Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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LÖBNITZ C.3.

I.

Liubanici (zu 981; 1012-18); urbs Liubanisci (995); Lubaniz (1163); in Lubaniz (1185); zu Lubaniß (1259); Lobenicz (1428); Löbenitcz (1442); Lobbenitz (1499). Der Ortsname geht aus dem altsorb. * L'ubanici hervor zum Personennamen * L'uban mit dem Suffix -ici, und steht für »(Siedlung der) Leute des Luban«.Stadt mit Niederungsburg an der Mulde nördl. von Delitzsch. Aufgrund einer (gefälschten?) Urk.n macht das Bm. Meißen seit 995 Besitzrechte im Burgward Liubanisci geltend. 1555 geht die Stadt von den (wettinischen) Kfs. von → Sachsen zu Lehen. Heute Stadt im Kreis Delitzsch. Res. der Bf.e von Meißen im 12./13. Jh. - D, Sachsen, Reg.bez. Leipzig, Kreis Delitzsch.

II.

Bereits 995 kam L. an das Bm. Meißen, als Kg. Otto III. dem Bf. die Lehen des Gf.en Asiko übereignet. Offensichtl. versuchten die Bf.e zunächst ihre Landesherrschaft in diesem Grenzraum zum Ebm. → Magdeburg zu stabilisieren. Davon zeugt ein Vertrag aus dem Jahr 1163 mit → Magdeburg über die Einziehung des Kirchenzehnten, wofür sie im Tausch Prettin abgeben. Desweiteren finden sich die frühesten Kolonisationurk.n für Kühren (1154) und Buchwitz bei Eilenburg (1160). Daß L. selbst offensichtl. als Mittelpunkt gedacht war, zeigt die Urk. von 1185, in derdie rechtl. Voraussetzungen städt. Entwicklung geschaffen werden sollten, indem die forenser dem Hallischen, die colo-{ nen dagegen dem Burger (Magdeburger) Recht unterstellt werden. Dabei wird die beginnende Verselbständigung bfl. Ministerialität anhand des notwendigen Landrückkaufs von seinem Ministerialen Hermann von L. deutlich. Im 13. Jh. scheint die Burg dann in der Tat der bevorzugte Aufenthaltsort gewesen zu sein, wie die reiche Urkundentätigkeit v. a. der Bf.e Albert II. und Withego I. bezeugt. Aus den Urk. läßt sich eindifferenzierter bfl. Hof herauskristallisieren, so werden 1266 die anwesenden Kämmerer, Marschall und mehrere miles gen. Gleichwohl bleibt der geplante Ausgriff auf die Landesherrschaft stecken. Zwar kann zunächst 1284 eine Einigung mit den Gf.en von Brehna (→ Wettiner) nach »Irrungen« erzielt werden. Eine territoriale Verbindung mit dem Wurzener Stiftsgebiet gelingt dennoch nicht. Nach dem Lehnsregister des Bf.s Johann VI. von Salhausen, zw. 1487 und 1495 erstellt, befindet sich die Burg L. in der Hand des Mgf.en von Meißen, d. h. sie muß bereits vor 1436 andie → Wettiner gekommen sein, da sie in diesem Verzeichnis bei späteren Belehnungen als Hzg.e von → Sachsen geführt werden.

III.

Die ursprgl. Burganlage ist durch das barocke Herrenhaus vollkommen überbaut. Ledigl. die im Volksmund vorhandene Bezeichnung »Schloss-Löbnitz« verweist auf den Vorgänger und seine Funktion. Südl. an das Herrenhaus schließt sich ein größerer Gutskomplex an; nördl. öffnet sich die Anlage zur Muldenaue mit dem Schlossgarten.

Quellen

CDSR II, 1-3, 1864-67.

Huth, Joachim: Der Besitz des Bistums Meißen, in: Das Hochstift Meißen, hg. von Franz Lau (Herbergen der Christenheit. Sonderbd.) S. 77-97. - Schirmer, Uwe: Der Verwaltungsbericht des Bischofs Johannes aus dem Jahr 1512. Johannis de Salhausen XLII episcopi administrationis epitome (mit Edition), in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 66 (1995), S. 69-101.