BRÜHL C.2.
I.
Brule (12. Jh.), Brula (1237), Brole (13. Jh.), Broille (1278), Bruyltz (1329), Breula (1395), Bruwel (1472), Broel (1521), Broill (1694). In Urk.n überwiegt die Form Brule. - D, Nordrhein-Westfalen, Reg.bez. Köln, Erftkr.
II.
B. liegt auf der Mittelterrasse der Kölner Bucht östl. am Fuß des Vorgebirges in einer altbesiedelten, fruchtbaren Landschaft. Eine von → Bonn nach → Köln unterhalb des Vorgebirges führende Straße berührte B., war jedoch von untergeordneter Bedeutung. Verkehrsgünstig lag der Ort nicht. Ebf. Philipp von Heinsberg (1167-91) errichtete am Rande des Wildbanns, der die Ville und den Kottenforst umfaßte, eine curtis, die viell. schon befestigt war. Sie wurde zur Hebestelle der Einnahmen aus den nahe gelegenen Tafelgüternbestimmt. Aus ihr erwuchs das spätere Amt B. mit dem Amtssitz in der Stadt. An der curtis siedelten sich Menschen an. Der langsam wachsende Ort wurde 1285 von Siegfried von Westerburg in seiner gegen → Köln gerichteten Politik zu Stadt erhoben und mit einem Stadtrecht begabt, entwickelte sich jedoch nur zu einer Kleinstadt, kam im SpätMA wie auch in der frühen Neuzeit kaum über 1000 Einw. hinaus und blieb wirtschaftl. weitgehend von der ebfl. Burg oder Res. abhängig. Die kleine Stadt war allerdings schon am Ende des 13. Jh.s befestigt und spätestens 1335 mit einerMauer umgeben worden.
III.
Mit der von Philipp von Heinsberg errichteten curtis war viell. schon ein Tiergehege verbunden, das jedenfalls schon vor der Schlacht bei Worringen 1288 bestanden hat und als Jagdrevier gelten konnte. Gleichzeitig mit der Stadterhebung ließ Ebf. Siegfried von Westerburg die curtis zu einer Wasserburg ausbauen, über deren Aussehen allerdings wenig bekannt ist. Die ebfl. Burg lag wenige Meter östl. von der durch die Kleinstadt führenden Straße, war aber in das Befestigungswesen der Stadt eingebunden. Die Stadtbildete gleichsam die Vorburg und bot der Wasserburg einen zusätzl. Schutz. Die Burg selbst war von der Stadtmauer durch einen Wassergraben getrennt, der mit Hilfe einer Brücke überwunden werden konnte. Die Brücke bewachte ein Torturm, durch den man in die eigentl. Vorburg gelangte, die von der Hauptburg durch einen weiteren Wassergraben getrennt war, über den wieder eine Brücke führte. An die Mauern der Hauptburg lehnten sich Gebäude an, deren Funktionen nicht mehr zu erkennen sind. Walram von Jülich (1332-49) ließ die Burg ausbauen. Dessen Nachfolger haben außer Reparaturarbeiten kaumweitere Bauten errichten lassen. Ledigl. Ebf. Salentin von Isenburg (1567-77) ließ Bastionsbefestigungen um Haupt- und Vorburg anbringen und den Eckturm im NW aufstocken. Dabei blieb es, bis die Franzosen die Burg 1689 sprengten. Danach ließ Clemens August die Trümmer abtragen und dort seine Sommerres. bauen.
In der alten Vorburg lagen v. a. Wirtschaftsgebäude, eine Bäckerei, ein Brauhaus und Stallungen für die Pferde. Ursprgl. stand in ihr auch ein Wirtschaftshof, der sog. Burghof, der aber im 14. Jh. in die Stadt B. an das Burgtor verlegt wurde. In der Vorburg befand sich anfangs auch die Kanzlei, die im 15. Jh. ebenfalls in die Stadt verlegt werden sollte, wie es die Hof- und Kanzlei-Ordnung Ebf. Ruprechts von der Pfalz von 1469 vorschrieb. Jedoch wurde diese Bestimmung nicht umgesetzt. Nach der Kanzleiordnung Hermanns von Hessen von 1498 sollte eine Kanzlei in der Vorburg eingerichtetwerden. In der Hauptburg hatte der Ebf. seine Privatgemächer, seine Kapelle und im ersten Stock einen heizbarer Saal für Empfänge, Audienzen, Gerichts- und Ratssitzungen und, wie die Hofordnung von 1498 erläuterte, auch für die Mahlzeiten der Dienerschaft. Im N lagen weitere Räumlichkeiten zur Unterbringung des Gefolges und der zahlr. Bediensteten. Der starke Turm im NW diente jedenfalls zum Teil als Archiv, in dem wenigstens zeitw. die wichtigen Lehnsregister lagen, und gelegentl. auch als Gefängnis für wichtige polit. Gefangene.
Vor dem Bau der Wasserburg unter Siegfried von Westerburg haben sich Kölner Ebf.e kaum in B. aufgehalten. Erst nach der Schlacht bei Worringen 1288 nahm die Zahl der Besuche zu, ohne jedoch jemals an die in → Bonn oder → Poppelsdorf heranreichen zu können. 1469 mußte Ebf. Ruprecht von der Pfalz eine Hof- und Kanzleiordnung erlassen, die ihn auf B. als Res. seines Hofes und seiner Kanzlei festlegen wollte. Diese Ordnung hat Ruprecht nur kurze Zeit - wenn überhaupt - eingehalten. Er hat sich mit seinen Beratern meist außerhalb B.s aufgehalten und auch die Kanzlei nicht in B.gelassen, sondern mit sich geführt. Ruprechts Nachfolger Hermann von Hessen legte in seiner Kanzleiordnung fest, daß eine solche Kanzlei in der Vorburg einzurichten sei. Sie wird in ein oder zwei Räumen in den Gebäuden dieses Areals zu suchen sein.
Die Bedeutung B.s für den Ebf. bestand in der Nähe des Orts zu → Köln. Nachdem der Ebf. 1288 endgültig aus → Köln vertrieben worden war, konnte er in dem eine halbe Tagesreise entfernten B. sowohl Vertreter der Stadt → Köln als auch die Domkapitulare empfangen und mit ihnen beraten. Denn das Domkapitel war in → Köln geblieben und dem Ebf. nicht gefolgt. Dieser Gesichtspunkt spielte in den Beratungen zur Hof- und Kanzleiordnung Ebf. Ruprechts von 1469 eine wichtige Rolle und ließ die Verfasser B. als geeignetes Zentrum des erzstift. Territoriumserscheinen. In der Tat hat v. a. Hermann von Hessen viele Leute nach B. zu Verhandlungen bestellt. Auf der anderen Seite war B. als Anlaufstelle geeignet, weil dort zumindest seit dem Ende des 15. Jh.s der Kanzler saß, der Klagen und Berichte weiterleiten konnte. Erst im 16. Jh. wurde diese Funktion als Anlaufstelle auf → Bonn konzentriert.
Literatur
Flink, Klaus: Brühl, Bonn 1972 (Rheinischer Städteatlas, 1,2). - Militzer, Klaus: Die kurkölnischen Hofordnungen und die Ausformung Brühls zu einer Residenz, in: Höfe und Hofordnungen, 1999, S. 301-314.