Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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PFALZ-MOSBACH

I.

Pfgf.en zu Mosbach 1410-99 und zu → Neumarkt 1448-99, Hzg.e in → Bayern. Nach dem Tod Kg. → Ruprechts i. J. 1410 wurden die Pfälzischen Lande unter dessen vier Söhnen Ludwig, Johann, Stephan und Otto aufgeteilt. Während Ludwig als der älteste mit dem Kurpräzipuum die Hauptmasse der pfälz. Besitzungen erbte, erhielten die jüngeren Brüder erbl. Fsm.er. Das Erbteil des jüngsten, des um 1387 geborenen Pfgf.en Otto I., der die Nebenlinie P.-M. begründete, setzte sich zum überwiegenden Teil aus verstreuten Besitzungen am östl. Teil desrheinpfälz. Territoriums bei Mosbach, Sinsheim und Weingarten am Bruhrain zusammen. Da die Masse der ihm zugewiesenen Erbgüter von seinem Vater verpfändet oder als Wittumsgüter ausgegeben waren, verfügte Otto von all seinen Brüdern über die geringsten territorialpolit. Perspektiven. Nachdem Mosbach 1411 zusammen mit anderen Wittumsgütern an Otto zurückgefallen war, kam er in den Besitz einer im bescheidenen Maße ausbaufähigen territorialpolit. Basis. Seine erste Erwerbspolitik galt der Abrundung des Mosbacher Gebietes. Um 1415 konnte Otto, der mangels einer geeigneten Res. nach Antritt seinerHerrschaft in → Heidelberg geblieben war, seine bescheidene Hofhaltung nach Mosbach verlegen.

Doch auch danach blieben Ottos Verbindungen nach → Heidelberg eng; 1413 wurde er von Kfs. Ludwig III. für den Notfall als Vormund seines Sohnes bestellt. 1422 wurde er zum Statthalter im oberpfälz. Teil des Kurpräzipuums ernannt. 1426 war Otto Ludwigs Stellvertreter in → Heidelberg während dessen Jerusalemwallfahrt. 1427 schlossen Ludwig III. und der noch unverheiratete Otto einen gegenseitigen Erbvertrag, der in erster Linie für die Kurlinie Perspektiven bot. Von 1436-42 regierte Otto die Kurpfalz für seinen noch unmündigen Neffen Ludwig IV. als Administrator, wobei erseinem Bruder Johann von → Neumarkt zum Ausgleich die Statthalterschaft in den oberpfälz. Kurlanden überließ. In dieser Zeit übernahm Otto nach dem Tod der Kg.e → Sigismund 1437 und → Albrecht 1439 zweimal das Reichsvikariat und war aktiv bei der Königswahl beteiligt.

Um der drohenden völligen Zersplitterung seines Landes zu begegnen, verfügte Otto 1444 testamentarisch, daß nur der älteste seiner vier Söhne erben sollte, die anderen wie deren jüngere Schwester mit geistl. Stellen versorgt werden sollten. Als Ottos Neffe Christoph von Neumarkt 1448 überraschend und kinderlos starb, konnte er dessen oberpfälz. Besitzungen um → Neumarkt an sich bringen, mußte allerdings seinen Bruder und Miterben Stephan von → Simmern-Zweibrücken abfinden. Dieser bedeutende Gebietszuwachs mußte mit einer hohen Verschuldung erkauft werden, von der sich dasLand nie mehr erholte.

Innerhalb des zweigeteilten Territoriums verlagerte sich der Schwerpunkt der Regierungstätigkeit nun nach → Neumarkt in die Oberpfalz, das Gebiet am Neckar sank zu einem Nebenland herab. Otto und sein 1450 als Mitregent eingesetzter ältester Sohn hielten sich nur noch selten in Mosbach auf.

Da Otto II. (1461-99) unvermählt blieb, leitete er schon frühzeitig den schrittweisen Übergang seines Landes an die pfälz. Kurlinie ein. 1479 schlossen Otto II. und sein Vetter Kfs. Philipp einen Erbvertrag, nach dem der Mosbacher Landesteil an die Kurpfalz fallen sollte. 1490 kam ein Erbvertrag für die gesamten Lande Ottos, einschließl. des Neumarkter Landesteils zustande. Als Otto II. 1499 starb, vollzog sich der reibungslose Übergang des Landes an die Kurpfalz.

II.

Mit der Errichtung der Mosbacher Res. ging der Aufbau einer eigenständigen Verwaltungsorganisation einher, deren vorläufiges Ergebnis in Ottos Testament von 1444 beschrieben wird. Das Land bestand aus den Ämtern Mosbach, Steinsberg und Lauda, wobei Mosbach die größte Ausdehnung hatte. An der Spitze der Landesverwaltung standen die vom Fs.en ernannten Amtsleute, die alle aus dem pfälz. Niederadel kamen und richterl. Funktionen wahrnahmen. Schon früh bildete sich ein aus bewährten Amtsleuten besetzter Hofrat als oberste Regierungsbehörde aus. RanghöchsterAmtmann war, v. a. aufgrund seiner Nähe zum fsl. Hof, der Mosbacher Vogt oder Amtsmann, weshalb er auch mit dem Titel des Hofmeisters gen. wurde. Er fungierte als erster Vertreter des Landesherrn. Davon unterschieden war das Amt des Haushofmeisters, der an der Spitze des fsl. Hofstaats stand. Eine Spezialisierung einzelner Verwaltungsressorts ist nur ansatzweise zu erkennen. Der Mosbacher Landschreiber fungierte als Finanzbeamter, bezeichnete sich aber bisweilen auch als Kellner. Aufgrund der erhebl. Naturaleinkünfte aus den Kellnereien kam den aus bürgerl. Kreisen rekrutierten Kellnern einegroße Bedeutung zu; sie versahen oft auch das Amt eines Stadtschultheißen oder Zehntgf.en.

1436 begegnet erstmals der Titel des Kanzlers, als Hans von Jöhlingen, der seit 1428 als Schreiber in Ottos Diensten gestanden hatte, das Amt des Kanzlers und Schreibers auf Lebenszeit übernahm.

Quellen

Haeutle, Christian: Die letztwilligen Verfügungen Herzog Ottos I. des Mosbachers, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg 23 (1865) S. 189-208. Eine zusammenfassende Quellenedition fehlt.

Kreisbeschreibungen des Landes Baden-Württemberg, Bd. 3: Der Neckar-Odenwald-Kreis, Bd. 2, Sigmaringen 1992. - Schaab 1, 1988, S. 145-160. - Volkert 1995, hier S. 115-117. - Wüst 1976.