Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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FREIBURG I. Ü. C.3. (Fribourg)

I.

Friburg (1177), Friburg in Burgundia (1249), Friburg in Oechtlanden (1310), Friborg (1429) - Stadt - Bm. Lausanne - Aufenthaltsort der Bf.e von Lausanne seit dem 17. Jh. - CH, Kanton F., Kantonshauptstadt.

II.

Stadt in der heutigen Schweiz; die ältesten Teile auf einem Plateau gelegen, das auf drei Seiten tief zur Saane hin abfällt; im Zuge der Stadterweiterungen Ausdehnung in Niederung auf beiden Flußseiten. Stadtbevölkerung bereits im MA sowohl dt.- als auch französischsprachig.

F. wurde von Hzg. Berthold IV. von Zähringen 1157 gegr. und erhielt - ähnl. anderen zähring. Gründungsstädten (→ Freiburg i. B., Bern) - einen regelmäßigen Grdr. Nach dem Aussterben der Zähringer 1218 gelangte die Stadt in den Besitz der Kiburger, nach deren Aussterben 1277 an die → Habsburger. Von 1452 bis 1477 unterstand F. den Hzg.en von → Savoyen, seitdem Reichsstadt und seit 1481 Mitglied der Eidgenossenschaft.

Wohl schon in der Gründungsphase angelegt, besaß die Stadtgemeinde umfassende Autonomie, die in der Handfeste von 1249 erstmals schriftl. festgelegt wurde: U. a. waren freie Wahl des Schultheissen und der übrigen städt. Amtsleute sowie des Pfarrers garantiert. Die Bündnispolitik der Gemeinde - sie schloß bereits 1243 ein Abkommen mit Bern - stärkte die städt. Selbständigkeit und führte F. seit der Mitte des 15. Jh.s in enge Beziehung zur Schweizer Eidgenossenschaft. Zusammen mit dieser gehörte F. zu den Siegern der Schlachten gegen Hzg. Karl den Kühnen von Burgund 1476. Durch Kauf,Pfandschaft und Eroberungen erwarb die Stadt ein umfangreichesTerritorium, das durch den Kriegszug gegen den Bf. von Lausanne und den Hzg. von → Savoyen 1536 noch beträchtl. erweitert wurde.

Die einzige Pfarrkirche in der Stadt war St. Nikolaus; sie wurde 1512 in eine Stiftskirche umgewandelt. Die Stadt F. und das von ihr beherrschte Umland blieben kathol. U. a. durch die kirchl. Reformen, von der Stadt oktroyiert, das Wirken der Stiftskleriker, die Gründung des Jesuitenkollegs 1580 und die Tätigkeit des Jesuitenpaters Petrus Canisius, der in F. starb, entwickelte sich F. zu einem Zentrum der kathol. Reform, die sich in einem Raum entfaltete, der fast vollständig von protestant. Territorien umschlossen war.

F. wurde Zufluchtsort für die Bf.e von Lausanne, deren Bischofssstadt und kleines Territorium durch Bern und F. 1536 erobert worden waren. Die Regelung des Aufenthaltes des Bf.s gestaltete sich aber als höchst schwierig, da die Stadt F. auf der Anerkennung der auch von ihr 1536 auf Kosten des Hochstifts Lausanne gemachten Eroberungen bestand. Von Bellay aus, wohin sich die Bf.e zunächst zurückgezogen hatten, gab es seit der Mitte des 15. Jh.s wiederholte Demarchen, sich in F. zu etablieren. Nach 1580 wurden sie intensiviert. Aber weder die Interventionen des päpstl. Nuntius inLuzern noch das Angebot, den Bischofssitz von → Lausanne nach F. zu verlegen, vermochten den städt. Widerstand zu überwinden. Generalvikare verwalteten die kathol. verbliebenen Gebiete des Bm.s von F. aus, unter ihnen insbes. Peter Schweuwly, zugl. Propst von St. Nikolaus. Immerhin durfte Bf. Antoine de Gorrevod, der sich üblicherweise in → Besançon aufhielt, erstmals 1592 F. aufsuchen. Als Ergebnis intensiver Verhandlungen und eines Verzichtes des Bf.s von Lausanne auf alle weltl. Herrschaftsterritorien, die ihm 1536 vollständig entrissen worden waren, konnte Bf.Jean Doros 1601 feierl. in F. einziehen. Im folgenden Jahr wurde seine rechtl. Stellung präzisiert: Er erhielt das Bürgerrecht von F. und das Anrecht auf eine Wohnung mit Garten und Nebengebäuden in der Stadt. Als Einkünfte waren ihm die Zehnten eines Dorfes bei Estavayer sowie eine Rente seitens des Stadtregiments zugewiesen, außerdem sollte die mensa episcopalis die Karthause Part-Dieu inkorporiert werden; der Verzicht auf die bfl. Herrschaftsrechte wurde bestätigt; der Bf. hatte hierzu um die päpstl. Einwilligung nachzusuchen, die 1615 erfolgte.

Das Kathedralkapitel floh 1536 nach Evian. Vakante Stellen wurden nicht ersetzt; die Institution hörte auf zu existieren, so daß bis 1924 in der Diöz. Lausanne kein Domkapitel bestand. Das Stiftskapitel von St. Nikolaus trat während dieser Zeit in diese Funktion ein, ohne indes den entspr. rechtl. Status zu erlangen - trotz wiederholter Versuche seit 1580, die aber am Widerstand des Rates von F. scheiterten.

III.

Angesichts des verlorenen Hochstiftsterritoriums und der minimalen Einkünfte war es den Bf.en nicht möglich, in F. eine Herrscherres. einzurichten. Bf. Jean de Watteville ließ sich nach 1625 in der Murtengasse die Mai-{ son de Boccard als Wohnsitz im Stil eines kleineren Patrizierhauses errichten. Aber die Bf.e weilten weiterhin nur selten in F., meist hielten sie sich in → Savoyen, Frankreich oder in Solothurn auf. Erst seit Pierre de Montenach (1688-1707) wurden die Bf.e üblicherweise in F. konsekriert, amtierten dortbeständig und wurden dort auch bestattet. Entweder bezogen sie ihr Quartier in verschiedenen Bürgerhäusern der Stadt, die gemietet wurden, oder in Gebäuden religioser Gemeinschaften, v. a. in der Kommende des Johanniterordens, die seit 1259 im Quartier Neufville bestand. Ein Gebäude als Sitz des Bf.s wurde erst 1842-45 errichtet.

Quellen

Recueil diplomatique du canton de Fribourg 1117-1444, 8 Bde., Freiburg 1839-77.

Helvetia Sacra I, 4, 1988. - Geschichte des Kantons Freiburg, Bd. 1, hg. von Roland Ruffieux, Freiburg (Schweiz), 1981. - hengartner, Arnold: Le diocèse de Lausanne, Genève et Fribourg et l'Eglise catholique romaine dans le canton de Vaud, Lausanne 1929. - Rück, Peter: Bischof und Nuntius im Bemühen um den Wiederaufbau der Diözese Lausanne nach der Reformation 1565-1598, in: Schweizer Zeitschrift für Geschichte 18 (1968) S. 459-497. Waeber, Louis: Laréaction du gouvernement de Fribourg au début de la Réforme, in: Schweizer Zeitschrift für Kirchengeschichte 53 (1959) S. 103-124, 213-240, 290-321.