Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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LOTHRINGEN

I.

Das Hzm. L. erstreckte sich im SW des heutigen L. Es gehörte zur Kirchenprovinz von → Trier, sein größerer Teil unterstand dem Bm. → Toul. Das Hzm. zählte eine Anzahl von Abteien, deren berühmteste → Remiremont in den Vogesen war. Erwähnung verdienen auch die Abteien Clairlieu (Zisterzienserorden), Etival und Moyenmoutier, wie auch das Kollegiatstift Saint-Dié. Diese religiösen Einrichtungen bildeten die Stützpunkte des Gebiets.

Jurist. und polit. war das Hzm. L. integraler Bestandteil des Reiches. Es stellte seit der Thronbesteigung der sächs. Dynastie zusammen mit Schwaben, → Sachsen, → Bayern und Franken eines der fünf großen Hzm.er des Reiches dar. → Friedrich II. rief 1218 Thiébaut I., Hzg. von L., nachdrückl. seine Lehenspflicht in Erinnerung; dieser mußte, nachdem er versucht hatte, sich der Besitzungen des Ks.s im Elsaß zu bemächtigen, Abbitte leisten und bis zu seinem mysteriösen Tod i. J. 1220 im Gefolge seines Lehnsherrn bleiben. Erst 1361 wurde diesesLehensverhältnis durch Hzg. Johann I. anläßl. seines Lehenseids, den er → Karl IV. für die Vogtei von → Remiremont, die Stadt und das Münzrecht von Ivois (Carignan), die Rechtsprechung über die lothring. Verkehrswege, die duels zw. Maas und Rhein und die illegitimen Kinder der Geistlichen geleistet hatte, in Frage gestellt. Der Hzg. befand nunmehr, daß er das Hzm. nicht aus der Hand des Ks.s erhalten, sondern niemand anderem als Gott selbst und seinem eigenen Schwert zu verdanken habe; denselben Anspruch erhoben auch seine Nachfolger. Gleichzeitigwar eine kulturelle und polit. Annäherung der Hzg.e von L. an den frz. Kg. zu beobachten, der an der Ostgrenze seines Reiches immer stärker seine Präsenz demonstrierte. Seit dem 13. Jh. war Hzg. Simon II. Vasall des Gf.en der Champagne; mit der Thronbesteigung Philipps des Schönen i. J. 1285 wurde dieses Vasallenverhältnis auf den frz. Kg. übertragen; aus seiner Hand empfing der Hzg. von nun an die Lehen von Neufchâteau, Montfort, Frouard, Châtenois und Grand im östl. Teil des Hzm.s. Die Hzg.e von L. zogen aus dieser doppelten Lehensabhängigkeit den Vorteil einer de facto Unabhängigkeit,die sie v. a. den inneren Spannungen des frz. Kgr.s und der polit. Schwäche des Reichs verdankten. So entband der frz. Kg. Ludwig XI. i. J. 1465 Johann II., Hzg. von L., und seine Nachfolger von der Lehenspflicht ihm gegenüber, um sich für dessen Beistand im Krieg des Bien Public erkenntl. zu zeigen. Im Hinblick auf das Reich schließl. gelang es Anton 1542, für das Hzm. einen neuen jurist. Status auszuhandeln: L. war von nun an ein freies Hzm., das nicht mehr ins Reich eingegliedert war, wenn es auch unter dessen Protektion stand; das Recht, in letzter Instanz zu urteilen, stand von nun an demHzg. zu. Dies war das Ergebnis einer langen Entwicklung, durch die die tatsächl. Unabhängigkeit, über die L. bereits seit langer Zeit verfügte, legitimiert wirde und aufgrund derer der Hzg. vollständige Souveränität beanspruchen konnte. Dennoch verstärkte sich die polit. Präsenz des frz. Nachbarn an der westl. Grenze des Hzm.s, bis es 1766 zur Annexion kam.

Die Domäne des Hzm.s L. durchlief mit der Zeit eine nennenswerte Entwicklung. Das Hzm. hatte sich auf der Grundlage verschiedener Vogteirechte über Kirchen und Kl. herausgebildet. Seit etwa 1000 war der Hzg. v. a. Vogt und Schutzherr des Kl.s → Remiremont und der Kirche Saint-Dié; die Geschichte des Aufschwungs des Hzm.s L. im Verlauf des MA spiegelt zum Teil die ständigen Eingriffe der Hzg.e in die Rechte der Kirchen wider, die sie schließl. mehr oder weniger direkt ihrem Territorium eingliederten. Im 15. Jh. vollzog sich die Investitur eines Hzg.s von L. durch einen feierl.Eid, der jeweils dreimal beim Eintritt in die Kirche und dann in der Kirche von → Remiremont selbst geleistet wurde und der die Achtung der Rechte und Privilegien dieser Abtei zum Inhalt hatte. Zu den Kirchen, über die der Hzg. von L. Rechte besaß, gehörten auch die Abteien Saint-Pierre-aux-Nonnains und Saint-Martin, die im Herzen von → Metz lagen. Mehr noch als das Territorium repräsentierte somit der Titel des Hzg.s von L. eine Funktion, die sich im Zusammenlaufen unterschiedl. Rechte in der Hand einer Person ausdrückte.

Am Ende des MA kann man einige territoriale Stützpunkte unterscheiden, auch wenn es unmögl. ist, eine genaue Kartographie des Hzm.s zu erstellen. Der erste dieser Stützpunkte lag im S und erstreckte sich von der Maas bis zu den Vogesen mit den Abteien → Remiremont und Saint-Dié im Zentrum; der zweite befand sich im N auf deutschsprachigem Gebiet und reichte von Bouzonville bis Bitche. Um diese beiden Hauptregionen zu verbinden, legten die Hzg.e von L. zwei bedeutende Schlösser an: Nancy, in einem moorigen Landstrich gelegen, und Prény auf einem Felsenkamm. Die strateg. Lagedieses dritten Kerns ließ diesen schnell zur zentralen Region des Hzm.s werden. Das Gebiet war also zwar weit ausgedehnt, aber zerstückelt.

Das Hzm. L. ist hervorgegangen aus dem alten Kgr. Lotharingien Lothars II. Das heutige L. bildet davon den südl. Teil; schnell war dieser allerdings in eine große Zahl polit. rivalisierender Einheiten aufgeteilt worden. Während des 10. Jh.s war die Herzogswürde weder zeitl. unbegrenzt noch erbl. Sie wurde immer vom Ks.einem hohen Würdenträger des ksl. Hauses anvertraut. 1048 fiel sie in der Person Hzg. Gerhards der Familie der Gf.en von Metz zu, die mit der elsäss. Sippe der Etichonen verwandschaftl. verbunden war; in der Folgezeit wurde die Herzogswürde durch Vererbung übertragen, woran auch die feindselige Haltung der Gf.en von Bar nichts änderte, da diese als mächtigste Lehnsherren der Region die Herzogswürde für sich selbst forderten. Drei Jh.e lang erwies sich die Rivalität der Gf.en von Bar und der Hzg.e von L. immer wieder, desgleichen dietatsächl. Überlegenheit und die größere Dynamik der Familie von Bar. Das Ansehen der Hzg.e kompensierte nur mangelhaft das Fehlen ihrer tatsächl. Machtmittel. Im 15. Jh. erwähnen die Chronisten des frz. Kgr.s den Hzg. von L. oft in herablassendem Ton, da er, wie sie behaupten, nicht mehr als dreihundert Lanzen auf dem Schlachfeld aufzustellen vermag.

Die Macht des Hzm.s L. begann, sich im 14. Jh. zu entfalten, nachdem es den Hzg.en gelungen war, die weltl. Macht der religösen Einrichtungen, für die sie die Vogteirechte besaßen, mehr oder weniger in ihre Domänen zu integrieren. Zu dieser Zeit bemächtigten sie sich auch mit Gewalt der Salinen des Saunois, hauptsächl. auf Kosten des Bf.s von → Metz.

Das MA war aber gleichzeitig eine Zeit voller Gefahren für das Hzm., das sich in die wichtigsten Konflikte der Epoche verwickelt sah; zu nennen sind hier v. a. die Auseinandersetzungen im Rahmen des Hundertjährigen Krieges, die Frankreich und England und das Hzm. von → Burgund zu Gegnern machten. Zunächst handelte es sich um einen Bürgerkrieg, in dem sich die Parteigänger des Hzg.s von Orléans (die Armagnacs, die in L. durch den Hzg. von Bar vertreten waren) und diejenigen des Hzg.s von → Burgund (Bourguignons, vertreten durch den Hzg. von L. Karl II., 1390-1431)gegenüberstanden; der Konflikt fand ein Ende, als der Adoptivsohn des Hzg.s von Bar, René d'Anjou, i. J. 1420 die Erbin des Hzg.s von L., Isabella, heiratete und so die Einheit beider Hzm.er herstellte. Das Haus Anjou faßte auf diese Weise Fuß in L., sah sich aber mit der Feindseligkeit der Hzg.e von → Burgund konfrontiert, für die L. einen strateg. wichtigen Raum darstellte, durch den sie ihre Besitzungen im N (Flandern, → Brabant, Hennegau) mit denjenigen im S (Hzm. und Gft. → Burgund) verbinden konnten. Zweimal wurde das Hzm. L. dadurch in seinerUnabhängigkeit bedroht, erstmals 1431 am Ausgang der Schlacht von Bulgnéville (als René d´Anjou vom Hzg. von → Burgund gefangenengenommen wurde), ein zweites Mal 1476, als Karl der Kühne durch die Eroberung des Hzm.s das alte Kgr. Lotharingien zu seinen Gunsten wiederherzustellen versuchte. Das Unternehmen scheiterte allerdings und Karl der Kühne fiel in der Schlacht von Nancy im Jan. 1477. Seitdem stand René II. (1473-1508) an der Spitze eines mächtigen Fsm.s (die Hzm.er von L. und Bar und die Gft. von Vaudémont, deren direkter Erbe er war), in dessen Gefüge das Hzm. L.von nun an die führende Rolle spielte. Zum ersten Mal wurde L. zu einer polit. Macht, die über die Grenzen der Region hinaus von Bedeutung war. Im Verlauf der Neuzeit gewann das Fsm. L. an Macht und Ansehen, obgleich es aufgrund seiner Lage immer noch vielen Gefahren ausgesetzt war; die Ursache lag in den Konflikten, in denen sich die Kg.e von Frankreich, die Valois, später die Bourbonen, und die habsburg. Ks. feindl. gegenüberstanden.

II.

Während des größten Teils des MA blieb der Hof des Hzm.s L. ein einfacher Lehenshof, dem die wichtigsten Vasallen des Hzg.s angehörten, meist Adlige recht bescheidener Stellung, was sich leicht aus der polit. Zerstückelung des lothring. Gebiets erklären läßt. Im Gegensatz dazu verkehrten die Hzg.e selbst an den Höfen ihrer mächtigen frz. Nachbarn, sowohl am Hof des Kg.s als auch der Hzg.e von → Burgund. Sehr schnell wurde Nancy Hauptres., obwohl die Hzg.e ebensogut in einem ihrer zahlr. Schlösser residieren konnten. So entstand eine»Hauptstadt«, die allerdings Ende des 14. Jh.s kaum mehr als 2000 Einw. zählte.

Mit der Ankunft des Hauses Anjou im Hzm. L. trat eine bedeutende Änderung der Verhältnisse ein: die Hzg.e von L. gehörten von nun an zu einer der wichtigsten fsl. Familien Europas, und aus den verschiedenen Besitzungen des Hauses kamen Persönlichkeiten mit sehr unterschiedl. Hintergrund an den Hof. In der Gefolgschaft des Kg.s René fanden sich ebenso Angevinen wie Provenzalen, Lothringer, sogar einige Italiener und Katalanen. Bei den Italienern und Katalanen handelte es sich um Parteigänger des Hauses Anjou in Sizilien und Aragon, die infolge der Mißerfolge der Dynastie nachL. ins Exil hatten gehen müssen.

Was der Hof an Ausstrahlung und an Prestige gewann, kam dennoch wg. der häufigen Abwesenheit der Hzg.e dem Hzm. nicht unmittelbar zugute. Der angevin. Hof residierte nur zu seltenen Gelegenheiten in L. Erst mit René II. ließ sich ein Hzg. endgültig in Nancy nieder und unterhielt dort einen Hof, der ausreichend Glanz besaß, so daß seine Ausstrahlung bis über die Grenzen L.s hinaus reichte. Sein Prunk und seine Ausstrahlung mehrten sich im Verlauf der Neuzeit im gleichen Maß wie die polit. Bedeutung des Hzm.s: Ende des 16. Jh.s war das Hzm. L. für bestimmte Zeremonien wie z. B. Bestattungenunbestrittenes Vorbild.

Die größere Ausstrahlung des Hzm.s L. schließl. ging einher mit der beachtl. Entwicklung der Stadt Nancy. Unter dem Einfluß des Hofes erhielt die Stadt, bisher einfache Res., den Status einer tatsächl. Hauptstadt mit städt., administrativer, wirtschaftl. und milit. Infrastruktur.

Ein zweiter Hof, derjenige eines jüngeren Zweiges der hzgl. Familie, von dem die Hzg.e von Guise abstammen, gliederte sich allmähl. an denjenigen des Hzm.s L. an. Diese Entwicklung nahm allerdings erst im 16. Jh. ihren Anfang, und die Berühmtheit des Hofes von Guise war nur von kurzer Dauer. Die Familie der Guise setzte sich nämlich in Frankreich schnell an die Spitze der pro-kathol. Partei, aber der Sieg Heinrichs IV. i. J. 1598 ließ die Familie und ihren Hof rasch wieder zur Bedeutungslosigkeit herabsinken. Im übrigen schwankte die Familie der Guise wie das gesamte Haus L., und stärkernoch als dieses selbst, ständig zw. ihren lothring. Ursprüngen und der Versuchung, in Paris präsent zu sein.

Für das gesamte MA ist wenig bekannt über die Organisation des Hofes und der Regierung des Hzm.s. Erst für die Zeit kurz vor dem Ende des 15. Jh.s ist eine hinreichende Zahl bedeutender und in diesem Punkt aussagekräftiger Archivbestände verfügbar. Nur allmähl. fanden die wichtigsten Ämter Eingang in die offiziellen Texte. Die Geschichte der Struktur des Hofes und des Hzm.s L. kann gleichwohl zurückgeführt werden auf die allmähl. Orientierung am Vorbild der frz. Monarchie.

Im 13. und 14. Jh. waren die wichtigsten Funktionen am Hof diejenigen des Marschalls und des Seneschalls. Diese Persönlichkeiten werden sehr oft erwähnt und erscheinen als die hauptsächl. Stützen der hzgl. Macht, was im übrigen der Natur des Hzm.s entsprach, das in mehrfacher Hinsicht das Gepräge einer Lehensherrschaft behielt. Erwähnung finden auch die baillis, die die verschiedensten Aufgaben erfüllten und bevollmächtigte Delegierte des Hzg.s in einem meist recht weiten Bezirk waren (drei baillages bestanden im Hzm.: dasjenige von Nancy, dasder Vogesen und das von Allemagne). Eine gewisse Zahl Adliger verkehrte regelmäßig im hzgl. Gefolge, oft ohne genaue Funktionsbezeichnnung.

Im häusl. Dienst der fsl. Familie scheinen maîtres d´hôtel und chambellans die angesehensten Positionen gewesen zu sein. All diese Ämter wurden ausgeübt von Mitgliedern der bedeutendsten Familien des Hzm.s wie den Amance, Châtelet, Finstingen/Fénétrange, Lenoncourt, Parroye, Ville usw.

Im Verlauf des 15. Jh.s erfuhr die Strukturierung der Verwaltung des Hofes und der hzgl. Regierung eine Beschleunigung, die zurückzuführen ist auf die sehr frühzeitige Verbindung mit dem Hzm. von Bar, v. a. aber auf die Ankunft des Hauses Anjou in L. Die ständigen Kriege, in denen sich diese Dynastie bewähren mußte, zwangen darüber hinaus zu einer strafferen Verwaltung. Die in diesem Zusammenhang eingeleiteten Reformen zeigten aber erst unter René II. nachhaltige Ergebnisse.

Wie an allen fsl. Höfen in dieser Epoche existierten am lothring. zwei Arten von Ämtern, die einen im häusl. Dienst der hzgl. Familie, die anderen in öffentl. Funktionen. Eine deutl. Unterscheidung zw. ihnen fällt nicht immer leicht. Die genaue Zusammensetzung der hzgl. Hofhaltung, die um die hundert Personen im Dienste des Fs.en umfaßte, ist uns erst seit der Herrschaft Renés II. bekannt. Ebenso verhält es sich mit dem hzgl. Rat, dessen Zusammensetzungfür die Zeit vor Ende des 15. Jh.s nicht überliefert ist; von Rechts wg. gehörten ihm der Bf. von → Verdun, der Marschall und der Seneschall von L. und Barrois, die baillis sowie mehrere Edelleute der alten Ritterschaft an. Ein Kanzler schließl. ist nicht vor 1445 nachzuweisen, und die Organisation des Dienstes der Kanzlei ist bis 1497 in ihrer Gesamtheit unbekannt. Die übrigen Finanz- oder milit. Ämter der hzgl. Verwaltung bildeten sich in derselben Epoche heraus. Zweifellos kann daraus nicht geschlossenwerden, daß diese bis dahin nicht existierten, wohl aber, daß sie noch keine endgültige Organisationsform in Form von Ordonanzen erhalten haben, rechtl. also noch nicht institutionalisiert waren. Der Adel des Hzm.s, eifersüchtig auf seine Privilegien bedacht, fuhr unterdessen fort, prakt. alle Ämter im Dienste des Fürstenhauses oder mit öffentl. Funktion an sich zu ziehen.

Im Gegensatz dazu sind im Bereich der Justiz die Verhältnisse besser bekannt. Der Hzg. von L. verfügt über eine Reihe von tribunaux bailliagers, von denen jedes seinen Sitz im Hauptort des jeweiligen bailliage hatte und sich aus den prévôts, einigen Edelleuten und, was Nancy betrifft, aus den Schöffen der Stadt zusammensetzte. Diese Gerichtshöfe konnten einige Berufungsfälle verhandeln, Prozesse jedoch, die Adligen betrafen, fielen ausschließl. in die Zuständigkeit der Schwurgerichte der alten Ritterschaft, die injedem bailliage bestanden; der gesamte Prozeß befand sich dort in den Händen der Edelleute, die allein berechtigt waren, unter dem Vorsitz der baillis zu Gericht zu sitzen. Diese assises urteilten zudem als Berufungsinstanz in Fällen, die in die Zuständigkeit der tribunaux bailliagers fielen. Schließl. konnte, v. a. nachdem 1542 dem Hzg. von L. das letztinstanzl. Urteilsrecht zugestanden worden ist, im Konfliktfall der hzgl. Rat (conseil ducal) als höchstesSchiedsgericht herangezogen werden. Seit dieser Zeit verfügte also der Hzg. über eine vollständige gerichtl. Souveränität, wenn auch unter strenger Überwachung durch den Adel, der im Gefüge des Hzm.s eine privilegierte Position wahrte.

Die Ökonomie des Hofs von L. ist aufgrund fehlender Quellen für das MA nur schwer zu fassen. Die ersten Rechnungen, die das Hzm. betreffen, stammen aus den 1420er Jahren. Sie umfassen anfangs jeweils ein gesamtes bailliage und trennen nicht zw. Ausgaben und Einnahmen, werden aber schnell differenzierter und genauer. Sie lassen auf eine noch recht archaische Verwaltung der Finanzen des Hzm.s schließen. Während in der Mehrzahl der Fsm.er des frz. Kgr.s die ersten Rechnungshöfe seit Anfang des 14. Jh.s nachgewiesen sind, setzte sich diese Institution im Hzm. L. erstEnde des 15. Jh.s allmähl. durch. Aber immer noch ist keine Trennung zw. den Finanzen des Fsm.s und denjenigen des Hofes festzustellen.

Was die Einnahmequellen betrifft, war das Hzm. im wesentl. ländl. geprägt und wies nur wenige Städte auf. Landwirtschaftl. Produkte v. a. aus den Wäldern, die bes. überwacht worden sind (sie waren Gegenstand der ersten administrativen Ordonnanzen), waren eine nicht zu vernachlässigende Einnahmequelle, die beiden Haupteinnahmequellen aber waren Silber, gewonnen in den Bergwerken der Vogesen und des Lièvre-Tals, und Salz. Salz war bes. begehrt, und die Hzg.e von L. brauchten fast das gesamte 14. Jh. (1330-1400), um sich endgültig in den Salinen des Saunois festzusetzen, für die bis dahinder Bf. von → Metz das Monopol gehabt hatte. Der Besitz dieser Salinen trug wesentl. zum Machtzuwachs der Hzg.e von L. bei, deren finanzielle Möglichkeiten sich auf diese Weise erhebl. vergrößerten. Insgesamt beliefen sich 1431, unmittelbar vor der Hochzeit Renés d'Anjou mit Isabella von L., die jährl. Einkünfte des Hzm.s von L. auf geschätzte 50 000 Francs.

Luxusgüter für den Hof konnten über die Kaufleute von Nancy bezogen werden, die im Lauf der Jh.e immer wohlhabender und auch zahlr. wurden. Erst ab dem 17. Jh. traten sie in Konkurrenz zu den Kaufleuten von Saint-Nicolas-de-Port, einer Nachbarstadt von Nancy, in der sich dank eines äußerst regen Pilgerverkehrs eine blühende Kaufmannsbürgerschaft herausgebildet hatte.

Da die Hzg.e von L. anfangs nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügten, sich aber in kostspieligen Kriegen v. a. gegen die Hzg.e von → Burgund behaupten mußten, waren Geldmittel oft knapp. Die finanzielle Situation scheint, soweit man dies mit Gewißheit sagen kann, dennoch nicht verzweifelt gewesen zu sein. So verfügte Karl II. (1390-1431), der in dem Konflikt zwischen Armagnacs und Bourguignons verwickelt war, über ausreichende finanzielle Mittel, um einen nicht unbedeutenden Teil des Bm.s → Metz zu erpfänden, und er muß ein bes. umsichtigerFinancier gewesen sein. Später konnte René II. bedeutende Truppenaushebungen finanzieren und Söldner bezahlen, um den Hzg. von → Burgund zu bekämpfen. Der Preis war eine ständige Verschuldung bei den Lombarden, die bis zum 14. Jh. in L. ansässig waren, später viell. auch bei den Juden. Aber die Quellen schweigen über diesen Punkt.

Für das gesamte MA kann das Hzm. L. als »kulturelles Brachland« gelten. Eine literar. Produktion existierte zwar in der Region, war aber v. a. auf die Stadt → Metz beschränkt. Mit Sicherheit wuden Romane wie der »Garrin le Lorrain« in Metz verfaßt; ebenfalls in dieser Stadt saßen die großen Chronisten des 15. Jh.s, die zur Verbreitung des Ruhms ihrer Stadt beitragen wollten. Gleichwohl erlebte das gesamte Hzm. allmähl. einen merkl. kulturellen Aufschwung. Die Hzg.e der angevin. Dynastie hatten an dieser Entwicklung einen bedeutenden Anteil. René I. war selbst einbedeutender Schriftsteller und zog eine große Zahl von Künstlern an seinen Hof. Doch residierte er nicht oft im Hzm., so daß L. nur in recht geringem Maße von diesen Impulsen profitierte.

Ein weiteres Mal erwies sich die Herrschaft Renés II. als entscheidend. Der Sieg von Nancy i. J. 1477 veranlaßte eine nicht geringe Zahl von Chronisten zu großer Produktivität. Sie sangen Loblieder auf ihren Fs.en und wollten so der Stadt → Metz, die im Gefüge L.s zur großen Rivalin der Hzg.e geworden ist, etwas entgegensetzen. Schließl. etablierte sich in Saint-Dié in den Vogesen auf Initiative Renés II. ein gymnase, das Humanisten und Gelehrte zusammenführte, die histor. Werke sowie Abhandlungen über Grammatik und Geographie verfaßten. Eine dieserAbhandlungen, die »Cosmographiae introductio«, ist Zeugnis eines echten Fortschritts in Kartographie und Buchdruckerkunst. Jean Lud, Pierre de Blarru, Laurent Pillard und Jean Basin gehörten zu den bedeutendsten Persönlichkeiten dieser Gruppe von Gelehrten.

Ihre wichtigste Rolle spielten die Frauen am Hof von L. im Laufe des 15. Jh.s. Zum Teil ist dies im Fehlen eines männl. Erben begr., so bspw., als Isabella von L. beim Tod Karls II. 1431 Erbin des Hzm.s wurde. Ebenso zählte aber die Persönlichkeit dieser Frauen: Isabella erwies sich als durchaus fähig, das Hzm. während der Gefangenschaft ihres Ehemannes René zu regieren und dem Gf.en von Vaudémont Widerstand zu leisten, der ihr das Erbe streitig machte. Die Frau Karls II., Margarete von Bayern, begab sich unter die geistl. Führung eines Kartäuserpaters, Adolf von Sierck, und wurde seliggesprochen; im Gegensatz zu ihr wurde Alison du May, ebenfalls eine sehr starke Persönlichkeit und Mätresse Karls II. in den letzten Jahren seiner Herrschaft, einige Tage nach dem Tod des Hzg.s während eines Aufstands von der Menge gelyncht. Die geltenden Rechtsvorschriften erlaubten es, die Nachfolge auf eine Frau zu übertragen, falls ein männl. Erbe fehlt oder dieser minderjährig ist wie im Fall der Christine von Dänemark. Insgesamt nahmen Frauen in einer von milit. Ämtern geprägten Adelsgesellschaft bis auf einige Ausnahmen aber nur eine untergeordnete Stellung ein.

Dies erklärt sich aus der ausgeprägten Lehensnatur des Hzm.s bis Ende des 15. Jh.s sowie aus dem andauernden Kriegszustand in L. Die Ämter des Marschalls und des Seneschalls waren lange Zeit die bedeutendsten und angesehensten; die Armee der Hzg.e von L. war hauptsächl. aus den wichtigen Vasallen des Hzm.s zusammengesetzt, aber auch aus den Empfängern der Einkünfte der Domänen und der adligen Klientel, die die Hzg.e bes. im deutschsprachigen L. um sich scharten. Mit der Thronbesteigung der Angevinen und der schwierigen Nachfolge Renés I. gewann der Ritteradel an Gewicht: Karl II.versammelte diesen vollständig, um vor René d'Anjou den Treueeid leisten zu lassen; dieser berief seinerseits erstmals 1431 die Generalstände ein, um den Adel gegen seinen Mitbewerber Anton von L. schnell auf sich zu vereidigen. In den Generalständen hatte die alte Ritterschaft, zusammengesetzt aus den großen Lehensfamilien, die führende Position, umso mehr, da von den Mitgliedern des Klerus und der Bürgerschaft nur die Empfänger derEinkünfte aus den Domänen über einen Sitz verfügten.

Die Rekrutierung des Personals bei Hof erfolgte in erster Linie aufgrund adliger Herkunft und milit. Fähigkeit, sei es für die wichtigsten Ehrenämter oder für Schlüsselpositionen, die bestimmte Kompetenzen erfordern wie diejenige des Sekretärs. Diese Stellen wurden, soweit möglich, mit Adligen besetzt, die an einer Universität juristische Qualifikationen erworben hatten; erst im 16. Jh., also deutl. später als in allen Fsm.ern des benachbarten frz. Kgr.s, begannen Bürgerliche wichtigere Posten zu besetzen.

Das Leben am Hof von L. folgte dem Rhythmus der Feste, der Vergnügungen und der feierl. Zeremonien. Über diese ist allerdings nur wenig bekannt. Da bis zum 15. Jh. das lothringische Hofleben von den Zeitgenossen als glanzlos betrachtet wurde, hinterließen die Feierlichkeiten und Repräsentationen, die dort stattfanden, nur wenige Spuren, weil sie wohl den Zeitgenossen als nicht bes. bemerkenswert erschienen. Eine bevorzugte Beschäftigung der Hzg.e von L. war die Jagd, aber diese fand keinen irgendwie gearteten künstl. Niederschlag, anders als bspw. im Fall von Gaston Phébus, Vizegf. vonBéarn.

Für die Regierungszeit Karls II. ist ein intensiveres kulturelles Leben bezeugt. Dieser Hzg. interessierte sich v. a. für die Musik und begr. eine beachtenswerte Kapelle, die die Aufmerksamkeit der benachbarten Höfe erregte. In der Folgezeit ließen die angevin. Fs.en mehr Aufführungen und Zeremonien stattfinden, von denen aber nur ein Teil in direkter Verbindung zu L. stand. René I. rief den Orden der Ritterschaft von Croissant ins Leben, der den gesamten Adel versammeln sollte und geeignet war, seinen polit. Ambitionen auf den verschiedenen Bühnen Europas zu dienen. Die Ritterschaft desHzm.s nahm in diesem Zusammenhang also ledigl. die Stellung einer Minderheit ein. Für L. interessanter sind die Feste und die Turniere, die den Besuch des frz. Kg.s Karls VII. i. J. 1444 in Nancy begleiteten, wie auch die Hochzeit von Margarete von Anjou, Tochter Renés I., mit Heinrich VI., Kg. von England, und die einer weiteren Tochter Renés I., Yolanda von Aragon, mit Ferry von L., Sohn des Gf.en von Vaudémont. Bei dieser Gelegenheit zeigte sich L. als europ. diplomat. Zentrum ersten Ranges.

Zunehmend fand man am Schauspiel Gefallen, und in den Chroniken wechseln sich Feierlichkeiten mit Berichten vom Kriege ab. Mit dem Zuwachs an hzgl. Macht wurde v. a. das Ritual bestimmter Zeremonien fortwährend verfeinert und mit polit. Bedeutung belegt. So leistete ein neuer Hzg. von L. bei seinem ersten Einzug in die Stadt Nancy vor den Mitgliedern des Kollegiatstifts Saint-Georges, aus dem der Hzg. sein qualifiziertes administratives Personal rekrutierte und das als hzgl. Begräbnisstätte diente, den Eid, die Sitten und Gebräuche des Hzm.s L. und bes. die Privilegien der altenRitterschaft des Hzm.s zu respektieren. Offenkundig wurde diese Entwicklung aber v. a. durch die Beobachtung der Begräbniskultur der Hzg.e von L. Bis Ende des 15. Jh.s erscheint diese eher beliebig; dies gilt auch noch für das Begräbnis Renés II. i. J. 1508. In der Folgezeit jedoch wurden die Begräbnisse zu einem sehr differenzierten und stark mit Bedeutung aufgeladenen Ritual, das in der ersten Zeit dem Begräbnisritual der Kg.e von Frankreich nachempfunden war, dann aber über dieses hinausging und zum Zweck hatte, die Bedeutung und die Herrschaftsgewalt des Hauses L. unter Beweis zustellen. Am Ende des 16. Jh.s ging die Rede, daß das Begräbnis eines Hzg.s von L. zu den wichtigsten Zeremonien gehörte, denen man im Kgr. Frankreich beiwohnen könne.

Insgesamt gewann der Hof von L. im MA immer mehr an Ausstrahlung. Ein Wendepunkt liegt in dieser Hinsicht im 15. Jh., derjenigen Epoche, in der das Hzm. vom Lehensstaat zum Fsm. wurde. In die Zeit der Herrschaft Renés II. fiel die polit. Struktrierung L.s.; gleichzeitig förderte das Ende der burgund. Bedrohung seine territoriale Festigung. Beides kennzeichnet die Entstehung dessen, was später in Frankreich lothring. Staat genannt wurde.

Quellen

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