FÜSSEN C.3.
I.
In der »notitia dignitatum« wird unter den spätröm. Garnisonen der Provinz Raetia secunda ein Ort Foetibus gen. Der archäolog. Nachweis für die Identifikation mit F. gelang allerdings erst 1955 bei Grabungen am Burgberg, wo man auf spätröm. Befestigungsmauern stieß. - D, Bayern, Reg.bez. Schwaben, Landkr. Ostallgäu.
II.
Um 748 gründete der St. Galler Mönch Magnus zu F. eine cella, aus der sich das St. Mang-Kl. entwickelte. Dieses Kl. wurde seit dem 8. Jh. durch kgl. und hzgl. Zustiftungen ausgebaut, dabei kam auch der Burgberg in klösterl. Besitz. Die Vogtei über St. Mang fiel parallel dazu zunächst an die → Welfen und dann an die → Staufer. Letztere folgten 1191 als Vögte. Erst danach tritt das Hochstift Augsburg als Stadt- und Burgherr auf. In F. reichte auch die städt. Privilegierung in vorbfl. Zeit zurück. 1268 erhob→ Bayern Ansprüche auf die vormals stauf. und welf. Stadt, und Hzg. Ludwig II. der Strenge forcierte auf dem dortigen Schloßberg den Ausbau der Burg. Den → Wittelsbachern gelang es aber nicht, die Grenzstadt ihrem Teilhzm. Oberbayern anzugliedern. Zu dieser Zeit wird auch die F.er Bürgerschaft als polit. Faktor urkundl. erstmals nachgewiesen. Hochstift. Einfluß festigte sich für Dauer erst 1313, nachdem die Vogtei über St. Mang und die Stadt vom Reich an die Bf.e verpfändet war. Mit der Übertragung der Vogtei an Bf. Friedrich I. (1309-31) war eine mögl. reichsstädt.Entwicklung verhindert worden. Aus der Pfandschaft erwuchs urbarieller Anspruch, und der bfl. Stadtherr schuf mit der Neufassung älterer Rechte in den jura Faucensis civitatis eine Grundlage, die noch in der Frühneuzeit Bestand haben sollte. Voraussetzung hierfür war ein Gütertausch mit dem örtl. Kl. St. Mang gewesen, dem seit 1322 der Bau einer Festung - als »Hohes Schloß« bezeichnet - folgte. Eine mögl. reichsstädt. Entwicklung F.s war zudem mit der Übertragung der Stadtvogtei an das Hochstift verhindert worden. Neben den Urbaren von 1316, 1366 und 1398, dieein graduelles Vordringen der stift. Steuerhoheit und Administration dokumentierten, regelte das F.er Stadtrecht das Nebeneinander von Stadt und Stift. Seine Entstehungszeit blieb expressis verbis ungenannt, und der Kodex ist über eine veränderte, zumindest aber ergänzte Abschrift des Jahres 1358 überliefert. Die dort ausgebreiteten iura Faucensis civitatis besagten, daß kein bfl. Vogt (Burgvogt), außer dem Untervogt, in der Stadt wohnen und deren Bürgerrecht erhalten dürfe. Der städt. Untervogt (Maier) war aus dem Kreis der F.er Bürgerschaft zuwählen. Der hochstift. Burgvogt hatte dafür zweimal jährl. während der Gerichtstage mit seinen berittenen Gerichtsleuten (Zwölfer) Zugang zur städt. Immunität, da jeweils in F. selbst Gericht zu halten war.
III.
Die F.er Burg, die auf die Bautätigkeit Hzg. Ludwigs von Bayern 1269/92 zurückgeht, erfuhr 1322 unter Bf. Friedrich I. Spät von Faimingen eine Erweiterung und wurde 1363 in die Stadtbefestigung einbezogen. Unter Bf. Friedrich II. von Zollern (1486-1505) erfolgte der Ausbau zu einer Dreiflügelanlage mit Residenzfunktion; um 1499 Bemalung des Innenhof mit illusionist. Wandmalereien nach Sgraffitovorlagen. Aus dieser Zeit stammt auch die Erhöhung des Nordflügels (Fürstenflügel) um ein zweites Stockwerk. In diesem Flügel befindet sich der Rittersaal als Festsaalzu fünf Fensterachsen. Am Westflügel erweiterten die Bf.e des ausgehenden MA und der Renaissance ebenfalls 1486-1505 die Geschosse. Im Südflügel - seit 1862/63 Sitz des Amtsgerichts - erfolgten 1322-63 die Erhöhung und Verlängerung nach O und gegen Ende des 15. Jh.s die Veitskapelle und die Ostgiebelwand. Wg. der Verlagerung der administrativen und höf. Aktivitäten im Hochstift seit dem 15. Jh. nach → Dillingen, trat eine Stagnation im Ausbau der frühneuzeitl. F.er Schloßanlage ein. Unter Fbf. Johann Christoph von Freyberg (1665-90) ließ die Regierung zwar inVerbindung mit der F.er Pflege noch einige Baumaßnahmen durchführen, die aber keine grundlegende barocke Umgestaltung einleiteten. Dies zeigt sich deutl. an den späteren Inventarisierungen des 18. Jh.s. Das Hohe Schloß zu F. verkörperte zur Zeit der Inventarisation von 1768 noch eher den Typus einer ma. Burg, obwohl auch an ihr um 1680 verfeinerungen unter Leitung des Wessobrunner Stukkateurs Johann Schmuzer im Nord- und Westflügel sowie in der Veitskapelle vorgenommen worden waren. Die Substanz der äußerl. imposanten Dreiflügelanlage weist deutl. auf die Spätgotikzurück. Auch der rechteckige Rittersaal hatte bezeichnenderweise seine Ausgestaltung noch unter Bf. Friedrich II. von Zollern erfahren. Inmitten seiner Kassetendecke präsentierte der Bildhauer im Halbfigurenrelief die Bistumspatrone Afra, Ulrich und Simpert sowie die Maria mit Kind als Patrona der Domkirche. Sie sind ihrerseits umrangt von bfl. und hochstift. Heraldik. Der Gebäudebestand von 1768 vermittelte, mit Ausnahme der Veitskapelle und des Kircheninventars in der F.er Silberkammer, ein Bild einer meist weltl. orientierten Hofkultur, die alsFolge anderer regionaler Schwerpunktsetzung die Gebrauchs- und Repräsentationsgegenstände aus dem Hohen Schloß hatte transferieren oder verkaufen lassen. In den Räumen, wo S. hochfürstliche Durchlaucht zu speisen pflegte, waren in der zweiten Hälfte des 18. Jh.s weder Tisch noch Stühle zu finden, das Coadjutoren-Zimmer diente offenbar nur noch als Schlafraum für Kammerdiener und im einst gepriesenen Freybergsaal, der namentl. dem fbfl. Bauförderer (1665-90) vergangener Tage gewidmet blieb, standen nur noch eine eiserne und hölzerne Bettstatt mit Beistelltisch. F. dientein der Frühneuzeit neben → Marktoberdorf als Sommeraufenthaltsort des Hofs und seiner Bf.e, allerdings mit sehr unterschiedl. Präferenz von Episkopat zu Episkopat.
Quellen
Das bfl. Archiv ist in erster Linie verteilt auf: SA Augsburg, Bistumsarchiv Augsburg, StA Dillingen und StA Augsburg. - Reisen und Reisende in Bayerisch- Schwaben, 1-2, 1968-74. - Vock, Walther E., Die Urkunden des Hochstifts Augsburg 769-1420, Augsburg 1959 (Veröffentlichungen der SFG 2a/ 7). - Volkert 1985.
Literatur
Böck, Franz Rasso: Wissenschaftliches Leben in den Benediktinerklöstern Ottobeuren, Irsee und Füssen im Zeitalter der Aufklärung 1750-1800, in: ZBLG 54 (1991) S. 253-267. - Dertsch, Richard: Festschrift zum zwölfhundertjährigen Jubiläum des heiligen Magnus, hg. von der Stadt Füssen, Füssen 1950. - Ettelt, Rudipert: Geschichte der Stadt Füssen, Füssen 1970. - Heiserer, Karl: Zur Besitzgeschichte des Füssener Klosters St. Mangin der Herrschaft Hohen-Schwangau, in: Alt Füssen (1982) S. 39-56. - Rump, Hans-Uwe: Füssen, München 1977 (Historischer Atlas von Bayern. Tl. Schwaben. Reihe I, Heft 9). - Wüst, Wolfgang: Bürger und Räte, Äbte, Pröpste und Vögte in der Residenzstadt Füssen. Städtlische Autonomie und stiftsstaatliche Kontrolle im Absolutismus, in: 1250 Jahre St. Mang in Füssen: 750-2000. Festschrift, hg. von Reinhold Böhm, Füssen 1999 (Alt-Füssen, 1999), S. 104-117.