OSTFRIESLAND
I.
1464 trug der Häuptling Ulrich Cirksena sein Territorium Ks. → Friedrich III. auf und erhielt es als Gft. zurück. Seitdem war es bis 1806 die Reichsgft. O., die dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis zugehörte. 1744 starben die Cirksena aus; ihre Gft. fiel dank einer Reichslehnanwartschaft an den Kg. in Preußen. Die Verfassung der Gft. war durch den übermächtigen Einfluß der Landstände geprägt, die seit 1611 eine Art Nebenregierung bildeten, weil ihnen damals die Steuerverwaltung zugesprochen wurde. Die Gft. O. umfaßte 1464 etwa das Gebiet derheutigen Landk.e Aurich und Leer und der Stadt Emden. 1600 fiel durch Einheirat das Harlingerland an, das in etwa den heutigen Landkr. Wittmund bildet. Das Harlingerland war lehnsabhängig von dem Hzm. → Geldern, verfügte über keine Landstände und war nicht dem Rechtszug an das Reichskammergericht unterworfen. Prakt. bedeuteten diese Unterschiede aber wenig.
1654 wurde Gf. Enno Ludwig zum Rfs.en erhoben. 1662 wurde der Fürstenstand auf seinen Bruder Georg Christian und dessen Nachkommen ausgedehnt.
II.
Bescheiden wie die Dynastie war auch ihre Hofhaltung, die sich um 1500 nicht viel von der Haushaltung jedes adligen Herren von einiger Bedeutung unterschied. Im 15. Jh. residierte man vorzugsweise in Norden, wo das vor der Stadt liegende Kl. Marienthal nicht nur die Grablege bot, sondern auch als Erziehungsinstanz für die Jugend fungierte. Zum Jahrhundertende ist Gf. Edzard I. auf die Burg in Emden übergesiedelt, weil er die Zukunftsträchtigkeit dieses Ortes erkannt hatte. Die Große Kirche in Emden wurde die neue Familiengrabstätte. Gewisse Ansprüche an adligeSelbstdarstellung erfüllte dort das heute noch ruinös erhaltene Grabmal des Gf.en Enno II.
Das wachsende Selbstbewußtsein der Stadt Emden veranlaßte Gf. Edzard II. 1561, seine Res. in die Burg von Aurich zu verlegen, eine um 1450 erbaute Wasserburg. Dort blieb man bis zum Ende der Dynastie. Irgendwelche Pläne von Neubauten, geschweige denn solche selbst, sind nicht bekannt. Es mangelte sowohl am Geld wie auch am Willen, diese vorzunehmen.
Von allen diesen Aufenthaltsstätten ist kein Stein auf dem anderen geblieben; Abb.en und Pläne sind soweit vorhanden, daß man sich eine gewisse Vorstellung von den Gebäuden erlauben kann.
Die Regierung wurde stets bei Hofe geführt. Verwaltung und Res. waren also nicht getrennt, ja sie waren sich anfangs so nah, daß vieles mündl. erledigt sein wird. Um die Mitte des 15.Jh.s hatten die Gf.en einen Schreiber, gegen Jahrhundertende läßt sich der erste »Kanzler« nachweisen, der als studierter Jurist die Geschäfte führt. Mit den Verhandlungen um die Grafenwürde 1463 auf 1464 wurde der hamburg. Prokurator am Kaiserhof beauftragt; eine ähnl. bedeutende Aufgabe erledigte auf dem Reichstag in → Worms 1495 der Bürgermeister von Emden.
Im 16. Jh. erhielt die gfl. Verwaltung ein festes Gefüge, namentl. nach der Übersiedlung des Hofes von Emden nach Aurich. Die Kanzlei blieb der Mittelpunkt der Regierung mit sehr wenig Personal. Die gfl. Räte waren meistens adlige Standesgenossen, die nach Bedarf hinzugezogen wurden. Eine bes. Kammer- oder Finanzverwaltung wurde lange für unnötig erachtet.
Hier gilt es, auf eine ostfries. Besonderheit aufmerksam zu machen, nämlich auf die außerordentl. Machtstellung der Landstände, die im 16. Jh. zu einer Nebenregierung aufstiegen. Ab 1611 übten sie die Steuerverwaltung aus und beschränkten den Landesherren auf seine Domanialeinkünfte und die spärl. Zolleinnahmen. Die Landstände verhinderten die Unterhaltung stehender Truppen und besaßen in dem von ihnen bezahlten Hofgericht eine konkurrierende Gerichtsbarkeit.
Die Gf.en und Fs.en von O. konnten daher ihre Hofhaltung nicht aus Landesmitteln bezahlen. Die Knappheit der Finanzen verbot schon darum ein Übermaß an Personal. Für 1657 sind 138, für 1694 110 und für 1737 155 Personen bekannt, und selbst diese Leute konnten nur sparsam besoldet werden.
Diese bescheidenen Verhältnisse erklären auch, daß von irgendwelchen erbl. Ehrenämtern bei Hofe nicht die Rede sein kann. Sinekuren dieser Art entsprachen am ehesten die Drosteien auf den landesherrl. Burgen, deren Einkünfte an Adlige und verdiente Beamte auf Lebenszeit ausgegeben wurden.
Die Kleinheit der Verhältnisse ließ eine Organisation der Haus- und Wachdienste gar nicht zu; das entspr. Personal bestand 1729 aus sieben Leuten, denen auch die Bauunterhaltung des Auricher Schlosses oblag.
Die erbl. Unfähigkeit der Gf.en und Fs.en von O. im Umgang mit Geld und die ihnen von den Landständen gesetzten Finanzschranken verhinderten, daß am Hof von Aurich irgendwelcher Luxus herrschte, geschweige denn, daß dieser eine Quelle der Bereicherung für Kaufleute geworden wäre. Da das gesamte Inventar des Auricher Schlosses nach 1744 versteigert wurde und verschwunden ist, läßt sich kein erhaltenes Erzeugnis des Kunsthandwerks diesem herrschaftl. Besitz zuordnen.
Der doppelten Verwaltung entsprach im Münzwesen die Prägung der Stadt Emden im Namen der Landstände und auf der Burg inEsens in herrschaftl. Auftrag. Letztere lag fest in der Hand des Hofjuden, dem übrigens in Emden der »Landschaftsjude« entsprach. Der Hofjude mußte immer aushelfen, wenn die landesherrl. Kassen knapp gefüllt waren. Diese speisten sich im wesentl. aus den Erträgen der Domänen, die großzügig verpachtet wurden. Die Besoldung der Hofbediensteten, namentl. der unteren Dienste, war gering angesichts ihrer Verpflegung bei Hofe und ihrer Versorgung mit Torf, dem alleinigen Heiz- und Brennstoff.
Nach allen vorbeschriebenen Mängeln ist es nicht verwunderlich, daß die Res. der Cirksena nie das kulturelle oder gar geistige Zentrum O.s gewesen ist. Wenn den Angehörigen der herrschenden Familie jedes Streben nach Bildung abging, die letzten Fs.en sich bloß auf einen biederen Pietismus einließen - der allerdings eine Mätressenwirtschaft ausschloß, so bedurfte man entspr. Anregungen verfeinerten Lebensgenusses nicht. »Frisia non cantat«, so lautet ein boshafter Spruch aus dem reformierten → Bremen, der die Trockenheit der ostfries. Reformierten beklagt. Im Grunde gilt er auch fürdie luther. Res.en Ostfrieslands und ihre Bewohner.
Dem entspricht, daß wohl Zeremoniell und Repräsentation sehr eingeschränkt waren. Einen Orden haben die Cirksena nie gestiftet. Ein Hoftheater oder gar ein Hoforchester existierten nicht; der Hofbibliothek mangelte die schöne Literatur. Man machte zwar Badereisen, aber empfing wenig Besucher.
Ein gewisses Vergnügen brachte die Jagd in den Forsten Ihlow und Sandhorst vor Aurich. In Sandhorst stand ein bescheidenes Jagdhaus.
Quellen
Niedersächsisches SA Aurich, Rep. 4, A III. Hofordnungen sind überliefert aus den Jahren 1554 und 1667; Hofdienerverzeichnisse aus den Jahren 1657, 1697 und 1729.
Literatur
Heise, Werner: Ostfriesisches Dienerverzeichnis, Ms. im Niedersächsischen SA Aurich, Aurich 1940. - König, Joseph: Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Göttingen 1955 (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, Heft 2). - Wagner, Paul: Ostfriesland und der Hof der Gräfin Anna in der Mitte des 16. Jahrhunderts, Aurich 1904 (Abhandlungen und Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands, Heft 1).