Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HILDESHEIM C.3.

I.

Hildenisheimensis (864) (= Siedlung des Hildin); Hildinensem (938); Hillinishem (1002); Hildenesheim (1155); Hildensem (1345); Hildesheim (1641); Hildesheim (1800) - Hochstift H. heim. - D, Niedersachsen, Reg.bez. Hannover, Kr. H.

II.

Der rhein. und süddt. Typ der an Kirchen, Kl.n und Stiften reichen Bischofsstadt findet sich auf niedersächs. Boden allein in H. mit den bedeutenden Kl.n von St. Michael und St. Godehard sowie den fünf Kollegiatstiften. Zu Beginn des 13. Jh.s gab es drei Städte H.: Die Altstadt, die Neustadt und die 1196 angelegte, dem Moritzstift gehörende Dammstadt. Früh und dramat. setzte in Hildesheim die bürgerl. Autonomiebewegung ein. Aller Reichtum an Stiften, Kl.n, Kirchen und Kapellen, an Altar- und Vikariestiftungen führte nicht dazu, das Bemühen um kommunaleEigenständigkeit zu unterdrücken. Denn im Alltag rieben sich die Bürger an den vielen privilegierten Geistlichen, die etwa 10% an der Gesamtbevölkerung der Stadt ausmachten; Hintergrund dessen, was ein päpstl. Kommissar feststellte: »Das Volk Hildesheims ist gar steifen Nackens«. Schon die Huldigung der Stadt gegenüber einem neuen Bf. stellte ein großes, nur mit umfassenden Verhandlungen zu klärendes Problem dar. 1310 verweigerten die H.er Bürger sogar die Huldigung: eine offene Kriegserklärung. Der Bf. schloß ein Bündnis mit seinem Domkapitel und führte eine Fehde, welche durch die typ.Formen der damaligen Kriegsführung die Stadt an ihrer empfindlichsten Stelle, in der Abhängigkeit vom Umland, traf. Die städt. Mühlen wurden zerstört, die Weidegründe vor den Toren, auf denen die Bürger ihr Vieh hielten, abgesperrt. In diesen Zusammenhang gehört die Gründung der von der 1311 errichteten Zwingburg zur Res. ausgebauten Burg Steuerwald. Deren Ausbau zum eigentl. Herrschaftssitz der H.er Bf.e verdeutlicht zugleich, daß der Sieg des Bf.s von 1311 nur vorläufig war. Die Stadt versuchte hartnäckig, sich von den eidl. gelobten Verpflichtungen zu befreien. Sie wußte, daß v. a. imMünzwesen der Bf. auf ihren Konsens angewiesen war. Die schismat. Wahl von 1331 gab ihr neuen Spielraum; sie verbündete sich nicht mit dem vom Domkapitel erwählten, sondern mit dem vom Papst providierten Bf., von dem größere Zusagen zu erwarten waren. Die Folgen: Gewaltsam machten die Bürger der Altstadt die mit eigenen Stadtrechten begabte Dammstadt zu Weihnachten 1332 dem Erdboden gleich. Die Altstadt und die nach wie vor bfl. Gebotsgewalt unterstehende Neustadt blieben dennoch bis um 1600 zwei getrennte Städte.

In H. war der entscheidende Schritt zur Gewinnung städt. Autonomie 1249 erfolgt, als der 1240 bereits erwähnte Rat unter Ausnutzung der günstigen Konstellation angesichts der schismat. Bischofswahl ein v. a. die Vogtfreiheit garantierendes Stadtrechtsprivileg erlangte. Von der polit. Selbständigkeit zeugt bereits 1256 ein mit Albrecht I. geschlossene Vertrag. Während der Welfe mit dem Bf. in Fehde lag, verpflichtete sich die Stadt, ihrem nominellen Herrn nicht in diesem Kampf um die Asseburg behilfl. zu sein. Das Bündnis von 1256 ist kein einmaliger, vorübergehender, der Situationverpflichteter Akt. Mit den größten Feinden des Hochstifts, mit den → Welfen, geht die Bischofsstadt mehrfach, 1331, 1375, 1383 Bündnisse ein, die zu einem förml. Schutzvertrag i. J. 1440 führten. Die Münzverhältnisse wurden 1300 und - nach heftigen Streitigkeiten - 1345 in Verträgen zw. Rat und Bf. geregelt. Nachdem aber 1428 Bf. Magnus der Stadt neben seinem Judenregal auch das Münzrecht verpfändet hatte, konnte i. J. 1440 der Rat allein eine Münzordnung erlassen.

Was im frühen 14. Jh. noch so heftig umstritten war, hatte sich im 15. Jh. unter Wahrung der kommunalen Selbständigkeit zu einem weitgehend friedl. Miteinander von bfl. Administration und städt. Ratsherrschaft entwickelt. So erhält zum Beispiel der Hildesheimer Ratsherr Henning Brandis um 1480 eine Abschrift des bfl. Lehnbuchs. Und die H.er Bischofschronik des Hans Wildefuer ist ein (spätes) historiograph. Zeugnis für die Identifikation eines patriz. Bürgermeisters mit der Geschichte des Hochstifts, zugl. ist diese Chronik ein Zeugnis dafür, daß die im norddt. Kontextvergleichsw. späte Einführung der Reformation nicht etwa durch Widerstände von Bf. und Domkapitel, sondern allein durch die Haltung des mächtigen Bürgermeisters erklärt werden kann. Unmittelbar nach dem Tode Hans Wildefeurs 1549 fand die Reformation Eingang in die bis zum Ende des Alten Reichs von der bfl. Herrschaft unabhängigen protestant. Stadt H.

III.

Die Lage des karoling.-otton. Bischofshofes, der der Brandkatastrophe des Jahres 1046 zum Opfer gefallen sein dürfte, ließ sich bisher nicht ermitteln. Wahrscheinl. lag er an der gleichen Stelle wie das 1182 bezeugte palatium domni episcopi neben dem Domturm. Diese die übrigen Wirtschafts- und Wohnbauten der Domburg überragende Bischofspfalz, deren Mittelpunkt ein zweischiffiger Saalbau im ersten Stock gewesen war, wurde zur Regierungszeit Bf. Brunos (1153-61) umfassend renoviert. Als im Friedensschluß von 1311 der Schutz der Domburg derStadt übertragen wurde, war es zugl. mit der Stellung der Bischofspfalz als Herrschaftszentrum vorbei. Was einmal Pfalz gewesen war, wird im 15. Jh. als moeshaus, als »Speisehaus« bezeichnet, wo sich zwar noch Schatz- und Vorratskammern befanden, aber die Funktion auf einen Gerichts- und Tagungsort beschränkt, der allenfalls beim Festmahl nach der Inthronisation eines Bischofs noch einmal hervortrat. Allenfalls als Ruhesitz konnte der Hof noch dienen, wie sich 1452 zeigte, als Bf. Magnus sein Amt resignierte, seinem Nachfolger die Burg Steuerwald übergab und sich alsAltenteil vorbehielt, den hoff effte mozhus des bisschupdomes to Hildensem bii der kercken to Hildensem beleghen.

Der Rückzug des Bf.s aus seiner Bischofsstadt zeitigte seit dem ausgehenden 14. Jh. unübersehbare Verfallserscheinungen in der ehemaligen Res., so daß um 1425 sogar der Gottesdienst in der Bischofskapelle gefährdet war. Zwar ließ Bf. Balthasar 1529 die Anlage noch einmal renovieren, aber nachdem 1581 der Bf. endgültig bis zur Säkularisation die Stadt verlassen hatte, diente der Domhof - seit 1591 mit ständ. Geldern umfassend renoviert, umgebaut und durch Stallungen und Wagenschuppen erweitert - als Kanzlei: ein einfacher, von städt. Handwerkern und unter Inanspruchnahme von Hand- undSpanndiensten errichteter Verwaltungsbau, der seit 1827 den neuen Verwaltungserfordernissen bis zum Neubau 1934/35 angepaßt wurde. Res. war dieser Bau nur in den Kriegsjahren zw. 1634 und 1642 unter den welf. Hzg.en, bevor diese endgültig in ihre bereits 1636 ausdrückl. zur Res. erhobenen Stadt Hannover übersiedelten.