REVAL C.3. (Tallinn)
I.
Unter den vielen Namen R.s in verschiedensten Sprachen sind aus den ma. Quellen hervorzuheben: die schwed. Bezeichnung Lyndanise - zu 1219 und 1223 in der Chronik Heinrichs von Lettland angeführt -, die abgeleitet wird von linda, Brachfeld, und näs, Landspitze; die dt. Bezeichnung R. (mit den älteren Formen Rewelia, Raevelburgh, Revalle, Revel[e], Reffle), die den Namen derumliegenden Küstenlandschaft auf Stadt und Hafen übertragen hat; die estn. Bezeichnung Tallinn = Taani linn, Dänenburg, die sich auf die 1219 auf dem Domberg angelegte Dänenfeste bezieht und demnach erst danach entstanden ist. - Burg und Stadt. - Bm. R., Bf.e von R. - Stadtrandburg. - Res. der Bf.e von R. von der Gründung des Bm.s 1219 bis zu dessen Untergang 1561. - EST, Hauptstadt.
II.
Der durch einen natürl. Hafen an der zumeist eisfreien R.er Bucht begünstigte Ort, als Handelsplatz bereits in vorgeschichtl. Zeit nachgewiesen, die heutige Hauptstadt Estlands, erstreckt sich in seinem (Alt)Stadtkern in zwei Ebenen an der steilen, felsigen Kliffküste: auf der Uferterrasse die eigentl., weltl. Unterstadt, darüber, auf einem Kalksteinplateau, die bewehrte Oberstadt, Domberg gen., mit Schloß und Dom. 1219 landete der dän. Kg. Waldemar II. an der Küste und besetzte nach seinem Sieg über die Esten den Burgberg, auf dem noch im selben Jahr der ersteR.er Bf. Wesselin den Bau der der hl. Maria geweihten Domkirche beginnen ließ. Rundherum wurden nach Aufteilung des Domberges (das sog. Große Schloß castrum maius) unter die Vasallen die Häuser des Adels errichtet. Der Schwertbrüderorden, der 1227 die Burg (und das Umland) den Dänen entrissen hatte, erwarb sogleich von den Vasallen ein Viertel von deren Grundfläche und ließ ein neues festes Schloß errichten, das sog. Kleine Schloß castrum minus. Zur Stärkung seiner Stellung gegen widerspenstige Adligeberief er 1230 dt. Kaufleute aus Visby nach R. und gründete mit ihnen eine dauernde städt. Siedlung, eine selbständige Gemeinschaft der Bleibenden manentes am Fuß des Domberges, um die bald danach gebaute und dem Patron der Seefahrer und Kaufleute geweihte St. Nikolaikirche. Der Markt um die St. Nikolai Kirche wurde spätestens 1265 mit der nördl. davon gelegenen Siedlung um die St. Olaikirche verschmolzen, als Kg.in Margarethe von Dänemark die Errichtung einer gemeinsamen Stadtmauer befahl.
Die Stadt R. bestand, wie sich aus ihrer Entstehungsgeschichte ergibt, aus zwei rechtl. geschiedenen Teilen, der Unterstadt, die von einer starken dt. kaufmänn. Oberschicht mit dem Rat an der Spitze dominiert wurde, die durch die Privilegierungen der dän. Kg.e, seitdem ihr 1248 lüb. Recht verliehen worden war, weitgehende Autonomie gewann, und der Oberstadt bzw. dem Dom, auf dem die bestimmenden weltl. und geistl. Mächte des »Herzogtums Estland« ihre Sitze errichteten. Der Landesherr, von 1238 bis 1346 der dän. Kg., danach der Hochmeister des → Deutschen Ordens und ab 1525der livländ. Ordensmeister, bzw. ihre Vertreter, der (dän.) Hauptmann und der R.er Ordenskomtur, residierten im Kleinen Schloß. In der zweiten Hälfte des 14. Jh.s wurde diese Burg in zwei Bauperioden für den Komtur, die Ordensbrüder und das adlige Hofgesinde stark umgestaltet, dadurch, daß der Ordenskonvent ein seinen Anforderungen gemäßes Konventshaus erhielt und die Burganlage durch hohe Hauptmauern, zwei feste Türme und andere Maßnahmen zu einer starken Wehreinheit ausgeweitet wurde. Der harr.-wier. Ritterschaft gehörte im Großen Schloß eine Reihe von Burgsitzen, ursprgl. wohl 40 bis50, anfängl. ihre einzigen Wohnstätten (mit dazugehörigen Wirtschaftsgebäuden und Gerechtsamen in der Stadtmark), die nach der Erbauung von Gutshöfen auf dem flachen Lande im Laufe des 13. und 14. Jh.s als »Absteigequartier« und als Zufluchtsort in Kriegszeiten genutzt wurden. Auf dem Dom traten die Mitglieder der Ritterschaft zu den Land- und Manntagen und zu den Zahlungsterminen an Johannis und Michaelis zusammen. Schließl. lag im Großen Schloß das kirchl. Zentrum: Die Domkirche zu St. Marien, die 1233 zum ersten Mal urkundl. erwähnt wird und deren Bau sich bis in das 15. Jh.erstreckte, der bfl. Hof und die Häuser der Domherren sowie die 1407 von zwei Domherren gegründete und vom Bf. bestätigte St. Mariengilde (oder Domgilde), die sich aus rein kirchl. Charakter im 16. Jh. zu einer ständ. Organisation der Handwerker und »Herrendiener« des Domes umwandelte. Bf. und Domkapitel hatten in der Unterstadt wg. deren Privilegierungen allenfalls geringfügige Rechte. Der Bf. war nur geistl. Oberrichter über die Priester und Mönche der Stadt, er besaß das Visitationsrecht; das Domkapitel hatte zwar das Patronatsrecht über St. Nikolai inne, aber es mußte bei der Wahl derPfarrer oder der Verteilung geistl. Stipendien und Vikarien meist nur die Beschlüsse des Rates bestätigen. Konflikte erwuchsen im 14. und 15. Jh. mehrfach zw. dem Anspruch der 1319 erstmals erwähnten Domschule auf das Monopol des Schulunterrichts, das dem Kapitel sichere Einkünfte gewährleistete, und den konkurrierenden Bildungsbestrebungen sowohl der Predigerorden als auch der städt. Bürgerschaft. Im »Revaler Kirchenstreit« 1424-28 forderte der Rat eine städt. Bürgerschule, damit den Bürgerkindern zur Vorbereitung auf den Beruf ein qualifizierter Deutschunterricht erteiltwerde. Während die von den Dominikanern des St. Katharinenkl.s unterhaltene Schule geschlossen und ihr seelsorgl. Wirken unter dem Druck des vom Bf. und Kapitel abhängigen Weltklerus eingeschränkt wurde, mußte es der Bf. auf Grund eines päpstl. Urteils hinnehmen, daß die vom Ordensmeister unterstützte Stadt an der städt. St. Olai-Pfarrkirche eine Schule erbauen durfte. In den 1480er Jahren scheiterte Bf. Simon von der Borch (1477-92) mit seiner Absicht, Beghinen in R. anzusiedeln, am Widerstand von Rat und Bürgerschaft, die die bestehende Vielzahl geistl. Einrichtungen nicht um weiterevermehren wollten. Die Reformation entfremdete die kathol. Geistlichkeit von der schon 1524 zur neuen Lehre übergegangenen Stadtbürgerschaft, wenn auch spätere Bf.e mit dem Luthertum liebäugelten. Bis 1565 verblieb der Dom in den Händen der kathol. Geistlichkeit.
III.
Der Bf. residierte auf dem Domberg in seinem in Quellen des 15. und 16. Jh.s häufiger erwähnten Hof (curia episcopalis, ausnahmsweise castrum episcopale). Nach einer späteren chronikal. Quelle soll er von Bf. Heinrich Üxküll zu Zeiten des Ordensmeisters Zisse von Rutenberg (1425-33) aufgebaut worden sein; wg. früherer Zeugnisse kann die Nachricht allenfalls in dem Sinne gedeutet werden, daß der Hof nach dem verheerenden Brand auf dem Domberg von 1433 wiederaufgebautwurde. Genaue Lage sowie äußere und innere Gestalt des untergegangenen Gebäudes sind unbekannt. Die dort vorgenommenen Rechts- und Verwaltungshandlungen ebenso wie die Häufigkeit der Aufenthaltsbelege deuten darauf hin, daß der R.er Hof trotz der Besuche in den ausgebauten Burgen Fegefeuer und Borkholm im 15. und 16. Jh. bevorzugte bfl. Res. geblieben ist.
Quellen
Liv-, Est- und Kurländisches Urkundenbuch I,1-12, 1853-1910, II,1-3, 1900-14.
Literatur
Nottbeck, Eugen von/Neumann, Wilhelm: Geschichte und Kunstdenkmäler der Stadt Reval, Reval 1904. - Johannsen/Mühlen 1973.