SCHLESIEN
I.
Das grundlegende Anderssein der schles. Landesgeschichte gegenüber und innerhalb der dt. Reichsgeschichte beruhte auf ständigen Teilungen und häufigen Herrschaftswechseln, die selbst für die europ. Kontinentalgeschichte über ein Normalmaß hinaus gingen. Weit vor 1200 existierten in S. noch keine autogenen Fs.en, bald nach 1650 hingegen gar keine mehr. Anfängl. regierten in diesem Raum poln. Hzg.e/Kg.e, aber nicht schles. Piastenfs.en, am Ende ledigl. schles. Stände in der Krone → Böhmens. Nur im ersten Viertel des hier zugrundegelegten Zeitraums (I:1175-1300) herrschten ausschließl. Piasten und Fs.en in S. Doch über mehrere Generationen hinweg kam es jeweils zur Verdoppelung ihrer Häuserzahl. Im zweiten Viertel dieses behandelten Zeitabschnitts (II: 1300-1425) nahmen schles. Fs.en unter den → Luxemburgern immer weniger an der poln. Geschichte teil, sondern wurden mittragender Teil einer wandlungsreichen böhm. Geschichte, deren Länder bei der Herrschaftsübergabe nicht zerteilt wurden. In einer dritten betrachteten Phase (III: 1425-1550), die v. a. von den unentwegten böhm.-poln.-ungar. Auseinandersetzungen um diecorona regni Bohemiae bestimmt wurde, war S. eng mit deren geschwächten Kgt.ern (Podiebrad, Hunyadi, → Jagiellonen) verbunden und allmähl. angrenzenden Reichfürstendynastien (→ Wettiner, Hohenzollern) verhaftet. Im letzten - habsburg. - Viertel des untersuchten Zeitalters (IV: 1550-1675) erfuhr ganz Fürstenschlesien endgültig eine Rückstufung zum Landstand. Das in → Österreich verankerte Ksm. verhinderte das Vordringen seines großdynast. Gegenspielers (brandenburg. Kfs.en/fränk. Hohenzollern) über Erbverbrüderungen und Heiratsverträgeim hohen N und fernen O S.s. Innerhalb der Krone → Böhmens - gleichsam einem mit Fsm.ern vereinigten Kgr. - gab es gewissermaßen niemals einen Singular S., sondern stets die S. oder besser: schles. Lande. Über dieses Land und seine Teile herrschten nacheinander der Hzg. → Böhmens, der Hzg. bzw. Kg. Polens, der Hzg. oder die Hzg.e von S., Hzg.e in S. sowie Kg.e von → Böhmen und Ungarn, und nebeneinander Fs.en einzelner schles. Länder, Fbf.e des Bistumslandes, Landeshauptleute des böhm. Kg.s, Landstände der Erblande sowie Bürgermeister der Stadträte; dazuMgf.en von Ansbach, Kfs.en von → Brandenburg oder von → Sachsen.
S. blieb nicht herzogslos, sondern im Gegenteil herzogsreich, wenngleich diese Hzg.e nicht herzogsgleich, sondern als »große Grundherren« und unter diesen allenfalls Fbf.e herzogsähnl. regierten: der Titel gab eher das Substrat, denn die Substanz an. Aus dem Land des einen Hzg.s wurde ein Land vieler kleiner Hzg.e, in dem sogar 1382 die Residenzstadt Oppeln unter zwei Herzogshöfen aufgeteilt wurde. Auch waren die Länder S.s kein »geschlossenes System«, dem nicht noch zeitweilig andere Gebiete angehörten oder zu späteren Zeitpunkten weitere Gft.en und Fsm.er zugefügt wurden. Zumröm.-dt. Ksr. bestand ggf. eher ein individuelles Treueverhältnis, denn eine institutionelle Lehensabhängigkeit. → Friedrich I. Barbarossa wies die Söhne des vertriebenen poln. Hzg.s Ladislaus II. gegen über Hzg. Boleslaus IV. Kraushaar 1163 in ihr schles. Erbe ein, wobei Boleslaus I. der Lange mit Liegnitz, Breslau und Oppeln den größten Teil auf sich vereinte. Nur wenige Jahrzehnte zw. dem späten 12. und dem frühen 13. Jh. war das Hzm. alleine der Herrschaftsbereich der Fs.en von S., sonst aber durchgängig lehensabhängig oder Erbgut von Ks.ern, Kg.en oder Mitgliedern der poln.Herrscherfamilie. Die generationenlange Einheirat von Frauen aus dem dt. Hochadel (→ Askanier, Babenberger, Salier, → Staufer, → Wittelsbacher u. a.) bahnte den gewollten Anschluß schles. Hzg.e an die → Luxemburger an, die 1310 zum Kgtm. in → Böhmen gelangten. Im zweiten Drittel des 14. Jh.s schlug diese Hinwendung um in böhm. Lehenshoheit oder unmittelbare Landesherrschaft, die zuletzt 1372 von Kg. Ludwig I. von Anjou bestätigt wurde. Trotz der oberschles. Heiratskreise nach O wurde das Faktum der Lehensgewalt → Böhmensvon poln. Seite aus danach nie revidiert. Weder gesellten sichdie Piastenfs.en zu dem eben zu dieser Zeit neuetablierten piast. Kgtm. Polens, noch wurde ihre propinquitas als so nah erachtet, daß die Schlesier der 1370 versiegenden Piastenherrschaft auf dem poln. Thron nachfolgen konnten. Der Jagiellonenkg. Johann Albrecht I. kündigte 1511 sogar das schles. Niederlags- und Stapelrecht für Polen auf und versuchte damit, durch Straßenverbote und Handelsboykotte die letzte Verkettung mit S. zu kappen. Noch in der Denkschrift Ks. → Maximilians I. zumTürkenkreuzzugsplan des Papstes Leos X. von 1517 wurden Behaimen, Merhernn, Schlesigern und anderen nacionen derselben ende allerdings den Kg.en Polens und Ungarns zugewiesen. Nicolaus Henel von Hennenfeld sprach Stadt und Land in seiner Breslographia, hoc est: Vratisla viae Silesiorum metropoleos noblissimae brevissima als »Teil Deutschlands« an (Frankfurt am Main 1613). Doch entgegen einer solchen Einordnung urteilte Geheimrat Goethe auf seiner Kampagne in S. 1790 über die Provinz: »Fern von gebildeten Menschen am Ende des Reiches«.
Insg. war der fsl. Anteil über ein halbes Jahrtausend lang gesehen (1173-1675) nach anderthalb dieser Jh.e rückläufig. Bereits zu Beginn stand eine Zweiteilung in ein »Schlesien« bezeichnetes Breslau (mit Liegnitz und Glogau, in deren Einzelteile es nach fünfundsiebzig Jahren wiederum zerfiel) und einen um Ratibor und Oppeln gelegenen, oberschles. Teil, der zunächst ducatus Opoliensis hieß. Der Halbierung des Hzm.s folgte die fortschreitende Zerlegung von Landeshälften unter den Fs.en und wiederum die fortwährende Verschachtelung von Herrschaften inmittenverschiedener Territorialgewalten. Den Bezug auf tschech., ungar. und poln. Hochadel als Suzerän begleiteten auf unterfsl. Niveau Verlehnung und Vererbung an aufgestiegene Ritter, die eine weitere Zerfaserung des Landes bewirkten. Das Hinzutreten nordmähr. Gebiete (Troppau-Jägerndorf) und ostböhm. (Gft. Glatz) infolge przemyslid. oder podiebrad. Verbindungen sowie das gefürstete Bischofsland ließen siebzehn schles. Hzm.er im Kgr. → Böhmen stehen. Die lehensrechtl. Beziehung nach → Böhmen entsprach in landesherrl. Hinsicht dem Hinüberreichen einer Personalunion vonRatibor nach Troppau-Jägerndorf. Mitten aus dem böhm. Ordnungsgefüge heraus griff der Adelsaufsteiger Podiebrad mit einem eigenen Familienstrang über die Glatzer Gft. und Münsterberg-Frankenstein nach Oels aus. Die piast. Relikte von Liegnitz-Brieg und Oppeln-Ratibor waren dazw. eingelagert und wurden andauernd zurückgedrängt. Das oberschles. Oppeln konnte in der letzten Generation seiner Fürstenregierung zu einer gegenläufigen Bewegung ansetzen, indem es ehemalige Landesteile in einer Hand wiedervereinigte. Das dieserart abgerundete und wiedererstandene Oberschlesien fiel nach demAussterben des männl. Sprosses als erledigtes Lehen 1532 den → Habsburgern anheim. Gingen zwar am Nordrand Sagan und Crossen in nichtpiast. Hände über, konnte hingegen das periphere oberschles. Teschen bis 1625 fortbestehen. Umgekehrt hatte der Krakauer Bf. 1442 dauerhaft Besitz vom Grenzgebiet Sewerien an der Weichsel erlangt; weitere Randhzm.er auf dem Boden seiner Diöz. wie Auschwitz (1457) und Zator (1494) glitten danach an poln. → Jagiellonen hinüber. Die späteren vom W erfolgten Versuche außererbländ. Aristokratie (→ Wettiner und Hohenzollern) mehr alseinzelne Hzm.er herauszulösen, wußten die → Habsburger zu verhindern. Georg von Ansbach-Hohenzollern beanspruchte 1621 Beuthen, doch → Ferdinand II. trug dem Erbschaftsabkommen nicht Rechnung. Dem Mgf.en Johann Georg wurde das Hzm. Jägerndorf entzogen und an den kathol. Fs.en Karl von Liechtenstein vergeben, die Herrschaften Beuthen und Oderberg gingen an die Gf.en Henckel von Donnersmarck. Dynast. Zusammenfassungen des Länderverbandes wirkten in diesem vielgliedrigen »Gehäuse der Macht« auf eine oderländ. Gesamtausrichtung ein. Insgesamt trat S. sowohl alsWahrnehmungsregion von Kommunikationsströmen als auch Tätigkeitsregion ihrer sozialen Vernetzungen in Erscheinung, gestaltete sich aber eher als Handlungsraum von Akteuren nach innen denn als Handlungseinheit nach außen hin aus.
II.
Was macht S. zu jener Region, die mehr als die Summe ihres Klimas und Verkehrs ist? Die Oder durchmißt vom Ausbruch im Mährischen Odergebirge bis zum Zusammenfluß mit der Lausitzer Neiße das Einflußgebiet von siebzehn Nebenflüssen, die tiefe Furchen ausgraben. Der Steppenstrom bildet eine wohlgegliederte Mittelrippe, die südwestl. von zehn und nordöstl. von sieben Seitenadern gespeist wird, deren Quellbäche aus im Lande liegenden Erhebungen zugeleitet werden. Die Oderniederung, eine 500 km lange Flußlandschaft mit mäßigem Gesamtgefälle, diekurvenreichen Hügelkämme des Sudentenvorlands und der breitgestreckte Riesengebirgsrücken formen zw. Görlitzer und Glatzer Neiße drei Stufen einer Treppe aus. Nahezu alle Res.en lagen in vormaligen Kastellaneiburgen oder befestigten Plätzen dieser Talmulde: in der mittelschles. Ebene im Anschluß an slaw. Kastellansitze und Marktorte. Das S. der Flußkarte stößt auf das Gebirgsvorland, in dessen Urwäldern die Rodungserfolge durch einen Grenzhag eingefriedet wurden. Das Waldland dort nahm neben altpoln. Abschnittsburgen neue Gründungsstädte, niederadelige Güter und klösterl. Besitz auf.Stadtgründungen entstanden »aus wilder Wurzel« im Abstand von 18 km als Weichbilder, d. h. städt.-ländl. Rechtskreise. Auf diesem »réseau urbain« ruhte eine erkennbare Kernlandschaft mit ihrem übergeordneten Existenzschwerpunkt Breslau, im Schnittpunkt des Breitengrads von Brüssel und Kiew mit dem Längengrad von Uppsala und Tarent. Von den einzelnen Fürstensitzen ragten sechs Herrschaftsvororte heraus (Breslau, Liegnitz, Schweidnitz, Glogau, Oppeln, Neisse); nur wenige weitere erstrangige Punkte (Brieg, Jauer, Ratibor) traten zeitweilig aus den anderen Nebenres.en hervor. Ledigl. eineinziger Hof (Liegnitz mit Brieg und Wohlau) hatte über die gesamte Betrachtungszeit hinweg im niederschles. Raum durchlaufend Hzg.e aufzuweisen. Das gewichtigste Zentrum, Breslau an der mittleren Oder, war nur etwas länger als das erste Viertel an der schles. Herzogsgeschichte beteiligt, die einzige beachtenswerte Hauptstadt am Oderoberlauf, Oppeln, schon nicht mehr am letzten Viertel. Am Anfang gab es allein den Piastenhof eines Hzg.s von S., am Schluß war kein einziger piast. Hof von siebzehn schles. Fsm.ern übriggeblieben. Die Landnahme der ostböhm. Podiebrade stieß um 1450 senkrecht aufdie Oderachse treffend von Glatz über Münsterberg auf Oels vor und folgte der von Prag aus übl. Einfallstraße (clavis ad Silesiam). Das Bistumsland saß dem Länderverband rittlings auf (von Jauernig über Ottmachau und Patschkau nach Grottkau und Neisse) und stellte ein nieder-oberschles. Gelenkstück dar.
Seit den Episkopaten Preczlaus' von Pogarell und Konrads von Oels über Jodoks von Rosenberg und Rudolfs von Rüdesheim bis zu Johannes' Roth und Johannes' Thurzó gaben die Bf.e das eigentl. fsl. Element S.s ab. Die Usurpation seines Sprengels aus der limitierenden Fürstengewalt heraus machte den Diözesanherrn zu einem ebenbürtigen Nachbarn, zwar landsässig und landtagspflichtig, doch fakt. dem Zugriffsfeld des Kg.s entzogen. Als einziger geistl. Fs. im östl. Mitteleuropa hatte der Breslauer Pontifex ein weltl. Territorium herausgebildet, was weder Krakau noch → Olmütz längerals ein Episkopat lang auch nur sporad. realisieren konnten. Es war allerdings nicht wie in der Reichskirche übl. immediat (etwa → Riga) und ebensowenig das Landesbm. einer Dynastie (so → Prag oder → Wien). Nach Verstetigung seiner Besitzungen vor allem im ducatus Silesiae wurde der Oberhirte von → Friedrich III. als erwirdiger Furst angeredet (1449), wenn er auch nicht mit der Unmittelbarkeit eines Rfs.en ausgestattet war.
Neben die Piasten und an die Stelle der einst alleinigen Landesherren traten verschiedenartige Inhaber schles. Gebiete, deren Gesetzgebung durch kgl. und ständ. Behörden eingeschränkt und in Grenzen gehalten wurde. Zahlr. Territorien gelangten als freie Standesherrschaften in Besitz nichtfsl. Familien und wurden mit minderen herrscherl. Rechten versehen. Als landesherrl. Kammergüter wurden stattliche Besitzungen an Grafenfamilien ausgetan. Durch Verpfändung und Verkauf konnte niederer Adel Eigentum an kleineren Herrschaften gewinnen, die mitunter durchaus größer waren als manch unbedeutendeTeilhzm.er. Die wirtschaftl. kräftigsten Orte Breslau, Glogau, Schweidnitz und Jauer fielen früh unmittelbar dem böhm. Kronbesitz zu, womit eine ständ.-kommunale Massierung erfolgte. Erst mit dem König- und Ksm. → Ferdinands I. sanken viele starke Städte S.s herab und konntensich letztlich nicht wie solche im Altreich behaupteten. Nicht mehr Zentralorte eingesessener Dynasten, sondern Zweitsitze auswärtiger Machthaber und Nebenhöfe anderer fremdstämmiger Vornehmer lassen sich seit dem 14. Jh. vorfinden. Zusammen drei Dutzend Standorte dienten als Piastenresidenzen eines regulär abgetretenen, selbständigen Mediatgebiets, jahrelange Mittelpunkte des Leibgedinges einer Herzogswwe. oder dauerhafte Ausstattung eines Familiengliedes. Während Breslau als frühester Hauptort sog. slenzane zuBeginn des 10. Jh.s unter Böhmenhzg. Wratislaw I. (905-21) Grenzfeste geworden war - ähnl. wie Bunzlau unter dessen Nachfolger Boleslaus I. (935-72) -, wurden Nimptsch und die urbs glogua (1010) Stationen des reisenden Herrschers im Bezirk der dedosize. Zunächst an diesen Gauburgen in pago Silensis (1017) fand bei Flußübergängen und Furtstellen Wander- und Meßhandel statt. In räuml. Streuung dem Oderlauf folgend waren zwölf Burgen direkt am Wasser situiert: Ratibor, Cosel, Oppeln, Brieg, Ohlau, Breslau, Steinau, Glogau,Crossen. Den strateg. Schutz der Uferlinie der Weichsel suchten Auschwitz und Zator sowie Sagan mit dem Grenzfluß Bober. Alle anderen festen Stellen befanden sich zudem beiderseits des Stromes in den dichtbesiedelten Ackerbaugebieten der Lößebene Mittelschlesiens, nimmt man das nur über wenige Jahre hinweg aufgesuchte Löwenberg einmal aus, dessen Burg zusammen mit der Stadt gegr. worden war. Im Falle der im letzten Drittel des 13. Jh.s zu Herzogsres.en aufgewerteten fünf Kastellanorte Beuthen, Cosel, Teschen sowie der planmäßig angelegten Jauer und Steinau waren deren Wehrbauten älter als dieSiedlungen selbst. Wenn es in einer Ortschaft vor der Erhebung zum Fürstensitz eine hzgl. Burg gab, so lag diese meist innerhalb, ganz selten neben einer deutschrechtl. Gemeinde. Eine temporäre Priorität der Burg vor der Stadt war verbreiteter als eine Gleichzeitigkeit der Errichtung. Die hohe Zahl von drei Dutzend solcher zunächst pfalzartigen Plätze spiegelt nicht nur die altpoln. Kastellanverfassung, sondern auch die frühslaw. Bistumsstruktur und die piastenzeitl. Stiftskirchenorganisation wider. Die dauerhafteste Ordnungsform schuf näml. die Kirche, die das schles. Oderland weitgehendident. mit dem Bm. machte. Dessen inneres Grundgerüst von vier Archidiakonaten und zehn Kollegiatskapiteln gab auch weitergehende Abstufungen wieder. S. war nahezu so groß wie → Böhmen, doppelt so groß wie Mähren und dreimal so groß wie die Lausitzen. Die Anzahl der jeweiligen Kanonikerstifte in den alten Burgorten bestätigt solche Relationen fast vollkommen (10/12/4/2). Der Zisterzienserorden hingegen hatte seine Abteien ausschließl. in den neuen Rodungszonen errichtet, und in den Gründungsstädten fanden sich vornehml. Bettelordenshäuser, zusammen 36 Kl. nahezu aller Regeln, v. a.aber Franziskanerkonvente. Vom 12. auf das 13. Jh. stieg die Klosterzahl von drei auf diese drei Dutzend und dazu die der Kirchorte von 25 auf 310 an. Zwar war gerade die Diöz. Breslau flächenmäßig deckungsgl. mit einem urtüml. Dukat, doch residierte der Bf. schon frühzeitig nicht mehr nur in der Bischofsstadt selbst, sondern auch im 80 km entfernten Bistumsland Neisse-Grottkau.
Die Einheiten der Landesteilungen und die darin liegenden Residenzorte orientierten sich in der Regel an Verwaltungsmittelpunkten und nichtagrar. Zentren. Das höf. S. kennzeichnete kein landbeherrschender Burgort oder landschaftsbildender Bistumssitz, sondern vereinzelte Hauptstädte, deren Residenzbauten, Hauskl. und Grablegen über das Land verstreut lagen. Die untereinander verwandten Fürstenhöfe verfügten über wenig Geschlossenheit; außerdem verschob jede Erbsonderung die Grenzen der Territorien und machte aus manchen Stadtschlössern einfach Residenzstädte. Die schles. Höfe waren somitzentrifugal angelegt: sie waren nicht mehr als kleine, kaum selbsttragende Haltepunkte ohne eine in sich zentrierte Mitte, von der sie ausgingen und zu der sie hinstrebten, und zudem im wachsenden Maße vom jeweiligen auswärtigen Zentrum des Gesamtreichs, → Prag, Ofen und später → Wien abhängig. Das unscheinbare Crossen etwa wurde unter Heinrich I. und Hedwig sowie von Heinrich II. als Wohnsitz bevorzugt. Breslau unterhielt überhaupt nicht einmal die gesamten ersten beiden Phasen lang (1163-1335) einen eigenen Hof, diesen jedoch unbestritten vor sämtl.anderen wie das Flaggschiff eines Geleitzugs. Genau um die Mitte der beobachteten Gesamtperiode lag die höchste reichsweite Bedeutung der schles. Hzm.er, doch weniger seiner Fs.en als seiner Bf.e, Stände und Räte wg. Als Erbfsm. und Kronnebenland beherbergte S. vielfach kurzzeitig die curia imperatoris. In den 32 Jahren der Herrschaft → Karls IV. wurde S.s Hauptstadt mit 31 Aufenthalten nach → Prag (137) und → Brünn (37) sein dritthäufigstes Reiseziel und ähnl. gefördert wie → Nürnberg und Frankfurt. Der Vertrag aufgegenseitige Hilfeleistung mit dem poln. Kg. Kasimir dem Großen brachte am 22. Nov. 1348 → Karl IV. in den Besitz von Namslau, das er ab 1351 mehrmals zu colloquium et auxilium aufsuchte. In diesem vorletzten Abschnitt der ganzen Ära fand wg. der südöstl. Orientierung der Hausmachtgrundlage von → Karl IV. bis → Sigismund I. schließl. auch in Breslau eine Reichsversammlung statt, die einzige auf ostdt. Boden überhaupt. Die vorübergehende Aufwertung zum reich. Tagungsort erfuhr die Stadt als Hauptbetroffene einer innerböhm. Kraftprobeund des Gegenschlags gegen die häret. Widersacher. Einberufung, Beratungen und Abmachungen des Hoftages dienten der konzentr. Bekämpfung der blutigen Aufstände. Auf dem Breslauer Tag von Jan. bis April 1420 zogen neben benachbarten Fs.en und kgl. Gefolgsleuten zwei geistl. Kfs.en und Gesandte von 32 Freien bzw. Reichsstädten ein. Sigismund hielt Gericht über zünft. Aufrührer und erhob in der Folge das reichsumfassende »Hussengeld« zur Führung der ksl. Kreuzzüge. Der Oberlandeshauptmann garantierte die Verteidigung gegen die aus dem Hauptland der Krone einfallenden radikalen Häretiker. Auchdie zweitgrößte schles. Stadt Schweidnitz erlebte den ksl. Aufenthalt vom 13. bis 28. April 1420. Breslau war unter dem Randkgtm. → Albrechts II. 1438 nahezu vier Monate lang außerreich. kgl. Kapitale in der Krise. In »einer Art Reichsresidenz mit bevorzugtem osteuropäischem Aufgabenbereich« kamen die Verantwortlichen aus den habsburg. Linien, den beiden neuen Kurhäusern, dem → Deutschen Orden und den → Jagiellonen in ihrem Nahbereich zusammen. Dafür erhielt die Stadt für die zum Fernhandel sonst wenig nutzbare Oder 1439 ein Königsmandat als»schiffreiches Wasser und des heiligen Reiches freie Straße«. Die bei den aufstrebenden → Luxemburgern durch das Schweidnitzer Ehebündnis und viele Breslauer Patrizier erfahrene und erwiesene Königs- und Kaisernähe S.s geriet unter den gefährdeten Nachfolgern in eine Schieflage: zu einem Gegenüber in Gestalt Georgs von Podiebrad, Matthias Corvinus‹ oder den beiden folgenden Jagiellonenprinzen. Der Breslauer Rat erwog bereits 1469 die Anbindung an die poln. → Jagiellonen, um die Bedrängungen des gebannten Podiebrad abzuwehren. Fremdherren wie das PodiebraderGeschlecht gelangten über Heiratsabsprachen und Erbvereinbarungen nach S. hinein und bauten als schles. Hzg.e eine Landbrücke gegen den Widersacher Corvinus aus. Breslau wurde unter der Türkengefahr sodann wichtigster Herrschersitz des ungar. Oberherrn Matthias Corvinus zw. Bautzen, → Olmütz und Ofen.
Seit dem Wegfall eines Palatins als Statthalter des poln. Herrschers im Landesteil (Peter Włast † 1151/53) waren in allen fsl. Kanzleien Notare tätig gewesen, denen jeweils ein Protonotar vorstand. Dem Oberkämmerer und weiteren Kämmerern oblag die Hofhaltung, die manchmal einem Marschall bzw. magister curiae zufiel. Neben Hofrichter und Münzmeister vervielfachten sich bei Verkleinerung der Territorien die unterschiedl. consiliarii aulae oder jeweiligen Amtsleute, welche sowohl Fälle des dt.-rechtl. Lehenshofs als auch des poln.-rechtl.Zaudengerichts versehen konnten. Blockartig kristallisierten sich herrscherbezogene Schaltstellen heraus, die oft personell mit den wichtigsten Kirchenwürden in Glogau, Liegnitz, Breslau, Oppeln und Ratibor abgesichert waren. Zu den entspr. Bistumsämtern zählten seit 1292 ein Offizial, vices gerentes als Sachwalter, Weihbf.e, Generalvikare, auditor causarum curie episcopalis generalis, ein bfl. Kanzler, Kämmerer, Prokurator und Notar. Die Ohnmacht des böhm. Kgtm.s im 15. Jh. hatte aus dem Zusammentreffen von Fs.en und Ständen eine Körperschafterwachsen lassen, die sich seit 1498 regelmäßig zur Erneuerung des Landfriedens, zum Schutz gegen äußere Feinde und zum Abwehrkampf gegen die Türken versammelte. Den Vorsitz dieses Gremiums führte ein aus den Rei-hen des Adels vom Kg. ernannter capitaneus terrae als ständiger Vertreter der Krone und Landesherren im Fsm. (ab 1361-69, seit 1425-1635). Die → Habsburger berücksichtigten für ihre Amtsträger die bisher gepflegten Regelungen. Neben den Liegnitz-Brieger Fs.en und den Podiebradhzg.en waren die Fbf.e die wichtigsten Bauherren, wobei einzig das geistl. Hochstift vom neuen altgläubigen Oberlehensherrn profitierte. Die erbländ. Stadträte von Breslau, Schweidnitz und Glogau sowie die mediaten Lehensfs.en vonOels, Liegnitz und Brieg bildeten ein konfessionelles Widerlager zum kathol. Kaiserhaus. Dessen hoheitl. Gewalten durchformten die Kronländer → Böhmens mit Oberamt, Kammer und Kanzlei. Bezeichnender weise noch vor der Breslauer »Kaiserburg« wurde der städt. Renaissancebau am Großen Ring zum schles. »Fürstensaal«, in dessen Ratsstube und Festhalle zu Oberlandeshauptleuten bestellte Ratsälteste im böhm. Nebenland für die kgl. Regierung handelten und unter deren Vorsitz Adelsgericht und Mannrecht zusammentraten. Demgegenüber fungierten das Liegnitzer bzw. Brieger Schloß mitden letzten verbliebenen Piastenfs.en als »Rathaus für ganz Schlesien«, das als interterritoriale protestant. Stimme vernommen wurde, zumal bis zum 17. Jh. nur noch ein Zehntel der Landeskinder dem alten Glauben anhing. Die Eingliederung in den habsburg. Länderverband hatte für das Nebenland der Krone zwei fortbestehende Einrichtungen geschaffen. Mit dem Hauptmann war sozusagen eine oberste Landesbehörde ins Leben getreten, gleichermaßen ein Organ der Stände wie ein Repräsentant des Kg.s. Ihm stellte → Ferdinand I. eine eigene Zentralbehörde an die Seite: die Schlesische Kammer mitSitz auf der Breslauer Kaiserburg, die mit einem eigenen Beamtenkörper dem ksl. Willen Geltung verschaffen konnte und Rentamt, Kanzlei und Buchhalterei besaß. Die kollegial mit ksl. Beamten besetzte Behörde war der Wiener Hofkammer unterstellt, der Dienstweg lief über die böhm. Kanzlei in → Prag, wenn auch bald neben der böhm. eine schles. Kanzlei etabliert wurde. Als 1611 die Stände die Huldigung des Kg.s → Matthias II. verweigerten, wurde diese Deutsche Kanzlei für die Lausitzen und S. eingerichtet, deren Vizekanzler und Sekretär nur nach Vorschlag beider Nebenländerbestellt werden durfte. Vier Räte waren zu ernennen, zwei als Helfer eines Vizekanzlers und zwei als Richter in der Prager Appellationskammer zur Bearbeitung der die Nebenländer betreffenden Rechtsfälle, um die böhm. Herren von dieser Befassung auszuschalten. Nach dem Majestätsbrief → Rudolfs II. von 1609 zur Sicherung der Bekenntnisse ohne Gewissenszwang hatte der Ks. im Prager Frieden von 1635 die evangel. Stände bedingungslos unterworfen. Einzig den protestant. Fs.en von Liegnitz-Brieg-Wohlau und Oels sowie der Stadt Breslau gewährte der Westfälische Friede von → Osnabrück1648 den konfessionellen Besitzstand. Nach dem Aussterben ihrer regierenden Häuser kamen sie als erledigte Lehen an die Krone zurück und wurden wie die übrigen Hzm.er von der kgl. Kammer verwaltet.
Einem ersten Jh. unter unbeeinträchtigtem luxemburg. Kgtm., das zwar Kontinuität, aber nicht durchweg Stärke für S. versprach, folgte ein zweites Säkulum unter ganz anderen, max. ambivalenten Bedingungen: wechselnden einheim. Gegenkg.en, bedrohten Emporkömmlingen (reguli) und auswärtigen Nebenkg.en, die nicht unbedingt Schwäche, sondern durchaus vermehrte Kohärenz für das Land selbst brachten. Die schles. Adelsparteien und Großbürger waren in der Gefolgschaft östl. benachbarter Hegemonialmächte dienend zugeordnet. Unterhalb der vielköpfigen hzgl. Ebene fanden sichwenig bedeutsame Adelsgruppen, sondern einflußloser Lokaladel mit geringen Gütern. Da Regalien kaum vorhanden waren, bewilligte der Fürstentag dem Herrscher die Unterstützungsgelder gegen die Osmanen, deren Eintreibung den Städten überlassen war. Klerus, Adel, Ritter und Städte bestimmten über Steuerlasten und Kriegskredite mit, tagten aber nach Kurien getrennt und nahmen nicht standesübergreifend an Abstimmungen teil. Zwar nicht wie Reichskreise durch ein Band zur vielgestaltigen Einheit zusammengezogen, vertraten doch alle Mitbesitzer des Landes in Friedensbündnissen und Landständen ihreInteressen, aus denen auch eine Wertegemeinschaft erwuchs, sofern necessitas es gebot. Nachdem die Länder durch fsl. Handeln geschaffen worden waren, wurden die meisten Teile S.s nicht mehr allein dynast. gestaltet, sondern einige der slesite verschmolzen in unterschiedl. Gewichtsverteilung zu Anteilseignern bzw. Miteigentümern daran. Die böhm. Lehensträger der Kirche, die ständ. barones und die größten erbländ. Stadtgemeinden formulierten in einzelnen Kreuzungszonen ihre antonym. Ansprüche. Aus den böhm.Erbfsm.ern Breslau, Schweidnitz, Jauer oder Glogau drängten führende Gruppen zu Hofgericht und Kanzlei in die Nähe des Kg.s. Bei stetigem Geldbedarf der Krone gerieten die Bürgerschaften auf den Fürstentagen zum Hauptfaktor der Steuerbewilligung. Die bessere Auswertung der Geländeressourcen und der gesteigerte Abbau von Bodenschätzen hatte Bergleute angezogen, die in Goldberg, Löwenberg, Silberberg und Reichenstein die Förderung von Montanvorkommen vorantrieben. Später sollten zur Erschließung des Edelmetalls für den Fiskus Erzgruben, Eisengewinnung und Verhüttung hinzutreten. Der Machtverlustder alten Herren bedeutete gleichwohl einen Leistungszwang der neuen Stände, die zu Mitträgern von Macht wurden. Auf gemeinsamen Treffen verstand man sich gleichwohl als zusammengehöriges Ganzes, zumal der Verteilungsschlüssel für das steuerkräftigste Habsburgerland bis ins 18. Jh. unv. blieb. Binnenorientierte Akteure der Stadträte, landsässiger nichtfsl. Adel und burggesessene zugewanderte Ritterschaft erhielten im letzten Viertel dieses Halbjahrtausends (1532-1675) immer mehr Herrschaften verlehnt, vererbt, verkauft oder verpfändet. Insbes. niederschles. Randgebiete wurden durch Auftragungan großmächtige Nachbarn in Verdünnung nach außen hin völlig entfremdet.
Unter der 1355 zur Ks.in gekrönten Anna von Schweidnitz, der dritten Ehefrau → Karls IV. (1316-78), waren Schlesier die drittgrößte Gruppe am Karlshof: unter ihnen amtierte über zwei Jahrzehnte lang Johann von Neumarkt (1315-80) als Kanzler, und stellte mit Peter Jauer den ersten nichtgeistl. Rat überhaupt. Andere ksl. Bevollmächtigte wie der Prager Ebf. Ernst von Pardubitz (1300-64) stammten aus Glatzer oder schles. Familien. Ratsmitglieder und Relatoren an Kg. → Wenzels Hof waren Hzg. Przemko von Teschen, Kanzleibeamte, Protonotare und Registratoren HankoBrunonis und Petrus von Jauer. Der Brieger Hofkaplan Peter von Pitschen verfasste 1385 die »Liegnitzer Fürstenchronik«. Johann Otto von Münsterberg wurde 1409 der erste gewählte Rektor der Universität → Leipzig. Magister Johann Hoffmann aus Schweidnitz, 1408 Dekan der Prager Artistenfakultät, folgte ihm 1413 im Amt und wurde 1427 Bf. von → Meißen. Der kgl. Rat und Kanzler des Hzm.s, Nikolaus von Bunzlau, sorgte für die Orts wahl des Hoftages in Breslau 1420. Nikolaus Groß (Magni) von Jauer wurde Rektor in → Heidelberg und Konzilsvertreter in→ Konstanz und → Basel (1355-1435). Seit 1481 war der Breslauer Ratsherr Heinz Dompnig zusammen mit dem schwäb. Ritter Georg von Stein, dem Landeshauptmann in den benachbarten Erbfsm.ern Schweidnitz und Jauer, als Beauftragter des Matthias Corvinus tätig. Ein Schützling des Breslauer Bf.s, Caspar Ursinus Velius (1493-1539), wurde 1517 von → Maximilian I. mit dem Dichterlorbeer bekränzt. Johannes Cochläus (1479-1552), als Theologe und Widersacher Luthers aus → Sachsen nach Breslau geflohen, war 1539 Stiftsherr, Hofkaplan und Wegbereiter desKonzils von → Trient (1546-49). Philipp Melanchthon lobte 1557, daß sich in Breslau »so viel Männer aus dem Volke mit den Wissenschaften beschäftigen wie in keiner anderen Stadt des Reiches«. Crato von Krafftheim (1519-85) fungierte als Hofmediziner und Ratgeber → Ferdinands I., → Maximilians II. und → Rudolfs II.; gemeinsam mit Peter Monavius und Johann Jessenius von Jessen lag die ärztl. Heilkunde am Kaiserhof ein halbes Jh. lang in breslau. Händen (1560-1612). Der Dichter Christian Hoffmann von Hoffmannswaldau (1617-79) war Präsident desBreslauer Ratskollegiums, der Dramatiker Daniel Casper von Lohenstein (1631-83) Obersyndikus und ksl. Kammersekretär. Im »Merkbuch der Fahrten und Taten des schlesischen Ritters Hans von Schweinichen«, erinnert ein Liegnitzer Burghauptmann und Hofmarschall authent. die abenteuerl. Sauf- und Betteltouren seines Fs.en, Heinrich XI. von Liegnitz († 1588), durch halb Europa. Der Sekretär der Piastenhzg.e und Botschafter beim poln. Kg., Martin Opitz von Boberfeld (1597-1639) aus Bunzlau, wurde Geheimer Rat des liegnitz. Hzm.s und 1627 zum poeta laureatus → Ferdinands II. gekrönt. Der Lyriker Frh. Friedrich von Logau aus Nimptsch war Regierungsrat am luther. Herzogshof (1604-55). Als Syndikus stand 1647 Andreas Gryphius (1616-64) im Dienste der Landstände des Fsm.s Glogau. In Neisse studierte und wirkte Angelus Silesius (1624-77), »Der cherubinische Wandersmann«, der als Johannes Scheffler und Sohn des Leibarztes in Oels gebr. worden war. Der Hofastronom und MathematikerJohannes Kepler (1571-1630) kam 1628 vom Prager Herrscherhof nach Sagan.
Hzg. Heinrich (IV.) von Pressela († 1290) wird als Minnesinger in der Großen Heidelberger Liederhandschrift aufgeführt. Unter Breslauer Bibliotheksmanuskripten findet sich frühe Dichtung höf. Epik des Heinrich von Meißen gen. Frauenlob († 1319). Eine der umfangr. Musikcodices des SpätMA liegt mit dem Großen Glogauer Liederbuch vor, das um 1470/80 als mehrsprachige Sammlung im dortigen Kollegiatstift entstand. Oberherrl. Besuche in Breslau fanden 1324 mit Kg. → Ludwig dem Bayern, 1351 mit Kg. → Karl IV. und Kasimir I. dem Großen, 1381 mit Kg. → Wenzel und1511 mit Ladislaus Jagiello statt. → Ferdinand I. hielt den ersten Fürstentag im Mai/Juni 1538 ab und auch → Maximilian II. bezog 1563 festl. Quartier. Ks. → Rudolf II. sah 1577 Huldigungen unter freiem Himmel mit einem Triumphbogen in der Albrechtstraße und fsl. Turniere am Salzring, während Ks. → Matthias II. 1612 die Ehrerbietung vom Fenster des Sieben-Kurfüsten-Hauses entgegennahm. Auch der »Winterkönig« Kfs. Friedrich V. von der Pfalz machte im Nov. 1620 Aufwartung und suchte sicheren Aufenthalt auf seiner Flucht in die Mark → Brandenburg.Bolko III. von Oppeln besuchte den Metzer Hoftag von 1356. Im 14. Jh. nahmen Liegnitzer und Brieger Hzg.e an Italienzügen teil, der Teschener Hzg. an der letzten Kaiserkrönung → Friedrichs III. in Rom 1452. Hzg.e von Liegnitz, Münsterberg, Sagan und Glogau gingen auf Wallfahrten nach Jerusalem oder begaben sich auf Pilgerreisen nach Westeuropa. Dem Orden vom Goldenen Vlies gehörten Georg II. von Liegnitz-Brieg und Karl II. von Münsterberg-Oels 1585 an.
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