg. gleichwohl dramat. zuspitzte, ja H. zu offener Rebellion schritt und sich mit den lombard. Städten gegen → Friedrich II. zu verbünden suchte, dann lag dies an mehreren Gründen. Vater und Sohn hatten sich nach den langen Jahren der Trennung einander völlig entfremdet, ihr Verhältnis war zerrüttet. 12 Jahre lang waren sie sich nicht begegnet, nach dem Treffen im NO Italiens 1232 sahen sie sich bezeichnenderweise erst drei Jahre später in Dtl. wieder, als der Ks., unterstützt durch zahlr. Fs.en, mit unerbittl. Härte H. im Juli 1235 zu→ Worms die Königsherrschaft entziehen und ihn im Jan. 1236 als Gefangenen in den S der Apenninenhalbinsel überführen ließ. Über Wege und auch Ziele kgl. Handelns im dt. Reich waren sich beide uneinig, H. schien letztendl. nicht bereit zu sein, eine grundsätzl. Kurskorrektur seiner Politik dauerhaft durchzuführen, die väterl. Weisungen und die Kontrolle der ksl. Oberherrschaft zu akzeptieren. Meinungsverschiedenheiten hinsichtl. der Ketzerinquisition kamen hinzu. Die Konkurrenz des kgl. und ksl. Hofes um Einfluß und Klientel in Dtl. beeinträchtigte jedwede Suche um einen Ausgleich zw.Vater und Sohn. Dieser mußte sechs Jahre lang in mehreren Gefängnissen Süditaliens zubringen. Dann unternahm er einen Selbstmordversuch, an dessen Folgen er starb. Im Dom zu Cosenza fand »der bei weitem unglücklichste unter allen gekrönten Herrschern des deutschen Mittelalters« (Goez 2001, S. 8) seine letzte Ruhestätte. Der Ausgang des Machtkampfes und der Familientragödie lastete fortan auf den letzten Vertretern des stauf. Königs- und Kaisergeschlechts.

III.

Ebenso wie Person und Handeln H.s, der lange Zeit im Schatten des öffentl. und wissenschaftl. Interesses für → Friedrich II. stand, erfährt sein Hof von seiten der dt. Mediävistik erst in den letzten Jahren größere Beachtung. Doch bleiben noch manche Forschungsdesiderate bestehen. Eine krit. Edition der mehr als 500 Urk.n H.s steht noch aus, eine moderne Biographie dieses stauf. Herrschers ist überfällig, sein Königshof - die Quellenlage zu diesem ist weniger günstig als die zum ksl. - bedarf noch einer umfassenden Untersuchung undDarstellung, denen jüngst erschienene Beiträge (u. a. Hillen 1999) freilich sehr dienl. sein können.

An der Spitze des kgl. Hofes stand zunächst bis 1225 der Ebf. von → Köln als Vormund H.s und Reichsverweser, dann bis 1228 der bayer. Hzg. Ludwig I. als Nachfolger Engelberts. Anders als dieser weilte jener nahezu ständig am Hof. Zur Zeit des Kölner Metropoliten erreicht das Itinerar H.s die größte räuml. Ausdehnung, wozu u. a. der Konflikt mit dem dän. Kg. Waldemar II. und Verhandlungen mit der kapeting. Dynastie in → Lothringen um eine ehel. Verbindung zw. beiden Herrscherhäusern beitragen. Die geograph. Eckpunkte stellen Aachen und → Toul im W, Bardowick,→ Lüneburg und Bleckede im N, → Altenburg und Eger im O sowie Bern im S dar. In diesen Jahren bildet sich gewissermaßen der räuml. Schwerpunktbereich, der zw. dem Elsaß, Frankfurt und → Nürnberg liegt und mutatis mutandis in den nachfolgenden Jahren bestimmend bleiben sollte, im Handeln des jungen Staufers. In den Jahren von 1225 bis 1228 ragen Hagenau, → Würzburg, Ulm und → Augsburg als Zentralorte aus dem kgl. Itinerar heraus. Nachdem H. die Regierungsgeschäfte dem bayer. Hzg. abgenommen hatte, gewann die große und prächtige PfalzHagenau auf der Moderinsel im Elsaß noch weiter an Bedeutung für den Sohn → Friedrichs II., ohne freilich den Rang einer festen Res. des stauf. Kgtm.s einzunehmen. Von 1232 bis 1235 hielt sich der Königshof nahezu ausschließl. im Rhein-Main-Neckar-Gebiet einschließl. des Elsaß auf, bes. in den Pfalzen Hagenau, → Nürnberg und Wimpfen sowie in der umstrittenen Bischofsstadt → Speyer. Der polit. und wirtschaftl. Handlungsspielraum H.s beschränkte sich auf den engeren Bereich der stauf. Haus- und Reichsgüter. Aufs Ganze gesehen ist das kgl. Itinerarin den 15 Jahren von einer wachsenden Regionalisierung geprägt, worin sich die bedrängte Lage H.s und sein schwindender Rückhalt unter den Rfs.en spiegeln. Daß sich das eigentl. Gravitationszentrum seiner Königsherrschaft am Mittelrhein (bis hin zum nördl. Elsaß) und am Main lag, zeigen auch die 25 Hoftage zw. 1221 und 1234 an, die überwiegend in Franken stattfanden.

Der Hof H.s hielt sich in Reichsburgen, Reichsstädten und bes. in kgl. bzw. stauf. Pfalzen auf (etwa zwei Drittel nach Vogtherr 1991, S. 422). Deren Anteil am Itinerar übertrifft insgesamt deutl. denjenigen der Bischofsstädte (ein Drittel). Das Zurücktreten der Bischofsstädte und das Hervortreten der Königspfalzen und Reichsstädte im Herrscheritinerar läßt sich zwar bei den Staufern seit Heinrich VI. beobachten, doch verstärkt sich diese Tendenz signifikant unter seinem Enkel und weist auf einen grundlegenden Wandel kgl. Regierungspraxis hin.

Wie sehr sich die Regionen im NW, NO und SO des Reiches als königsfern, bes. ab 1226, erweisen, zeigen Untersuchungen nicht nur des Itinerars, sondern auch der Urkundenvergabepraxis und des Personenkreises am Königshof. Am stärksten, d. h. sowohl quantitativ als auch qualitativ (sozialer Rang), ist der mainfränk.-schwäb. Raum in der Umgebung des Herrschers, der zugl. als Hzg. von Schwaben fungiert, repräsentiert. Diejenigen, die fast ständig am Hof zugegen waren, stammten hauptsächl. aus der Schicht der Ministerialen. Geistl. und weltl. Fs.en suchten im allgemeinen immer weniger die Nähedes Kg.s, hingegen in wachsendem Maße die → Friedrichs II. Mit dem ksl. Hof in Italien, v. a. mit dessen Beziehungsgeflecht, zu konkurrieren, fiel dem kgl. zunehmend schwerer.

Im Jahre 1220 war die Erziehung des jungen Königssohnes v. a. den Ministerialen Werner von Bolanden und Konrad von Winterstetten, der zudem neben seinem Onkel Eberhard von Waldburg als Prokurator des schwäb. Hzm.s wirkte, anvertraut worden. Diese gehörten überdies dem institutionell nicht so festgefügten Regentschaftsrat an, dessen Mitglieder das Leben am Hofe mit prägten. Zu ihnen zählten neben dem jeweiligen Reichsverweser wohl u. a. der Reichskanzler Konrad von Scharfenberg, Bf. von → Metz und → Speyer, seine Amtsbrüder aus → Würzburg,→ Augsburg und → Eichstätt, H.s Schwiegervater, der Hzg. Leopold VI. von Österreich und Steier(mark), der Abt Konrad I. von → Sankt Gallen, Gf. Gerhard II. von Diez, Heinrich von Neuffen und weitere schwäb. Ministeriale. Aus diesem Kreis blieben nicht wenige H. als Berater und Helfer in Regierungsgeschäften weiterhin verbunden, als er ab dem Ende des Jahres 1228 die Geschicke des Reiches selbständig bestimmte.

Am Hof verfügte er über eine eigene Kanzlei, die im Unterschied zur späteren → Konrads IV. von der ksl. völlig eigenständig tätig war. Dies darf an sich schon als bemerkenswert gelten. In dieser Kanzlei waren mehrere Notare für H. tätig. Sie versuchten nicht, die kgl. Diplome nach dem Muster der ksl. zu erstellen. Auch diesbezügl. sollten sich die beiden Kanzleien der Stauferbrüder unterscheiden. Daß angesichts der polit. Entwicklung im dt. Reich Streitfälle insbes. zw. Bürgern und bfl. Stadtherren vor dem Hofgericht verhandelt wurden, kann nicht weiter überraschen.

Die H., einem eifrigen Mäzen und Förderer höf. Lebens, zuweilen zugeschriebenen lyr. Werke sind wahrscheinl. von seinem Großvater Heinrich VI. verfaßt. Ein sog. »schwäbischer« oder »spätstaufischer« Dichterkreis entstand am Hof des jungen, den Festen zugeneigten Staufers. Manche mittelhochdeutschen Dichter und Minnesänger fanden sich bei ihm ein, darunter Ulrich von Türheim, Ulrich von Singenberg, Burkhard von Hohenfels, Gottfried von Neuffen, Rudolf von Ems, Ulrich von Winterstetten und viell. auch der Tannhäuser. Der lebensfrohe Kg., aus machtpolit. Gründen mit einer sieben Jahreälteren Frau verh., war dem Minnegesang sehr zugetan und mag die eine oder andere jüngere Geliebte gehabt haben. Es überrascht nicht, daß der jahrelange Konflikt zw. Vater und Sohn sowie dessen Sturz in der polit. Lyrik jener Zeit ihren Niederschlag gefunden haben, so zum Beispiel bei Bruder Wernher und Reinmar von Zweter. Im übrigen hatte Walther von der Vogelweide bereits relativ früh H. als mangelhaft erzogen und ungeeignet für dasKgtm. befunden sowie die Verhältnisse an seinem Hof getadelt. Daß sein Urteil nicht so weit von der histor. Wirklichkeit entfernt war, zeigten die Jahre bis 1235.