POPPELSDORF C.2.
I.
Popelstorp (1166), Puplisdorp (1197), Popelstorph (1254), Puppelsdorf (1323), Puppilstorp (1356). - D, Nordrhein-Westfalen, Reg.bez Köln, zu Bonn.
II.
Das Schloß P. liegt nur wenige Kilometer westl. von → Bonn abseits von den Hauptverkehrsstraßen. An Stelle der heutigen Anlage stand im MA bis in die Neuzeit hinein ein Wasserschloß. Es ermöglichte den Bewohnern einen rascheren Zugang zu den Jagdrevieren im Kottenforst, lag andererseits nahe genug an → Bonn und der wichtigen Kommunikationsstelle, dem Zollhaus.
Ebf. Walram von Jülich soll das Wasserschloß erst 1341 von seinem Bruder, dem Gf.en Wilhelm von Jülich eingelöst haben, dem es wiederum der Propst des Bonner Cassius-Stifts verpfändet hatte. Jedenfalls kam die Wasserburg zur Zeit Walrams von Jülich in den Besitz des Erzstifts. Ebf. Walram von Jülich ließ die Burg zwar weiter ausbauen, nutzte sie jedoch noch nicht als bevorzugten Wohnort. Erst unter Friedrich von Saarwerden (1370-1414) stieg das Schloß zu einer Art Res. auf, in der sich die Ebf.e in der Folgezeit sogar häufiger als in → Bonn aufhielten. Hermann von Hessen(1480-1507) wohnte die meiste Zeit in P. Hermanns Nachfolger benutzten das Wasserschloß auch noch im 16. Jh. als Aufenthaltsort und ließen es nach ihren Erfordernissen umbauen.
III.
Das alte Wasserschloß erhielt wohl schon unter Walram von Jülich ein Schlafgemach für den Ebf., das 1350 bezeugt ist. Dazu trat spätestens 1405 eine Kammer für die Kanzlei und eine Kammer für Beratungen des Ebf.s mit Gesandten, Räten und Standesvertretern. Diese Kammer muß schon den Charakter eines Saales angenommen haben, auch wenn ihr die Größe solcher Säle wie in der → Godesburg oder im Kölner Saalbau fehlten. Wg. ihrer sicheren Lage wurden gelegentl. wie in der → Godesburg auch polit. Gefangene in den Türmen der Wasserburgeingesperrt. Ferner gab es in der Burg eine »Kammer«, die seit alters, wie es in einer Prozeßakte von 1461-66 steht, als Archiv für Rechtstitel, Privilegien, Register und Bücher diente. Verwaltet wurde diese Kammer damals von einem Archivar und Subregistrator. Das P.er Archiv scheint bedeutender als das auf der → Godesburg gewesen zu sein. Während auf der → Godesburg die wichtigen Privilegien gesichert wurden, lagen in P. die für die Verwaltung bedeutenderen Urk.n und Akten, auf die man immer wieder einmal zurückgreifen mußte. Nach der Kanzleiordnung Hermanns von Hessen sollteeine Kanzlei in der Vorburg eingerichtet werden. Zumindest für Hermann von Hessen ist der Aspekt der Jagd nicht zu vernachlässigen. Bereits Ebf. Ruprecht von der Pfalz (1463-80) hatte 1466 einen Tiergarten erweitern lassen. Für Feste auf dem Schloß lassen sich Musiker und Dichter nachweisen. Ferner diente das Schloß als Zentrum einer Kellnerei zur Einziehung der Abgaben und Zinsen der abhängigen Höfe und Besitzungen.
In den Wirren am Ende des 16. und zu Beginn des 17. Jh.s wurde das Schloß häufiger belagert und erobert. Die Ebf.e verließen die Residenzburg und zogen sich nach → Bonn zurück. Ihnen folgten die Behörden, die Kanzlei und das Archiv. Damit verlor die Burg ihre Residenzfunktion endgültig. Das Schloß entsprach nicht mehr den milit. Erfordernissen der Zeit. An dessen Stelle traten zunächst Lustgärten, bis im 18. Jh. mit dem Bau des barocken Schlosses Clemensruhe ohne Befestigungscharakter begonnen wurde, der unter Clemens August fertiggestellt werden konnte und ihm alsNebenres. oder auch Lustschloß diente.
Literatur
Kalnein, Wend: Das kurfürstliche Schloß Clemensruhe in Poppelsdorf. Ein Beitrag zu den deutsch-französischen Beziehungen im 18. Jahrhundert, Düsseldorf 1956 (Bonner Beiträge zur Kunstwissenschaft, 4).