WÜRTTEMBERG (MIT MÖMPELGARD)
I.
Wie sich die räuml. und baul. Verhältnisse in Beutelsbach gestaltet haben, in denen sich um 1080 Konrad von Beutelsbach bewegte, ist nicht erkennbar. Man wird vorrangig an einen grundherrschaftl. organisierten Komplex zu denken haben, in dessen vermutl. repräsentativen Salhof Konrad einen Teil seiner Zeit verbrachte, wenn er nicht, was bei der hochadligen Herkunft und den wenigen überkommenen Nachrichten fest anzunehmen ist, an anderen Plätzen und Orten in Schwaben, Franken und im Elsaß, in denen er über Besitz verfügte, Aufenthalt nahm. Als er mit der Burg W.,deren Kapelle 1083 geweiht wurde, schließl. über einen neuartigen Herrschaftsmittelpunkt verfügte, nach dem sich das Geschlecht fortan zu nennen begann, wird sich an dieser Lebensweise nichts grundlegendes geändert haben. W. ist ein Burgenname auf -berg/-burg. Von sprachwissenschaftl. Seite »bestehen weder irgendwelche Bedenken gegen die Annahme des Rufnamens *Wirtino noch gegen die Entwicklung eines keltischen Ortsnamens Virodunum zu einem althochdeutschen Flurnamen *Wirten/*Wirden«. Eine Entscheidung zw. diesen beiden Erklärungsvorschlägen, die etymolog. und morpholog. gleichwertig sind,ist derzeit nicht möglich. Über das Aussehen der Burg, ihre Räumlichkeiten, ihren wehrhaften Charakter und ihre im Laufe der Jh.e erfolgten baul. Veränderungen, wissen wir fast nichts. Ließ doch Kg. Wilhelm I. von W. († 1864) die Stammburg abreißen, um an ihrer Stelle eine Grabkapelle für seine 1819 verstorbene Gemahlin Katharina, Tochter Zar Pauls I. von Rußland, errichten zu lassen, in das der Kg. schließl. ebenfalls seine letzte Ruhestätte fand. In dieser Gestalt und unter dem Namen der nahen Siedlung Rotenberg ist der Ort bis heute erhalten geblieben.
Neben seiner Stammburg hat das Geschlecht im 12. und 13. Jh. noch über etl. andere Burgen verfügt, doch erst der Ausbau von Besitz- und Herrschaftsrechten in Oberschwaben brachte es mit sich, daß mit der Burg Grüningen ein zweiter seit den zwanziger Jahren des 13. Jh.s namengebender Sitz erscheint, nach dem sich schließl. ein Zweig des Hauses allein zu nennen beginnt. Um diese Zeit wird aber bereits die Ausstrahlung von Plätzen mit zentralörtl. Funktionen auf die W.er mit zeitweiligen Aufenthalt erkennbar. Die Literatur nennt vorrangig Waiblingen, daß wohl spätestens 1246/47 in württ.Hände gelangt war. Daneben befanden sich um die Mitte des 13. Jh.s auch Leonberg, Schorndorf, Urach und - nicht zuletzt - Stuttgart in der Verfügung von Gf. Ulrich I. Die herausragende Rolle gerade dieser Stadt für die Herrschaft W. spiegelt sich bereits in aller Deutlichkeit während der langen Regierungszeit von Eberhard I., Ulrichs Sohn aus der Ehe mit der filia ducis Poloniae Agnes. Schon bald nach seinem Regierungsantritt 1279 kämpfte der junge Gf. mit äußerster Zähigkeit um den Besitz von Stuttgart. Als Eberhard I. 1325 starb, war die für das spätere Schicksal derStadt wohl gewichtigste Maßnahme abgeschlossen: die Verlegung des Stifts Beutelsbach mitsamt der Grablege der Dynastie in die Mauern Stuttgarts. Der bisherige kirchl. Mittelpunkt der Stadt, der anscheinend schon gewisse Pfarrechte besaß, wurde mitsamt der matrix ecclesia, der Mutterkirche St. Martin auf der Altenburg über Cannstatt und deren weiteren Filialkirchen zu Berg und zu Wangen, dem neuen Stuttgarter Chorherrenstift eingegliedert. Mit der Verlegung des Stifts nahmen umfangr. Baumaßnahmen an der alten Stadt- und nunmehrigen Stiftskirche ihren Anfang, von derenerfolgreichem Abschluß noch heute der spätgot. Kirchenchor am Schillerplatz zeugt. Gleichzeitig mit dem Bau des Chores setzte die Errichtung einer großen Wasserburg ein, die bis heute im Türnitzflügel des Alten Schlosses fortlebt. Hier nahmen die Gf.en ihren Aufenthalt, wenn sie in Stuttgart weilten. Neben Stift und Grablege bildet die Burg des Stadtherrn ein weiteres Kriterium für den Residenzcharakter Stuttgarts.
Eberhard I., der bereits mit den Kg.en Rudolf und Albrecht in milit. Auseinandersetzungen verwickelt war, wurde 1310 von Heinrich VII. mit der Reichsacht belegt. Die vom Kg. aufgebotenen Mannschaften eroberten 1311 die Burg W. und ließen sie angebl. bis auf die Grundmauern niederreissen. Auch befanden sich bald fast alle württ. Städte in der Hand desReichsaufgebots. Aus dieser Katastrophe befreiten Gf. Eberhard der Tod Kaisers Heinrich VII. 1313 und die Folgen der zwiespältigen Königswahl von 1314, die dem Reich zwei Herrscher bescherte, → Ludwig den Bayern und → Friedrich den Schönen. Eberhard verstand es geschickt die Situation auszunutzen; rasch konnte er seinen Herrschaftsbereich zurückgewinnen; 1315 gelangte er auch wieder in den Besitz von Stuttgart. Von den acht württ. Städten, die es zu Beginn des 14. Jh.s gab - also Stuttgart, Leonberg, Backnang, Marbach,Waiblingen, Schorndorf, Neuffen und Urach - muß Stuttgart die größte und wirtschaftl. bedeutendste gewesen sein. Dies kann man dem bekannten Steueraufkommen der württ. Städte entnehmen. Stuttgart hatte sage und schreibe 1300 Pfd. Heller zu entrichten, ein Steueraufkommen, das zur gleichen Zeit im gesamten Reich nur noch von → Zürich übertroffen wurde. Unter den württ. Städten folgen auf Stuttgart in deutl. Abstand Waiblingen mit 350, Leonberg mit 250 und Urach mit 120 Pfd. Heller. Schon diese wenigen Zahlen beweisen, wie sehr die Gf.en ihr Besteuerungsrecht ausnützten. Unter allenwürtt. Städten war Stuttgart bei weitem die wichtigste Steuerquelle. Und nicht nur das, die Stadt war eben auch unter den württ. Städten die größte und bedeutendste. Sie war im ma. Verständnis - das gilt es zu betonen - die Hauptstadt der Herrschaft W.
Überblickt man das gesamte, an Höhen und Tiefen so reiche Leben Eberhards, dann scheint er in vielem seinem zeitweiligen Widersacher → Rudolf von Habsburg zu gleichen, der die Städte als Erscheinungen einer neuen wirtschaftl., polit. und rechtl. Wirklichkeit begriff. Ähnl. Grundzüge wie beim → Habsburger spiegelt auch die Politik Eberhards von W. wieder. Er stand wohl ebenfalls schon im Banne jener Wirkung, die von den Städten durch ihre Wirtschaft und die in ihnen konzentrierte bürgerl. Zivilisation und Kultur ausgestrahlt wurde. Die Feststellung von Hans Patze jedoch, daß»der Platz dauernder Herrschaftsübung nur die Stadt sein« konnte, besitzt für ihn keinen definitiven, sondern wie mir scheint, ledigl. einen programmat. Charakter. Kann doch nicht verschwiegen werden, daß sein Itinerar, das Verzeichnis seiner Aufenthaltsorte, kein »dauerndes« Zentrum erkennen läßt. Er stellte Urk. in Waiblingen und auf der Stammburg W., ebenso in Stuttgart, Cannstatt, Leonberg und an anderen Orten aus. Erst in den beiden letzten Jahrzehnten seines Lebens hat er Stuttgart, wie man an der Stiftsverlegung und den umfangr. Baumaßnahmen an Stiftskirche und Wasserburgablesen kann, zum bevorzugten Ort seines Aufenthaltes, zu seiner Res. im Sinne eines relativ häufig besuchten, nicht aber eines »dauernden« Platzes bestimmt. Hier, in Stuttgart, ist er 1325 gestorben; sein Grab fand er im Chor der Stiftskirche vor dem Hochaltar.
Unter seinem Sohn und Nachfolger Ulrich III. hielten die Bauarbeiten an Burg und Stiftskirche an. Auch die 1311 zerstörte Stammburg W. wurde wieder aufgerichtet. Für die Jahre 1340, 1342 und 1343 lassen sich drei Aufenthalte Gf. Ulrichs ze Wirtemberg uf der burg urkundl. belegen. Doch die Zeit der Burg als ein Herrschaftszentrum der Gf.en war abgelaufen. Nur noch einmal, 1354, urkundete hier ein W.er. Fortan diente die Burg den Gf.en ledigl. zu gelegentl. Aufenthalten von mehr oder weniger privatem Charakter. Damit teilte die Burg W. das Schicksal zahlr. Stammburgenvon adeligen, zu Landesherren aufgestiegenen Familien: In dem Augenblick, da andere milit., wirtschaftl. und polit. Überlegungen Vorrang gewannen, als diejenigen, die ihre Anlage einst begünstigt hatten, verloren die Stammburgen ihren Rang als Herrschaftszentren an die landesherrl. Städte.
Die Funktion Stuttgarts als zentraler Ort der Herrschaftsausübung der W.er und als ihre Res. schlechthin - sichtbar an den Kriterien Hausstift, Grablege, Burg (Altes Schloß), Behördensitz und Münzprägestätte - spiegelt sich in eindrucksvoller Weise auch im Itinerar der Gf.en wieder: In der Zeit von Eberhards II. Alleinherrschaft, also von 1361-92, hat Schuler für ihn 162 Aufenthaltsnachweise ermittelt. 55 Belege zeigen ihn außerhalb von W., 107 Nachweise innerhalb seines Territoriums: davon entfallen 59 Nachweise auf Stuttgart, das entspricht insgesamt einer Häufigkeit von 36,4%, die mit36,1% in etwa auch schon zur Zeit der gemeinschaftl. Regierung von Eberhard II. und Ulrich IV. - also von 1344-61 - gegeben war. Zur Regierungszeit ihres Vaters Ulrich III., von 1325-44, betrug diese Häufigkeit, also der Anteil Stuttgarts an den ermittelten Aufenthaltsorten des Gf.en, 26,8% (von 107 in den Württembergischen Regesten festgehaltenen Aufenthaltsnachweisen für Eberhard III. in seiner Regierungszeit von 1392-1417 entfallen 76 auf Stuttgart, das sind 71% - die Dissertation von Christoph Florian wird auch in dieser Hinsicht in Kürze ein festeres Fundament liefern). Mitanderen Worten, die Konzentration der Herrscheraufenthalte in Stuttgart nahm zu. Aus solchen Aufenthaltshäufungen an einem Ort kann man, um erneut Hans Patze zu zitieren, erkennen, wie eine Reiseherrschaft zur Ruhe kam und eine feste Res. eingerichtet wurde. Doch obwohl Stuttgart im 14. Jh. bereits als territoriales Zentrum gelten muß, entband dies den regierenden Gf.en nicht, intensiv seine verschiedenen und in ihrem Aufbau sehr heterogenen Landesteile zu bereisen, dabei Rechtshandlungen vorzunehmen und somit durch sein persönl. Erscheinen die Herrschaft präsent werden zu lassen. Nochüberwogen die Züge des Personenverbandstaates, auch wenn sich schon einzelne Ansätze zu einer abstrakteren Herrschaft abzeichneten.
II.
Belege für eine Hofhaltung der Gf.en sowie eine Aufgabenverteilung in der Verwaltung setzen nicht vor der Mitte des 13. Jh.s ein. Ohne eine erkennbare Unterscheidung in Zentral- und Hofverwaltung, die vermutl. noch nicht bestand, geben sich die Ämter von Schreiber (1254), Truchseß (1262) und Marschall (1273) zu erkennen, und 1269 ist erstmals von den nostri consiliarii die Rede, deren mehr oder weniger geschlossene Zugehörigkeit zur württ. Ministerialität eine Urk. von 1271 sowie diverse Einzelhinweise erschließen helfen. Ministerialestanden zudem als Vögte an der Spitze der in Ämter gegliederten Lokalverwaltung der Herrschaft W. Ein solches als herrschaftl. Verwaltungsbezirk eingerichtetes Amt bestand von Anfang an aus einer Stadt und einer Anzahl umliegender Dörfer. In der zweiten Hälfte des 15. Jh.s war W. in knapp 40 Ämter gegliedert. Um die Mitte des 14. Jh.s erscheint in den Quellen das von Niederadeligen besetzte Amt des Hofmeisters, welches sich bis zum zweiten Viertel des 15. Jh.s in Landhofmeister und Haushofmeister ausdifferenziert (auf Hzg. Ulrich geht zu Beginn des 16. Jh.s die Einführung der vierErbämter zurück: Erbmarschall, Erbtruchseß, Erbschenk und Erbkämmerer). Der Haushofmeister hatte für die Verwaltung des Hofs mit seinen vielfältigen Funktionen zu sorgen. Ihm oblag neben der allgemeinen und der Finanzverwaltung des Hofes auch die Aufsicht über das »Hofgesind«, das aus zwei Gruppen bestand. Zur einen zählten die adeligen Diener, die am Hofe durch die Übernahme ehrenvoller Ämter eine standesgemäße Betätigung, Versorgung und teilw. wohl auch polit. Einfluß suchten; in der anderen Gruppe waren dagegen alle jene vielfältigen und oft auch kostspieligen Dienste vereinigt, die fürdie Verpflegung, Unterbringung und Unterhaltung der höf. Adelsgesellschaft zu sorgen hatten. So zählten zum »unedlen Hofgesinde« alle bediensteten Personen: »in des gnädigen Herrn Kammer«, im »Frauenzimmer«, in der »Jägerei«, dem »Marstall«, der »Küche«, der »Lichtkammer«, dem »Thorhaus«, in der »Pfisterei«, in der »Kellerkammer« und in der »Kanzlei«. Die Kompetenz des Landhofmeisters bezieht sich seiner Amtsbezeichnung nach auf das ganze Land; er war der oberste Amtsträger der Landesverwaltung und damit Vorgesetzter der Vögte/Amtleute sowie obersteInstanz des Finanzwesens. Zudem war er an der Rechtsprechung maßgebl. beteiligt. Neben und zusammen mit ihm waren die Räte das wichtigste Organ der Landesverwaltung. Anfangs noch kein geschlossener Personenkreis, entwickelte sich mit der Zeit immer stärker die Tendenz zu einer fest gefügten Institution hin, zum Rat, der seit Ulrich III. konkrete Form anzunehmen beginnt. Seit Eberhard II. »tritt der gräflich-württembergische Rat zunehmend als ein mithandelndes Organ der Landesherrschaft entgegen« (Schuler 2000). Die Mitglieder des Rats standen wie die Amtleuteund Diener in einem rein dienstrechtl. Verhältnis zum Landesherren. Aus einem beratenden consilium wurde im 14. Jh. ein festes, mitspracheberechtigtes Organ der Herrschaft, das die innere Verwaltung koordinierte und auch nach außen den Gf.en vertreten konnte. Zu einer seiner Aufgaben wurde rasch die eines Hofge-richts. Bereits während der Herrschaft Eberhards II. muß zw. einem inneren und einem äußeren Rat unterschieden werden. Da eine Prosopographie des württ. Rates im 14. und 15. Jh. zu den Desideraten der Forschung zählt, sind zur Zeit nur vorsichtige Formulierungen angebracht. So dürften dem inneren Kreis der Hofmeister und einige Amtsleute angehört haben, während im äußeren Zirkel eher Personen von Rang zu suchen sind, die nur zeitweilig dem Hof zur Verfügung standen, wie bspw. die Bf.e von → Konstanz und→ Augsburg.
Neben Hofmeister und Rat entwickelte sich im 14. Jh. auch die Kanzlei zu einer maßgebl. Institution der Landesverwaltung. Den erhaltenen Quellen (Urk.n, Kanzleiregistern und Lehensbüchern) nach zu schließen, hatte sie bereits um die Mitte des 14. Jh.s eine festere Organisation angenommen und in Stuttgart ihren Sitz erhalten. Als Kanzlei wird sie allerdings erst seit 1442 bezeichnet. Hauptaufgabe der in der Kanzlei vereinigten Schreiber war es, die Beschlüsse der Gf.en und ihrer Räte auszufertigen. Zw. 1464 und 1478 trat an ihre Spitze der Kanzler, der zunächst nur als oberster Schreibergalt. Sein Amt gewann aber bald an polit. Gewicht, zumal in Stuttgart 1481 mit Dr. Ludwig Vergenhans ein Rechtsgelehrter die Leitung der Kanzlei übernahm. Wohl um 1450 wurde der Kanzlei außerdem die Funktion einer Zentralkasse zugewiesen, an die bestimmte Steuer abzuliefern waren und die die Ausgaben der Hof- und Landesverwaltung zu bestreiten hatte. Wohl zw. 1482 und 1498 begründete man innerhalb der Kanzlei ein Archiv und wies einem der Schreiber die Aufgaben eines Registrators zu. So erwuchs das hzgl. Archiv oder - wie es bis um 1700 hieß - die Registratur zu Hof. Esübernahm allerdings keine Altregistraturen, sondern nur rechtl. und polit. relevante Dokumente. Das Archiv war also Eliteregistratur, Depot für wichtige Schriftstücke, Geheimarchiv und als solches im Stuttgarter Schloß untergebracht und direkt dem Landesherrn sowie der obersten Landesbehörde unterstellt. Die im frühen 16. Jh. von Hofregistrator Jakob Ramminger erstellte Archivordnung blieb in ihrer Grundstruktur für Jh.e prägend.
Die bes. Bedeutung Stuttgarts als Zentrum der Herrschaft W.s zeigt sich ferner im Münzwesen. Zwar sind im Laufe des späten MA auch in anderen württ. Orten, wie Göppingen und Tübingen, württ. Münzen geprägt worden, aber von Anfang an, seitdem am 17. Jan. 1374 die Münzgeschichte W.s begann, als Eberhard II. von Ks. → Karl IV. das Recht erteilt bekam, Münzen zu schlagen, besaß Stuttgart die maßgebl. Prägestätte. Hier sind bei weitem der Großteil aller ma. Münzen der Herrschaft W. hergestellt worden.
Bis zur Landesteilung von 1442 hatte die skizzierte Entwicklung den Residenzcharakter Stuttgarts zur vollen Blüte entwickelt. Die mittlerweile stark ausgebaute Landesverwaltung war v. a. über die Kanzlei fest mit dem Alten Schloß verwachsen. Der nicht gering zu veranschlagende urbane Charakter der Stadt mit ihren hochwertigen Weinanbauflächen im Stuttgarter Talkessel und ihrer gewachsene zentralörtl. Funktion, spürbar auch am städt. Marktleben, kamen den techn. Aufgaben der Hofhaltung ebenso entgegen, wie ihr wehrhafter Charakter sowie die ständig erweiterte herrschaftl. Bausubstanzeinschließl. Schloß und Stiftskirche mit dem wachsenden Repräsentationsbedürfnis des gfl. Hofes Schritt halten konnten. So wird es verständlich, daß Gf. Ulrich V. 1442 nicht, wie anscheinend vereinbart, Neuffen zum Mittelpunkt der ihm zugeteilten Herrschaft erhob, sondern in Stuttgart blieb, während sein Bruder Ludwig I. für das ihm zugefallene Territorium erst noch Urach zur Res. ausbauen lassen mußte. Sein 1459 zur Regierung gelangter Sohn Eberhard im Bart hat dann allerdings sehr rasch die Vorteile von Tübingen erkannt und sich immer häufiger in dieser verkehrsmäßig günstig gelegenen unddurch ihre im Laufe von Jh.en gewachsenen zentralörtl. Funktionen ausgezeichneten Stadt am schiff- und floßbaren Neckar aufgehalten. Dabei dürften allerdings auch noch andere Gesichtspunkte eine Rolle gespielt haben, bes. wohl die Nähe zur Herrschaft der vornehml. in → Rottenburg residierenden Mutter, deren hohenberg. Teil ein begehrtes Objekt in Eberhards Plänen war. Tübingen wäre im Falle des Erwerbs von hohenberg. Terrirorialbausteinen aus seiner Randlage in das Zentrum dieses Herrschaftskomplexes gerückt. Zudem ließ sich von Tübingen aus leichter Einfluß auf dieAngelegenheiten in Stuttgart nehmen, wie sich bald zeigen sollte. Man kann jedenfalls beobachten, daß sich bald nach Eberhards Regierungsantritt das Gewicht von Tübingen bemerkbar machte und die Stadt immer mehr zum bevorzugten Aufenthaltsort des Gf.en wurde. Sichtbarer Ausdruck seiner Vorliebe für diesen Ort war die Universitätsgründung von 1476/77. Nicht die Res. Urach, sondern Tübingen erhielt diese für den Ausbau so mancher spätma. Landesherrschaft typ. Bildungsinstitution. Nach der Wiedervereinigung des Landes, 1482, übersiedelten Hof und Kanzlei Eberhards jedoch nach Stuttgart, währenddie Universität in Tübingen blieb. Als 1514 auch noch das württ. Hofgericht dort seinen festen Sitz erhielt, war die Position des Ortes als »zweite Haupt- und Residenzstadt« W.s, so die frühneuzeitl. Bezeichnung, gesichert. Eindeutiges Zentrum des Landes blieb seit 1482 Stuttgart, das im Münsinger Vertrag zwar nur für »yetzo« Sitz von Hof und Regierung sein sollte, aber de facto »ist der Stadt dieser erste Rang von nun auf die Dauer niemals mehr genommen worden« (Grube 1966). Während Hzg. Ulrichs Vertreibung wurde Stuttgart unter Ks. → KarlV. erstmals durch Landesgrundgesetz als ständiger Sitz der Regierung festgelegt.
Über Art und Umfang der Hofhaltung sind wir für das SpätMA nur durch gelegentl. Quellenhinweise mehr schlecht als recht unterrichtet. Zudem fehlt bis heute eine Darstellung, die sich dem württ. Hof mit allen seinen Facetten verpflichtet weiß. Immerhin lassen einige Schlaglichter doch ein gewisses Bild entstehen. 1436 ist von einem Herold der Herrschaft W. die Rede, der zugl. als Stuttgarter Bürger bezeichnet wird; sein Name Ulrich Wirtemberg läßt ohne Zweifel auf einen unehel. Abkömmling des Hauses schließen, den man mit diesem Amt standesgemäß versorgt hatte. Ein Bericht über die Taufe vonEberhard V. 1445 zeigt, daß neben dem Bf. von → Konstanz, dem Abt von Bebenhausen und den Pröpsten von Herrenberg und Sindelfingen sowie den beiden Hofmeistern 44 Kerzen tragende Personen anwesend waren, angeführt vom Haushofmeister, in denen man Mitglieder des Uracher Hofes erblicken darf. Deutl. wird die aufwendige Hofhaltung in Stuttgart zur Zeit Ulrichs V., wo zeitweilig neben der des Gf.en auch noch eine zweite Hofhaltung seines Sohnes Eberhard VI. bestand. Selbst nach einschneidenden Sparmaßnahmen und Stellenreduzierungen umfaßte der Stuttgarter Hof 1478 noch 262Personen samt einer entspr. großen Zahl von Pferden. Aber auch Eberhard im Bart legte in Urach und später in Stuttgart bei Hochzeiten und Turnieren gesteigerten Wert auf eine höf. Prachtentfaltung. Als Vorbild wirkte allem Anschein nach der burgund. Hof, mit dem man über bestimmte Lehen in den »Pays de Montbéliard« und die Erziehung mehrerer Grafensöhne in enger Verbindung stand (Württemberg im Spätmittelalter, 1985). Aus den seit der zweiten Hälfte des 15. Jh.s zunehmenden schriftl. Informationen ist auch die Rolle der Geistl. des Stuttgarter Stifts bei Hof wesentl. konkreter understmals auch verallgemeinernd zu fassen; es scheint der Schluß berechtigt, daß die Stuttgarter Geistlichkeit von Anfang an eine gewichtige Potenz des höf. Lebens darstellte (Auge 2002). Von einer »förmlichen Hofkapelle - bestehend aus Instrumentalisten und dem geistlichen Stand angehörenden Vokalisten« kann man erst seit den letzten Jahren des 15. Jh.s sprechen (Stein 1984), hatte man sich davor doch damit begnügt, Musikanten von anderen Höfen auszuleihen. Hzg. Ulrich ließ der Hofkapelle seine bes. Aufmerksamkeit angedeihen undförderte sie in jeder Weise. Als ihm 1517 nach der Aufhebung der Stifte und Häuser der Brüder vom gemeinsamen Leben ein finanzieller Spielraum zuwuchs, organisierte er die Hofkapelle um und erweiterte sie auf 30 Musiker.
1397 ist das erste Mal von einem »Arzt des Herren von Württemberg« die Rede, doch über das Dienstverhältnis von Nikolaus vom Schwert zum Hof ist wenig bekannt. Er hatte die gfl. Erlaubnis, sich überall innerhalb der Herrschaft W. niederzulassen, war also nicht zu ständiger Präsenz am Hof verpflichtet. Bei Bedarf wurde er aus seinem Wohnsitz Göppingen gerufen. Seit den frühen zwanziger Jahren des 15. Jh.s erscheint Johannes Spenlin als sein Nachfolger, der in Paris Medizin und Theologie studiert hatte. Auch für ihn und die bis zur Mitte des 15. Jh.sfolgenden Leibärzte scheint zu gelten, daß sie zwar dem Hof vertragl. verbunden waren, aber nicht einer Residenzpflicht unterlagen. Erst dann trat eine Änderung ein, indem man den Leibarzt stärker an den Residenzort band. Bemerkenswert erscheint der Werdegang von Johannes Münsinger, den Eberhard im Bart 1469 für neun Jahre zum Leibarzt bestellte. Er saß nicht in der Res. Urach, sondern zunächst in Ulm und ab etwa 1470 in Tübingen, wo er als Arzt und Apotheker praktizieren sollte. Vermutl. war Münsinger der erste, der in Tübingen eineApotheke einrichtete. In Urach scheint von 1474 bis spätestens 1478 der Leibarzt Albrecht Münsinger ansässig gewesen zu sein, den Eberhard in der Bestallung auch beauftragt hatte, in der Stadt Urach eine Apotheke zu installieren.
Eberhard im Bart hat, anders als bspw. Kfs. Friedrich der Siegreiche von der Pfalz und die bayer. Hzg.e, keinen Geschichtsschreiber beschäftigt, der es unternahm, die Taten des Fs.en zu rühmen und in die Geschichte seiner Familie einzuordnen. Es gibt in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s in W. somit keinen Matthias von Kemnat, keinen Michael Beheim und keinen Ulrich Füetrer. Klar hervor tritt allerdings Eberhards Interesse an der Geschichtsschreibung, und - noch zu seinen Lebzeiten einsetzend - finden sich histor. Arbeiten über Haus oder Land W. Wohl im Stuttgarter Stift und für denStuttgarter Hof geschrieben, entstand im dritten Viertel des 15. Jh.s die deutschsprachige »Stuttgarter Stiftschronik vom Hause Württemberg«. Um 1480 beginnt dann die Geschichte der gedruckten württ. Geschichtswerke mit der in Augsburg erschienenen »Chronik der Kaiser, Könige und Päpste, sowie der Grafen von Württemberg«. Nach Eberhards Tod hat einer seiner engsten Mitarbeiter, Johannes Vergenhans alias Nauklerus (1425-1510), auf Anregung von Ks. → Maximilian eine Weltchronik geschrieben, die 1516 bei Thomas Anshelm in Tübingen erschien, zu einer Zeit also, als der jungeMelanchthon zu den Mitarbeitern dieser Offizin gehörte. Als Höhepunkt der Chronik sind jene Passagen bezeichnet worden, in denen von Eberhard im Bart die Rede ist. Aber der Kanzler der Universität Tübingen bietet noch mehr: die erste kompetente Landesbeschreibung von Schwaben, auf die bisher, so Vergenhans, niemand sein Augenmerk gerichtet habe. So wurden die Leistungen des Hauses W. bereits im 15. Jh. literar. gewürdigt, bevor seit der Mitte des 16. Jh.s eine württ. Historiographie entstand, die die Herrschaft W. nachforschend und darstellend zu ihrem speziellen Gegenstand erhob. Danebenaber hat in vielen Fällen die Landeskunde, die bereits bei Vergenhans eindrucksvoll einen Platz erhält, eine zweite Richtung des Bemühens gebildet.
Während sich Stuttgart, Tübingen und - wenigstens für einige Jahrzehnte - Urach zu Res.en entwickelten, sichtbar am Baubestand und in der häufigen Anwesenheit des Herrschers, bewahrte der Hof, oder besser gesagt: bewahrten Teile des Hofes ihre Mobilität. Nahmen doch die Gf.en bzw. Hzg.e weiterhin einen Teil ihrer Regierungsgeschäfte reisend wahr. Eine allen sichtbare und bes. den Untertanen spürbare Form der Herrschaft spiegelte in eindrucksvoller Weise auch die - wie es manchmal salopp heißt - Lieblingsbeschäftigung des Adels wieder, die Jagd, für die in der Herrschaft W. ausgedehnte undals Forste organisierte Waldflächen zur Verfügung standen. So mußte auch in dieser Hinsicht der den Herrscher begleitende Hof seinen mobilen Charakter wenigstens teilw. bewahren, um den oft genug mit der Jagd einhergehenden herrschaftl. und repräsentativen Aufgaben des Dynasten genüge leisten zu können, von seinen persönl. Bedürfnissen einmal ganz abgesehen. Für alle diese mit dem reisenden Herrscher verbundenen Aufgaben standen in W. eine ganze Reihe von Burgen und Schlössern als geeignete Unterkünfte zur Verfügung. So besaßen fast alle wichtigen württ. Amtsstädte in ihren Mauern oder dochnahe dabei einen befestigten Sitz, wie ihn bspw. die Burgen und Schlösser in Waiblingen, Schorndorf, Göppingen, Kirchheim/Teck, Nürtingen, Münsingen, Neuffen, Leonberg, Vaihingen an der Enz, Neuenbürg, Calw, Nagold, Böblingen, Herrenberg, Balingen und Rosenfeld charakterisieren. Dabei haben die Schlösser in Waiblingen und Schorndorf nicht nur nach Ausweis ihres Itinerars für die Gf.en eine bes. Rolle gespielt. Den Witwen des Hauses wurden häufiger die Schlösser in Böblingen, Göppingen und Kirchheim/Teck zugewiesen. Die Zahl dieser für den Aufenthalt der Herrschaft geeignetenPlätze vermehrte sich im 16. Jh. noch beachtlich, als durch die Reformation der Herrschaft W. zahlr. Kl. zufielen, in deren Mauern nicht selten repräsentative Baulichkeiten entstanden, die wie bspw. in Hirsau und Bebenhausen als Jagdschlösser genutzt wurden.
Solche der sichtbaren Präsenz der Herrschaft dienenden Schlösser und Burgen bestanden auch und bes. in den württ. Herrschaften links des Rheines. Ihr repräsentativer Charakter und ihr baul. Zustand mußte schon deshalb von bes. Zuschnitt sein, weil diese Plätze weit ab von den Stammlanden lagen, ihre Erhaltung und Versorgung also von anderen Voraussatzungen abhing. Dies gilt für Sponeck im Breisgau, Horburg und Reichenweier im Elsaß und in bes. Maße für Mömpelgard in der burgund. Pforte. Und es gilt umsomehr, als im 16. Jh. sich linksrhein. eine württ. Sekundogenitur ausbildete, diegesteigerten Wert auf herrschaftl. Repräsentation legen mußte. So ließ Gf. Georg 1540 in Reichenweiher und 1543 in Horburg zwei neue Schlösser erbauen. Im Mömpelgarder Schloß ließ er eine Bibliothek einrichten. Der maßgebl. Ausbau dieses alten Herrschaftszentrums von städt. Charakter erfolgte allerdings erst unter seinem Sohn und Nachfolger Friedrich, der seit 1581 in Mömpelgard als Gf. amtierte und auch nach der Übernahme des Hzm.s W. 1593 durch seinen Baumeister Heinrich Schickhardt nicht nur in den »Pays de Montbéliard« und der Stadt Mömpelgard großangelegte Baumaßnahmen durchführenließ, sondern auch und in besonderer Weise im Schloß und den damit verbundenen Anlagen.