Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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PRUNTRUT C.3. (Porrentruy)

I.

Fbm., die Basler Bf.e verfügten seit der Schenkung der Abtei von Moutier-Grandval durch Kg. Rudolf III. von Burgund (999/1000) über umfassenden Besitz im Jura, der die Grundlage ihrer weltl. Herrschaft bildete. - CH, Kanton Jura.

II.

Bis ins 15. Jh. bemühten sie sich, aus dem Konglomerat von Grundbesitz, zerstreuten Gütern und Hoheitsrechten einen Territorialstaat zu errichten. Sie konzentrierten sich darauf, ihren bfl. Besitz in den Franches Montagnes/Freibergen und rund um ihre Residenzstädte → Delsberg und P. mit dem bfl. Birseck und der Stadt → Basel zu verbinden. Dadurch tangierten sie immer wieder die Interessensphären der Gf.en von Mömpelgard, Pfirt, Neuenburg und Thierstein, sowie diejenigen ihrer eidgenöss. Nachbarn Bern und Solothurn und der Stadt→ Basel. Der Prozeß der Territorialbildung verlief keineswegs geradlinig, denn die chron. schlechte Finanzlage des Basler Bm.s, das den Zeitgenossen als »arm« galt, zwang die Bf.e immer wieder dazu, ihren Nachbarn Güter und Rechte zu verpfänden und große Geldsummen aufzunehmen.

Eine Besonderheit dieses fbfl. Territorialstaates bestand darin, daß er mit den Grenzen des Bischofsprengels nicht ident. war: Die Ajoie/Elsgau mit der Residenzstadt P. gehörte zur Diöz. → Besançon und unterstand damit der kirchl. Oberhoheit des Ebf.s von → Besançon, d. h. der Bf. residierte außerhalb seines eigenen Bm.s. Im südl. Jura griff das Fbm. in die Döz. → Lausanne über, und die rechtsrhein. Gebiete unterstanden der kirchl. Hoheit des Bf.s von → Konstanz.

Erst 1779 erfolgte nach einem Abtausch mit Pfarreien um Belfort die kirchl. Integration der Stadt P. und ihres Umlandes in das Fbm. Basel.

Die Gf.en von Mömpelgard errichteten um 1200 auf dem Hügel oberhalb der vermutl. damals schon befestigten Siedlung P. eine starke Burganlage. Diesen günstig gelegenen Ort inmitten der Ajoie und im Schnittpunkt wichtiger Verkehrswege bauten sie zu einem eigentl. Herrschaftszentrum aus. Das wohlbewahrte Bergschloß, wie der Chronist Wurstisen es nennt, hatten die Basler Bf.e seit 1271 in ihrem Besitz. Im 13. Jh. waren Stadt und Schloß P. sowie Teile der Ajoie aus dem Besitz der Gf.en von Pfirt vorübergehend als Lehen an den Gf.en Thierry von Mömpelgardgelangt, sollten jedoch nach seinem Tod an das Fbm. Basel zurückfallen. 1281 traten die Gf.en von Mömpelgard alle ihre Rechte den Bf.en von Basel ab, doch der neue Gf. von Pfirt weigerte sich, auf P. zu verzichten. In dem ausbrechenden Konflikt griff Kg. → Rudolf von Habsburg zugunsten Bf. Heinrichs IV. von Isny (1275-86), seines Vasallen und Verbündeten, ein und zog selbst mit seinen Truppen nach P. 1283 fiel P. nach sechswöchiger Belagerung an den Basler Bf. Auf seinen Wunsch hin verlieh Kg. → Rudolf der Stadt P. eine Handfeste, die dem Colmarer Stadtrecht entsprach. In der Folgebestätigten die Bf.e die Rechte und Freiheiten P.s, sobald sie ihre dortige Res. bezogen. P., das sich zum einträglichsten Amt des Bm.s entwikkelte, wurde zunächst Sitz bfl. Amtleute, später Res. der Basler Bf.e.

P. bot den Basler Bf.en die Möglichkeit, mitsamt ihrem Stab und ihrem Hofgesinde außerhalb der Stadt → Basel Hof zu halten. Davon machten seit dem 14. Jh. bes. die französischsprachigen Bf.e Gebrauch. Dasselbe galt aber auch für etl. Bf.e, die der Papst gegen den Willen des Domkapitels ernannt hatte oder deren Verhältnis zu → Basel, dem oberrhein. Adel oder dem Domkapitel sich aus unterschiedl. Gründen problemat. gestaltete. Diese Tendenz wird mit Bf. Gerhard von Wippingen/Vuippens (1309-25) faßbar, der sich hauptsächl. in P. und → Delsberg aufhielt undsich nur bei bes. Anlässen in → Basel zeigte. Damit verfügten die Basler Bf.e über drei Höfe mit drei Verwaltungen.

Das Erdbeben von 1356, das auch → Basel und zahlr. Burgen verheerte, richtete im nördl. Teil des Bm.s großen Schaden an und beschädigte → Delsberg stark, während krieger. Auseinandersetzungen mit Bern im südl. Teil das Schloß P. stark in Mitleidenschaft zogen. Auch diese Ereignisse trugen zur Zerrüttung der bfl. Finanzen bei. Ein Höhepunkt der Verschuldung war um 1390 erreicht, nachdem die desolate Finanzlage Bf. Imer von Ramstein (1382-91) dazu veranlaßt hatte, 1386 Schloß und Stadt P. um 11 000 Gulden an Gf. Stephan von Mömpelgard und andere wichtige Güter,Rechte und die meisten seiner übrigen jurass. Burgen benachbarten Herren und Städten zu verpfänden. Dies zwang ihn, in seinem Basler oder Delsberger Hof Wohnsitz zu nehmen.

Die erhaltenen Haushaltsbücher und die akrib. Rechnungsführung der Bf.e aus der zweiten Hälfte des 15. Jh.s, zu denen mehrere neue Studien vorliegen (siehe die Bibliographie), bieten gute Einblicke in Hofhaltung und Verwaltung: Bf. Johann V. von Venningen (1458-78) gelang es zwar nicht, wie die ältere Forschung angenommen hatte, das Bm. finanziell zu sanieren, doch seine rigiden Sparmaßnahmen und seine strikte Kontrolle über die bfl. Finanzen trugen ihm den Ruf eines Geizhalses ein. Um die verpfändete Ajoie mit P. auszulösen, mußte er die gewaltige Summe von 22885 fl.rh. aufbringen. Dergrößte Teil seiner Ausgaben floß in die Renovation und Umgestaltung des Schloßes: Er ließ den vernachlässigten Sitz zu einer standesgemäßen und luxuriösen bfl. Res. umbauen und prächtig ausschmücken, wie die erhaltenen Verträge mit Handwerkern belegen. Die standesgemäße Ausstattung mit kostbarem Geschirr wurde durch Geschenke ergänzt, wie z. B. durch den prunkvollen Becher, den er von Hzg. Sigmund von Österreich erhielt. Gleichzeitg baute er die fortifikator. Anlagen seiner Res. aus, während er seine Delsberger Burg in eine wohnl. Anlage umwandelte. Nicht nur die hohen Ausgaben, die er inseinem Haushaltbuch sorgfältig auflistete, sondern auch der Stolz auf seine zurückgewonnene und prächtig ausgebaute Res. dürften ihn dazu veranlaßt haben, jeden zu verfluchen, der künftig Schloß und Stadt P. wieder veräußern werde: Quicumque alienaverit, anathema sit. Venningen starb 1478 in P. und wurde in einem feierl. Trauerzug ins Basler Münster überführt.

Die Durchsetzung der Reformation in → Basel hatte für den Bf., das Domstift, das bfl. Gericht und die Stadt P. einschneidende Folgen: Bf. Philipp von Gundelsheim (1527-53), der letzte im Basler Münster inthroniserte Bf., verlegte seinen Hof 1528 definitiv aus → Basel nach P. Eine Besonderheit des Basler Fbm.s nach der Reformation bestand in der räuml. Verzettelung seiner Amtsträger und Institutionen: Das Domkapitel verließ → Basel und übersiedelte nach einem kurzen Aufenthalt in Neuenburg am Rhein nach → Freiburg i.Br. Erst 1678ließen sich die Domherren in Arlesheim nieder, dem Hauptort der fbfl. Landvogtei Birseck (Baselland), wo sie eine neue Res. mit Stiftskirche und Domherrenhäuser errichten ließen. Das bfl. Gericht, das Offizialat, wurde von → Basel ins elsäss. Altkirch verlegt. Damit standen den Basler Bf.en an ihrem Hof in P. nur der enge Kreis ihrer Berater, P.er Amtsträger sowie ein bescheidenes Hofgesinde zur Verfügung.

Bf. Philipp. von Gundelsheim hatte weder verhindern können, daß sich in der Stadt P. eine Reformationspartei etablierte, die Forderungen stellte, noch daß der Reformator Farel aus Neuchâtel in P. predigte. Während des Bauernkrieges hatte P. den Bf. unterstützt und sich der Erhebung der Ajoie nicht angeschlossen, doch in der 1540er Jahren brachen zw. einzelnen städt. Gruppierungen und Bf. Philipp offene Konflikte aus. Dies war 1547 der Fall, als Bf. und Rat ohne die Bevölkerung befragt zu haben, eine neue Stadtordnung erlassen wollten, worauf die zünftigen Gesellschaften sich weigerten,die neue Ordnung zu beschwören. Bf. Philipp reagierte mit der Einberufung des Kammergerichts, um gegen die unbotmäßige Gemeinde Klage zu führen. Versuche des P.er Rats, sich eine vom Bf. unabhängigere Position zu verschaffen, scheiterten. Die Einberufung der Gemeinde ohne Vorwissen des Bf.s eskalierte zur Machtprobe zw. Bf. und Rat. Als nächstes schloß der Rat den bfl. Schultheissen und den Meier von seinen Sitzungen aus und sprach dem Bf. die obrigkeitl. Rechte über die Stadt Pr. überhaupt ab mit dem Argument, P. habe dasselbe Stadtrecht wie Colmar, und Colmar sei eine Reichsstadt. 1549 legteein Schiedsgericht diesen Streit bei.

In der polit. und religiös instabilen Situation nach Bf. Philipps Tod plante das Domkapitel, die Wahl des neuen Bf.s um einige Jahre zu verschieben und die Vakanz durch einen bfl. Statthalter zu überbrücken. Doch die Untertanen erzwangen die Wahl Melchiors von Lichtenfels zum Bf. (1554-75), indem sie Melchior als Statthalter den Huldigungseid verweigerten und sogar mit Abfall drohten. Als gewählter B. betätigte er seiner Residenzstadt P. ihre alten Rechte und Freiheiten.

Unter Bf. Melchior spitze sich der Konflikt weiter zu, durch seine Einberufung des Kammergerichts nach P. und seine Ablehnung der Vermittlungsangebote durch → Mömpelgard, Solothurn und → Basel. Zudem verlegte der Bf. Landsknechte aus der Vogtei Birseck nach P., um notfalls gegen die widerspenstige Gemeinde vorzugehen. Schließl. bestätigte eine ksl. Kommission den Status von P. als bfl. Landstadt, in der die hohe und niedere Gerichtsbarkeit dem Bf. zustehe und der Rat keine eigenständige Machtposition neben dem Bf. einnehme. Zur Durchsetzung der auf dem AugsburgerReichstag beschlossenen Türkensteuer versammelte Bf. Melchior alle Vertreter der Bischofsherrschaften auf seinem Schloß P. und drohte ihnen wieder mit dem Kammergericht, falls sie die verlangten 5000 Gulden nicht aufbrächten. In diesem Fall beschränkte sich → Basel auf jurist. Beratung zur Ausarbeitung eines annehmbaren Kompromisses.

Sein Nachfolger Bf. Jacob Christoph Blarer von Wartensee 1575-1600 übernahm ein Bm., dessen Finanzen nur durch rigorose Sparmaßnahmen über lange Jahre hinweg saniert werden konnten. Als vehementer Verfechter der Gegenreformation beschränkte er sich nicht nur auf die Bekämpfung reformator. Forderungen in seinem Bm., sondern leitete eine gegenreformator. Offensive ein: So berief er in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Tridentinums Jesuiten nach P. und und gründete 1591 ein Jesuitenkollegium, das die Ausbildung einer kathol. Elite sicherstellen sollte. Der Erfolg des Kollegiumsmanifestierte sich in der schnell steigenden Anzahl der Schüler. Dieses zog nicht nur die jungen Adeligen aus dem Fbm. an, sondern auch solche aus der Franche-Comté und dem Elsaß. Von hier aus sollte Blarers kathol. Restaurationspolitik ausstrahlen. Die Rekatholisierung des Fbm.s erwies sich jedoch als polit. schwieriges Unternehmen, da im nördl. Teil des Bm.s die protestant. deutschsprachigen Vogteien und im S die französischsprachigen unter der Schirmherrschaft der reformierten Städte → Basel und Bern standen. Mit diesen Städten waren sie z. T. sogarverburgrechtet, da sie sich auf diese Weise eine Interventionsmöglichkeit sichern wollten. Folgl. suchte sich der Bf. seine Verbündeten unter den kathol. gebliebenen Orten der Eidgenossenschaft.

Zudem ging Bf. Blarer systemat. daran, seine alten Rechte in den deutschsprachigen Vogteien wieder einzuforden. Der Brand des Schlosses P. von 1558 hatte zwar zahlr. Akten vernichtet, doch fanden sich die betreffenden Besitztitel in Colmar, wo sie heiml. ausgelagert worden waren.

Bf. Blarer bemühte sich persönl. darum, den Klerus und die gesamten kirchl. Institutionen durch eine bessere Ausbildung zu reformieren und einer stärkeren Disziplinierung zu unterwerfen. Von 1576-79 reorganisierte er das Offizialat, das im elsäss. Altkirch und damit eine Tagereise von P. entfernt residierte, und versuchte, es in seine Residenzstadt zu überführen. Sein Reformeifer stieß auch beim Domkapitel (in → Freiburg i.Br.) auf Widerstand.

Nachdem er sich in P. etabliert hatte, verließ Bf. Blarer im Unterschied zu seinen Vorgängern sein Fsm. nicht mehr. Er verzichtete sogar auf die Reise nach Rom, zu der er von Amtswegen verpflichtet gewesen wäre. Erst auf päpstl. Druck hin schickte er seinen Gesandten, der ihn beim Papst vetreten sollte.

Den päpstl. Nuntien, die sich wiederholt an seinem Hof aufhielten, fielen in den ersten Jahren seiner Herrschaft der Mangel an Repräsentation und standesgemäßer Lebensführung auf, der sich in seinem kleinen Hofstaat, in dem die Schwester des Bf.s die Rolle der Schloßherrin übernahm, und einer sparsamen Haushaltung manifestierte. In normalen Zeiten verfügte das Schloß nicht einmal über eine Garnison, sondern nur über zwei bewaffnete Torwächter. Ob dies eine Folge der angespannten Finanzlage war oder zur Selbststilisierung des neuen Bf. gehörte, läßt sich nicht feststellen.

Die finanzielle Lage Bf. Blarers verbesserte sich erst gegen 1590, nachdem der Konflikt mit → Basel im Vertrag von Baden 1585 beigelegt worden war. Darin erreichte das parität. Schiedsgericht einen Vergleich, der sowohl die histor. Ansprüche des Bf.s als auch den (realen) Besitzstand der Stadt → Basel berücksichtigte: → Basel sollte dem Bf. die immense Entschädigungssumme von 200 000 fl.rh. bezahlen, während der Bf. definitiv auf seine Ansprüche verzichten sollte. Auch setzte er die Auflösung des Burgrechts durch, das → Basel mit dem Tal von→ Delsberg und den Freibergen eingegangen war.

Das Schloß, das Bf. Blarer 1575 übernahm, war in einem baul. schlechten Zustand, auch ohne die zusätzl. Schäden, die der Brand von 1558 verursacht hatte. Die hohe Entschädigungssumme, die → Basel hatte bezahlen müssen, ermöglichte es ihm 1590-92, seine vernachlässigte Behausung zu einer luxuriösen und standesgemäßen Res. im Stil der Renaissance umzubauen und mit prachtvollen Empfangs- und Repräsentationsräumen auszustatten. Außerdem wurden eine Kanzlei, geräumige Stallungen und Scheunen sowie eine neue Zufahrt auf den Schloßberg errichtet. Er ließ auch die beschädigtenfortifikator. Anlagen ausbauen, deren ältester Teil, der Donjon aus dem frühen 13. Jh., in die neue Befestigung integriert wurde. Auch die Stadt erlebte unter Bf. Blarer einen neuen Aufschwung: Die Gründung eines Spitals, die Einrichtung einer Druckerei (im Zusammenhang mit seinen gegenreformator. Bestrebungen) sowie der Bau öffentl. Brunnen gehen auf seine Initiative zurück. Kennzeichnend für diese zweite Phase waren repräsentative Empfänge an seinem P.er Hof sowie offizielle Reisen innerhalb des Fbm.s, an denen sein Gefolge, bestehend aus Domherren, Vasallen und seinen jurass. Amtsträgern,teilnahm. Zweimal unternahm er Visitationsreisen, die ihn in sämtl. Gemeinde führten.

Ab 1597 ließ Bf. Blarer für sein Jesuitenkollegium, das zunächst in Bürgerhäusern untergebracht gewesen war, eigene Gebäude errichten. Seinem Versuch, i. J. 1607 in P. auch noch ein Seminar zu gründen, war hingegen kein Erfolg beschieden.

Quellen

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