Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BESANÇON C.3.

I.

Vesontio (53 vor Chr.) - Chrysopolis (821) - Erzstift B.; Ebf.e von B. - Hauptres. bis zum Übergang an Spanien (1664) bzw. Frankreich (1679). - F, Dep. Doubs.

II.

Das bereits von Caesar als antikes Oppidum Vesontio erwähnte, im Tal des Doubs und damit auf einer Kommunikationsachse zw. dem Oberrhein im N und der Rhône im S gelegene B. war vermutl. schon seit dem Ende des 3. Jh.s Bischofssitz. Im Kgr. Burgund stand die Stadt im wesentl. unter dem Einfluß lokaler Großer und seit der Entstehung der Gft. → Burgund zu Beginn des 11. Jh.s zunächst unter der unmittelbaren Herrschaft der Gf.en. Nach dem Übergang des Kgr.s Burgund reklamierte Ebf. Hugo von Salins die Herrschaftsrechte unterBerufung auf einen angebl. zuvor existierenden Rechtszustand erfolgr. für sich.

In den Jh.en bis zum Anbruch der Neuzeit war das Verhältnis von Ebf. und Stadt von konstanten Auseinandersetzungen um den Umfang der bfl. Rechte geprägt. Die zunehmend selbstbewußt auftretende Kommune erreichte - nach zwei Revolten 1224 und 1258/59 - bereits gegen Ende des 13. Jh.s eine weitgehende Emanzipation von der bfl. Gewalt, als sie 1290 von → Rudolf von Habsburg die Reichsfreiheit erhielt und mit franchises ausgestattet wurde. Künftig wurde die Stadt von acht gewählten Gouverneuren regiert und entschied in Angelegenheiten der Finanzen und derVerteidigung autonom. Dem Ebf. verblieb allerdings noch die oberste Jurisdiktionsgewalt nicht nur in geistl., sondern auch in weltl. Angelegenheiten. Jedoch mußte er der Stadt auch auf letzterem Feld zumindest Mitwirkungsrechte einräumen: Die aus Vertretern der Bürgerschaft gebildeten jurys hatten künftig wesentl. Einfluß auf die Urteile und bildeten ein Gegengewicht zum bfl. Richter.

In der Region kreuzten sich im späteren MA die Interessen unterschiedl. Mächte: Auf den Plan traten hier der Ks., Frankreich und die Gf.en von → Burgund, zeitweilig auch deren jüngere Linie, das Haus Chalon-Arlay, das durchaus eigene Interessen verfolgte. So entstand ein mächtepolit. Kräftefeld, das für die konkreten Beziehungen von Stadt und Ebf. nicht ohne Folgen blieb. Eine gewisse Beruhigung brachte hier schließl. der endgültige (temporär bereits 1330-49 erfolgte) Erwerb der Gft. → Burgund durch die Hzg.e von → Burgund i. J. 1386, die mit der Stadt B.auch einen Schutzvertrag schlossen und künftig als deren gardiens eine gewissen Einfluß ausüben konnten. Hzg. Johann Ohnefurcht unternahm 1408 einen Versuch, die Reichsstadt B. ganz unter seinen Einfluß zu bringen, als er in ihren Mauern einen Rat, eine Rechenkammer und eine Kanzlei mit Zuständigkeit für die Gft. → Burgund zu gründen versuchte, was allerdings ohne weitere Folgen blieb. Was den durch solche Episoden nur unterbrochenen im Machtkampf der Ebf.e mit den Bürgern betraf, so waren letztere auf lange Sicht hier doch erfolgreicher: NachAuseinandersetzungen über bestimmte Besteuerungsrechte, u. a. solche über Geistliche, gelang es der Stadt im Vertrag von Rouen (1435), ihre Unabhängigkeit von der bfl. Hoheit auch in dieser Beziehung noch auszubauen. Bestätigt wurde hier allerdings nochmals die Jurisdiktionshoheit der Ebf.e auch in Temporalien. Aber auch dieses letzte nennenswerte bfl. Regal wurde bis zum Beginn des 16. Jh.s von der Kommune fast vollständig ausgehöhlt.

Bis zum Ende des 13. Jh.s hatte sich in B. die Teilung zw. einer Bischofsstadt und einer nördl. an diese anschließenden exempten Stadt des Domkapitels auf der einen sowie dem Territorium der eigentl. Kommune auf der anderen Seite vollzogen. Zentrum der Bischofsstadt war die 1148 von Papst Eugen III. geweihte Kathedrale Saint-Jean, an die sich südl. das Palais des Ebf.s anschloß. Nach einem Brand i. J. 1212 errichtete Ebf. Guillaume de La Tour im Zuge der Restaurierung der Kathedrale 1256 auch das Palais neu und stattete es mit einer dem hl. Nikolaus geweihten Kapelle und einem Kreuzgangaus. Von diesem ursprgl. Bau ist nichts erhalten. Bis zum Ende des 13. Jh.s wurden auch Gebäude, die das bfl. Gericht beherbergten, und das Gefängnis bei Saint Jean errichtet. Unmittelbar vor der Kathedrale begann das Territorium der Reichsstadt.

Quellen

Unerläßl. Ausgangspunkt weiterer Forschungen sind die Archives Municipales de Besançon, v. a. deren Serien AA (actes constitutifs et politiques, correspondance) und BB (déliberations municipales). Eine Kompilation erzählender Quellen bietet Chifflet, Jean-Jacques: Vesontio, civitas imperialis libera sequanorum metropolis illustrata, Paris 1618.

Babel, Rainer: Freigrafschaft Burgund/Franche-Comté/Freie Reichsstadt Besançon, in: Die Territorien des Reichs, 6, 1996. - Besançon, 1290-1990: de l'autonomie des villes. Actes du colloque organisé par l'Association du Septième Centenaire des Franchises de Besançon, Besançon, septembre 1990, Paris 1992 (Cahiers d'études comtoises, 49; Annales littéraires de l'Université de Besançon, 470). - Castan 1858. - Dunod de Charnage 1750. -Fiétier 1976. - Histoire de Besançon, 1, 1964. - Vrégille 1981.