POMMERN
I.
Von einem dux Bomeraniorum mit Namen Zemuzil auf einem Hoftag Kg. Heinrichs III. in → Merseburg 1046 berichtet erstmals eine annalist. Quelle aus der Mitte des 11. Jh.s. Auch für den ersten bekannten Vertreter der Greifen, Wartislaw I., findet sich in den Quellen die Bezeichnung dux, ein Titel der urkundl. jedoch erst seit der zweiten Hälfte der 1170er Jahre faßbar ist und durch die Belehnung Bogislaws I. als Hzg. von Slawien 1181 durch Ks. Friedrich I. Barbarossa von seiten des Reiches offenbaroffizielle Anerkennung fand. Mußten sich die Greifen zu Beginn ihrer Herrschaft zeitweilig der poln. Oberhoheit unterwerfen, so war Bogislaw I. bereits 1185 gezwungen, sich polit. neu zu orientieren und die Lehnsherrschaft des Dänenkg.s anzuerkennen, die erst 1227 bei Bornhöved definitiv zusammenbrach. Mit der Bestätigung der brandenburg. Ansprüche auf Lehnshoheit über Pommern 1231 durch Ks. → Friedrich II. war der Ausgangspunkt gegeben für die bis in die Neuzeit hinein andauernden Auseinandersetzungen zw. Inhabern der Mark → Brandenburg und den Greifen um diese Frage. Letzteremußten die Lehnshoheit in Verträgen von 1236 und 1250 zunächst anerkennen, bemühten sich jedoch - seit 1295 in eine Stettiner und eine Wolgaster Linie geteilt - nach dem Tod des letzten brandenburg. → Askaniers um Reichsunmittelbarkeit. 1338 erlangte die Stettiner Linie, 1348 die Stettiner und Wolgaster Linie dieses Ziel durch ksl. Belehnung, im letzteren Jahr auch zur gesamten Hand. Mit dem Machtantritt der → Hohenzollern in der Mark Brandenburg und der nur vorbehaltl. brandenburg. Ansprüche erfolgten kgl. Belehnung der Stettiner Greifen 1417 wurde der Streitpunkterneut aktuell und gipfelte, bedingt durch das Erlöschen der Stettiner Linie 1464, im Stettiner Erbfolgestreit, in dem sich die Wolgaster im Stettiner Territorium durchsetzen konnten. Allerdings mußte Bogislaw X. 1479 die Lehnshoheit Brandenburgs nunmehr über ganz P. anerkennen. Zum erfolgreichen Abschluß kam das pommersche Streben nach Reichsunmittelbarkeit erst 1529 durch den Vertrag zu Grimnitz, der den Brandenburgern als Ausgleich das Erbrecht an P. eingeräumte. Die ksl. Belehnung der Pommernhzg.e 1530 bestätigte den erreichten Status.
Um 1100 siedelten die Pomoranen in einem Raum, den im N die Ostsee, im O die Weichsel,im S die Netze-Warthe-Niederung und im W die Oder und Dievenow begrenzten. Ihr Name leitet sich aus dieser Lage ab. P. bedeutet im Slaw. Land am Meer. Im westl. Teil gelang es dem Greifengeschlecht, später nach dem Wappen so benannt, seine Herrschaft zu etablieren. Deren Zentrum lag vermutl. zunächst im Persantegebiet, verschob sich dann aber nach W. Als Otto von → Bamberg 1124 in P. missionierte, war Cammin Sitz des ersten Greifenherzogs Wartislaw I. Während die Greifenmacht etwa bis zum Gollen reichte, konnten östl. davon imLand bis zur Leba die Ratiboriden, die als die Nachkommen von Wartislaws I. Bruder Ratibor I. gelten und in den 20er Jahre des 13. Jh.s ausstarben, ihre Herrschaft errichten. Noch weiter östl. bis zur Weichsel - im später Pommerellen genannten Gebiet - herrschten, ebenfalls auf altem pomoran. Siedlungsgebiet lebend, bis 1294 die Samboriden, die sich wie im W die Greifen princeps bzw. dux Pomoraniae/Pomeranorum nannten. Im 12. Jh. vermochten die Greifen ihr Herrschafts- und Einflußgebiet über die Oder hinaus nach W und nach S auszudehnen, mußtenaber v. a. im 13. Jh. territoriale Einbußen gegenüber ihren Nachbarn, insbesonde → Brandenburg, hinnehmen. Einschränkend auf ihre territoriale Landeshoheit wirkte zudem die Herausbildung des → Camminer Stiftsterritoriums um die Städte Kolberg und Köslin in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s.
1317 vermochte der Wolgaster Greifenhzg. Wartislaw IV. die zum Erbe der Samboriden gehörenden Länder Schlawe, Stolp und Rügenwalde von den → Askaniern für sein Hzm. zu erwerben. Der Landzuwachs war allerdings von der übrigen, westl. gelegenen Landmasse der Dynastie durch das Stiftsgebiet getrennt, ebenso wie die an diesen östl. angrenzenden Länder Lauenburg und Bütow. Der Wolgaster Hzg. Erich II. vermochte sie 1466 dauerhaft der Greifenherrschaft hinzuzufügen. Zunächst Pfandbesitz waren sie seit 1526 poln. Erblehen. Als Titularbf.e verfügten die Greifenhzg.e seit 1556 auch überdas Stiftsgebiet. Neben der Erwerbung der Länder Schlawe und Stolp konnte Wartislaw IV. mit der Erbschaft des Fsm.s Rügen 1325 einen weiteren bedeutenden Territorialzuwachs realisieren, den seine Erben gegen mecklenburg. Ansprüche verteidigten, so daß die Herrschaft der Wolgaster Hzg.e im W bis zur Recknitz und Trebel reichte und die Insel Rügen umfaßte. In den Kämpfen mit → Brandenburg behaupteten die P. Pasewalk, konnten sich aber in der Uckermark nicht halten. Nachdem das Wolgaster Hzm. 1368/72-1459 in die Teilherrschaften Wolgast und Stolp - die durch Teilungen zeitw. noch weiterzersplittert wurden - geteilt und 1464 die Stettiner Linie ausgestorben war, vereinte Bogislaw X. die Greifenherrschaft 1478 in seiner Hand. Eine erneute Teilung in die Hzm.er Stettin und Wolgast, die sich jedoch im Gegensatz zu der ma. Teilung an der Oder orientierte, erfolgte 1532/41 und hatte bis 1625 bestand, als Bogislaw XIV. die Herrschaft der Greifen nach dem Tod des letzten Wolgaster Hzg.s letztmalig in einer Hand vereinte. Der Bedeutungsgehalt des Namens P. wandelte sich in Laufe der Jh.e mehrfach. Galt er zunächst für die Herrschaftsbereiche der Greifen und Samboriden gleichermaßenund griff damit auch über das einstige pomoran. Siedlungsgebiet hinaus, verlagerte er sich seit der Mitte des 13. Jh.s auf das östl. Gebiet. Die Erwerbung der Länder Stolp, Rügenwalde und Schlawe als ein Teil des damaligen Pommern durch Wartislaw IV. schuf die Voraussetzung dafür, daß der Name wieder nach W wandern konnte. Als mit der Teilung des Hzm.s Wolgast 1368/72 ein Hzm. Wolgst jenseits der Swine, in der Literatur auch P.-Stolp gen., entstand, an dessen Umfang die Länder Stolp, Rügenwalde und Schlawe einen nicht unwesentl. Anteil hatten, übertrug sich der Pommernname nunmehr auf diesesHzm., an dem er bis zum Ausgang des MA haften blieb. Für das P. des → Deutschen Ordens, d. h. sein Herrschaftsgebiet westl. der Weichsel, begann sich seit dem Beginn des 15. Jh.s der Begriff Pommerellen, Klein-P., einzubürgern. Die Einung der Greifenherrschaft unter Bogislaw X., der umgangssprachl. Hzg. von P. gen. wurde, hatte zur Folge, daß zunehmend das gesamte Greifenterritorium einschließl. der Länder Lauenburg und Bütow und des → Camminer Stiftsgebiet als P. bezeichnet wurde. In diesem Sinne wird der Begriff bereits 1518 in der ersten pommerschen Landesgeschichte vonBugenhagen verwandt.
Der Herrschertitel der Greifenhzg.e war zunächst keineswegs gleichbleibend und einheitlich. Überwog in ihm zunächst der Pommernname, so wurde dieser seit der Mitte des 13. Jh.s durch die Namen Slawien, Kassubien, Stettin und Demmin verdrängt, um erst nach der Erwerbung der Länder Stolp, Rügenwalde und Schlawe wieder als ein Teil des Titels zurückzukehren. Der vollständige Titel der Greifenhzg.e, der dann von allen Linien gleichermaßen gebraucht wurde, bildete sich um die Mitte des 14. Jh.s heraus und lautete zunächst »Herzog zu Stettin, der P., Kassuben und Wenden Herzog und Fürst zuRügen«, wobei die Reihenfolge sich erst im Laufe der Jahre verfestigte. In späteren Jahren konnten auch »Graf zu Gützkow« und »Herr der Lande Lauenburg und Bütow« hinzutreten.
Reichspolit. blieb P. ein königsfernes Gebiet, woran auch die Tatsache nichts Wesentliches änderte, daß Ks. → Karl IV. mit Elisabeth 1363 eine Greifentochter heiratete. Das Hzm. P. wurde seit seinen Anfängen im ersten Viertel des 12. Jh.s unter Wartislaw I. über 14 Generationen von der Dynastie der Greifen beherrscht, bis diese mit Bogislaw XIV. 1637 in männl. Linie erlosch.
II.
Spezialuntersuchungen zur Entwicklung der pommerschen Höfe insbes. im MA aber auch in der frühen Neuzeit fehlen bisher. Untersuchte Einzelaspekte betrafen - bedingt durch die Quellenlage - vornehml. die Neuzeit. Die Auswertung von unediertem Quellenmaterial in den Staatsarchiven in Stettin und Greifswald dürfte weitere Aufschlüsse liefern.
Erste Ansätze der Entwicklung einer Hoforganisation lassen sich urkundl. seit der zweiten Greifengeneration erkennen. In einer Urk. Kasimirs I. werden 1175 als Zeugen sein Schenk und ein Kämmerer gen. Für Kasimir II. sind sein Kaplan und 1216 sein Truchseß bezeugt. Die Erwähnung von Hofämtern geschieht jedoch zunächst nur vereinzelt. In der ersten Hälfte des 13. Jh.s unter den Hzg.en Barnim I. im Stettiner und Wartislaw III. im Demminer Hzm. gewinnt die Struktur der Höfe offenbar festere Formen. Dies geschieht in zeitl. Zusammenhang mit dem Einströmen von dt. Adel in das Land, der u. a. amHerzogshof ein Betätigungsfeld findet. Inhaber von Hofämtern tauchen nun sehr viel häufiger auf, was nicht nur der zunehmenden Überlieferungsdichte geschuldet sein dürfte. Unter Barnim I. erscheint 1239 erstmals das Marschallamt in einer Urk. Bis 1251 werden in zeitl. Abfolge sieben verschiedene Inhaber gen., desweiteren drei Truchsesse, ein Schenk, ein Kellermeister, Kämmerer, Vögte und ein Münzmeister sowie Hofkapläne und erstmals Notare. Ähnlich, wenn auch nicht ganz so ausgeprägt, ist der Befund im Herrschaftsbereich Wartislaws III.: Erwähnt werden Notare, Truchsesse, Kämmerer undVögte. Die Hofkapelle Barnims I. hatte zunächst eine enge Anbindung an die Stifte Cammin und Kolberg. War bis in die 1240er Jahre die Empfängerausstellung bei hzgl. Urk. vorherrschend, so änderte sich dies um die Mitte des Jh.s sowohl im Demminer als auch im Stettiner Hzm. Nunmehr waren es die Kapläne und Notare, die die Ausstellung der Mehrzahl der hzgl. Urk. übernahmen. Die Frühformen der hzgl. Kanzlei begannen sich herauszubilden. Die Bezeichnung Kanzler findet sich 1321 in einer hzgl. Urk. Sie galt einer Person, die in hervorragender Weise an der Urkundenausfertigung am hzgl. Hof beteiligtwar und in anderen Dokumenten auch als Notar, Protonotar und Schreiber bezeichnet wurde. Der Sprachgebrauch war zunächst keineswegs fest. Seit der Einrichtung des Marienstifts auf dem Gelände der ehemaligen Stettiner Burg Anfang der 1260er Jahre durch Barnim I. wurde dieses die wichtigste Versorgungsbasis der Hofkapelle. Das Stift übernahm über zwei Generationen hinweg zudem die Funktionen der Familiengrablege und der Memoriapflege für den Stettiner Zweig der Dynastie. Dies änderte sich erst, als das 1346 durch Barnim III. gegründete Stettiner Ottenstift in diese Aufgaben eintrat. Dieses, bzw.die als Nachfolge- und Neubau im 16. Jh. errichtete Schloßkirche blieb die zentrale Begräbnisstätte des Stettiner Zweiges der Greifenhzg.e. Im Wolgaster Hzm. beginnt eine solche Tradition der Grablege erst sehr viel später mit Wartislaw VIII. († 1415) in der offenbar zu diesem Zwecke ausgebauten Wolgaster Stadtpfarrkiche St. Petri, ohne jedoch eine solche Stetigkeit zu erreichen, wie in Stettin.
Näheren Einblick in die Zusammensetzungdes hzgl. Hofes in der ersten Hälfte des 14. Jh.s gestattet eine für Hzg. Wartislaws IV. von P.-Wolgast ausgestellte Urk. des Hzg.s Otto I. von P.-Stettin und seines Sohnes Barnim III. aus dem Jahre 1321 über die miteinander vereinbarte Einigung über die gemeinsame Hofhaltung und Verwaltung des Landes für vier Jahre aus Ersparnisgründen. Für vier näher bestimmte Landesteile sollte jeweils ein Verantwortl. von den hzgl. Räten bestimmt werden, der aus den Einkünften seines Bereiches die Ausgaben für den Hzg. und den Hof zu bestreiten undSchulden zu tilgen hatte. Hzg. Otto beschränkte sein Hofpersonal auf zwei Kapläne, einen Schreiber, einen Scholar, zwei Hofritter, zwölf Stallknechte, einen Kammerherrn, sechs Kämmerer, einen Küchenmeister, zwei berittene Köche, einen berittenen Küchenknecht und zwei zu Fuß, einen Hofmarschall, einen Speisemeister, zwei Kellerknechte und zwei Feuerwärter sowie - gemeinsam mit Hzg. Wartislaw - 13 Jäger, darunter Führer der Hundemeute und Falkner, zwei Boten zu Fuß und einen Schließer. Für Hzg. Ottos Sohn Barnim III. waren zudem ein Kaplan, ein Scholar, zwei Ritter, sechs Stallknechte, vierKämmerer, ein berittener Koch und einer zu Fuß, ein Kellerknecht, ein Speisemeister, ein Küchenmeister, ein Marschall, ein Feuerwärter und ein Bote vorgesehen. Eine Hzg.in am Stettiner Hof war zu jener Zeit nicht zu versorgen, sehr wohl aber am Wolgaster, dessen Umfang nicht zur Sprache kommt, da Wartislaws Gegenurkunde nicht überliefert ist. Insgesamt sind es 75 Personen, die im Zusammenhang mit dieser wohlgemerkt eingeschränkten Hofhaltung gen. werden. Es läßt sich erahnen, welch eine Belastung die Versorgung der Fürstenhöfe - in der Regel existierten durch die Aufsplitterung in Teilhzm.er(Greifen) mehrere - darstellte, auch wenn im Vergleich zum 16. und 17. Jh., wo die Höfe mehrere hundert Personen umfaßten, sich die Zahl eher bescheiden ausnimmt.
Weniger dem alltägl. Bedarf als vielmehr der Repräsentation des Hofes, der Bindung der führenden Adelsfamilien an das Herzogshaus und der Betonung der rfsl. Stellung dienten die pommerschen Erbhofämter. 1357 erhielten Barnim III. von P.-Stettin und seine Erben von Ks. → Karl IV. das Recht verbrieft, zehn Hof- und Erbämter in seiner Herrschaft zu stiften: gen. werden Kämmerer, Vizthum, Marschall, Truchseß und Schenk, die übrigen standen im Ermessen des Fs.en. Ausdrückl. wurde betont, daß die Übernahme eines solchen Amtes dem Adel nicht zur Minderung sondern vielmehr zur Mehrungseines Ansehens gereichen solle. Das Erbmarschallamt gelangte in der Folgezeit an die Maltzan, das Erbkämmereramt an die Eickstedt. Die Vergabe des Erbmarschallamtes blieb jedoch nicht auf das Hzm. P.-Stettin beschränkt, sondern umfaßte auch andere Herrschaften: Im östl. Teil des Hzm.s P.-Wolgast bekleideten die Flemming, im westl. Teil in Rügen und Barth die Bugenhagen dieses Amt. Desweiteren hatten die Wussow das Erbschenkenamt und die Schwerin das Erbküchenmeisteramt inne.
Von den tiefgreifenden Verwaltungsreformen Bogislaws X. (1474-1523), dem es der dynast. Zufall gestattete, 1478 die pommerschen Teilhzm.er in seiner Hand wieder zu vereinen, war auch die Hoforganisation betroffen. Der Hzg. bemühte sich erfolgreich, zur Erhöhung der Einnahmen der fsl. Kasse das Steuerwesen zu reorganisieren und bei der Verwaltung der hzgl. Güter die alte Vogteiverfassung durch eine neue Ämterverfassung abzulösen, deren Amtleute - durch den Hzg. mit neuartigen Bestallungsverträgen versehen - nunmehr über speziell dafür eingesetzte Rentmeister die Überschüsse an die zentralehzgl. Kammer abzurechnen hatten. Dies erforderte zunehmend zentrale Verwaltungs- und Regierungsinstitutionen. Auch wenn sich der Hzg. noch häufig auf anderen Herzogsschlössern, wie Wolgast und Rügenwalde, Stolp und Ückermünde, aufhielt, richtete er sich nunmehr seine feste Res. in Stettin ein. Der Ort bot sich aus mehreren Gründen zu diesem Zwecke an: Zum einen verfügte er - in größerem Maße als Wolgast - über eine zentrale Lage im Hzm., zum anderen hatte er Tradition als Vorort des bis 1464 bestehenden Hzm.s P.-Stettin und als dynast. Grablege, und zum dritten konnte Bogislaw X. hier an dieschon existierende hzgl. Burg anknüpfen. In zähem Ringen mit der Stadt setzte Bogislaw X. in den 1490er Jahren die Erweiterung der Schloßfreiheit durch und begann mit dem Bau eines neuen repräsentativen Gebäudes. Der von Bogislaw X. errichtete Südflügel wurde mit einem Mittel- und Eckturm ausgestattet und verfügte über einen bes. repräsentativen Remter. Mit den Bauten Barnims III. aus dem 14. Jh. und verschiedenen in der Zwischenzeit entstandenen Gebäuden bot der Neubau den Rahmen sowohl für die fsl. Repräsentation als auch für die wachsende Verwaltung. Bisher waren diepommerschen Hzg.e - schon allein aus Gründen der Versorung des Hofes - im Lande umhergezogen, was nicht ausschloß, daß sich bereits deutl. bestimmte Herrschaftszentren wie Wolgast und Stettin herausbildeten. Der hzgl. Hof nahm Quartier auf den hzgl. Besitzungen bzw. in Kl.n und Städten, wo die Hzg.e das Recht zum Einlager besaßen, d. h. der jeweilige Ort hatte die Pflicht, für Unterkunft und Verpflegung zu sorgen. Nunmehr wandelte Bogislaw X. die Verpflichtung des Einlagers in eine Geldabgabe um und schloß 1494 mit Kl.n und Geistlichen einen entspr. Vertrag. Die von seinem Vater Erich i. J.1472 beim Kl. Bukow gestiftete Marienbruderschaft, eine Vereinigung von Adligen, die ein ordensähnl. Abzeichen trugen, verlegte er 1491 an die Stettiner Ottenkirche und verband damit eine Stiftung für den Unterhalt und die Erziehung von 14 Knaben. Bei der Ordnung des Gerichtswesens bemühte sich der Hzg., dem neu eingerichteten Hofgericht gegenüber den übrigen weltl. Gerichten im Lande als höchste Instanz allgemeine Anerkennung zu verschaffen. 1489 erließ Bogislaw X. eine neue Münzordnung. Die Münzprägung wurde wieder fest in hzgl. Hand genommen und eine neue einheitl. Landesmünze eingeführt,nachdem die Hzg.e - seit der zweiten Greifengeneration als Münzherr auftretend - als solche seit dem 14. Jh. gegenüber den Städten an Bedeutung verloren hatten. Gestützt auf ein Privileg Ks. → Maximilians von 1498, gleich den Kfs.en des Reiches Goldmünzen schlagen zu dürfen, begann er in Stettin u. a. Goldgulden zu prägen. Die verstärkten Regulierungsbestrebungen des Hzg.s fanden 1487 ihren Niederschlag auch in der ersten für P. überlieferten, wenn auch kurzen Hofordnung. Sie gab Anordnungen für Jäger, Knechte, Pferdehaltung, Keller, Küche, Schneiderei und Harnischkammer. Für dasHaus der Hzg.in werden 20 Bedienstete aufgeführt. Wesentl. ausführl. sind die seit Beginn der 40er Jahre des 16. Jh.s überlieferten zahlr. Hofordnungen sowohl für P.-Stettin als auch P.-Wolgast, die jedoch in ihrer Mehrzahl unediert sind. Sie schildern die Befugnisse der Hofräte und -diener und behandeln Hofverwaltung, Hofgericht, Kanzlei und Landrentmeisterei, die sich gegen Ende des 16. Jh.s als von Hofräten geleitete Behörden am Hofe erkennen lassen, ohne daß sie bereits immer deutl. voneinander getrennt waren. Folgende Punkte werden in den bedeutenderen Ordnungen behandelt: religiöseErmahnung, Burgfriede, Hofprediger, Kantorei, Organist, fsl. Leibkammer, Medikus, Hofbarbier, Apotheker, Bestellung des fsl. Tischs, Ritterhaus, Zweirosser, Einrosser, Untermarschall, Fürstliches Frauenzimmer, junge Herrschaft, Küche, Keller, Brau- und Backhaus, Zinnverwahrer, Silberknecht, Schneiderei, Trompeter, Musikanten, Torwärter, Trabanten, Wache; Zeughaus, Harnischkammer, Bettmuhme, Altfrau; Waschhaus, Garten, Marstall, Reitschmied, Wagen- und Pferdeknechte, Futtermeister, Auslosung, Schadenstand, Pferde, Jagd, Hunde, arme Leute, Hofräte, Hofmeister, Hofmarschall, Landrentmeister,Kanzlei, Supplicationes, Gerichte, Geschworene, Boten, Einspänniger, Hauptmann, Rentmeister, Zöllner, Amtvolk, Ämter und Universität zu Greifswald. Die hzgl. Regierung am Hofe lag vornehml. in den Händen der Hofräte, zu denen ggf. die Landräte als ständ. Vertreter stießen. Die Hofräte, deren Anzahl sich tendenziell vergrößerte, waren die Inhaber der Hofämter, 1560 z. B. der Hofmeister in der Regierung, Hofmarschall, Kanzler, Hofmeister des Frauenzimmers, Kämmerer und Landrentmeister nebst Amtmann des jeweiligen Hoflagers. Hinzutraten drei gelehrte Hofräte für Gerichte und Gesandtschaften,deren Einfluß im Laufe der Jahre beständig zunahm und sich schließl. auf die fsl. Leibkammer, die Kanzlei, das Hofgericht und die Landkammer erstreckte. An der Spitze der gesamten Hofverwaltung stand der Inhaber des vornehmsten Amtes: der Hofmarschall. Ihm oblag nicht nur die Aufsicht über den Alltag bei Hofe und dessen Versorgung, sondern er war auch mit Kanzlei-, Gerichts- und Finanzange-legenheiten befaßt. An der Spitze der Kanzlei, der ältesten Zentralbehörde, stand der Kanzler, der zunächst die gesamte Innen- und Außenpolitik mitzubearbeiten und zu leiten hatte. Zur Kanzlei gehörte zunächst auch das Hofgericht, bis dieses 1575 in Stettin und 1579 in Wolgast von jener getrennt und einem Hofgerichtsverwalter unterstellt wurde. Zum Kanzleipersonal zählen bis zu dieser Trennung Sekretäre, Notare, Kopisten, ein Kanzleidiener, geschworene Boten und Einspännige, aber auch der Landrentmeister gehörte zur Kanzlei. Er war derhöchste Finanzbeamte, bei dem sämtl. die hzgl. Kasse betreffenden Rechnungslegungen eingingen und dessen Hauptrechenschaft wiederum von einigen Räten geprüft wurde. Die Teilungsbestimmungen von 1532 erörterten die Teilung des hzgl. Archivs, welches fortan an beiden Höfen existierte. An den Höfen in Stettin und Wolgast hielt man ständig nicht viel weniger als 100 Pferde. Den personellen Umfang der Höfe hat man jeweils auf etwa 200 Personen veranschlagt, wobei für den Wolgaster Hof um 1613 auch eine Zahl um 400 Personen gen. wird. Trotz fester Hauptres.en hielten sich die Hzg.e mit einem Teildes Hofes auch im 16. und 17. Jh. anläßl. von Jagden und Besuchen nicht selten außerhalb dieser auf. Ein solcher reisender Hofstaat konnte 100 und mehr Personen umfassen. Die ausgedehnten Jagdaufenthalte des Stettiner Hzg.s Johann Friedrich in Friedrichswalde sorgten bspw. für Kritik an den damit verbundenen erhöhten Kosten für die doppelte Hofhaltung. Die Verpflegungskosten des Hofes in Wolgast für ein Jahr veranschlagte man 1612 auf knapp 52 000 Gulden. Aber auch an den Nebenres.en blühte höf. Leben. So unterhielten die Brüder Bogislaw XIV. und Georg II., die mit dem Amt Rügenwalde und derAbtei Buckow apanagiert worden waren, z. B. Hofmarschall, Hofrat, Stallmeister, Kämmerer, Sekretär, Untermarschall, Jägermeister, fünf Edelknaben und noch eine große Zahl weiterer Diener an ihrem Hof.
Im Einklang mit dem in der frühen Neuzeit allg. zu beobachtenden steigenden fsl. Repräsentationsbedürfnis kam es in P. im 16. und 17. Jh. zu einem bedeutenden Ausbau der Hauptres.en Stettin und Wolgast und - bedingt durch die große Zahl von Angehörigen des Greifenhauses und ihre standesgemäße Versorgung - zum Bau bzw. Ausbau einer Vielzahl von Nebenres.en, Jagdschlössern und Witwensitzen. Daneben nutzen die Hzg.e die in der Reformationszeit zu hzgl. Ämtern umgewandelten Kl. als fsl. Quartier, wie sich dies z. B. für Eldena belegen läßt, wenn diese nicht gar - wie mehrfach geschehen -Ausgangspunkt fsl. Profanbauten wurden.
Im Hzm. P.-Stettin baute Hzg. Barnim IX. in den 1530er Jahren neben der Hauptres. die Burg → Rügenwalde aus und nutzte sie als Wintersitz. Eine Sommerres. ließ er am Zisterzienserkl. Kolbatz errichten und in Anlehnung an das alte Kartäuserkl. Gottesgnade in Grabow bei Stettin schuf er sich ein Renaissanceschloß, die Oderburg, die Mitte der sechziger Jahre nochmals unter der Leitung des Architekten Jacob von Schwollen ausgebaut wurde. Sein Nachfolger Johann Friedrich baute 1575-77 die Stettiner Res. grundlegend um und aus. Zuvor hatte er, der 1556-74 Titularbischof von Camminwar, in Köslin auf dem Gelände des ehemaligen Zisterzienserinnenkl.s 1569-74 einen Residenzbau errichten lassen, den sein Bruder und Nachfolger in dieser Würde, Kasimir VII., 1582 vollendete. 1583 wurde Johann Friedrichs Jagdschloß Friedrichswalde in der Stettiner Heide fertig. Daneben verfügte er über Jagdsitze in Haffhausen bei Köpitz, Ihnaburg, Warnow, auf dem Grasberg bei Stepenitz und ein Quartier in Altdamm. In Stolp, dem Leibgedinge seiner Frau, Erdmut von Brandenburg, errichtete der Hzg. 1580-87 einen neuen Schloßbau, den diese bis zu ihrem Tode 1623 als Witwensitz nutzte. SeinNachfolger in Stettin, Barnim X., zuvor mit den Ämtern Rügenwalde und Bütow apanagiert, hatte in Bütow die alte Burg des → Deutschen Ordens erneuern lassen. Seine Wwe., Anna Maria von Brandenburg, lebte bis 1618 in Wollin. Später lebte auf diesem Schloß und auf der für sie ausgebauten Burg Bütow bis 1635 die Wwe. von Hzg. Franz, Sophie von Sachsen.
Der 1569 mit den Ämtern Barth und Neuenkamp abgefundene Bogislaw XIII. hielt bis zu seiner Regierungsübernahme in Stettin 1603 in dem von ihm 1573 errichteten Schloß in → Barth Hof und ließ zudem seit 1580 in Neuenkamp im Anschluß an das Zisterzienserkl. ein weiteres Schloß bauen. Sein Sohn und Nachfolger Philipp II. sorgte 1606-10 für die Schaffung eines Witwensitzes für seine Stiefmutter, Anna von Schleswig-Holstein, in Neustettin und erbaute 1612 bis ca. 1617 ein Lusthaus am Rande von Stettin, dessen Schloß ab 1616 einen fünften Flügel erhielt. Die Gattin desletzten, vor seiner Regierungsübernahme in Stettin in Rügenwalde apanagierten Greifenherzogs Bogislaw XIV., Elisabeth von Schleswig-Holstein nutzte Rügenwalde bis zu ihrem Tode 1653 als Witwensitz und sorgte für die prachtvolle Ausgestaltung der Schloßkirche, u. a. mit dem berühmten Rügenwalder Silberaltar.
Im Hzm. P.-Wolgast ließ Philipp I. Bauarbeiten am Wolgaster Schloß ausführen (Wappensteine 1537 und 1551). Sein Großvater Bogislaw X. hatte bereits in den neunziger Jahren des 15. Jh.s dem ma. Baubestand einen repräsentativen Neubau hinzugefügt (Wappenstein 1496) und auch seine Nachfolger Ernst Ludwig und Philipp Julius bauten die Hauptres. der Linie weiter aus. Als Jagdschloß entstand unter Philipp I. 1546 Schloß Ueckermünde, woran ein Sandsteinrelief mit dem Porträt und Wappen des Bauherrn erinnert. Sein Sohn Ernst Ludwig, in dessen Auftrag der Wismarer Johann Fritze das Wolgaster Schloßmit der wohl ersten Wasserkunst in P. ausstattete, ließ auf dem Gelände des ehemaligen Prämonstratenserkl.s Pudagla auf Usedom einen Witwensitz für seine Mutter errichten, den eine prächtige Wappentafel auf das Jahr 1574 dat. Ein weiteres Schloß wurde in Ludwigsburg - erst später so benannt - für seine Frau Sophie Hedwig von Braunschweig-Wolfenbüttel gebaut, für die zudem in den achtziger Jahren das Schloß Loitz als Leibgedinge um- und ausgebaut wurde, welches ihr bis zu ihrem Tode 1631 als Witwensitz diente. Ihr Sohn, Philipp Julius, errichtete 1605-11 in Bergen auf Rügen ein Jagdschloß undein weiteres um 1615 auf der Insel Struck im Greifswalder Bodden vor Freesendorf. Kasimir VII. vollendete als Titularbischof von Cammin (1574-1602) die Res. Köslin. Aufenthalt nahm er aber zumeist nicht dort oder im Schloß Körlin, sondern in den von ihm erbauten Lustschlössern Bast und Kasimirsburg bei Köslin. Seine Nachfolger als Bf.e, Franz (1602-18) und Ulrich (1618-22), residierten in Köslin, letzterer seit 1619 auch in Neustettin, wo er neben dem Bau Philipps II. ein stattl. Schloß errichten ließ, welches seiner Wwe., Hedwig von Braunschweig-Wolfenbüttel, bis zu ihrem Tode 1650 alsWitwensitz diente.
Zum Ende der Greifendynastie existierten eine Vielzahl hzgl. Schlösser, die von den Angehörigen des Greifenhauses als Haupt- und Nebenres.en, Witwen- und Jagdsitze genutzt worden waren bzw. genutzt wurden und an denen sich zeitw. neben den Haupthöfen in Stettin und Wolgast Hofhaltungen der apanagierten Herzogssöhne und der Herzogswitwen etabliert hatten. Bei dem Ausmaß fsl. Repräsentation, die auch in P. entfaltet wurde, verwundert es kaum, daß der hzgl. Haushalt mitunter bedeutende Defizite aufwies, was im Vergleich mit anderen Fürstenhäusern allerdings nichts Ungewöhnlichesdarstellte.
Während Bogislaw X. sein Gefolge mehrfach in Rot kleidete, waren die Hoffarben im 16. Jh. vermutl. Rot-Gelb. Für Unterhaltung bei Hofe sorgten Zwerge und Narren. Einem wurde 1599 sogar ein Grabstein gesetzt. Musik hatte ihren festen Platz bei Hofe. 1392 werden bei Bogislaw VI. ein Harfenist und Sackpfeifer, 1402 zwei Spielleute des Hzg.s von Stolp und 1409 die Pfeifer der Hzg.e von Stettin und von Wolgast erwähnt. Bogislaw X. mochte 1487 seine Trompeter nicht missen und hatte acht davon im Gefolge auf seiner Reise ins Hl. Land. Neben diesen waren es im 16. Jh. auch Heerpauker, die für Musikbei größeren Aufzügen sorgten, während Geiger eher für die leiseren Töne zuständig waren. Organisten und ein Collegium von Chorsängern am Ottenstift sorgten nicht nur für die Gestaltung der Gottesdienste sondern auch für die Unterhaltung der Herrschaft im Schloß. Früher als an anderen Höfen Deutschlands bildeten sich am Stettiner und Wolgaster Hof Orchestergruppen aus Kunstpfeifern und Geigern als Anfänge von Hofkapellen.
Schloßbibliotheken entstanden im 16. Jh. sowohl in Stettin als auch in Wolgast. 1569 wurde von Barnim IX. der erste hzgl. Drucker in Stettin privilegiert. Bedeutende Drucke, wie die Barther Bibel von 1588, wurden an der fsl. Druk-kerei Bogislaws XIII. zu Barth geschaffen, die seit 1582 arbeitete und für die u. a. Martin Marstaller - auch Prinzenerzieher am Barther Hof -, Jacob Lucius d. Ä. und Jost Amman tätig waren.
Kontakte zu anderen Fürstenhöfen, gesteigertes Repräsentationsbedürfnis bzw. eigenes künstl. Interesse der pommerschen Hzg.e, führten dazu, daß v. a. seit dem zweiten Drittel des 16. Jh.s bis ins 17. Jh. hinein zahlr. namhafte Künstler an die pommerschen Höfe gezogen wurden oder anderenorts für diese tätig waren. Schon unter Hzg. Bogislaw X. werden Wandteppiche erwähnt, der zudem einen Hofmaler aus Nürnberg beschäftigte. Einen bedeutenden Aufschwung erfuhren die Künste an den pommerschen Höfen unter den Hzg.en Barnim IX. und Philipp I. In den 1540er Jahren arbeiteten Martin Schöning undAntonius de Wida in Stettin und Wolgast an fsl. Porträts. Weitere Hofmaler in der Zeit Barnims IX. waren Jörg Hirschvogel und Gabriel Glockendon, beide aus Nürnberg. Letzterer war v. a. an der Ausgestaltung der Oderburg bei Stettin, die Barnim IX. als Alterssitz nutzte, beteiligt. Als Hofmaler wirkten in Stettin weiterhin Thomas Neeter aus Wittenberg und später sein Sohn Matthias sowie David Rethel aus Torgau und sein Sohn Martin. 1441 ließ sich Philipp I. von Lucas Cranach d. Ä. porträtieren, von dem auch andere Fürstenbildnisse im Wolgaster Schloß hingen, die als Geschenk des sächs.Fürstenhauses dorthin gelangt waren. Im gleichen Jahr schuf der Nürnberger Medailleur Matthias Gebel eine Bildnismedallie des Hzg.s. In den fünfziger Jahren wirkte Peter Heymanns als Teppichwirker am pommerschen Hofe. Andere Teppichwirker, die in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s gen. werden, sind Jacob von Husen und Simon von Kallenberge. Die große Rolle, die Tapisserie als Medium fsl. Repräsentation am pommerschen Hofe spielte, zeigt ein Nachlaßinventar Hzg. Philipps I. aus dem Jahre 1560, welches allein etwa 50 Teppiche aufführt. 1558 schuf der Hofgoldschmied Alexander Wegener aus Stettin fürBarnim IX. einen prunkvollen Kelch. Als Medailleur und Hofbildhauer wurde der aus Sachsen stammenden Hans Schenck-Scheußlich beschäftigt. Jacob von Schwollen war an der Oderburg als Baumeister tätig. Entwürfe für die Befestigung des Wolgaster Schlosses lieferte 1547-48 der Festungsbaumeister Enderlein Heß, während später der Niederländer Paul van Hove und Hans Kramer aus → Dresden am Schloß tätig waren. Wolff Hilger aus → Freiberg goß Geschütze und fertigte das Messingepitaph für Philipp I. in der Wolgaster Petrikirche. Unter Johann Friedrich wirkten WilhelmZacharias als Hofbaumeister, der den Schloßausbau in Stettin und Stolp leitete, Egidius Blanke als Hofgoldschmied und als Hofmaler Giovanni Battista Perini aus Florenz. Bogislaw XIII. beschäftigte in Neuenkamp den mecklenburg. Architekten Christoph Haubitz.
Unter den repräsentativen Kunstwerken sind der im Auftrag Hzg. Philipps I. um 1554 von Peter Heymanns gefertigte sog. Croyteppich - mit Abmessungen von 4,46 × 6,90 m ein monumentales Denkmal für die Fürstenhäuser → Sachsen, P. und die Reformation -, der im Auftrag von Philipp II. durch Vermittlung von Philipp Hainhofer von Augsburger Künstlern geschaffene Pommersche Kunstschrank sowie der Rügenwalder Silberaltar bes. nennenswert, dessen in Silber getriebene Passionsszenen ebenfalls von Philipp II. bei seinem Hofgoldschmied Johann Kröver aus Braunschweigbzw. nach dessen Tod bei den Augsburgern Christoph und Zacharias Lencker in Auftrag gegeben wurden. Als Kunstmäzen ragt Philipp II. unter den pommerschen Hzg.en bes. hervor. Eigens für seine Sammlungen ließ er ab 1616 einen weiteren Flügel an das Stettiner Schloß anfügen.
Quellen
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