Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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CROSSEN C.7. (Crosno Odrzański)

I.

Seit 1339 als schles. Mediatfsm. böhm. Lehen und Nebenres. zu → Glogau, doch wurde es unter der Herrschaft der brandenburg. → Hohenzollern seit 1482 endgültig von → Glogau getrennt und teilw. an andere Mächte verpfändet. Nach dem Glogauer Erbstreit wurde das Hzm. mit Boberberg, Sommerfeld und Züllichau den → Brandenburgern im Vertrag von Kanth als Pfand zugesprochen und unter Johann von Küstrin 1535 in eine selbständige Herrschaft umgewandelt. Nach Verzicht der Hzg.e von → Münsterberg auf Ansprüchegelangte es 1537 in dauernden Besitz → Brandenburgs als Lehen der Krone → Böhmens. Die → Hohenzollern legten sich den Titel eines Hzg.s in Schlesien zu und nahmen den schles. Adler im Wappen auf. - PL, Wojewodschaft Lubuskie.

II.

Als Crosna (1005) und districtus crosnensis (1150) wurde eine piast. Burganlage an der linken Seite des Oderufers unweit der Bobermündung erwähnt. Heinrich I. der Bärtige gab 1233 einer Siedlung von Kaufleuten um die Marienkirche am Markt herum Stadtrecht; auf der rechten Oderseite gründete Hzg.in Hedwig die spätere Propsteikirche St. Andreas.

III.

Die alte hzgl. Burg in Niederschlesiens nördl. Grenzstadt war ein häufiger Aufenthaltsort Heinrichs und Hedwigs, beider Sterbeort und bevorzugter Witwensitz vieler Herrschergattinen. Die um einen rechteckigen Hof liegenden Bauten wiesen im Südflügel eine Pfeilergalerie über zwei Rundbögen auf.

Quellen

Siehe die Angaben in der Literatur.

Köbler 1988, S. 99. - Menzel, Josef Joachim: Art. »Krossen«, in: LexMA V, 1991, Sp. 1551. - Schultze, Johannes: Crossen, in: Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, 10, 1987, S. 425-428.