HAVELBERG C.3.
I.
Havelberg (946), Havelberg (1170), Havelberge (1312); Stadt und Dombezirk; Hochstift Havelberg; Bf.e von H.; Kathedralsitz. - D, Sachsen-Anhalt, Kr. Stendal.
II.
Die Burg H., errichtet wohl nach 929 im Gau Nieletici am nördl. Hochufer der Havel etwa 14 km oberhalb ihrer Einmündung in die Elbe, erscheint erstmals 946 anläßl. der Errichtung eines Bm.s in H. in der Überlieferung. In der Stiftungsurk. des Bm.s überließ Kg. Otto I. dem Bf. die Hälfte von Burg und Burgward. Nachdem die Burg im Slawenaufstand 983 an die Brizanen verloren worden war, die in hier einen Fürstensitz einrichteten, wurden die alten Besitzverhältnisse nach der Rückeroberung in der Mitte des 12. Jh.s wiederhergestellt. An die Stelle des Kg.s trat baldder Mgf. von → Brandenburg.
Um 1150 wurde mit der Neuerrichtung eines Domes begonnen, der 1170 geweiht wurde. Am Dom gründete Bf. Anselm ebenfalls um 1150 ein Prämonstratenserdomkapitel. 1179 verlieh Ks. Friedrich I. dem Bf. das Recht, am Bischofssitz eine Stadt zu errichten. Die Stadt, die sich unterhalb der Burg auf einer Havelinsel bildete, befand sich zunächst wie die Burg unter der Doppelherrschaft von Bf. und Mgf., doch scheint sich letzterer bald durchgesetzt zu haben. 1305 jedenfalls belehnte Bf. Arnold (1304-12) die Mgf.en mit der bfl. Stadthälfte, so daß ihnen die Stadtherrschaft in der Folge allein zukam.Von den unterhalb der Burg an der Havel gelegenen sechs Berggemeinden blieb der sog. Bischofsberg bis zur Reformation in der Hand des Bf.s.
Die schwache Stellung des Bf.s in der Stadt dürfte eine Ursache dafür gewesen sein, daß H. bereits im 13. Jh. seine Bedeutung als bfl. Aufenthaltsort an das in der Diöz. zentraler gelegene → Wittstock verlor. Soweit die bruchstückhafte Urkundenüberlieferung eine Aussage zuläßt, wurde die Kathedralstadt bereits im 14. Jh. nur noch gelegentl. besucht; im 15. Jh. scheint sie überhaupt keine Rolle mehr im Itinerar gespielt zu haben.
Die Burg H. blieb jedoch Sitz des Domkapitels, das nicht nur die bfl. Hälfte erhielt, sondern auch zu unbekanntem Zeitpunkt in den Besitz der mgfl. gelangte. Das Gebiet des Dombezirks bildete im SpätMA ein unregelmäßiges Viereck mit eigener Ummauerung nördl. der Havel um den Dom und das südl. des Domes gelegene Domkl. Der H.er Dom blieb bis ins frühe 16. Jh. Begräbnisort der Bf.e.
III.
Die Kurie des Bf.s lag westl. des Domes in der Südwestecke des Dombezirkes. Die Gebäude verschwanden im Laufe des SpätMA, so daß der Hof im 16. Jh. wüst lag. Auf dem Gelände befand sich zeitw. die Windmühle des Domkapitels.
Statt des Hofes besaß der Bf. zu Beginn des 16. Jh.s im Domkl. nur noch zwei Gemächer. 1521 erlangte Bf. Hieronymus Schultz (1521-22) vom Domkapitel die Abtretung des ehemaligen Sommerrefektoriums mit Zugängen zum Kreuzgang und zur Kirche, eine Küche und den Keller unter dem Winterrefektorium. Letzteres durfte vom bfl. Hofgesinde mitbenutzt werden. Ferner erhielt der Bf. das Recht, im Dombezirk einen Marstall zu errichten.