Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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GRUBENHAGEN C.7.

I.

Castrum Grubenhagen (1263) (hagen eines Grubo), Grubenhaghen (1268), Grubinhagin (1340), Grubenhain (1342), G. (1383) - Burg/Schloß - Hzm. Braunschweig-Lüneburg, Fsm. Grubenhagen; Hzg.e von Braunschweig-Lüneburg; seit dem frühen 15. Jh. zeitweilige Nebenres. der Hzg.e. - D, Niedersachsen, Reg.bez. Braunschweig, Landkr. Northeim.

II.

Die Burg G., am nordöstl. Rand des Höhenzugs Ahlsburg gelegen, ca. 7 km südwestl. von → Einbeck, war vermutl. eine Gründung der Gf.en von Dassel; sie lag innerhalb des Sülberggaus, einem dassel. Gerichtsbezirk. Die als Burgmannen genannte Ministerialen- bzw. Ritterfamilie der Grube von G. ist seit Anfang des 13. Jh.s bezeugt und sowohl in Lehnsbeziehungen zu den Gf.en von Dassel als auch unter der Ministerialität bzw. im ritterl. Gefolge der Welfen anzutreffen; unter den Hzg.en Otto das Kind (1227-52) und Albrecht I. (1252-79) nahmen Angehörige derFamilie das Marschallamt wahr. Viell. schon um 1270 gelangte die Burg an die Hzg.e von Braunschweig-Lüneburg, jedenfalls war sie eine der Landesbefestigungen des Fsm.s Hzg. Heinrichs I. (»Mirabilis«), das aus der welf. Teilung von 1291 hervorgegangen war und das seit dem 16. Jh. als »Fürstentum Grubenhagen« bezeichnet wurde. Seit dem 14. Jh. war die Burg durch die welf. Hzg.e zeitw. verpfändet, so 1340 dem Ritter Burchard von Steinberg und seinen Stiefsöhnen Heinrich und Johann von Wallmoden; diese öffneten im selben Jahr dem Lgf.en Heinrich von Hessen die Burg gegen jedermann,ausgenommen Hzg. Ernst d. Ä. von Braunschweig-Lüneburg (G.) und die Edelherren von Homburg; weitere Verpfändungen erfolgten 1383 an den Ritter Heinrich von G. und 1405 an den Ritter Clawenberg Hoyge.

Als (zeitweilige) Res. der Hzg.e diente die Burg erst seit dem frühen 15. Jh., und zwar gewissermaßen als Ausweichquartier: 1402 erhielt Hzg. Erich (1398-1427) in einem Familienvertrag → Salzderhelden zugewiesen. Weil dort aber damals noch seine Mutter wohnte, ging Erich zunächst auf den G.; für 1420 und 1426 sind Aufenthalte bezeugt. Er nannte sich dennoch »Herzog zum Salze«, weil → Salzderhelden als eigentliche Residenzburg des Fsm.s galt. Nach seinem Tod i. J. 1427 lebte seine Wwe. Elisabeth, die Tochter Hzg. Ottos des Quaden, auf dem G.

Erichs Vetter und zeitweiliger Nachfolger Otto (d. J.), der von 1427-37 für Erichs noch unmündigen Sohn Heinrich III. vormundschaftl. die Regierung führte, ist hingegen auf dem G. nicht nachzuweisen. Heinrich III. jedoch hat während seiner i. J. 1438 beginnenden selbständigen Herrschaft von der in Grenznähe seiner Lande gelegenen Burg G. Gebrauch gemacht - bezeugt 1440 und 1444 -, und zwar v. a. als wehrhafte Rückzugsmöglichkeit im Falle einer Fehde, wie insbes. aus den Vorgängen des Jahres 1448 deutl. wird: Nachdem Heinrich mehrfach vom G. aus in die Lgft. → Hessen eingefallenwar und v. a. die Gegend um Hofgeismar heimgesucht hatte, brachte Lgf. Ludwig II. von Hessen ein stattl. milit. Aufgebot zur Belagerung des G. zustande. Die Städte Fritzlar, Höxter, Hofgeismar, Heiligenstadt und Duderstadt im Auftrag des → Mainzer Ebf.s, auch die welf. Städte → Braunschweig, Dransfeld, → Gandersheim, → Göttingen, → Hannover, Hardegsen, Moringen, → Münden, Northeim und Seesen beteiligten sich; ferner die braunschweig. Hzg.e Friedrich der Friedfertige und Wilhelm d. Ä. mit seinen Söhnen. Insgesamt sollen umdie 16 000 Mann vor der Burg zusammengezogen worden sein. Vier Wochen lang wurde der G. belagert und beschossen, die Umgebung entspr. »verheert«. Trotz der Übermacht der Belagerer wurde die Burg nicht eingenommen und zerstört, weil Uneinigkeit darüber bestand, wie im Falle eines Sieges mit der Burganlage zu verfahren wäre; Lgf. Ludwig von Hessen wollte sie sich offenbar als eigenen vorgeschobenen Stützpunkt im welf. Gebiet aneignen. Bezeichnenderweise wurde die Forderung nach Schleifung der Burg von den Städten vertreten, von den Fs.en jedoch abgelehnt. Gegen Zahlung von 12 000 Guldenerreichte Ludwig von Hessen jedoch i. J. 1457 von den Söhnen Hzg. Erichs - Heinrich, Ernst und Albrecht - die vertragliche Öffnung der Burg, 1459 nach Ludwigs Tod für seine Söhne Ludwig, Heinrich, Hermann und Friedrich erneuert.

Um 1520 wurde unter Hzg. Philipp I. die Burg als fsl. Wohnsitz aufgegeben. Im Flecken Rotenkirchen am Fuß des Burgberges wurde ein neuer Amts- und Wohnsitz errichtet, ein massiver Schloßbau begonnen (Kavaliershaus 1569 durch Philipp II. fertiggestellt).

Entspr. dem Charakter einer Nebenres. hat sich keiner der hier lebenden Fs.en auf oder bei der Burg bzw. im Flecken Rotenkirchen zu ihren Füßen bestatten lassen, vielmehr wurden die meisten von ihnen in St. Alexandri zu → Einbeck beigesetzt.

III.

Über Grdr., Aussehen, räumliche Gliederung und Ausstattung der Burg ist nichts Sicheres überliefert. Der Bergfried ist mit einer Höhe von 18 m erhalten; der Geschichtsschreiber Johann Letzner berichtet um 1590 von schützenden Gräben und Mauern, ausgedehnten Kellergewölben und einem sehr tiefen Brunnen. Einer Nachricht von 1651 zufolge soll damals nur mehr der Bergfried vorhanden gewesen sein.

Quellen

Die Quellenlage zur G.er Geschichte ist recht disparat; für eine Erforschung der Res. sind die zahlr. regionalen Urkundenbücher und die Archivalien des HSA Hannover grundlegend.

Aufgebauer 1993. - Havemann, Wilhelm: Der Grubenhagen und die Stadt Eimbeck im Kampfe mit welfischen und hessischen Fürsten, in: Archiv des historischen Vereins für Niedersachsen. NF (1846) S. 60-97. - Max 1-2, 1862-63. - Mithoff 1873. - Pischke, Gudrun: Die Burg Grubenhagen und die Herzöge von Braunschweig (-Grubenhagen), in: Südniedersachsen 15 (1987) S. 106-112. - Pischke, Gudrun: DasMinisterialen- und Rittergeschlecht der Grubo von Grubenhagen, in: Einbecker Jahrbuch 39 (1988) S. 94-110. - Pischke 2000. - Sindermann, Edmund: Heimatchronik des Kreises Einbeck, bearb. von Georg Ernst, Köln 1955 (Heimatchroniken der Städte und Kreise des Bundesge- bietes, 14) - Zimmermann, Paul: Das Haus Braunschweig-Grubenhagen. Wolfenbüttel 1911.