Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BRANDENBURG C.2.

I.

948 Brendanburg, um 967 Brennaburg, Brandenburg, Brandanburg, Brandeburh, 1010 ecclesiam Brandeburgensem, 1161 Brandenburch, Brandenburg. - Der Name »Brandenburg«, der von der Havelfeste und ma. Hauptstadt der Mark seit der Mitte des 12. Jh.s auf den mgfl. Titel und dann auf das engere und weitere Herrschaftsgebiet der Mgf.en übergegangen ist, hat in seiner ältesten Form zuDeutungen wie »Burg auf dem Boden gebrannter Rodung«, »Inselburg« oder »Flußschlammburg« Anlaß gegeben.

Die Burg befand sich auf der westlichsten von mehreren Havelinseln, die die Überquerung des Flusses in dieser Gegend erleichterten, die Burg selbst aber fast uneinnehmbar machten. Aufgrund der bes. verkehrsgünstigen und zentralen, strateg. wichtigen Lage der Burginsel wurde diese zum Hauptort des Stammesgebietes der Heveller und vermutl. auch eines Verbandes, dem weitere Stämme angehörten. Erwähnt wird die B. erstmals zum Winter 928/29 bei Widukind von Corvey. Die Bedeutung der Burg wird von ihm mit der Bemerkung hervorgehoben, daß sich Kg. Heinrich I. mit ihr zugl. des umliegenden Gebietesbemächtigt habe. Somit ist B. bereits 928 als Hauptburg der Heveller zu erschließen. Für die Bedeutung der Burg zur Beherrschung des umliegenden Landes spricht, daß sie zw. 928 und 1157 mind. dreizehnmal den Besitzer wechselte, davon nur dreimal durch Waffengewalt. Zw. 940 und dem Beginn des 12. Jh.s gibt es keine Nachrichten mehr über die Existenz eines hevell. Fürstenhauses mit Sitz auf der B. Dagegen ist es wahrscheinl., daß in B. ein vom Kg. kontrollierter Burgwardmittelpunkt errichtet wurde, der sich von der vorhergehenden relativ lockeren slaw. Burgbezirksverfassung erhebl. unterschied.Nachdem die Burg 939 durch den Mgf.en Gero in unmittelbare ksl. Gewalt gebracht worden war, gründete Otto I. hier am 1. Okt. 949 ein Bm. Zur Ausstattung gehörten u. a. jeweils die Hälfte der Burg, der Burginsel sowie der zur Burg gehörigen Dörfer. 983 ging B. beim Wendenaufstand der dt. Herrschaft wieder verloren.

Als der → Askanier Albrecht der Bär 1134 Mgf. der Nordmark wurde, war damit nicht der Besitz der B. verbunden. Dort residierte seit 1127 der christl. Hevellerfs. Pribislaw-Heinrich, der aber offenbar gute Beziehungen zu Albrecht dem Bären unterhielt, da dessen Sohn Otto von ihm das Gebiet der Zauche als Patengeschenk erhielt und der Mgf. selbst zum Erben eingesetzt wurde. Auf diese Erbansprüche dürfte die seit dem Frankfurter Reichstag 1142 seitens der Reichskanzlei beginnende Titulierung Albrechts als marchio de Brandenburg und alsmarchio Brandenburgensis in Königsurk.n zurückzuführen sein. Nach dem Tode Pribislaw-Heinrichs 1150 konnte Albrecht der Bär nur durch eine List in die überwiegend noch von Heiden besetzte Burg einziehen. Trotz Vertreibung der Heiden und Aufstellung einer dt.-slaw. Besatzung konnte die Burg nicht lange gehalten werden. Der Wendenfs. Jaxa (von Köpenick), ein Blutsverwandter Pribislaws, nahm die B. um 1153 durch Verrat ein. Erst 1157 konnte Albrecht der Bär zusammen mit dem Ebf. Wichmann von Magdeburg und sächs. Edlen die Burg nach längerer Belagerung zurückerobern.Albrecht der Bär führte seitdem nun auch selbst den Titel Mgf. von Brandenburg, so in einer Urk. vom Okt. 1157 die gratia marchio in Brandenborch, wandelte ihn also in der Variante in statt de Brandenburg geringfügig ab, viell. um damit eine neue Qualität zu betonen. Die B. bot den Vorteil, daß sie bereits die Res. eines Fs.en gewesen war und zu ihr ein Land gehörte. Da die B. aber kein Eigengut des Mgf.en war, sondern nur als Pertinenz seines Amtslehens, folgl. als Reichsgut betrachtet wurde, erschien hier schon sehr baldnach der Mitte des 12. Jh.s ein von Kg. Konrad III. eingesetzter erbl. Bgf., allerdings residierten die Bgf.en ebensowenig auf der B. wie die Mgf.en. Scherbenfunden zufolge hatten sich die → Askanier zunächst in der gesamten Pribislaw-Burg eingerichtet, bereits um 1161/66 jedoch die Nordhälfte der Insel zugunsten des Domkapitels geräumt und sich auf den Kernbezirk der Petrikapelle mit den beiden Kietz-Dienstsiedlungen beschränkt. Die B. hatte mit dem Ende der slaw. Herrschaft ihre Funktion als ständige Res. verloren. Sie hat unter den ersten Askaniern allerdings am Rande des mgfl.Herrschaftsbereiches gelegen, bildete also den natürl. Ausgangspunkt für eine weitere Ausdehnung der Mark nach O und ihre Besiedlung.

Mgf.en haben sich außer 1157 noch 1170, 1179, 1192, 1194 und 1197 in B. aufgehalten. Wenn auch die absolute Zahl der dortigen Aufenthalte gering ist, sind die Mgf.en an keinem anderen Ort der Mark so häufig zu finden wie in B. Auf einer außerordentl. Versammlung (Botding) zu Havelberg i. J. 1170 soll Mgf. Otto I. seine barones gefragt haben, welche seiner Burgen den vornehmsten Namen trage, worauf ihm die B. (urbs nostra) gen. worden sei mit der Begründung, sie sei regale castrum, cambera imperialis,sedes episcopalis, also Königsburg, ksl. »Kammer« und Bischofssitz. 1179 bezeichnete Mgf. Otto I. die Burg B. ausdrückl. als sein Eigentum und verfügte hier über das Burgwerk der bäuerl. Bevölkerung. Zudem sind seit 1179 mgfl. Vögte auf der Burg bezeugt, die das für die breite Masse der Markbevölkerung zuständig gewesene Burggrafengericht ersetzten. Daß die Mgf.en territoriale Ansprüche mit der B. verbanden, zeigt ihre Benennung nach dieser Burg. In einer Urk. Mgf. Ottos II. für das Domkapitel von B., die am 28. Mai 1197 in B. ausgestellt worden war, findet sich die Burg B. alscaput marchie nostre bezeichnet. Die Mgf.en mußten den kgl. Anspruch auf einen Anteil an der B. zwar respektieren; die oberste milit. Befehlsgewalt in der B. aber lag Ende des 12. Jh.s in der Hand des Mgf.en; der urkundl. bezeugte bgfl. Besitz in der Umgebung der B. ging ausnahmslos vom Mgf.en bzw. vom Bf. von → B. zu Lehen. Den Mgf.en gelang es, die verfassungsrechtl. und machtpolit. Stellung der Bgf.en von Brandenburg nach und nach zu schwächen. Mit dem Verzicht Ks. → Friedrichs II. sowohl auf die Gerichtsbarkeit in den Territorien als auch aufdie Befestigungshoheit wurde das Burggrafenamt anscheinend hinfällig; letzte Hinweise betreffen Bgf. Baderich III. nach 1230. Gleichzeitig fand die alte polit. und milit. Bedeutung der B. aber ein Ende, denn die Mgf.en entschlossen sich nach der Ausschaltung der bgfl. Konkurrenz zur Aufgabe ihres Anteils an der Burg. Schon die Gebietserweiterung der Mark nach O erforderte notwendigerweise eine Verlagerung der mgfl. Aufenthalte in diese Richtung.

Die Befestigung der Städte B. hatte die milit.-strateg. Funktion der Burg auf der Dominsel hinfällig gemacht. Die Schwertleite der beiden Mgf.en Johann I. und Otto III. zu Pfingsten 1231 fand vermutl. als letztes bedeutendes Ereignis auf der Burg B. statt. 1237 oder wenig später scheinen sie dem Bf. Gernand von Brandenburg ihre Burgkapelle auf der Dominsel überlassen zu haben, eine Schenkung, die 1254 von den Mgf.en bestätigt wurde. Aus diesen Maßnahmen ist zu ersehen, daß die B. nach 1237 weder als Sitz eines mgfl. Vogtes noch als Aufenthaltsort der Mgf.en in Frage kam. DieseFunktion als Sitz eines Vogtes für die Zauche könnte jetzt der abseits vom Flußübergang, bei der Stadtmauer, also am Rande der Neustadt B. gelegene mgfl. Hof übernommen haben, der allerdings schon 1286 von Mgf. Otto V. den Dominikanern zur Errichtung eines Kl.s geschenkt wurde, mit dessen Errichtung aber anscheinend erst zwanzig Jahre später begonnen wurde. Vermutl. wird es aber auch in der Altstadt einen solchen Hof gegeben haben, da die Mgf.en der johanne. Linie, zu deren Gebiet seit 1260 die Altstadt gehörte, mehrmals in B., gelegentl. ausdrückl. Altstadt Brandenburg gen., geurkundet haben.Außerdem sollen die Mgf.en das Ablagerrecht im Obergeschoß der Propstei des Domstiftes beansprucht haben. Für die Zeit von 1220-67 gibt es sieben mgfl. Anwesenheitsbelege für B. Der Anteil der mgfl. Beurkundungen an den Aufenthaltsbelegen für B. ist also verhältnismäßig gering, und es handelt sich dabei ausschließl. um kirchl. Angelegenheiten, womit das Itinerar trotz der überlieferungsbedingten Lückenhaftigkeit im Hinblick auf B. dessen relative Bedeutungslosigkeit als Handlungsort landespolit. Verwaltungsmaßnahmen unterstreicht. Am 9. Okt. 1267 starb in B. Mgf. Otto III. an einem Sonntagnach dem Besuch der Messe in Gegenwart zahlr. Dominikaner. Die Ereignisse um den Tod des Mgf.en stützen die These von dem primär religiösen Bezug der mgfl. Aufenthalte in B. Auch für den Zeitraum 1267-1308 liegen Anhaltspunkte dafür vor, daß sich Mgf.en beider Linien in B. aufgehalten haben, dabei sind ortsspezif. Anlässe, v. a. kirchl., für die mgfl. Aufenthalte in B. in relativ starkem Maße bestimmend gewesen. Mit sechs Belegen steht B. unter den Aufenthaltsorten Mgf. Woldemars schließl. an elfter Stelle, womit sich auch nach 1308 die langsam abnehmende Tendenz, was die Bedeutung immgfl. Itinerar betrifft, fortsetzte. Als mgfl. Aufenthaltsorte hatten die Städte wie auch die Dominsel B. im Laufe der askan. Herrschaftszeit ihre Bedeutung verloren. - D, B., Kr. B. (Stadt).

II.

In einer Mgf. Otto zum Jahr 1170 zugeschriebenen Urk., deren Echtheit bezweifelt wird, hatte dieser cives nostri Brandeburgenses für seinen Herrschaftsbereich ein Zollprivileg verliehen. 1315 wurden der Neustadt B. - ähnl. wie 1170 der Altstadt - Privilegien und zumindest in jurisdiktioneller Hinsicht der Rang einer Hauptstadt zugesprochen, weil der Name der Burg, mit dem die in der Urk. genannten Qualitäten verbunden waren, auf die Städte übergegangen war. Schon von daher kann man sagen, daß die beiden Städte B. zur Askanierzeit - undauch noch später - als nominelle Hauptstädte der Mark B. betrachtet wurden, was aber prakt. Konsequenzen nur in bezug auf die Einrichtung der obersten rechtl. Instanz, des seit 1315 nachgewiesenen B.er Schöffengerichts, hatte, abgesehen von gewissen formellen Vorrechten.

Im Bereich der slaw. Vorbesiedlung auf Dominsel und westl. Brückenkopf wurden insgesamt vier Kietze mit slaw. Bevölkerung nachgewiesen. An einer von S über das Höhenland der Zauche in die Havelniederung führenden Straße waren die Städte B. auf Sandflächen in einer Talniederung beiderseits der schiffbaren Havel entstanden. Jener B.er Havelübergang mit dem Gebiet von Dominsel, Altstadt und Neustadt gilt als eine der ältesten durchgehend besetzten Siedelstätten der Mark. Die Tatsache der eigenen Münzprägung des Fs.en Pribislaw-Heinrich († 1150) beweist, daß damals in B. ein Markt von mehr alslokaler Bedeutung vorhanden gewesen sein muß. In frühdt. Zeit gewannen für die städt. Entwicklung die Siedlungen gegenüber der Insel stärker an Gewicht. Im NW der Dominsel befand sich jenseits eines Havelarmes, in unmittelbarer Nähe der vorüberziehenden Fernhandelsstraße → Magdeburg- → Lebus-Posen, die Siedlung Parduin (1166), die in suburbio B. lag. Hier entstand der Marktort (villa forensis) Parduin, der Kern der Altstadt B., neben ihm mit der villa Luckenberg kurz vor 1175 eine weitereSiedlung und auf dem südl. Ufer der Havel im selben Zeitraum ebenfalls eine neue Siedlung, die in die vor 1196 gegründete Neustadt B. einbezogen wurde. Der Ort B. bestand folgl. seit dem MA aus drei Teilen: den Städten Alt- und Neustadt B. sowie dem Dombezirk B. auf der Dominsel. Die civitas Parduin wird zuerst 1174/76 gen. In einer Papsturk. für das Domkapitel aus dem Jahre 1196, in der zum erstenmal der Name der Neustadt B. in der schriftl. Überlieferung erscheint, findet sich für die ältere Stadt der Name civitas Parduwin und für die Burg derName urbs Brandeburch. Beide Teile ihres späteren Namens erhielt die Altstadt B. erst nach der Gründung der Neustadt. Die Neustadt war die eigentl. Stadt »Brandenburg«, d. h. die erste Stadt im modernen, hochma. Sinne, die diesen Namen trug. Der Name der (Neustadt) »Brandenburg« bezog sich auf die herrschaftspolit. Rolle der B. Die Stadt Parduin, die im Anschluß an den stadtartigen Siedlungskomplex B. der slaw. Zeit entstanden war, galt als die erste »Stadt« am Platz B. Für die städt. Entwicklung wird hier demnach von folgender Typenreihe auszugehen sein:Burgstadt - Kommunale Marktstadt (»Stadt« = Altstadt) - Neustadt.

Mit der Neustadtgründung auf askan. Allod (Zauche) wollten die Mgf.en die städt. Entwicklung bei »ihrer« Burg vermutl. fester in die Hand bekommen. Man wird dabei also eher von einer Konkurrenz- als von einer Kooperationsgründung sprechen können. Die neue Stadt bildete eine moderne Ergänzung zur Burg, die einen bes. Wirtschaftshof erübrigte. Zu Beginn des 14. Jh.s führten die Mgf.en ihr Fsm. auf die Neustadt zurück, von der, wie es in einer Urk. Mgf. Johanns V. von 1315 heißt, »ihre Herrschaft ihren Ursprung herleitete wie die Bächlein von der Quelle«. Die Stadt hatte alsogewissermaßen als askan. Herrschaftsmittelpunkt der »Mark Brandenburg« die Nachfolge der Burg angetreten, die 1197 als caput Marchie bezeichnet worden war. Die Neustadt war ihr gegenüber als (mgfl.) Wirtschaftszentrum gegr. worden und hatte mit dem Ausbau während des 13. Jh.s auch deren Befestigungsfunktion übernommen. Die Neustadt ist die erste und einzige sicher belegte askan. Stadtgründung östl. der Elbe aus dem 12. Jh. Sie entwickelte sich zur bedeutenderen Handels- und Gewerbestadt, jedoch behielt bzw. erneuerte die Altstadt ihre volle Eigenständigkeit miteigenem Rat und eigenen Wirtschaftsorganisationen. Zu vermuten ist, daß für die Altstadt (im Havelland) zunächst der Bgf. von B. zuständig war, denn das Siegel der Altstadt deutet - im Gegensatz zu dem der Neustadt - auf eine vom Mgf.en unabhängige Gründung, die in Verbindung mit den Ansprüchen des Reiches an der Burg B. zu sehen ist. Das Siegel der zw. 1170 und 1196 gegründeten Neustadt stellt hingegen den Mgf.en als Stadtgründer und Stadtherrn dar. Nach Ausscheiden des Bgf.en in den 30er Jahren des 13. Jh.s und Rückzug des Mgf.en von der Burg war auch die Altstadt eine unbestritten mgfl.Stadt und wurde vermutl. sogar zeitw. mit der Neustadt zusammen verwaltet (1263 prefecti, consules et scabini von Alt- und Neustadt). In beiden Städten B. galt Stadtrecht nach Magdeburger Vorbild. Zur erneuten oder weiteren Entfremdung kann die herrschaftl. Trennung beigetragen haben, die B. nach der Teilung der askan. Lande (1258) zw. Johann I. und Otto III. traf. Nachdem man B. als Bindeglied der Herrschaftsbereiche beider Brüder von der Teilung zunächst ausgeklammert hatte, fiel um 1260 die Altstadt (Reichslehen) an Johann, die Neustadt an Otto. Die Oberlehnshoheitdes Ebf.s von → Magdeburg über die Neustadt währte von 1196-1326, und erst 1715 wurde die Neustadt mit der Altstadt zu einer Stadt vereinigt.

III.

Nach Beseitigung der ostfränk.-dt. Herrschaft und Zerstörung der Bischofskirche im Slawenaufstand 983 war die Burg zu einer Anlage von ca. 200-280 m Durchmesser umgebaut worden. Im 11. und 12. Jh. hatten sich Aussehen und Größe der Burg beträchtl. verändert. Es entstand durch Umbau der alten Burg ein großes, dicht besiedeltes frühstädt. Zentrum, in dem sich außer dem Fürstensitz Wohn- und Werkstätten der Bevölkerung befanden. Die Wohnburg des Hevellerfs.en Pribislaw-Heinrich befand sich auf dem Nordostteil der heutigen Dominsel und dürfte neben der St.Petrikapelle (möglicherw. ein Nachfolgebau der Burgkapelle, in der der Fs. 1150 beigesetzt worden ist) den späteren Dombezirk samt »Burghof« eingeschlossen haben. Von ihr ist heute über der Erdoberfläche nichts mehr erhalten. In der Topographie des locker bebauten Siedlungskomplexes auf der Dominsel, einem unregelmäßigen Vieleck von ca. 350 × 250 m, sichtbar aber wird die Aufteilung von 1161/1166 zw. dem Domkapitel, dem die nördl. Hälfte der Burg sowie der gesamten Insel zufielen, und dem Mgf.en, der den südl. Teil von Burg und Insel und offenbar derenöstl. Rand erhielt, wo neue Wohnstätten entstanden. Die Aufteilung der Burg, die mit Funktionsänderungen verbunden war, bewirkte die Umsiedlung slaw. Burgbewohner. An Stelle der von den Wenden zerstörten otton. Kirche legte Bf. Wilmar am 8. Okt. 1165 den Grundstein zu einer neuen Kathedrale; dieser Bau scheint bis 1173 schon soweit errichtet gewesen zu sein, daß die Mgf.in Juditha darin bestattet werden konnte.

Quellen

CDB.

Beiträge zur Entstehung und Entwicklung der Stadt Brandenburg im Mittelalter, hg. von Winfried Schich, Berlin u. a. 1993 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission Berlin, 84). - Grebe, Klaus: Die Brandenburg vor 1000 Jahren, Potsdam 1991. - Schich, Winfried: Neue Überlegungen zu den mittelalterlichen Stadtsiegeln von Brandenburg an der Havel, in: Festschrift zum 125jährigen Bestehen des Herold zu Berlin 1869-1994, hg. von Bernhart Jähnig, Berlin1994 (Herold-Studien, 4), S. 69-83. - Schich, Winfried: Die Anfänge der Neustadt Brandenburg und das Neustädter Heiliggeistspital, in: Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landesmuseums für Ur- und Frühgeschichte 31 (1997) S. 96-110. - Die Sachsengeschichte des Widukind von Korvei, hg. von Hans-Eberhard Lohmann und Paul Hirsch, Hannover 1935. ND 1989 (MGH SS rer Germ., 60), S. 49f.