Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Österreich

I.

Gf.en von Habsburg, Lgf.en im Oberelsaß (erstmals 1135), Hzg.e (ab 1414 bzw. 1453 Ehzg.e) von Ö., Hzg.e von Steier, Herren (nachmals Hzg.e) von Krain (seit 1282), Hzg.e von Kärnten (seit 1335), Gf.en von Tirol (seit 1363), 1437/39 bzw. 1440-57 Kg.e von Ungarn, 1437/39 und 1453-57 Kg.e von → Böhmen.

Der alte Allodialbesitz der Gf.en von Habsburg lag im Aargau am Zusammenfluß von Aare, Reuss und Limmat sowie im Oberelsaß. Als Kg. → Rudolf I. seine beiden Söhne → Albrecht (Kg. → Albrecht I.) und Rudolf am 27. Dez. 1282 zu gesamter Hand mit den Hzm.ern Ö. und Steier und der Mark Krain belehnte, verlagerte sich der Schwerpunkt der Habsburger rasch nach O. In der nächsten Generation galt das Hzm. Ö. in den althabsburg. Besitzungen in Schwaben bereits als das Hauptland der Dynastie. So taucht im vorländ. Urbar zu Beginn des 14. Jh.s erstmals dieFormulierung »Herrschaft zu Österreich« auf, worunter sowohl die Dynastie als auch die Summe ihrer Herrschaftsrechte verstanden wurde. Der Name des Hauptlandes ging auf die Dynastie, für die seit 1326 vereinzelt die Bezeichnung domus Austrie belegt ist, über. Unter Hzg. Albrecht II. gelang den Habsburgern 1335 die Erwerbung von Kärnten. Tirol, seit 1335 zw. → Luxemburgern und → Wittelsbachern umkämpft, wurde 1363 habsburg., womit eine Landbrücke zw. den östl. und westl. Herrschaften des Hauses geschlagen war. Weitere territorialeErwerbungen folgten u. a. im S durch den Anfall des Görzer Erbes 1374. Nach der Mitte des 14. Jh.s war die vom Elsaß bis nach Ungarn reichende Ländermasse der österr. Hzg.e bereits zum zweitgrößten Territorialkomplex des Reiches angewachsen. Hzg. Rudolf IV. versuchte den »in seinen Augen königgleichen Rang der habsburg. Dynastie und ihrer Territorien« (Krieger 1994, S. 132) durch verschiedene Maßnahmen, nicht zuletzt durch den berühmten Fälschungskomplex des sog. »Privilegium maius« zur Geltung zu bringen.

Mit der Neuberger Teilung i. J. 1379 entstanden zwei habsburg. Linien, die ältere albertin. und die jüngere leopoldin. Eine Wiedervereinigung nach dem Tod Leopolds III. in der Schlacht von Sempach 1386 war nur vorübergehend. Zw. 1395 und 1411 folgten weitere Besitz- und Herrschaftsteilungen, die letztl. zur Herausbildung von drei Länderblöcken mit den Kerngebieten Ö., Steiermark und Tirol führten. Während Ö. ob und unter der Enns und die innerösterreich. Ländergruppe (Steiermark, Kärnten, Krain, Istrien) in ihrem Bestand weitgehend stabil blieben, waren die mit Tirol verbundenen »vorderenLande« (s. u.) in Schwaben und Elsaß im 15. Jh. starken territorialen Veränderungen unterworfen. Aargau und Thurgau gingen an die Eidgenossen verloren.

II.

Ein Hof der österr. Hzg.e wird gegen Ende des 12. Jh.s erstmals deutl. faßbar. Um diese Zeit lassen sich die vier traditionellen Hofämter Schenk, Marschall, Truchseß und Kämmerer nachweisen, deren Umbildung zu Landeserbämtern in Ö. bzw. der Steiermark bereits unter den letzten Babenberger Hzg.en Leopold VI. und Friedrich II. begann. Über Organisation, Aufbau und personelle Struktur des spätbabenberg. Hofes geben die Quellen allerdings kaum näheren Aufschluß. Wichtige Hofämter wie Hofmeister oder Kammermeister sind anscheinend erst am Hof der HabsburgerEnde des 13. Jh.s ausgebildet worden. Als Blütezeit des habsburg.-österr. Hofes kann die Regierung Hzg. Albrechts II. und seiner Söhne Rudolf IV. und Albrecht III. gelten, bevor die Teilungen eine Schwächung der Dynastie herbeiführten. Da die Überlieferung von Hofordnungen und Gagenlisten erst um die Mitte des 15. Jh.s einsetzt, liegen sichere Zahlen über die Größe des Hofes für die ältere Zeit nicht vor. Neuerdings angestellten Berechnungen zufolge soll der Hof Hzg. Friedrichs IV. 1431/32 knapp 400 Personen umfaßt haben. 1490 zählte man am Innsbrucker Hof Sigmunds nachweisl. rund 500Personen; Katharina von Sachsen, die zweite Gemahlin des Tiroler Landesfs.en, hatte zudem 60 bis 70 Personen in ihrem Gefolge. Die Unterteilung des Hofstaats in das Gefolge von Fs. und Fs.in kann bei den Habsburgern bis ins letzte Jahrzehnt des 13. Jh.s zurückverfolgt werden, als die Gemahlin Kg. → Albrechts I. Elisabeth über einen eigenen Küchenschreiber, einen Schreiber und einen Kapellan verfügte.

Wesentl. für die Entwicklung des österr. Hofes ist die frühzeitige Ausbildung einer festen Res. in Wien noch vor der Mitte des 14. Jh.s. Bei der leopoldin. Linie trat allerdings nach der Neuberger Teilung 1379 das Prinzip der Reiseherrschaft wieder in den Vordergrund. Der itinerante Hof Leopolds III. blieb selten länger als vier Wochen am selben Ort. Dementsprechend gab es keine echte Res., sondern allenfalls bevorzugte Aufenthaltsorte (Graz, Rheinfelden, Brugg/Aargau). Weniger mobil, aber immer noch ohne feste Res. gestaltete sich die Herrschaft Hzg. Ernsts, dessen Hof am häufigsten inGraz und Wiener Neustadt Quartier bezog. Erst Hzg. Friedrich IV., der die itinerante Regierungspraxis endgültig aufgab, schuf ab 1420 in Tirol mit Innsbruck eine dauerhafte Res. der jüngeren habsburg. Linie.

Hzg. → Albrecht I., seit 1298 röm.-dt. Kg., hat die landesfsl. Gewalt in Ö. gegen vielfache innere Widerstände energ. gestärkt. Auf ihn geht auch die Einrichtung eines »Geheimen Rates« zurück. Es ist dies jener Rat der »Heimli-chen« (Marschall Hermann von Landenberg, Abt Heinrich von Admont u. a.), der in Ottokars Steirischer Reimchronik mehrfach Erwähnung findet. Noch zu Beginn des 14. Jh.s erscheint es allerdings mitunter schwierig, eine klare Trennlinie zu ziehen zw. dem ständigen Hofrat und dem Rat der Landherren bei bes. Anlässen. Deutl. tritt der fsl. Rat in der Hausordnung Hzg. Rudolfs IV. vom 18. Nov. 1364 hervor. Es heißt dort, niemand solle ohne Wissen und Willen aller Hzg.e in den Rat aufgenommen werden. Den Kern des Rates bildeten von Anfang andie Inhaber der Hofämter Hofmeister, Kammermeister und Hofmarschall, dann der Leiter der Kanzlei und im 14. Jh. meist auch der Hofrichter. Dazu kam evtl. der eine oder andere Rat ohne Hofamt. Neben den sog. »täglichen« Räten gab es einen weiteren Kreis von Räten, die nur gelegentl. an den Hof kamen. Über den Ratssold wissen wir recht gut Bescheid. Üblicherw. betrug dieser 200-300 Pfund Wiener Pfennige pro Jahr, konnte aber auch wesentl. höher sein. Auf nicht weniger als 1000 tl. belief sich der Jahrsold, den die Hzg.e Albrecht III. und Leopold III. i. J. 1368 dem Gf.en Ulrich vonSchaunberg zu zahlen bereit waren. An diese Spitzengage reicht kein anderer Rat heran. Hzg. Albrecht V. (Kg. → Albrecht II.) gestand Heinrich von Liechtenstein 1413 aber immerhin 500 tl. zu. Erste Ansätze zu turnusmäßigen Sitzungen, einer konstanten Mitgliederzahl und einer festen Geschäftsordnung des Rates zeigen sich am Hof (Erz)Hzg. Sigmunds. In den zahlr. Hofordnungen der siebziger und achtziger Jahre des 15. Jh.s spiegelt sich die langsame Umgestaltung des Rates zu einer Behörde mit modern-bürokrat. Charakter wider. So wurde 1465 die Zahl der »täglich« am Hof anwesendenRäte auf mind. sieben festgesetzt. Die unter massivem ständ. Druck zustandegekommene Ordnung der Jahre 1481/82 sah dann ein mit Stimmenmehrheit beschließendes Ratskollegium von acht »geordneten Räten« vor. Präzise Arbeitszeiten für die Räte enthält erstmals die Hofordnung von 1488. Die Räte sollten um 6 Uhr morgens gleich nach der Messe im Rat erscheinen. Bis 9 Uhr dauerte die Morgensitzung, nachmittags mußten sich die Räte dann erneut zw. 12 und 16 Uhr zu Beratungen versammeln.

Von einigen wenigen Gf.en und Frh.en abgesehen, rekrutierten sich die habsburg. Räte aus den landsässigen Herrenfamilien. Ritter treten erst seit dem Ende des 14. Jh.s vermehrt im Rat entgegen. Der Anteil der geistl. Räte, zum überwiegenden Teil Angehörige der Kanzlei, schwankte zw. einem Viertel und einem Fünftel. Eine wichtige Zäsur in der Personengeschichte des Rates markiert die Berufung und Indienstnahme gelehrter Juristen wie Gregor Heimburg, Georg von Stein und Lorenz Blumenau durch Albrecht VI. und Sigmund in den Jahren 1457/58. Zahlenmäßig blieben die gelehrten Räte freilich biszum Ende des 15. Jh.s im Rat die Minderheit. 1465 sah man für den tägl. Rat Sigmunds nur einen gelehrten Rat gegenüber sechs »ungelehrten« adeligen Räten vor. Den acht Tiroler »geordneten Räten« des Jahres 1481 wurden zwei gelehrte Juristen, nämlich Dr. Konrad Wenger und Dr. Konrad Stürtzel, beigegeben.

Stets Mitglied des Rates und spätestens seit der Mitte des 14. Jh.s wichtigste Hofcharge war der Hofmeister. In Konkurrenz zum Hofmarschall beaufsichtigte er ursprgl. Haushalt und Hofküche und trug Verantwortung für die inneren Abläufe der hzgl. Hofhaltung. Der Schwerpunkt des Amtes lag aber schon frühzeitig in der polit. Sphäre. Wesentl. ist, daß die Hofmeister regelmäßig beträchtl. Einfluß ausgeübt haben. Die Anfänge des Hofmeisteramts liegen in der Zeit Hzg. Albrechts I. (Kg. → Albrecht I.). 1288 ist erstmals ein magister curie mit Namen Ulrichnachweisbar, der wohl mit dem zw. 1291 und 1297 gut bezeugten Hofmeister Hzg. Albrechts I. (Kg. → Albrecht I.) Ulrich von Kritzendorf ident. sein dürfte. In einer bedeutsamen Mission tritt 1312 → Friedrichs des Schönen Hofmeister Herbord von Symaning (Simmering) in Erscheinung. Neben dem Abt von St. Lambrecht und dem Deutschordensherrn Konrad gehörte er in diesem Jahr der mit Procuratorium für die Eheschließung ausgestatteten Werbegesandtschaft des österr. Hzg.s an den aragones. Hof Kg. Jaymes II. an. Wählten die ersten Habsburger ihre Hofmeisternoch durchwegs aus den Kreisen des Ritteradels, so kamen seit der Mitte des 14. Jh.s überwiegend Angehörige des landsässigen Herrenstandes zum Zug, was nicht zuletzt als eine Folge der gestiegenen Bedeutung des Amtes gedeutet werden muß. Welche Möglichkeiten das Hofmeisteramt seinen Trägern bot, zeigt eindrückl. das Beispiel des Hans von Liechtenstein-Nikolsburg, der fast drei Jahrzehnte hindurch von 1368 bis zu seinem jähen Sturz 1394 als der mächtigste Berater und Favorit Hzg. Albrechts III. eine einzigartige Stellung am österr. Hof innehatte. Zeitgenossen galt er als der»gewaltige« Hofmeister, und der Hzg. nennt ihn secretarius principalis und vir magnificus. Es ist Hans von Liechtenstein gelungen, ein Netzwerk personeller Verbindungen aufzubauen, mit dem er seine Macht und seinen Einfluß dauerhaft abstützen konnte. Mit der höf. Karriere des Liechtensteiners ging ein singulärer wirtschaftl. Höhenflug seines Geschlechts einher, der die Besitzanballung in der Hand des Hofmeisters schließl. sogar für den Hzg. selbst bedrohl. erscheinen ließ. Im 15. Jh. ist Konrad (III.) von Kraig die auffälligste Persönlichkeitunter den Hofmeistern gewesen. Auch er bekleidete das wichtigste der Hofämter mehr als zwei Jahrzehnte hindurch bei verschiedenen habsburg. Hzg.en, zuerst bei Ernst, dann von 1424 bis 1439 bei Friedrich IV. und schließl. bis zu seinem Tod 1446 bei Kg. → Friedrich III., dessen bittere, im privaten Notizbuch festgehaltene Bemerkungen über den mächtigen Kärntner Adeligen bekannt sind. Am Hof (Erz)Hzg. Sigmunds nahm der aus der Steiermark gebürtige Ritter Jakob Trapp in den sechziger und siebziger Jahren als Hofmeister eine einflußreiche Stellung ein. 1458 erstmals als Hofmeisternachweisbar, behielt er das Amt bis zu seinem Tod i. J. 1475. Die letzten Jahrzehnte des 15. Jh.s brachten dann am Innsbrucker Hof eine grundlegende Umgestaltung des Hofmeisteramts. In der kurz nach dem Tod Trapps verfaßten Hofordnung von 1476 begegnet erstmals ein sog. Haushofmeister, dessen Obliegenheiten sich ganz auf den inneren Hofbetrieb bezogen. Nach den Bestimmungen der Tiroler Hofordnung von 1482 wies er an der hzgl. Tafel die Plätze an, überwachte die Bedienung und gab mit seinem Stab das Zeichen zum Beginn des Essens. Neben diesem binnenhöf. beschränkten Haushofmeister bestandfreilich auch das polit. wichtige Amt des Hofmeisters weiter, das zuletzt 1486-88 mit Gaudenz von Matsch besetzt war.

Die Rolle des Kammermeisters tritt in der älteren Zeit aus den Quellen nur undeutl. entgegen. Am Hof der Hzg.e von Ö. läßt sich das Amt seit dem Beginn des 14. Jh.s nachweisen. Der erste namentl. bekannte Kammermeister war ein gewisser Berchtung, der 1312 bei Hzg. → Friedrich dem Schönen in dieser Funktion aufscheint. Wie das Amt des Hofmeisters war auch das des Kammermeisters ein personengebundenes. Jeder Hzg. hatte in seinem Hofstaat einen Kammermeister. Zu dessen Aufgaben zählte es, die Geldgebarung für die Bedürfnisse des Hofhaltes zu führen. Die vom Kammermeister geleitete Kammerwar jedoch nicht die Zentrale für alle herrschaftl. Einkünfte, beziehungsweise eine »Behörde« zur Bezahlung der hzgl. Ausgaben. Hinsichtl. der zentralen Finanzverwaltung stand der Kammermeister in einem Spannungsverhältnis zu den Spitzenbeamten der regionalen Finanzverwaltung wie dem österr. Hubmeister, dem steir. Landschreiber oder dem obersten Tiroler Amtmann, die bis in die zweite Hälfte des 15. Jh.s die wesentl. zentralen Finanzagenden kontrollierten. Am Hof (Erz)Hzg. Sigmunds tritt das Wechselspiel von Kammermeister und oberstem Amtmann sichtbar zu Tage. Einmal übernahm derKammermeister die Führung, dann schlug das Pendel wieder zugunsten des obersten Amtmannes aus. Nachdem 1460 kurzzeitig Benedikt Wegmacher beide Ämter in Personalunion vereinigen konnte, fand man 1478 zu einer Kompetenzabgrenzung derart, daß der oberste Amtmann die Einnahmeverwaltung, der Kammermeister hingegen den Ausgabendienst wahrnahm. Mit der 1481 erlassenen Hofordnung trug der oberste Amtmann Antonio de Cavalli den Sieg über den Kammermeister davon, der nunmehr in eine untergeordnete Stellung gedrängt wurde. Ihrer sozialen Herkunft nach gehörten die meisten Kammermeister des 14. und 15.Jh.s dem rittermäßigen Adel an, während das Amt bürgerl. Financiers weitgehend verschlossen blieb. Auch Kleriker, wie der schon erwähnte Benedikt Wegmacher, Pfarrer von Tirol, der vom Sekretär zum Kammermeister aufstieg, waren die Ausnahme. Generell wechselten die Kammermei-ster in rascher Folge und längere Amtsperioden wie jene des Hans Greissenegger, der 1417 bis 1424 bei Hzg. Ernst und anschl. bis zu seinem Tod 1428 bei Hzg. Friedrich IV. als Kammermeister fungierte, kommen nur ganz selten vor.

Das höf. Marschallamt hat sich im Laufe der Zeit stark gewandelt. Hatte Dietrich von Pillichsdorf zu Beginn des 14. Jh.s als Marschall noch zu den einflußreichsten Beratern des Fs.en gezählt, so büßte der Hofmarschall diese bedeutende Position in der Folge weitgehend ein, nachdem sein Amt durch die vor 1330 erfolgte Abspaltung des österr. Landmarschallamts auf die Rolle eines »höfischen Quartiermeisters« reduziert worden war. Voll ausgebildet ist in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s die richterl. Gewalt des Hofmarschalls über das Hofgesinde und die zum Hof gehörigen Personen. Das wird auseiner Verfügung deutlich, die Hzg. Rudolf IV. 1361 in Einschränkung der Kompetenzen des Wiener Stadtrichters traf. Im Viertel vor Widmertor oder in unsrer und unsrer Herren gassen, also in jenen Stadtteilen Wiens, die mehrheitl. von Hofleuten bewohnt wurden, mußte sich der Richter vor seinem Einschreiten der Zustimmung und Mitwirkung des Hofmarschalls versichern.

Der im 14. Jh. bezeugte Hofrichter führte im Hoftaiding, das als oberstes Gericht für den Adel des Landes Ö. unter der Enns drei bis vier Mal jährl. zu Rechtstagen zusammentrat, den Vorsitz. Im zweiten Jahrzehnt des 15. Jh.s übernahm das landmarschall. Gericht die Funktion des Hoftaidings, während das Amt des Hofrichters erlosch.

Eine ressortartige Aufteilung der Kompetenzen gab es am Hof kaum. Am deutl. herausgehoben scheint noch die Kanzlei gewesen zu sein. Johann von Viktring berichtet, Hzg. Albrecht II. († 1358) habe Johann Windlock das officium cancellarie übertragen ad omnium suorum principatuum expedienda negotia, ein bemerkenswert frühes Zeugnis für die Wahrnehmung der Kanzlei als »Zentralbehörde«. Für den Zeitraum von 1282 bis 1298 konnten mittels des Schriftvergleichs 21 mehrfach auftretende Schreiber festgestellt werden, nur sieben von ihnen wird manallerdings als Kanzleikräfte im eigentl. Sinn einstufen dürfen. Die übrigen waren Gelegenheitsschreiber, doch spricht es für den Entwicklungsstand der österr. Kanzlei am Ende des 13. Jh.s, daß Empfängerausfertigungen die Ausnahme bildeten. An der Spitze der Kanzlei stand zunächst ein Protonotar. In dieser Funktion läßt sich als erster 1282 bis 1287 Benzo von Worms, der seine Laufbahn in der Kanzlei Kg. → Rudolfs begonnen hatte und später Abt von Heiligenkreuz wurde, nachweisen. Für Benzos Nachfolger Magister Gottfried begegnet 1289 schon in einer Urk. der Titelcancellarius, setzt sich aber nicht durch. Erst seit dem Jahr 1349 wird der Leiter der Kanzleigeschäfte der Hzg.e von Ö. dann allg. als Kanzler bezeichnet. Nicht von Dauer waren die Pläne Hzg. Rudolfs IV., wonach entspr. der Erzkanzlerwürde der geistl. Kfs.en in Hinkunft ein Erzkanzleramt eingerichtet werden sollte. Zum obristen ertzchantzler des Landes Ö. beabsichtigte der Hzg. den Propst des von ihm gegründeten Allerheiligenkapitels von St. Stephan in Wien einzusetzen. Im Stiftbrief für das Allerheiligenkapitel vom 16. März 1365 traf Rudolfdetaillierte Verfügungen hinsichtl. der Aufgaben von Erzkanzler und Hofkanzler. Der Propst von St. Stephan sollte als Erzkanzler einen bes. Ehrenrang genießen, während dem Hofkanzler die tatsächliche Leitung der Kanzleigeschäfte zugedacht war.

Zur Ausbildung mehrerer getrennter hzgl. Kanzleien kam es erstmals im zweiten Jahrzehnt des 14. Jh.s. Neben der Kanzlei → Friedrichs des Schönen, die zuletzt von Piterolf von Gortschach geleitet wurde, beschäftigten Leopold I. und Otto bzw. Albrecht II. eigene Protonotare. Die Neuberger Teilung von 1379 brachte dann eine endgültige Aufteilung der Kanzlei. Nachdem zu Beginn des 15. Jh.s kurzzeitig sogar vier habsburg. Kanzleien (Wilhelm, Albrecht IV., Leopold IV., Ernst) nebeneinander arbeiteten, hatten schließl. nach 1411 drei Kanzleien dauerhaft Bestand. Nur am Rande sei hierauf die kurze selbständige Regierung des Ladislaus Postumus 1453-57 hingewiesen. Als Hzg. von Ö., Kg. von → Böhmen und Kg. von Ungarn standen diesem drei getrennte Kanzleien zu Gebote. Die ungar. Königskanzlei leitete seit 1453 der Bf. von (Groß-)Wardein/Nagyvárad Johann Vitéz, sein böhm. Kanzler war Prokop von Rabenstein, sein österr. Kanzler anfängl. Stefan Sloth, dann ab 1454 der → Passauer Bf. Ulrich von Nußdorf.

Unter den habsburg. Kanzlern finden sich namhafte Persönlichkeiten wie Johann Ribi, Intimus Hzg. Rudolfs IV. und österr. Kanzleichef von 1358 bis 1374, Berthold von Wehingen, Kanzler von 1381 bis 1410, oder Ulrich Putsch, Kanzler Hzg. Friedrichs IV. von 1413 bis 1423. Alle Genannten waren geistl. Standes und erlangten einen Bischofsstuhl als Krönung ihrer Laufbahn. Eine bes. Rolle spielte dabei das Bm. → Brixen, das zeitweilig fast zu einer Kanzlerpfründe der österr. Hzg.e wurde. Von sieben Brixner Oberhirten im Zeitraum zw. 1364 und 1443 taten fünf vor und/oder während ihresPontifikats als habsburg.-österr. Kanzler Dienst.

Die »Juridifizierung« der habsburg. Kanzlei setzte frühzeitig ein. Berthold von Kiburg ist der erste Kanzleivorsteher, über dessen gelehrte Bildung etwas bekannt ist. Der 1314 verstorbene Protonotar der Hzg.e Rudolf III. und Friedrich I. hatte nachweisl. in Bologna studiert. Dort studierte 1324 auch Magister Heinrich Sachs, der 1356 bis 1358 letzter Kanzleichef Albrechts II. wurde. Der nachmalige Kanzler Berthold von Wehingen besuchte, nachdem er 1373 den Artistenmagister an der Universität Wien erlangt hatte, in den Jahren 1374/75 die Prager Juristenuniversität. Eine durchaus typ.Laufbahn ist jene des aus → Passau gebürtigen Peter Kottrer. Wiener Jurastudent, dann Kanzleinotar Hzg. Friedrichs IV., in welcher Funktion er 1427 das große Verzeichnis der landesfsl. Eigenleute in Tirol anlegte, ehe er 1433 sein Jusstudium in Padua fortführte und 1436 dort zum doctor decretorum promoviert wurde. 1440 stieg Kottrer schließl. zum Kanzler Hzg. Albrechts VI. auf.

Seit dem Ende des 14. Jh.s rückten auch vermehrt gebildete Laien in höhere Kanzleiränge ein. Ganz an der Spitze der Kanzlei sind Laien aber nicht vor der Mitte des 15. Jh.s anzutreffen. Wahrscheinl. der erste Laienkanzler ist der Tiroler Adelige Leonhard von Velseck gewesen, ein Freund des Aeneas Sylvius und Beisitzer am königl. Kammergericht. Er tritt in den Jahren 1456/57 als Kanzleichef Sigmunds entgegen. Am Innsbrucker Hof folgte im übrigen mit Hans von Northeim (gen. Sernteiner) bald 1463-65 (?) ein weiterer nicht-geistl. Kanzler. Dem Typus des gebildeten Laienkanzlers entsprichtKonrad Stürtzel, Universitätsprofessor, Humanist und prakt. Jurist, der von Sigmund 1486 zum Kanzleichef bestellt wurde.

Über die personelle Stärke der Kanzlei liegen erst aus dem 15. Jh. einigermaßen zuverlässige Zahlen vor. Lt. einer Hofordnung aus den 1430er Jahren umfaßte die Kanzlei Hzg. Friedrichs IV. damals sechs Personen. Unter Sigmund stieg der Personalstand der Schreibstube von 7 (1470) auf 13 (1476) und zuletzt 18 (1488/89) an. Ausdrückl. nennt die Hofordnung von 1476 einen Registrator, der bey der canczley peleiben, auch all brief mit der registratur ... versehen sollte.

Da zentrale Rechnungsbücher für die ältere Zeit weitgehend fehlen, läßt sich von der Versorgung des Hofes ein nur sehr lückenhaftes Bild gewinnen. In Wien war die Verproviantierung und Einkleidung des Hofgesindes jedenfalls schon seit der zweiten Hälfte des 14. Jh.s durch die sog. »Hofgeber«, also Hoflieferanten, organisiert. Ein Stephan Hoffischer ist in Wien 1331, Paul der hofgeber der vischer 1384 bezeugt. Der Hofgeber und Kürschner Konrad legte 1393 Rechnung über Pelzlieferungen an den Hof, wie aus dem einzigen erhaltenen Rationarium Hzg. Albrechts III.hervorgeht. Einigermaßen gesicherte Aussagen sind für den Tiroler Hof (Erz)Hzg. Sigmunds in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s möglich. Einheim. Lieferanten aus Innsbruck und Hall stellten die Grundversorgung sicher. Bei diesen beschaffte der Küchenmeister Brot, Fleisch u. a. So produzierte z. B. der Haller Bäcker Marx in den Jahren 1460 bis 1462 tägl. rund 500 Weizenbrote für den Hof in Innsbruck. Aus eigenen Fischweihern, die Sigmund in Tirol anlegen ließ, bezog man Fische, kaufte aber auch zu. Die lokalen Märkte lieferten einfache Tuche und Wollstoffe für die Hofkleidung. Feinere Gewebe,Seidenstoffe, Samt und Taft kamen dagegen aus Venedig, wo der hzgl. Hauskämmerer lt. der Hofordnung von 1476 auch die erlesenen Gewürze und ital. Weine einkaufen ließ.

Für die Finanzierung des Hofbedarfs mußten ebenso wie für milit. Unternehmungen sehr häufig Verpfändungen an den Adel, seltenerauch an kapitalkräftige Bürger getätigt werden. Jüd. Financiers haben, abgesehen von ganz seltenen Ausnahmen wie David Steuss, der unter Albrecht III. eine bedeutende Stellung einnahm, keine Rolle gespielt.

Unter den Hofkünstlern sind die Hofmaler am frühesten dokumentiert. Zahlungen an einen für den Hof arbeitenden Maler sind schon 1330 belegt. Der erste namentl. bekannte Hofmaler ist der 1360 erwähnte Heinrich Vaschang. Weiters begegnen in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s als Hofmaler der Schilter Konrad, Heinrich Sternseher, Hans Sachs und Jakob Grün, die alle in Wien Hausbesitz hatten. Hofmaler dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach auch der in Meran ansässige Konrad vom Tiergarten gewesen sein, dem neuerdings die um 1390/1400 entstandene Stamser Marienkrönung zugeschrieben wurde. Nur derName, Hans von Zürich, ist von einem Hofmaler des Kg.s Ladislaus bekannt, der 1457 mit fixem Gehalt von wöchentl. einem halben Pfund bestallt wurde. Als Hofmaler (Erz)Hzg. Sigmunds erscheinen u. a. Jost Weninger und Ludwig Konraiter.

Als bedeutendster Baumeister der österr. Hzg.e gilt Meister Michael. Er errichtete seit den späten 1380er Jahren für Hzg. Albrecht III. Schloß Laxenburg im S von Wien. Sicher ist ihm außerdem der Plan für die Wiener Kirche Maria am Gestade zuzuweisen, während die Mitwirkung am rudolfin. Erweiterungsbau von St. Stephan eher zweifelhaft scheint. Im 15. Jh. erwähnen die Rechnungsbücher zahlr. sog. Werkmeister, unter (Erz)Hzg. Sigmund z. B. Heinrich gen. Preuss aus Elbing und Leonhard Fries. Ab 1480 kontrollierte der aus Augsburg stammende Meister Bartholomä Fronmüller als »obersterWerkmeister« das gesamte Bauwesen des Tiroler Landesfs.en.

Nicht allzu hoch wird man das Niveau der Hofmusik im 14. und frühen 15. Jh. einzuschätzen haben. Gelegentl. werden in den Quellen Instrumentalisten wie Pfeifer, Pauker und Posauner genannt. Auf die Pflege polyphoner Kunstmusik schon am Innsbrucker Hof Friedrichs IV. deutet hin, daß der 1447 als Kapellan Hzg. Sigmunds erwähnte Johannes Lupi, der unlängst als Schreiber von Teilen der berühmten Trienter Codices (Tr.87 und Tr.92) identifiziert werden konnte, bereits um die Mitte der 1430er Jahre Kompositionen kopiert hat. Der eigentliche Ausbau der Hofmusik setzte aber erst unter Sigmundein. Der erste nachgewiesene Organist und gleichzeitige Leiter der Kantorei ist Niklas Krombsdorfer, dessen Soldzahlungen in den Raitbüchern von 1463 bis 1467 zu verfolgen sind. Krombsdorfers Nachfolger wurde dann 1478 der berühmte Paul Hofhaimer.

Eine nicht unbedeutende literar. Produktion hat v. a. der Hof Hzg. Albrechts III. aufzuweisen. Zu nennen sind hier die hzgl. Hofkapelläne Leopold von Wien und Ulrich von Pottenstein. Die beiden gehören jenem gelehrten Kreis von Autoren des späten 14. Jh.s an, für den die Bezeichnung »Wiener Schule« geprägt wurde. Durch ihre reiche Übersetzungstätigkeit haben sie maßgebl. Anteil am Entstehen einer dt. Unterweisungs- und Erbauungsprosa. Mit Peter Suchenwirt wirkte am Hof Hzg. Albrechts III. außerdem der viell. bedeutendste Heroldssprecher seiner Zeit. Anfängl. ein Fahrender, worauf auchder Satzname »Such den Wirt« verweisen dürfte, wurde der Dichter, der sich selbst als chnappe von den wappen bezeichnet, um 1377 in Wien ansässig.

Früheste Nachrichten über habsburg. Leibärzte stammen vom Beginn des 14. Jh.s. → Friedrich der Schöne nennt den Kanoniker Johannes von Verona 1315 seinen und seines Bruders Leopold Arzt. Hzg. Albrecht II. diente als Leibarzt Albert Steke, Pfarrer von Gars-Eggenburg, der, obwohl in einigen Quellen »von Cremona« gen., ein gebürtiger »Ö.er« mit Studium in Italien gewesen sein dürfte. Seit dem Ende des 14. Jh.s nahmen die österr. Hzg.e die Dienste von Wiener Universitätsmedizinern in Anspruch. Lehrer an der Wiener Medizin. Fakultät und gleichzeitig Leibarzt waren JohannesGallici, Johannes Schroff und Galeazzo Santasofia. Letzterer, einer Paduaner Ärztefamilie entstammend, die im 14. Jh. mehrere bedeutende Mediziner hervorbrachte, hatte in seiner Heimatstadt die Artes studiert, war dann 1388/89 als Lektor für Logik nach Bologna gegangen und erwarb schließl. 1390 in Padua den medizin. Doktorgrad. Nach Wien kam er im Wintersemester 1394/95, viell. auf Initiative Hzg. Albrechts III., und hat hier über ein Jahrzehnt - mit kurzen Unterbrechungen - bis 1405 an der Universität und als hzgl. Leibarzt gewirkt. Größte Bedeutung erlangte Galeazzo Santasofiafür die Wiener Medizin dadurch, daß er die in Italien schon länger praktizierte Sektion von Leichen in Wien einführte. Ein jüd. Arzt, Meister Rubein, ist 1432 am Hof Hzg. Friedrich IV. bezeugt. (Erz)Hzg. Sigmund umgab sich zeit seines Lebens mit einer großen Schar gut bezahlter Ärzte. Neben Dr. Burkhard von Horneck und Dr. Nikolaus Poll, der nach Sigmunds Tod 1496 in die Dienste Maximilians (Kg. → Maximilian I.) wechselte, ist v. a. der aus Augsburger Humanistenkreisen hervorgegangene Ostfriese Adolf Occo († 1503), der in Ferrara den medizin. Doktorgrad erwarb, zu erwähnen. Ständigwaren am Innsbrucker Hof zumindest zwei Buchärzte anwesend, dazu noch etliche Wundärzte. Der jüd. Wundarzt Seligmann gehörte von 1451-76 Sigmunds Hofstaat an. Ein anderer Wundarzt, Klaus von Matrei, der seit 1477 im Dienst des Tiroler Landesfürsten stand, schrieb 1488 seine volksmedizin. Kenntnisse in einem »Arzneibüchlein« für (Erz)Hzg. Sigmund zusammen, wobei er sich nicht zuletzt gegen Angriffe der ital. Humanistenärzte bei Hof, die ihn als Scharlatan bekämpften, zur Wehr setzte.

1387 ist der wahrscheinl. aus Venedig gebürtige Mathias Bon als herzog Albrechts ze Österreich apotekker urkundl. erwähnt. In dieser Stellung bezog er ein Jahrgeld von 40 tl. Bon starb als vermögender Mann, er hinterließ nicht weniger als vier Häuser in Wien und eine beträchtliche Summe Geldes, die er 1399 testamentar. für eine wohltätige Stiftung widmete. Am Innsbrucker Hof scheinen Apotheker erst von der Regierungszeit (Erz)Hzg. Sigmunds an in den Raitbüchern als Sold- bzw. Gnadengeldempfänger auf. Bezeugt ist der Hofapotheker Ludwig Pigloli, der 1452 von Sigmundzum »Diener« aufgenommen wurde.

Prinzenerzieher (maizog) waren Pfarrer Nikolaus von Marburg (1337), Meister Niklas (vor 1353), Pfarrer Friedrich von Gars (1386/87) und Andreas Plank (vor 1411).

Nachrichten über große Hoffeste sind eher spärlich. Aus der Überlieferung ragt ein Turnierfest heraus, das Hzg. Leopold I. 1319 in Baden im Aargau anläßl. der Vermählung seiner Schwester Guta mit dem Gf.en Ludwig von Öttingen veranstaltete. Als Kg. Ludwig von Ungarn zu Pfingsten 1349 nach Wien kam, wurde auf dem Augustinerfreithof (heute Josefsplatz) eine eigene Tanzlaube errichtet und hier eine Woche lang Tag und Nacht getanzt. Neben sakral-religiösen Zeremonien, Begräbnissen und Hochzeiten boten einen Rahmen für höf. Repräsentation u. a. auch große Lehenstage, z. B. am 20. Nov. 1358,als Rudolf IV. in Wien angetan mit fsl. gezierde in aim gestül auf dem hof seine Lehensträger empfing. Mit dem Hof eng verknüpft sind mehrere Ordensgründungen. 1337 wird die Societas Templois erstmals gen., als deren Gründer Hzg. Otto der Fröhliche anzusehen ist. Der Name der Gesellschaft, die ihr geistl. Zentrum in der Georgskapelle der Wiener Augustinerkirche hatte, schließt ohne Zweifel an Wolframs Parzival an, Vorbild mag das von Ks. Ludwig (→ Ludwig IV. der Bayer) 1330 gegründete Ritterstift Ettal gewesen sein. Viell. in Beziehungzum höf. Minnedienst stand der von Hzg. Albrecht III. ins Leben gerufene Zopforden, über den allerdings genauere Nachrichten fehlen. Als höf. Orden voll ausgebildet erscheint der Adlerorden, dessen Stiftung Hzg. Albrecht V. am 16. März 1433 vornahm. Ein Ordenspatron ist in der Stiftungsurkunde nicht gen., in den Statuten haben aber die Festtage Mariens bes. Bedeutung. Zeichen der Ordenszugehörigkeit war ein Kleinod in Gestalt eines Adlers, über dem eine aus einer Wolke hervorragende Hand mit einer Rute schwebt. Adelige Geburt galt als Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Adlerorden. Eingewählter Ordensrat beriet den Fs.en bei der Aufnahme bzw. beim Ausschluß von Mitgliedern. Die Mitglieder verpflichteten sich zu gegenseitigem Rat und Hilfe und sollten insbes. dem österr. Landesfs.en gegen die Hussiten Heerfolge leisten.

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