Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WÜRTTEMBERG

I.

Um 1080 befand sich der Ort Beutelsbach im Remstal in der Verfügung eines gewissen Konrads, der sich um diese Zeit nach Beutelsbach benannte bzw. benannt wurde, bevor er wenig später die Burg W. bezog, die fortan ihm und seinen Nachfolgern den Namen gab: Mit Konrad beginnt die Geschichte des Hauses W. Wie aber kam er in den Besitz von Beutelsbach, das zu seiner Zeit von sal. Gütern umgeben war, und woher stammte der Erbauer der Burg W.? Die von Dieter Mertens gut begründete Antwort lautet: Konrad gehörte zu den nichtkgl. Verwandten der Salier, entstammte alsoeiner sal. Nebenlinie, und aus dieser Herkunft resultierte sein Anteil am sal. Besitzkomplex im Remstal, näml. Beutelsbach. Wie Konrad trugen auch seine Geschwister Liutgard und Bruno Namen,die ebenfalls bei den Saliern erscheinen. Liutgart hieß die Frau Konrads des Roten, sie war Tochter Ottos I. Ihr Sohn Hzg. Otto »von Worms« trug nicht nur selbst einen liudolfing. Namen, sondern gab das Namensgut der Ottonen auch an seine Kinder weiter: Heinrich, Bruno und Wilhelm. Ledigl. Hzg. Ottos Sohn Konrad, 1011 als Hzg. von Kärnten verstorben, trug einen Namen, der auf die Familie des Großvaters verwies. Wie Bruno, 999 als Papst Gregor V. gestorben, und Wilhelm, von 1028/29 bis zu seinem Tod 1046/47 Bf. von → Straßburg,hatten auch Ks. Ottos I. Bruder Bruno und sein Sohn Wilhelm dem geistl. Stand angehört. Auch Bruno († 1120), der Bruder Konrads von Beutelsbach/W. war Geistlicher. Mehr noch, er gehörte dem Speyrer Domkapitel an, dem in herausgehobener Weise die Fürsorge für das Seelenheil der Salier anvertraut war. Bei der Königswahl von 1024 standen sich die Enkel Ottos »von Worms« als Thronkandidaten gegenüber. Heinrichs Sohn Konrad d. Ä., der »Waiblinger«, wurde zum Herrscher erhoben und zum Begründer der sal. Königsdynastie, die 1125 mit Heinrich V. im Mannesstamm erlosch. Der unterlegene Konradd. J., der Sohn Hzg. Konrads I. von Kärnten, erhielt 1036 das Hzm. Kärnten, während sein Bruder Bruno 1034 zum Bf. von → Würzburg aufstieg. Konrad d. J. starb bereits 1039 - auf eine Ehe oder Kinder finden sich in den Quellen keine Hinweise. Daraus zu schließen, Konrad sei nicht verh. gewesen und habe keine Kinder hinterlassen, ist naheliegend, aber nicht zwingend. Aus einer Urk. Heinrichs III. von 1056 geht hervor, daß ein gewisser consanguineus noster dominus Cuono dem Ks. die curtis Bruchsal samt dem zugehörigen Forst Lußhardt übereignethatte. Der Königshof Bruchsal aber war 1002 von Kg. Heinrich II. an Otto »von Worms« gelangt, als Kompensation für den Verzicht auf die Burg in → Worms.

II.

Bruchsal war also in die Verfügung der Salier geraten, allerdings nicht an den kgl. Zweig Konrads des Älteren, sondern an den seines gleichnamigen Vetters. So hat man denn auch in jenem dominus Cuono der Urk. von 1056 Konrad den Jüngeren wiedererkennen wollen, bis neuerdings Dieter Mertens plausibel machen konnte, daß es sich bei jenem Cuno, wenn nicht um einen Sohn Konrads des Jüngeren, so doch um einen Erben und Angehörigen der Enkelgeneration Hzg. Konrads I. von Kärnten handelt. Dieser Cuno/Konrad, der seinem Verwandten HeinrichIII. Bruchsal überließ oder überlassen mußte, gehört - wie die von Mertens entwickelte Indizienkette nahelegt - zu den Vorfahren der Geschwister Konrads von Beutelsbach/W., Bruno und Liutgard - war möglicherw. sogar ihr Vater. Zu den Indizien zählt ferner der Nachweis, daß sich unter den Besitzungen der frühen W.er gleich mehrere finden, die eine signifikante Nähe zu Gütern der Nachfahren Ottos »von Worms« aufweisen.

Um 1080 wird sichtbar, daß die Geschwister Konrad, Bruno und Liutgard sich nicht mehr an ihren kgl. Verwandten orientierten, sondern in das Lager Papst Gregors VII. gewechselt waren. Bruno verließ das Speyrer Domkapitel und wurde Mönch in Hirsau, wo man ihn 1105 zum Abt erhob. Konrad und Liutgard gehörten ebenso zu den Wohltätern Hirsaus wie Konrads Frau Werndrut. Damit geriet diese Personengruppe, aus der sich das Haus W. herausbildete, in bedrohl. Gegensatz zu Heinrich IV. In den Kampfhandlungen dürfte auf Seiten des Kg.s seinem 1079 zum Hzg. von Schwaben erhobenen zukünftigenSchwiegersohn Friedrich von Staufen († 1105) keine geringe Rolle zugekommen sein. Das Agieren des Hzg.s ist zwar im einzelnen nur schwer zu erkennen, daß er aber ausgehend vom Hohenstaufen versucht hat, im Neckar- und Remstal Fuß zu fassen, wird von der Forschung seit langem unterstellt. Vor diesem Hintergrund wird der Bau der Burg W. verständlich, deren Kapelle am 7. Febr. 1083 von Bf. Adalbert von Worms (reg. 1070-1107), einem der entschiedensten Gegner Heinrichs IV., geweiht wurde. Ob mit dem Bau der Burg und dem Wechsel der Zubenennung Konrads von Beutelsbach zu W. ein Rückzug aus demRemstal einherging, kann ebenfalls nur vermutet werden. Konrad (II.) von W., Sohn der Liutgard - den Namen des Vater verschweigen die Quellen - und Nachfolger seines Onkels im Besitz der namengebenden Burg, scheint sein Grab jedenfalls nicht in Beutelsbach, der späteren Grablege des Hauses W., sondern im fernen Schwarzwaldkl. St. Blasien gefunden zu haben, für das er sich 1122 bei Heinrich V. verwendete.

Nach der Wahl des Staufers Konrads zum dt. Kg. 1138 kam es zu milit. Auseinandersetzungen mit den → Welfen, in deren Verlauf der Kg. 1140 die Burg Weinsberg erobern und allem Anschein nach Welf VI. bereits vorher Markgröningen entreißen konnte. In der 1139 zu Markgröningen ausgestellten Urk. des Staufers erscheinen auch erstmals wieder zwei Träger des Namens W.: Gf. Ludwig von Württemberg und sein Bruder Emicho. Ob und wie sie mit Konrad (II.) von Württemberg verwandt waren, ist nicht bekannt. Was wir aber fassen, ist eine zweite Periode der Formierung des Hauses W. in der Zeit derstauf. Kg.e (→ Staufer). Diese zweite, stauferzeitl. Periode ist durch ein zwiespältiges Verhältnis zu den stauf. Kg.en und Hzg.en charakterisiert. Einerseits wurden die W.er mehrere Jahrzehnte lang als Gf.en in das stauf. Herrschaftssystem eingebunden und haben sich seit dem ausgehenden 12. Jh. endgültig als ein Grafengeschlecht etabliert. Andererseits wurden sie durch die stauf. Organisation des Reichs- und des Hausgutes im mittleren Neckarraum gehindert, selber dort zu expandieren, so daß sie ihre Aktivitäten nach O- und Oberschwaben und auf das Allgäu richteten. Hierbei wurden bes.wichtig die Verbindungen mit den Gf.en von Kirchberg (Oberkirchberg an der Iller) und den Gf.en von Veringen, ferner mit den Gf.en von Dillingen, den Mgf.en von Ronsberg sowie deren Erben, den Gf.en von Ulten. Für den endgültigen Wiederaufstieg der W.er als Grafengeschlecht seit dem ausgehenden 12. Jh. dürfte die Verbindung mit den Kirchbergern von außerordentl. Bedeutung gewesen sein, wie die Übernahme des Leitnamens Hartmann, des kirchberg. Wappens und der Herrschaftsausbau in Oberschwaben und im Allgäu belegen. Hartmann (I.) nahm eine vering. Grafentochter zur Frau und gewann damit weiterenBesitz in Oberschwaben. Der Heirat kommt allem Anschein nach eine bes. bedeutende besitzgeschichtl. Komponente zu, führten die W.er doch fortan das Wappen der Veringer: drei Hirschstangen im Feld. Hartmann (I.) stattete seinen Sohn Konrad (III.) mit dem um Grüningen (Stadt Riedlingen) beiderseits der Donau gelegenen vering. Erbe aus. Seine Zubenennung nahm Konrad nun ebenso von Grüningen wie von W., erst Konrads Sohn Hartmann, bezeugt von 1237 bis zu seinem Tod 1280, nannte sich ausschließl. nach Grüningen - mit ihm beginnt die Geschichte der württ. Linie Grüningen-Landau.

III.

Ks. → Friedrich II. hat wichtige Teile der alpenländ. und oberschwäb. Besitz- und Herrschaftskonzentration der W.er an sich zu bringen gewußt. Als aber seit 1246 die spätstauf. Herrschaft in Schwaben, die den alten Adel nicht mehr integrieren konnte oder wollte und ihm den Aufbau einer Gebietsherrschaft verwehrte, in die offene Krise geriet, gelangen der württ. Herrschaftsbildung im Neckarraum die entscheidenden Fortschritte auf dem Weg zur Bildung einen Territoriums. Innocenz IV. hatte 1245 auf dem Konzil von Lyon die Absetzung des Ks.s verkündet. SeinerAufforderung, einen neuen Kg. zu wählen, kamen am 22. Mai 1246 die Ebf.e von → Köln, → Trier und → Mainz nach und erhoben den Lgf.en von Thüringen, → Heinrich Raspe, zum Gegenkg. Kg. → Konrad IV. trat → Heinrich Raspe mit einem Heer entgegen, um ihn zu hindern, in der alten Pfalz Frankfurt seinen ersten Hoftag abzuhalten. Unmittelbar vor Kampfbeginn, am 5. Aug. 1246, verließen Gf. Ulrich I. von W. († 1265) und sein Vetter Gf. Hartmann (I.) von Grüningen das Heer des Staufers und begaben sich auf die Seite des Gegenkg.s. Ihnen folgte mit 2000 Reitern und Schützenzwei Drittel des Heeres → Konrads IV. Der Staufer mußte weichen, und der Hoftag sprach ihm das Hzm. Schwaben ab sowie alle seine Güter nördl. der Alpen. Das Vorgehen der beiden Gf.en scheint mit der Kurie in Lyon abgestimmt gewesen zu sein. Ihr Erfolg beruhte nicht zuletzt auf einer Fraktionsbildung des schwäb. Adels, der sich von der Politik Ks. → Friedrichs II. zunehmend bedroht sah. Ohne in jedem Fall hinreichende Klarheit zu gewinnen, kann man davon ausgehen, daß die W.er spätestens 1246/47 Waiblingen, Schorndorf, Winterbach und Plüderhausen in ihre Hände bekamen und sich auf derfür die Kontrolle der Remstalstraße wichtigen Burg Waldhausen festsetzen konnten. Ab 1247 ist die bes. Bedeutung von Beutelsbach für die Herrschaft W. zu beobachten. Das Chorherrenstift Beutelsbach tritt indiesem Jahr erstmals ins Licht der Überlieferung, so daß man sich fragen kann, ob es nicht erst jetzt von Gf. Ulrich I., gen. der Stifter, ins Leben gerufen worden ist. Den W.ern gelang es zudem, die Vogtei des Kl.s Lorch an sich zu bringen, durch die sie nicht nur Einfluß auf das Kl. und dessen grundherrschaftl. organisierten Besitzkomplex, sondern auch auf die Hoch- und Niedergerichtsbarkeit gewannen. Nachweisl. gegen Ende des 13. Jh.s nahm W. die Schutzvogtei über das Prämonstratenserstift Adelberg wahr. Neben der Übernahme stauf.Besitzungen gelang es den W.ern überdies, mit Hilfe von Heiratsverbindungen ihre Position im Raum um Neckar und Rems auszubauen.

In Ulrich I. haben wir auch jenen Gf.en von W. zu erkennen, der 1248 die Stadt Leonberg anlegen ließ. Er war überhaupt der erste W.er, der die Bedeutung städt. Siedlungen erkannte. Die um 1220 oder 1230 von den Mgf.en von → Baden gegründete Stadt Stuttgart scheint um 1245 durch seine Heirat mit der Markgrafentochter Mathilde von Baden an das Haus W. gekommen zu sein. Auch wird vielfach angenommen, daß Ulrich die wichtigen Orte Waiblingen und Schorndorf zu Städten ausbauen ließ. Urach schließlich, das er endgültig 1265 käufl. erwarb, scheint bereits einige Jahre vorher zur Stadt erhobenworden zu sein. Wir können jedenfalls mit Stuttgart, Leonberg, Waiblingen, Schorndorf und Urach fünf Städte namhaft machen, die alle um die Mitte des 13. Jh.s durch Ulrich entweder gegr., erheiratet oder auf andere Weise gewonnen wurden. Erst seit seiner Regierungszeit gibt es württ. Städte. Damit wird auch für W. eine Entwicklung sichtbar, die allg. für das dt. Reich erkennen läßt, »daß seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Städte als neue und gefestigte Zentren bürgerlichen und wirtschaftlichen Lebens ihre Anziehungskraft auf die Fürsten ausübten«(Patze 1972).

Bes. Ulrichs Sohn Eberhard I. (* 1265, reg. 1279-1325) hat die Städte als Erscheinungen einer neuen wirtschaftl., polit. und rechtl. Wirklichkeit begriffen. Geb. in einem Territorium, das nicht nur von zumeist größeren Reichsstädten durchsetzt und umgeben war, sondern gerade eben durch seinen Vater eine eigene Städtelandschaft erhalten hatte, stand Eberhard I. wohl schon im Banne jener Wirkung, die von den Städten durch ihre Wirtschaft und die in ihnen konzentrierte bürgerl. Zivilisation und Kultur ausgestrahlt wurde. Während seiner langen Regierungszeit war er in etl. Kriege mit demKg. verwickelt, die ihn oft an den Rand einer totalen Niederlage brachten. Bei diesen Kämpfen, die seit den energ. Bemühungen → Rudolfs von Habsburg um die Revindikation des Reichsgutes und den Ausbau einer Hausmacht in Schwaben den Gf.en in Atem hielten, spielte die 1274 entstandene und bes. Interessen einschränkende Landvogtei Niederschwaben eine entscheidende Rolle. Doch war es dem Kg. nicht mehr möglich, nördl. der Alb eine Landvogtei von ähnl. Geschlossenheit zu errichten, wie es in Oberschwaben gelang. Die seit dem Ausgang des 13. Jh.s einsetzenden und die erste Hälfte des 14. Jh.sbestimmenden Auseinandersetzungen und Kämpfe der verschiedenen Prätendenten um die Königswürde bescherte den wechselnden Parteigängern oft genug die Möglichkeit, Reichsgut sowie kgl. Rechte und Postionen zu gewinnen und auf Dauer zu behaupten. So gelangte Eberhard I. 1298 erstmals in den Besitz der Landvogtei, 1330 erhielt sie sein Sohn Ulrich III. (1325-44) als Pfand auf Lebenszeit. Ulrich erwarb umfangr. Besitz im Elsaß, der dem Haus bis zur Französischen Revolution verblieb. Nach seinem Tod 1344 traten seine Söhne Eberhard II. († 1392) und Ulrich IV. († 1366) gemeinsam die Nachfolge an,einschließl. der Reichslandvogtei. Ihr Itinerar zeigt eine deutl. Konzentrierung der Aufenthaltsorte auf den mittleren Neckarraum. Die beiden Gf.en verließen weit weniger als ihr Vater das Gebiet ihrer Herrschaft. Aufgrund der erhebl. vermehrten Aufenthaltsnachweise läßt sich unter den beiden Brüdern eine Intensivierung der Regierungstätigkeit aufzeigen. Nicht mehr die kgl. Absichten bestimmten ihre polit. Ziele, sondern der bewußte Ausbau der Herrschaft W. im angestammten Gebiet des mittleren Neckars. Neben Stuttgart bildeten sich mit Schorndorf, Urach und Marbach ganz bestimmte Zentren einernachgeordneten Lokalverwaltung heraus. Seit dem württ. Hausvertrag von 1361 regierte Eberhard II. allein. 1371 vom Ks. wieder als Landvogt eingesetzt, erhielt der Gf. im finanziellen Interesse → Karls IV. einen ungeheuren Spielraum, den er bes. gegenüber den Städten und ihren Bündnissen auszunützen verstand. Der Luxemburger lohnte es ihm 1374 mit dem Privileg der Hellerprägung, dem ersten württ. Münzprivileg.

Die verlustreiche Schlacht seines Sohnes, Gf. Ulrich (gefallen 1388), gegen Reutlingen (14. Mai 1377), brachte den Städten zwar eine Atempause, aber die Niederlage des Städteheeres am 23. Aug. 1388 bei Döffingen bescherte Gf. Eberhard II. einen entscheidenden Sieg. Doch an seinem territorialpolit. Ziel gemessen, blieb auch der W.er ein Verlierer. Weder konnte die Auflösung der Städtebünde durchgesetzt, noch der Abschluß neuer verhindert werden. Stattdessen wurde nunmehr das Verhältniss zw. Herren und Städten in Schwaben auf der Basis des status quo kooperativ gestaltet; die Auswirkungen dernicht erst seit der großen Pest von 1348/49 zu beobachtenden katastrophalen demograph. und wirtschaftl. Entwicklung erzwangen endl. neue Formen polit. Verhaltens. Der Rückgang der Bevölkerung, die Abnahme der agrar. genutzten Flächen, das damit einhergehende Absinken der herrschaftl. Einnahmen, die Abwanderungen vom Land in die großen Städte beeinträchtigten die Herren, nicht die Reichsstädte. Eberhards Enkel und Nachfolger Eberhard III., der Milde gen. († 1417), hatte angesichts solcher problemat. Entwicklungen also durchaus Anlaß, nach dem bei Döffingen errungenen Sieg den benachbartenReichsstädten gegenüber eine »milde« Gangart zu bevorzugen, zugl. aber auf die eigenen Untertanen verstärkten Druck auszuüben. Um der Auszehrung ihrer Herrschaft zuvorzukommen und die Abwanderung von Menschen und steuerbaren Gütern zu verhindern, verlangten Eberhard II. und Eberhard III. 1383 und 1396, zentral gelenkt und wahrscheinl. in ihrem ganzen Territorium, die Ablegung von Eiden gegen Abwanderung. Während der Regierungszeit dieser beiden tatkräftigen Landesherren konsolidierte sich die Herrschaft W. im Innern grundlegend und fand durch ausgedehnte Vertragsnetzwerke eine Absicherungnach innen und außen. Wie Matthias Miller zeigen konnte, hat das Lehenswesen dabei eine wichtige Rolle gespielt. Im Rahmen der Territorialpolitik erwies es sich nicht nur als reine Erwerbspolitik im Sinne einer späteren Zugehörigkeit zum Territorium, sondern hatte in Form der Lehensbindungen zu den Vasallen auch Sicherungsfunktionen.

IV.

Deutl. läßt sich aus der Häufung der Aufenthaltsorte der beiden Gf.en im mittleren Neckarraum die Fortführung des Landesausbaus ablesen. Dabei vollzog sich eine Fortbildung der Verwaltungsschwerpunkte. Für die expansive Politik der W.er nach außen und nach innen reichten die geringen Erträge aus dem Hausgut schon lange nicht mehr aus. Auch die Einnahmen aus der Landvogtei deckten nicht den finanziellen Bedarf. Das Streben nach einer machtvollen Landesherrschaft verlangte daher nach einer intensiveren Nutzung der Hoheitsrechte und Regalien. Um ein solches, dasgesamte Herrschaftsgebiet durchdringende und erfassende fiskal. System zu schaffen, bedurfte es vorrangig einer geordneten Verwaltung mit Amtsrechnung und Lehensbüchern, waren Ober- und Unterzentren notwendig. Als Oberzentrum der gfl. Verwaltung tritt immer deutl. Stuttgart hervor, während sich die Landstädte zu Unterzentren entwickelten, zu Mittelpunkten von Ämtern: Die württ. Amtsstädte waren geboren.

Eberhard IV. († 1419) überlebte seinen Vater Eberhard III. nur um zwei Jahre. Aus seiner Ehe mit Henriette von Montfaucon, die zum Erwerb der in der Reichsromania gelegenen pays de Montbéliard (Mömpelgard) führte, stammten Ludwig I. (1412-50) und Ulrich V. (1413-80). Nach dem Ende der vormundschaftl. Regierung, 1433, besaßen die Gf.en Ludwig I. und Ulrich V. die Herrschaft W. gemeinsam. Doch 1441 schritten sie zur vorläufigen Teilung des Landes, die 1442 definitiv vereinbart wurde. Damit waren zwei selbständige und weitgehend voneinander geschiedene Territorien entstanden. Ludwig I., erwar mit Mechthild von der Pfalz (1419-82) verheiratet, wählte Urach zu seiner Res. Die Stadt wurde zum Sitz seiner Hofhaltung und seiner Kanzlei. Zur Grablege bestimmte man die kurz nach 1439 errichtete Kartause Güterstein. Von der umfangr. Bautätigkeit unter Ludwig und seinen Söhnen Ludwig II. (1439-57) und Eberhard V., gen. im Bart(1445-96), zeugt noch heute Urachs Stadtkern. Noch um 1470 begann der Baumeister Peter von Koblenz mit dem Bau der Amanduskirche. Ulrich V. etablierte sich schließl. in Stuttgart, nachdem anfangs Neuffen als sein Herrschaftszentrum vorgesehen war. In Mömpelgard hatte nach dem Tod Eberhards IV. dessen Wwe. Henriette regiert. Als sie 1444 starb, entschied nach kurzer gemeinsamer Regierung der beiden Brüder 1446 das Los, wem Mömpelgard letztl. zufallen sollte. Es sprach Ludwig I. die Lande zu, während sich Ulrich V. mit dem halbenGegenwert in Höhe von 40 000 Gulden begnügen mußte. Fortan führte die Uracher Linie den quadrierten Schild mit den Wappen von W. (im ersten und dritten Feld) und Mömpelgard (im zweiten und vierten Feld), während die Stuttgarter Linie beim herkömml. Schild verblieb.

Kurz vor seinem vierzehnten Geburtstag gelangte Eberhard im Bart 1459 gegen den Willen seines Vormunds Ulrich V. im Uracher Landesteil zur Regierung. Trotz einer klugen Politik geriet auch Eberhard in die Auseindersetzung zw. der → Kurpfalz und Ks. → Friedrich III. Doch anders als sein Onkel Ulrich V., der 1462 die Schlacht bei Seckenheim verlor und fast ein Jahr in → Heidelberg gefangenen war, konnte Eberhard der Katastrophe entgehen, welche dem Stuttgarter Landesteil auf Jahrzehnte die finanzielle Grundlage entzog. Zwar ist nicht leicht zu entscheiden, was von Eberhard undwas von seinen Räten angeregt und festgelegt wurde. Auf jeden Fall sprechen Zahl und Ausbildung von Eberhards Räten für den Herrscher. Er schuf sich ein Ratskollegium und damit ein Herrschaftsinstrument, das eine zieml. rationale und kalkulierbare Politik pflegte. So konnte er es vermeiden, die eigenen Kräfte zu überschätzen und sich in riskante Konflikte zu stürzen. Eberhards Politik zielte früh auf die Wiedervereinigung W.s ab. Es wurde ein sehr komplexer Prozeß, den Eberhard auf mehreren Feldern - Kloster- und Kirchenreform, Hofgerichtsordnung, Universitätsgründung - zu verankern und zusteuern verstand. Die Errichtung der Universität in Tübingen 1476/77 zählt zu den nachhaltigsten Ergebnissen seiner Regierung. Gestützt auf das landesherrl. Kirchenregiment gelang Eberhard nicht nur die Universitätsgründung, sondern auch eine Kloster und Kirchenreform besonderer Prägung. Er holte die »Brüder vom gemeinsamen Leben« ins Land, die er mit Niederlassungen in Herrenberg, Tübingen, Tachenhausen, Dettingen/Erms und Urach ausstattete. Die Errichtung des neuartigen, von außerordentl. Bemühungen um eine Kirchenreform getragenen Stifts St. Peter zum Einsiedel 1492 bildete denHöhepunkt dieser Aktivitäten.

Ulrich V. sah sich hingegen immer stärker dem Druck seiner beiden Söhne aus der Ehe mit Mgf.in Elisabeth von Bayern-Landshut ausgesetzt: Eberhard VI. (1447-1504) und Heinrich (um 1448-1519), Vater des späteren Hzg.s Ulrich (1487-1550). Beide haben auf kostspielige Weise ihre Eigenständigkeit betont. In dieser Situation suchte Ulrich V. die Hilfe Eberhards im Bart. So kam es 1473 zum Uracher Vertrag, einem Erbfolgevertrag, in dem Eberhard einen ersten großen Erfolg seiner auf die Einheit des Hauses ausgerichteten Politik erzielte. Diesen Vertrag trugen auch die Städtevertreter beiderLandesteile mit, und zwar gemeinsam. Das polit. Ziel der dauerhaften Vereinigung der beiden württ. Lande wurde in den Vertrag aufgenommen. Heinrich erhielt Mömpelgard, für Stuttgart und Urach wurde eine wechselseitige Erbfolge vereinbart. Man erkennt Eberhards unverwechselbare Handschrift darin, daß er an diesen Vorgängen die Landschaft beider Landesteile beteiligte. Er begann, das Land gegen die zentrifugalen Kräfte der Dynastie zu mobilisieren. Die Auseinandersetzungen innerhalb der Stuttgarter Linie hielten gleichwohl an. Ulrich V. geriet zunehmend in Zwistigkeiten mit seinen Söhnen.Heinrich, den seine Herrschaft in Mömpelgard in Kämpfe mit Karl dem Kühnen verwickelt hatte, kam erst nach längerer Kerkerhaft frei, um nun vom Vater einen Teil von Württemberg-Stuttgart zu verlangen. Ulrichs V. Lage war so prekär, daß er 1478 schließl. seinen Uracher Neffen um die Ordnung von Hof und Verwaltung des Stuttgarter Landesteils bitten mußte. 1480 jedoch, kurz vor seinem Tod, überließ er seinem Sohn Eberhard VI. die Herrschaft. Obwohl er erbberechtigt war, hielt ihn niemand, auch sein Vater nicht, für die Regentschaft geeignet. Hier offenbarte sich die strukturelle Schwäche einer imErbrecht begründeten Adelsherrschaft in entscheidender Weise. Nach einem vergebl. Versuch, sich die Rückkehr in die Stammlande zu ertrotzen, überließ im April 1482 Heinrich seinem Bruder Eberhard VI. Mömpelgard. Eberhard im Bart hingegen rechnete um diese Zeit bereits nicht mehr mit einem Stammhalter; er zielte nunmehr darauf ab, noch zu Lebzeiten Herr von ganz W. zu werden.

Gestützt auf die Landstände, v. a. auf die die Städte W.s repräsentierende Landschaft, gelang es ihm, die Gegenspieler von der Stuttgarter Linie schließl. im Münsinger Vertrag vom Dez. 1482 weitgehend auf die Wiedervereinigung festzulegen. In diesem mit Rat der Landstände errichteten und von den Vertretern der Landschaft mitbesiegelten Vertrag machten die beiden Gf.en die Teilung von 1442 zu ewigen zeitten rückgängig. Die Regierung sollte Eberhard im Bart übernehmen, während Eberhard VI. alleiniger Erbe sein sollte. Mit diesem Vertrag wurden die Unteilbarkeit desLandes und die Primogenitur, das Erstgeburtsrecht, rechtsverbindl. festgelegt. Sie sollten W. die territoriale Zersplitterung ersparen, deren Folgen und Probleme letztl. auf den Rücken der Untertanen ausgetragen wurden. Zwar versuchte Eberhard VI. den Vertrag zu unterlaufen, aber mit Hilfe der Landstände sowie Ks. → Friedrichs III. und Kg. → Maximilians gelang es Eberhard im Bart schließlich, im Esslinger Vertrag 1492 die Erhaltung der Einheit W.s durchzusetzen. Auch wenn Eberhard VI. das Land erben würde, sollte nicht er die Regierung führen, sondern diese sollte in den Händen einesvon Eberhard im Bart zu ernennenden und sich später selbst ergänzenden landständ. Zwölferausschusses liegen. Drei Jahre nach diesem Vertrag erlebte Eberhard im Bart schließl. den äußeren Höhepunkt seiner Laufbahn, die Herzogserhebung. Damit erhielt die Wiedervereinigung ihre definitive Garantie. Verbunden mit der Standeserhöhung war ein neues Wappen: Zu den bisher geführten Wappen von W. und Mömpelgard (im ersten und vierten Feld) kamen nun als Zeichen der höheren Würde der schwarz- und goldgeweckte Schild der längst ausgestorbenen Hzg.e von Teck (im zweiten Feld) und in blauem Feld diegoldene Reichssturmfahne mit schwarzem Adler (im dritten Feld) hinzu. Noch im selben Jahr 1495 gab Eberhard dem Hzm. W. eine erste Landesordnung. Die Herzogserhebung hatte die fürstengleiche Position der W.er, die sie de facto seit der Mitte des 14. Jh.s einnahmen und die sich im Konnubium widerspiegelte, nun auch de jure ihre Anerkennung gefunden.

Mit der von Eberhard im Bart erreichten und reichsrechtl. abgesicherten Geschlossenheit des Landes, das nun den anerkannten Rang eines Fsm.s und den Titel eines Hzm.s führte, trat W. ins 16. Jh. Es waren v. a. drei Kräfte, die um die Jahrhundertwende auf die polit. Entwicklung im jungen Hzm. einwirkten: erstens das Dynastenhaus, zweitens die sog. Ehrbarkeit, das polit. führende Bürgertum, welches in den Stadtmagistraten, im Landtag und in der höheren Beamtenschaft vertreten und von Eberhard im Bart in die polit. Mitverantwortung einbezogen worden war, und drittens von außen das Haus→ Habsburg, dessen Repräsentanten sowohl das dt. Kgtm. wie habsburg. Territorialinteressen vertraten. Zwar gelang es Eberhard dem Jüngeren 1496 die Nachfolge Eberhards im Bart erstaunl. reibungslos anzutreten, aber die Landstände und Kg. → Maximilian I. setzten seiner ambitionierten Politik rasch Grenzen, der Hzg. wurde entmachtet und nach seiner Flucht abgesetzt, ein weitgehend beispielloser Vorgang. Ein Ständerat übernahm im habsburg. Einvernehmen für den noch unmündigen Ulrich die Regierung, bis dieser 1503 im Alter von 16 Jahren vorzeitig für mündig erklärt wurde.

In der krieger. verlaufenden Auseinandersetzung zw. den pfälz. und bayer. → Wittelsbachern von 1503/04 führte der junge Hzg. ein Truppenkontigent und wurde zum großen Profiteur des Krieges. Er gewann für die Herrschaft W. die Städte und Ämter Besigheim, Weinsberg, Neuenstadt, Möckmühl, Heidenheim sowie die Gft. Löwenstein und die Schutzherrschaft über die Kl. Maulbronn, Anhausen und Herbrechtingen. Rasch machten sich jedoch die negativen Seiten seines wohl kaum durch eine gründl., geschweige denn liebevolle Erziehung geprägten Charakters bemerkbar. Die ihm aufgenötigte Ehe mit Sabinavon Bayern, über ihre Mutter eine Nichte Ks. → Maximilians I., verlief katastrophal. Der Bauernaufstand des »ArmenKonrad« (1514) zeigte die strukturellen Schwächen von Verwaltung und Herrschaft auf und führte zum Tübinger Vertrag, der den Landständen ein erhebl. Mitspracherecht einräumte. Der Mord an Hans von Hutten (1515), die Hinrichtung führender Vertreter der »Ehrbarkeit« (1517) und der Überfall auf die Reichsstadt Reutlingen (1519) zerstörten nicht nur sein Ansehen, sondern führten zur Entmachtung und Vertreibung aus seinem Hzm., das an das Haus → Österreich fiel.

Ulrich konnte sich ledigl. in den »Pays de Montbéliard« behaupten und lernte dort die Reformation kennen, der er sich zuwandte. Dies wird als der entscheidende Einschnitt in seinem Leben betrachtet. Fortan verband er seine Sache mit der des neuen Glaubens und fand im Lgf.en Philipp von Hessen einen tatkräftigen Helfer. Dessen Unterstützung ermöglichte ihm 1534 die Rückeroberung W.s, wo er umgehend die Reformation durchzusetzen begann. Seit 1536 Mitglied im Schmalkaldischen Bund wurde Ulrich in dessen Niederlage verstrickt. Die Herrschaft W. war erneut existenziell gefährdet und mitihr die reformator. Errungenschaften. Mit der ihm eigenen Zähigkeit taktierte Ulrich hinhaltend und polit. geschickt. Als er am 6. Nov. 1550 im Tübinger Schloß starb, hinterließ er seinem zeitlebens mit Mißtrauen begegneten Sohn ein schweres Erbe. Von der schweren Hypothek, mit der Christophs (1515-68) Herrschaftsübernahme belastet war, befreiten ihn 1552 plötzl. und unerwartet die Folgen des erneuten Seitenwechsels von Hzg. Moritz von Sachsen. Der Reichstag von Augsburg (1555) brachte dem Alten Reich schließl. mit dem Religionsfrieden den Ausgleich, der nicht nur für geraume Zeit demkonfessionellen Gegeneinander die Schärfe nehmen sollte, sondern der W. nach dem schmähl. Ende des Schmalkaldischen Bundes und den Wirren des Interims auch eine Phase relativ stabiler polit. und religiöser Verhältnisse bescherte. Die im Augsburger Reichsabschied verfestigte Kreiseinteilung hielt, den Territorialgrenzen folgend, → Bayern und → Habsburg aus dem Schwäbischen Kreis heraus und wies hier W. die Führungsrolle zu. Auf der Grundlage der durch Hzg. Ulrichs innere Politik in den Jahren 1534-50 erzielten Erfolge verstand es sein Sohn, einen luther. Territorialstaat zuschaffen, der von den Zeitgenossen als ein Musterland im evangel. Dtl. betrachtet wurde. Die württ. Theologen spielten eine Schlüsselrolle für die Entwicklung der luther. Orthodoxie in Dtl. Nur wenigen evangel. Territorien gelang es, sich nach 1555 konfessionell eine solch feste Basis zu schaffen, wie es das Hzm. W. vermochte. Neben den Erfolgen in der Kirchenreformation sowie der Etablierung eines differenzierten Schul- und Bildungssystems von hoher Effizienz verdankte W. Hzg. Christoph die dauerhafte Modernisierung der staatl. Organisation des Landes. Als Christoph 1568 im Alten Schloß zuStuttgart bereits frühzeitig starb, hatte er in den wenigen Jahren seiner Regierungstätigkeit mit konsequentem Arbeitseifer und Beharrlichkeit dem württ. Staatswesen für mehr als zwei Jh.e die Grundlage geschaffen.

Hzg. Christoph hatte es auch verstanden, den ehelosen Gf. Georg, seinen in den linksrhein. Gebieten der Herrschaft W. regierenden Onkel, so zu bedrängen, daß dieser 1555 als 57jähriger noch Barbara von Hessen (1536-97), die neunzehnjährige Tochter des Lgf.en Philipp des Großmütigen, heiratete. Knapp ein Jahr vor Georgs Tod gebar ihm seine Frau am 19. Aug. 1557 in Mömpelgard einen Sohn - Friedrich. Hzg. Christoph holte den Knaben 1568 an seinen Hof nach Stuttgart, um ihn gemeinsam mit seinem vierzehnjährigen Sohn Ludwig (1554-93) erziehen zu lassen. Mehr noch, der weitsichtige Hzg. bestimmtein seinem Testament für den Fall, daß Ludwig kinderlos sterben sollte, Friedrich zum Nachfolger im Hzm., damit W. nicht - wie im Kaadener Vertrag von 1534 vorgesehen - an das Erzhaus Österreich fiel. Während Ludwig 1578 volljährig wurde und damit die Herrschaft in W. antreten konnte, hatte sich Friedrich noch bis 1581 zu gedulden, bevor seine Vormünder auch ihm wie übl. mit 24 Jahren die Mündigkeit zusprachen. Als regierender Gf. in den »Pays de Montbéliard« und den linksrhein. Besitzungen machte er sich rasch einen Namen. Hzg. Ludwig hatte 1575 Dorothea Ursula von Baden-Durlachgeheiratet, die Tochter des Mgf.en Karl II. Nach ihrem Tod 1583 ging der Hzg. 1585 eine zweite Ehe mit der erst dreizehnjährigen Ursula von Pfalz-Veldenz-Lützelstein ein. Als auch diese Ehe kinderlos blieb, stand wieder das Gespenst der österr. Afterlehnsschaft für die Kontinuität von Dynastie, Kirche und Territorium im Raum. Daher sicherte Ludwig in seinem Testament von 1587 frühzeitig die dynast. Erbfolge ab, indem er für den Fall, daß er ohne Söhne bleiben würde, Gf. Friedrich zum Nachfolger bestimmte. Als der Hzg. 1593 unerwartet starb, gelangte Friedrich ohne Schwierigkeitenin den Besitz von W.

Der sich nach Frankreich orientierende Fs. scheint bestrebt gewesen zu sein, eine Landverbindung zw. dem württ. Territorialkomplex im östl. Schwarzwaldvorland und am mittleren Neckar sowie den im Oberrheintal gelegenen Besitzungen der Dynastie um Horburg und Reichenweiher herzustellen. Seine aktive Beteiligung an den Auseinandersetzungen, in die das Hochstift → Straßburg durch die zwiespältige Bischofswahl von 1592 geriet, brachte ihn in den Pfandbesitz des rechtsrhein. Amtes Oberkirch. Dieses Straßburger Amt mit den Städten Oberkirch und Oppenau reichte bis zum Schwarzwaldkamm undstieß dort an das württ. Amt Dornstetten. Damit kontrollierte Hzg. Friedrich die aus dem Renchtal kommende Paßstraße, die über den Kniebis in den mittleren Neckarraum verlief. Bereits 1595 hatte der Fs. in einer Blitzaktion das kathol. Kl. Reichenbach im oberen Murgtal okkupiert und das geschlossene Territorium des Priorats in ein württ. Klosteramt umgewandelt, dessen Grenzen bis nahe an das spätere Baugelände von Freudenstadt heranreichten. 1596 erwarb Friedrich noch durch Kauf die bad. Ämter Altensteig und Liebenzell, die er 1603 in Besitz nehmen konnte.

So hatte W. in wenigen Jahren eine bedeutende Ausweitung nach W in Richtung Rhein erfahren. Die viell. schon seit 1597 geplante Errichtung von Freudenstadt, mit der am 22. März/1. April 1599 begonnen wurde, paßt gut in dieses Bild. Der Ort ist im südwestdt. Raum das früheste Beispiel einer neuzeitl., auf dem Reißbrett entworfenen Stadtanlage. Anscheinend hat der Hzg. anfängl. erwogen, Freudenstadt als württ. Sperrfeste zum Schutz der Verbindungswege in die oberrhein. Tiefebene auszubauen. Die ungünstige Lage der Stadt und viell. auch stärker vom Merkantilismus geprägte VorstellungenFriedrichs mögen einen Sinneswandel herbeigeführt haben. Nur in Umrissen wird erkennbar, wohin die Politik Friedrichs möglicherw. zielte. Eine Darstellung seiner Regierung gehört jedoch zu den Desideraten der württ. Geschichtsschreibung, folgl. muß manche Frage (noch) offenbleiben.

Als der Hzg. 1608 plötzl. und unerwartet starb, hinterließ er seinem Sohn und Nachfolger Johann Friedrich (1582-1628) ein nicht unproblemat. Erbe. Zwar war es ihm gelungen, nach langen und zähen Verhandlungen mit Ks. → Rudolf II., dem Repräsentanten des Hauses → Österreich, 1599 im Prager Vertrag die im Kaadener Vertrag vereinbarte Afterlehnsherrschaft abzuschütteln. Gegen Zahlung von immerhin 400 000 Gulden wurde sie in eine Anwartschaft → Österreichs für die Fälle des Absterbens des württ. Mannesstammes oder einer von den Reichsständen gebilligten Depossedierungumgewandelt. Fortan sollte der Hzg. von W. (wieder) vom Ks. mit dem Hzm. belehnt werden - und nicht mehr vom Ehzg. von → Österreich. Aber damit gewann Friedrich keinesfalls seine außenpolit. Handlungsfreiheit zurück, mußte er doch zugestehen, daß W. sich stets eines guten Einvernehmens mit dem Hause → Österreich zu befleißigen habe. Friedrich hat dem reichs- und religionspolit. Sicherheitsdenken seiner beiden Vorgänger keine bedingslose Priorität eingeräumt. Er hatte nach Frankreich und England geschaut, war im Dez. 1599 nach Rom gereist, inkognito, und hatte den Zeremonien anläßl.der Eröffnung der Heiligen Pforte zum Jubeljahr 1600 beigewohnt. Als aber das religionspolit. Gleichgewicht im Reich sich zu Ungunsten der evangel. Stände zu verschieben begann, verließ er die Politik bündnispolit. Abstinenz und ging Verteidigungsbündnisse mit → Pfalz-Neuburg, → Baden und der → Kurpfalz ein. Wie ernst die Lage nach dem Waffenstillstand des Hauses → Österreich 1606 mit den Türken war, zeigten eine Reihe von → Habsburg inszenierte Provokationen auf, die schließl. zur Sprengung des Regensburger Reichstags von 1608 führten. Im Mai 1608, keine drei Monatenach Friedrichs Tod, trat W. im ansbach. Auhausen der von der → Kurpfalz zu führendenevangel. Union bei. Im Juli 1609 formierten sich die kathol. Stände zur Liga unter Führung → Bayerns. Durch die konfessionellen Bündnisse war die Situation im Reich nicht nur unzweifelhaft gefährl. geworden, das Jahr 1608 markiert den Beginn der Vorkriegszeit.