Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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FRIEDRICH II. (1215-50)

I.

* 26. Dez. 1194 in Jesi (westl. Ancona), † 13. Dez. 1250 in Fiorentino (nördl. Lucera/Capitanata). Sohn Ks. Heinrichs VI. († 1197) und Konstanzes († 1198, Tochter Kg. Rogers II. von Sizilien). ⚭ 1. 1209 Konstanze von Aragón († 1222), 2. 1225 Isabella, Kg.in von Jerusalem († 1228), 3. 1235 Isabella von England († 1241), viell. 4. um 1234 Bianca Lancia († um 1234/35). Kinder aus 1. Ehe: → Heinrich (VII.) († 1242, dt. Kg.); aus 2. Ehe: → Konrad IV. († 1254, dt. Kg.); aus 3. Ehe: Margarethe († 1270, ⚭ Lgf. Albrechtvon Thüringen), Heinrich (Carlotto, † 1254); aus 4. Ehe: Manfred († 1266, Kg. von Sizilien), Konstanze († 1307, ⚭ Johannes III. Vatatzes, byz. Ks. in Nikaia). Dazu illegitime Nachkommen, u. a. Enzio († 1272), Friedrich von Antiochia († 1256), Salvaza († vor 1244, ⚭ Ezzelino da Romano). - dt. Kg. 1215-50, Ks. 1220-50, Kg. von Sizilien und Jerusalem.

F. wurde am 17. Mai 1208, dem Pfingstsonntag, in Palermo zum Kg. des Regnum Sicilie gekrönt und begann dort Ende 1208, mit der Vollendung seines 14. Lebensjahres, selbständig zu regieren. Wohl im Sept. 1211 wählte ihn eine welfenfeindl. Fürstengruppe in → Nürnberg zum Ks., worauf er 1212 nach Dtl. zog. Die rasch wachsende Zahl seiner dortigen Anhänger traf sich am 5. Dez. 1212 in Frankfurt, um ihn noch einmal in eindeutiger Form zum Kg. zu bestimmen, und am Sonntag darauf, dem 9. Dez., vollzog Ebf. Siegfried in → Mainz seine Krönung. Dieneuerl. Krönung, die wiederum Siegfried von Mainz am rechten Ort, in der Aachener Pfalzkapelle, am 25. Juli 1215 vornahm, besiegelte F.s Durchbruch in Dtl. Am 22. Nov. 1220 krönte ihn Papst Honorius III. in der Peterskirche zu Rom zum Ks., ohne auf der Einlösung seiner früheren Zusage, also auf seinen gleichzeitigen Verzicht auf das Regnum Sicilie zu bestehen.

Der Reorganisation des sizil. Kgr.s widmete sich F. dann bis in die dreißiger Jahre hinein mit deutl. Vorrang, zeitw. unterbrochen und zurückgeworfen freilich durch seinen ersten Konflikt mit Papst Gregor IX. und durch den Kreuzzug von 1228/29. Eine Kreuzfahrt hatte der Staufer schon 1215 in Aachen gelobt, und seit seiner Heirat mit Isabella am 9. Nov. 1225 trug er überdies den Titel eines Kg.s von Jerusalem, beanspruchte er also auch dauerhafte polit. Verantwortung im Heiligen Land. Nach der Verwirklichung seiner sizil. Pläne und nach der Absetzung seines Sohnes Heinrich und derglanzvollen Demonstration seines ksl. Ranges während seines Deutschlandaufenthaltes 1235-37 trat die Durchsetzung der Reichsrechte in Oberitalien in den Mittelpunkt von F.s polit. Handeln. Dagegen wandte sich der lombard. Städtebund unter Mailands Führung ebenso energ. wie das sich mit ihm verbündende Papsttum. Der Kampf, der beide Seiten gleichermaßen erschöpfte, blieb bis zu F.s Tod unentschieden.

II.

F. formulierte seine Herrschaftsvorstellung am klarsten in dem berühmten Prooemium zu den Konstitutionen von Melfi (1231), und im sizil. Kgr. vermochte er sie auch am eindrücklichsten zu realisieren. Nach seiner Überzeugung war die Herrschaft eine den sündigen Menschen unentbehrl., ihnen von Gott gegebene Institution zur Durchsetzung jener göttl. Normen, die allein die menschl. Existenz zu sichern vermochten. Folgerichtig fiel dem Fs.en in seinen Augen die Aufgabe zu, gegen das Böse, das Verbrechen vorzugehen und als Richter, der jedem das Seinezuteilte, Gottes Gerechtigkeit zu verwirklichen. Andererseits galt ihm die unbedingte Unterordnung unter des Fs.en Willen und Gesetz konsequenterw. als erste Untertanenpflicht und die uneingeschränkte Verfügung über die Güter und Rechte der Krone als selbstverständl. Voraussetzung jedes herrscherl. Handelns.

F.s umfangr. Gesetzbuch für das Regnum Sicilie von 1231, der bis dahin im Abendland bei weitem entschiedenste und gelungenste Versuch, an das gesetzgeber. Vorbild Justinians anzuknüpfen, zielt den ksl. Prinzipien gemäß zum einen darauf, die Person des Monarchen zu schützen und ihm die nötigen materiellen wie rechtl. Grundlagen für sein Wirken zu verschaffen. Zum anderen widmet sich der Staufer dort intensiv und mit zuweilen neuartigen Mitteln der Aufgabe, der Gerechtigkeit zur Geltung zu verhelfen, und das hieß für ihn v. a.: für die klare, sinnvolle Ordnung derVerwaltung und des Gerichtswesens im sizil. Reich und für die Unbestechlichkeit der dort Wirkenden zu sorgen. Die kgl. Beamten und bes. die Richter als die unmittelbaren Diener des Rechts sollten freilich nicht nur hohen moral. Ansprüchen genügen, sondern auch mit größter fachl. Kompetenz vorgehen. Deshalb hatte der Herrscher schon 1224 in Neapel eine Universität gegründet, die erste rein staatl., also allein durch den herrscherl. Willen geschaffene und jedem kirchl. Einfluß verschlossene Universität des MA überhaupt. Ihre Absolventen machten bald zunehmend Karriere in der immer perfekter vonden Städten über die Provinzebene auf das Zentrum des Hofes ausgerichteten sizil. Administration. Vom Hof, letztl. vom Herrscher, gingen die entscheidenden Weisungen an die Beamten im Land, er kontrollierte ihre Amtsführung. Drei zentrale Behörden lassen sich hinsichtl. ihres Personals und ihrer Tätigkeit einigermaßen deutl. erkennen: die Kanzlei, die Kammer und das Großhofgericht unter der Leitung eines hochadligen Großhofjustitiars. Die Angehörigen dieser Institutionen begleiteten den Herrscher in der Regel auf seinem Weg durch das Regnum wie auch außerhalb der Grenzen Siziliens, etwawährend seiner langen Aufenthalte in Oberitalien. Eine gewisse Vorliebe des Herrschers für die Capitanata mit dem großartig ausgebauten Zentrum Foggia ist allerdings unverkennbar, und dem 1240 gegründeten Rechnungsprüfungshof wies er gleich zu Beginn einen festen Sitz im Kastell von Melfi zu; dementsprechend erhielten die später aus ihm hervorgegangenen Abt.en mit regionaler Zuständigkeit gleichfalls feste Sitze.

F.s Sorge um eine kompetente, unbestechl. Verwaltung und Gerichtsbarkeit, sein Engagement in Wirtschaftsfragen, seine Gründung neuartiger Institutionen und sein überall deutl. Bestreben, jene Bereiche, die er wie die Rechts- und Wirtschaftsordnung als spezif. staatl. Aufgabenfelder ansah, mögl. weitgehend vom kirchl. Einfluß zu lösen - all dies machte das sizil. Regnum zu einem Staatswesen, das sich durch ein sehr prägnantes eigenes Profil auszeichnete und mit manchem charakterist. Zug die allg. europ. Entwicklung vorwegnahm. Gerade sein Einsatz für diese Staatsvorstellung trug F. imübrigen durch die Jh.e hindurch sowohl den Ruf eines Vorkämpfers für Recht und zentralist. Ordnung wie den eines Kirchenfeindes ein und verschaffte ihm wohl ebenso viele entschiedene Verehrer wie Gegner.

Viell. noch vor dem faszinierte die Nachwelt freilich seit je der Reichtum der künstl. und wissenschaftl. Aktivitäten an F.s Hof und die Tatsache, daß er selbst, hochbegabt und erfüllt von einer bei ma. Regenten kaum sonst zu beobachtenden Vielfalt der Interessen, an wichtigen wissenschaftl. und künstl. Entwicklungen seiner Zeit regen Anteil nahm.

F. beherrschte mehrere Sprachen und achtete darauf, daß die Schriftstücke, die in seinem Namen in die Welt hinaus gingen, auch formal, durch den prunkenden Glanz ihrer Rhetorik, der hohen Stellung ihres Absenders entsprachen. Er baute viel und kümmerte sich aufmerk-sam, teilw. bis hin zu Details um den Fortgang seiner Projekte. Dabei handelte es sich ebenso um der Erholung gewidmete Jagdschlösser ganz unterschiedl. Ausstattung wie um große Kastelle und weiträumige Palastanlagen, die Verteidigungsfunktion hatten oder als glanzvolle ksl. Res.en gedacht waren und mit ihrer Eleganz und luxuriösen Pracht vom überlegenen ksl. Rang künden sollten.

Ein Hauptaugenmerk des Herrschers galt wissenschaftl. und vor anderem naturwissenschaftl. Problemen. Sein Interesse für die Medizin schlug sich eindrucksvoll bspw. in seinen gesetzl. Regelungen für das Medizinstudium in Salerno nieder. Fragen mathemat. Inhalts wie solche zu Phänomenen der Optik oder etwa zu aktuellen Themen der Philosophie sandte er an berühmte Gelehrte, wobei seine Kontakte mit der islam. Welt eine bes. Rolle spielten. Wo immer mögl., suchte er Wissenschaftler von Rang auf Dauer an seinen Hof zu ziehen. Jüd. Gelehrte arbeiteten dort in engem Kontakt und intensiverDiskussion mit ihren christl. Kollegen zusammen, unter denen Michael Scotus zweifellos der bekannteste, wohl auch der fähigste und einflußreichste war. Zuweilen mischte sich sogar der Ks. persönl. in ihre Dispute ein.

V. a. aber trat dieser selbst als wissenschaftl. Autor hervor, als Verfasser des umfangr. Buches »Über die Kunst, mit Vögeln zu jagen«. Er erweist sich dort als ein exzellenter Kenner auf dem Gebiet der Vogelkunde, zukunftsweisend mit seinem Vertrauen auf die konkrete Anschauung und seiner Neigung zum Experiment wie mit seiner Überzeugung, das Verhalten der Lebewesen lasse sich immanent, aus deren eigener Natur begründen und verstehen.

III.

F. drückte zweifellos am deutl. dem Kgr. Sizilien seinen Stempel auf. Dort v. a. und erst seit Ende der 30er Jahre zum Teil auch in Reichsitalien setzte er seine Herrschaftskonzeption in die Praxis um, vorwiegend dort und daneben in einzelnen Städten Oberitaliens entfaltete sich das glanzvolle Leben seines Hofes. Mehr als 20 Jahre verbrachte er als volljähriger Herrscher im sizil. Regnum, nur halb so viele, etwas mehr als 10 Jahre in Dtl. Andererseits blieb er dort zw. 1212 und 1220 acht Jahre ununterbrochen, so lange wie in keinem anderenHerrschaftsbereich sonst, und er erreichte damals durchaus Beachtenswertes für die stauf. wie die kgl. Sache: Zunächst ohne jede feste Machtbasis gewann er dem stauf. Kgtm. bis 1220 wohl einigermaßen die Stellung wieder zurück, die es unter seinem Vater und Großvater innegehabt hatte. Sehr eindrückl. führte dann sein neuerl. Auftreten nördl. der Alpen zw. 1235 und 1237 das Ansehen und Gewicht vor Augen, das seiner ksl. Position in jenen Jahren dort zukam.

Als F. im September 1212, von → Trient über → Chur nach → Konstanz und → Basel eilend, erstmals dt. Boden betrat, begleiteten ihn mit Berard, damals noch Ebf. von Bari, mit dem sizil. Kämmerer Richard und dem Logotheten Andreas sowie vier Notaren der sizil. Kanzlei zwar Männer mit Verwaltungserfahrung. Doch ihnen allen waren die dt. Verhältnisse völlig fremd. So nützte F. seine ersten Erfolge im S Dtl.s sofort dazu, sich das Wissen und den Sachverstand der zu ihm übertretenden Geistlichen, Adligen und Ministerialen des Landes mögl. dauerhaftzu sichern. Bereits Ende 1212 läßt sich ein fester Personenkreis dt. Herkunft fassen, der ständig in seiner Umgebung blieb und aus dessen Mitte der Herrscher die Inhaber der Hofämter mit ihren je bes. Aufgabenbereichen auswählte. Dabei übernahm er, wie wohl gar nicht anders denkbar, zieml. vollständig nicht nur die noch verhältnismäßig einfache Struktur der Hofverwaltung, wie sie sich bis dahin in Dtl. herausgebildet hatte, sondern auch das Personal, das dort bislang wirkte, sofern es sich nur bereit fand, nun für ihn zu arbeiten. Dies aber war weitgehend der Fall, stammten die betreffendenMänner doch meist aus traditionell stauferfreundl. Familien.

So sehen wir im Amt des Hof- oder Reichsmarschalls von Anfang 1213 bis zu seinem Tod i. J. 1214 Heinrich von Kalden. Der Angehörige und hervorragende Vertreter der Ministerialenfamilie von Pappenheim (westl. → Eichstätt), der als zuverlässiger Helfer bereits Barbarossa und dessen Söhnen als Marschall gedient hatte, wurde also auch am Hofe des Enkels einer der wichtigsten Stützen der zentralen Verwaltung. Nach seinem Tod gingen Amt und Verpflichtung an Anselm von Justingen über, an jenen adligen Herrn aus Schwaben, der F. Ende 1211 die Kunde von seiner dt. Königswahlüberbracht und ihn dann auf seiner Reise nach N begleitet hatte; bereits im Herbst 1212 für kurze Zeit im Marschallamt, mußte er es dann offenbar an Heinrich abtreten, um im Frühjahr 1215 endgültig damit belohnt zu werden.

Gleichfalls schon im Okt. 1212 begegnet uns in F.s Umgebung Werner III. von Bolanden (westl. → Worms) im Besitz eines Hofamtes, der Würde des Reichstruchsessen nämlich, die er bis zu seinem Tod um 1221 behalten sollte. Auch Werner stammte aus einem seit Barbarossas Zeiten im Dienst der Staufer aktiven Reichsministerialengeschlecht. Die Bolander verstanden die sich ihnen selbst dabei bietenden Chancen stets geschickt zu nutzen, so daß sie über einen weitgespannten und relativ geschlossenen Komplex von Gütern und Hoheitsrechten unterschiedlichsten Charakters vorwiegend impfälz.-rheinhess. Raum verfügten. Neben Werner gehörte sein Bruder Philipp zu jenen Vertrauensleuten F.s, die sich fast ständig in dessen Nähe aufhielten, ohne daß er freilich ein Amt bekleidet hätte.

Das wichtige Hofamt des Reichsschenken pflegte schon im 12. Jh. die Reichsministerialenfamilie von Schüpf (Oberschüpf, westl. Bad Mergentheim) zu versehen. Walter II. von Schüpf, mit einer Schwester der Bolander verheiratet und zunächst Schenk Kg. → Philipps, dann → Ottos IV., fand sich wohl kurz nach seinen Schwägern bei F. ein. Er blieb in seinem Amt und läßt sich gleichfalls bis zu seinem Tod Anfang 1218 regelmäßig beim Kg. nachweisen. Danach ging die Schenkenwürde an seinen Bruder Konrad über, um 1226 an seinen Sohn Walter zu fallen. In ähnl. Weise gelang es denRepräsentanten des mächtigen Dienstmannengeschlechts von Münzenberg (südl. Gießen) als unentbehrl., in der Wetterau und im riesigen Reichsforstbezirk Dreieich südl. von Frankfurt dominierenden Sachwaltern der Staufer geradezu einen Erbanspruch auf die angesehene und einflußreiche Stellung des Kämmerers zu erringen und unter F. zu bewahren. Wie zuvor sein Vater und Bruder, beide mit Namen Kuno, so trug den Kämmerertitel nun Ulrich I. von Münzenberg, der im Februar 1213 zu F. stieß.

Neben den traditionellen Hofämtern läßt sich die Kanzlei von Anfang an als eine feste Institution an F.s dt. Hof erkennen. Natürl. kam es dem Staufer sehr zugute, daß ihm nach dem frühen Übertritt des Kanzlers Konrad, des der Reichsministerialenfamilie von Scharfenberg (bei Annweiler am Trifels) angehörenden Bf.s von → Speyer und → Metz, sofort nicht nur dessen gewichtiger Rat, sondern auch geschultes Personal der Reichskanzlei zur Verfügung stand. Als eigentl. Leiter der Kanzlei mit dem Titel eines Protonotars fungierte zunächst Berthold von Neuffen, zuvor Kanonikerin → Speyer und → Trient, vom Kg. in Verona im Aug. 1212 ernannt und seit 1217 Bf. von → Brixen. Seine Nachfolge trat Heinrich aus der Ministerialenfamilie von Tanne (bei Ravensburg) an, der bisher Domherr in → Konstanz gewesen war und nach langen Jahren in stauf. Dienst 1233 Bf. von → Konstanz werden sollte. Daneben kennen wir die Namen dreier führender Notare und Schreiber, die sich durchweg mindestens bis in die Kanzlei → Philipps zurückverfolgen lassen. Es handelt sich dabei in der Mehrzahl um süddt. Geistliche, undaus dem Klerus dieser Region warb F. offenbar vorwiegend auch neue Kräfte für seine Kanzlei. Zu deren dt. Mitgliedern, denen der größte Teil der Arbeit zufiel, traten meist noch einzelne sizil. Schreiber. Erstaunlicherw. entstand indessen trotz des relativ großen Kanzleiapparates mehr als die Hälfte der kgl. Urk.en aus jener Zeit bei Gelegenheitsschreibern oder, wie meist im Falle der Zisterzienserkl., in den Schreibstuben der Empfänger.

Nicht nur die Leiter der Hofämter und ihre Helfer sowie die Mitglieder der Kanzlei prägten freilich F.s Hof während seiner Deutschlandjahre. Auch andere altbewährte Anhänger, enge Mitarbeiter und Diener der stauf. Sache in Süddtl. treffen wir dort regelmäßig an. Zu seinen treuesten Begleitern aus dem hohen Adel jener Region zählte ohne Zweifel Mgf. Hermann V. von Baden; sein Name gehört zu den meistgenannten in den Zeugenreihen der kgl. Urk.en, und der Staufer wußte seine häufige Anwesenheit und seinen Rat allem Anschein nach wohl zu schätzen.

Ebenfalls einigermaßen regelmäßig ver-kehrten die Gf.en von → Württemberg, Ludwig und sein Bruder Hartmann, als alte Parteigänger der Staufer an F.s Hof. Ähnl. oft wie sie verweilte bei dem Stauferkönig noch Gf. Eberhard von Helfenstein (über Geislingen an der Steige), daneben Graf Gerhard III. von Diez an der Lahn (westl. Limburg), dessen Vater Heinrich schon als zuverlässige Stütze stauf. Politik von Friedrich Barbarossa gefördert worden war, und Gf. Siegbert von Werd (Wörth, südl. Straßburg), der v. a. während F.s Aufenthalten in Hagenau fastständig um den Kg. gewesen zu sein scheint. Einen guten, wenngleich loseren Kontakt zum Hof pflegten noch eine ganze Reihe anderer süddt. Gfen.

Unter den nichtgfl. Adligen der Region legte neben Anselm von Justingen Heinrich von Neuffen, 1211 sein Genosse auf dem ersten Teil der Sizilienfahrt zu F., großen Wert auf kontinuierl. Präsenz beim Herrscher; er erschien, hin und wieder zusammen mit seinem Vater oder Bruder, recht eifrig bei Hofe, während man seinen edelfreien Standesgenossen dort seltener begegnet. Aus dem Kreis der süddt. Äbte fand sich Kuno, Abt von → Ellwangen und seit 1218 zugleich von → Fulda, bes. oft beim Kg. ein, und Ulrich von → St. Gallen oder Hugo von Murbach im Elsaßbesuchten wenigstens F.s Hoftage in der weiteren Umgebung ihrer Kl. zieml. zuverlässig.

Nicht vergessen werden darf schließl., daß neben den schon genannten altbewährten und mit Hofämtern betrauten Reichsministerialenfamilien an F.s. Hof und in seinem Beraterkreis noch eine Reihe ehemals welf., erst mit dem Welfenerbe in Oberschwaben 1191 unter die Stauferherrschaft gelangter Ministerialen beachtl. Gewicht besaßen. Aus ihrer Mitte ragen bes. Eberhard von Tanne-Waldburg, der Bruder des Protonotars Heinrich, und sein Neffe Konrad von Tanne-Winterstetten hervor. Eberhard, 1197 als Schenk Hzg. → Philipps von Schwaben bezeugt und seit 1214 häufig an F.s. Hof zugegen,stand offenkundig von Anfang an in dessen Gunst. Er verwaltete zunächst sein schwäb. Schenkenamt weiter und erhielt 1219 dann mit dem Stammsitz des ausgestorbenen Hauses Waldburg auch dessen hzgl.-schwäb. Truchsessenwürde übertragen, während sein Neffe Konrad in das Schenkenamt nachrückte. Kaum weniger eifrig als sie setzte sich der Ministeriale Dieto von Ravensburg für den Stauferkg. ein. Auch ihn finden wir des öfteren am Hof; hin und wieder trägt er den Titel eines Kämmerers, vermutl. des schwäb. Hzg.s, einmal jedoch heißt er ausdrückl. sogar camerarius imperii.Neben den Reichshofämtern spielten also die des schwäb. Hzm.s eine Rolle an F.s Hof, ohne daß wir wüßten, ob und wie genau ihre Aufgaben gegeneinander abgegrenzt waren - Dietos Beispiel lässt an einen eher fließenden Übergang denken. Einen bes. Vorrang ihrer Träger am Hof markierten die Titel aber gewiss in jedem Fall.

F. gelang es in zähem Bemühen, durch gewandtes Balancieren zw. Nachgiebigkeit und Härte, aber auch dank der Hilfe der rasch zu ihm übergegangenen Adligen und Ministerialen, die dem Kgtm. bis 1212 entglittenen Güter und Herrschaftsrechte zieml. vollständig wieder in seine Hand zu bekommen, ihren Bestand da und dort zu mehren und so die ökonom. und polit. Basis für sein Regiment, aber auch für die Existenz und Arbeit seines Hofes zu schaffen. Allmähl. begannen sich die Strukturen einer zunehmend effektiveren Territorialverwaltung abzuzeichnen, die sich auf die Amtsleute in den einzelnenVerwaltungsbezirken sowie die ihnen übergeordneten Prokuratoren in den größeren, mit Provinzen vergleichbaren Einheiten stützten. Am Beispiel eines solchen Prokurators, des Gerhard von Sinzig, vermögen wir schlaglichtartig zu erkennen, wie der Kg. - und das hieß in der Praxis doch wohl: der zuständige Hofbeamte - diese Regionalverwaltung lenkte und kontrollierte. Gerhard erhielt seine Ernennung mit der Definition seiner administrativen und richterl. Befugnisse, der Festlegung seiner finanziellen Rechte und Verpflichtungen und der Bestimmung seines Amtsbereiches vom Herrscher in schriftl. Form.An anderer Stelle hören wir von speziellen Mandaten an einzelne Amtsleute, und von zunehmender Übersicht, Kontrolle und Schriftlichkeit der Verwaltung zeugt wohl auch das uns zufällig erhaltene, um 1220 angelegte Verzeichnis über die Erträge und Verluste des Reiches im Amt Pfullingen.

Wie übl. zog der Kg. mit seinem Hof ohne feste Res. durch sein Reich. In den ersten Jahren gelangte er dabei auf einzelnen Reisen situationsbedingt immerhin noch bis Vaucouleurs, Merseburg oder Aachen. Schon jetzt und vollends nach der Krönung von 1215 führte F. sein Regiment jedoch fast ausschließl. von den großen süd- und mitteldt. Zentren des unmittelbaren stauf. Einflußbereiches aus. Wir hören von häufigen Aufenthalten und Hoftagen in den Bischofsstädten → Speyer, → Augsburg und → Würzburg. Mindestens ebenso oft besuchte der Kg. die großenPfalzen in → Nürnberg, Ulm und Frankfurt, allesamt wichtige, privilegierte und glanzvoll ausgebaute Mittelpunkte der kgl. Verwaltung schon unter den früheren Staufern. Zu F.s. Lieblingssitz und zeitweilig doch einer Art Res. entwickelte sich indessen die Pfalz Hagenau, die Barbarossa wohl nach 1160 einschließl. einer prächtigen, doppelgeschossigen Kapelle völlig neu errichtet hatte. Vermutl. zog den Enkel nicht nur die stauf. Tradition an jenen Ort, sondern auch die Freude an der Größe und erlesenen Schönheit der Anlage, die Weite des umliegenden Heiligen Forstes, eines idealenJagdreviers, sowie die günstige Lage inmitten des umfangr. nordelsäss. Haus- und Reichsgutes. Jedenfalls verbrachte er, von kürzeren Besuchen abgesehen, hier einen großen Teil der Herbst- und Wintermonate 1215/16 sowie der Winter- und Frühjahrszeit der Jahre 1218, 1219 und 1220. Hier ließ er fast ein Viertel seiner Urk.en anfertigen und hier hielt er während eines längeren Aufenthalts von Ende Aug. bis Anfang Okt. 1219 einen offenbar vorwiegend oberital. Fragen gewidmeten Hoftag ab. Als er 1235 wieder in Dtl. erschien, diente ihm Hagenau erneut als bevorzugte Res. und eine ArtWinterquartier.

Auf den Hoftagen des Herrschers fanden sich die Rfs.en bei ihm ein. Hzg. Ludwig von Bayern begleitete ihn sogar fast ständig. Wiederholt erschienen am Hof daneben Kg. Ottokar von Böhmen, die Hzg.e von → Österreich und Steiermark, von Kärnten, Meranien und → Brabant, Berthold von Zähringen, der Mgf. von → Meißen und der Lgf. von → Thüringen, dazu einzelne Gf.en. Aus dem Kreis der bes. wichtigen hohen Geistlichkeit treffen wir den Kanzler Konrad meist an des Kg.s Seite, häufig auch die Ebf.e von → Magdeburg und → Mainz,fast ebenso oft diejenigen von → Trier, → Salzburg und → Köln, außerdem die Bf.e von → Regensburg, → Passau, → Augsburg, → Würzburg und → Basel. Überwogen in F.s Umgebung also zweifellos die fsl. Vertreter aus Dtl.s S, so stammten die Empfänger seiner Urk.en, insbes. nach 1215, doch, vom NO abgesehen, einigermaßen gleichmäßig aus allen Teilen des Kgr.es.

Mit den Fs.en zusammen suchte der Herrscher auf seinen Hoftagen Recht und Frieden im Reich zu sichern. Er bemühte sich um Ausgleich zw. den vor ihn Geladenen, ernannte Männer seines Vertrauens zu Schlichtern bei Streitigkeiten zw. den Großen, befahl die Abstellung widerrechtl. Praktiken. Unter seinem Vorsitz fällten die Fs.en bei Klagen und Beschwerden Urteile über ihre Standesgenossen, klärten sie strittige Rechtsfragen. Der Kg. erbat dabei zunächst den Spruch der Fs.en, dann offenbar auch die Zustimmung der anwesenden übrigen Adligen und der Ministerialen; er bekräftigte und verkündetedaraufhin das so zustande gekommene Urteil und traf die zu seiner Vollstreckung nötigen Entscheidungen und Anweisungen. Leider verraten uns die Quellen nichts über etwaige Meinungsverschiedenheiten und Diskussionen vor der Urteilsfindung. Ein bereits ergangener Spruch konnte indes durch das Auftreten neuer Gesichtspunkte, den erneuten Einsatz einer Partei revidiert werden, und in Einzelfällen sah sich der Kg. dazu sogar ohne die Fs.en berechtigt, wenn ihm die equitas iuris es nahelegte.

Inhaltl. ging es den Fs.en bei ihren Entscheidungen ganz wesentl. um die Sicherung ihrer dominierenden Stellung, um die Bekräftigung ihrer Reichsunmittelbarkeit und ihrer lehensrechtl. oder stadtherrl. Befugnisse und um den Ausbau ihres wirtschaftl. Einflusses, also die Verfügung über Zoll-, Markt- und Münzrechte. F.s größter Erfolg war wohl die ihnen im April 1220 auf dem großen Frankfurter Hoftag abgerungene Königswahl seines Sohnes Heinrich.

Nichts erfahren wir über kulturelle Aktivitäten am Stauferhof zw. 1212 und 1220. Manche engen Vertrauten F.s wie Konrad von Winterstetten oder Heinrich von Neuffen kennen wirfreilich als große Freunde und Förderer der damals blühenden mittelhochdt. Dichtung. So steht immerhin zu vermuten, daß sie ihren Herrn mit der zeitgenöss. Literatur vertraut machten, ihm sogar deren wichtigsten Vertreter vorstellten. Die großzügige Hilfe, die der Kg. Walther von der Vogelweide, dem wirkungsvollen Werber für seine Politik, mit der Schenkung eines Gutes gewährte, spricht doch sehr für einen solch direkten Kontakt zw. Kg. und Künstlern am Hofe.

Weit spektakulärer als bis 1220 machte F. zw. 1235 und 1237 in Dtl. den Glanz seines Hofes nach außen sichtbar. Er beeindruckte die Öffentlichkeit mit dem südl.-fremdartigen Prunk seines Aufzuges, feierte in → Worms glanzvoll seine Heirat mit Isabella von England und hielt anschl. im Aug. 1235 in → Mainz einen Hoftag ab, der eine Woche lang die Rfs.en in kaum je sonst einmal zu beobachtender Vollzähligkeit zusammenführte. Eine prächtige Zeltstadt war vor den Mauern der Stadt eigens für sie aufgeschlagen, und das abschließende Fest mit dem Kirchgang des die Krone unddie ksl. Gewänder tragenden Herrschers und dem aufwendigen Festmahl der Großen im Lager faszinierte Beteiligte wie Zaungäste und Chronisten gleichermaßen. Zuvor hatte der Ks. den Mainzer Landfrieden erlassen und darin mit der Einsetzung des Hofjustitiars als ständigem Leiter des Hofgerichts eine neue, feste Institution des dt. Hofes geschaffen, die sofort zu arbeiten begann und bis 1451 Bestand haben sollte.

Quellen

Acta Imperii inedita seculi XIII et XIV. - MGH Const. II, 1896. - Historia diplomatica Friderici secundi, hg. von Jean-Louis-Alphonse Huillard-Bréholles, 6 Bde., Paris 1852-61. - RI V, 1-4, 1881.

Abulafia, David: Herrscher zwischen den Kulturen. Friedrich II. von Hohenstaufen, Berlin 1991 (Erstdr. London 1988). - Goez, Werner: Friedrich II. und Deutschland, in: Politik, Wirtschaft und Kunst des staufischen Lübecks, hg. von Klaus Friedland u. a., Lübeck 1976, S. 5-38. - Kantorowicz, Ernst: Kaiser Friedrich der Zweite, 2 Bde., Berlin 1927-31. - Kölzer, Theo: Magna imperialis curia. Die Zentralverwaltung im KönigreichSizilien unter Friedrich II., in: HJb 114 (1994) S. 287-311. - Niese, Hans: Die Verwaltung des Reichs- gutes im 13. Jahrhundert, Innsbruck 1905. - Schaller, Hans Martin: Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. Ihr Personal und ihr Sprachstil, in: AfD 3 (1957) S. 207-286 und 4 (1958) S. 264-327. - Stürner 1992-2000 [mit ausführl. Quellen- und Literaturangaben].