Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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LEUCHTENBERG

I.

Lgft./Lgf.en von L. (seit 1196, seit 1375 zugl. Gf.en von Hals). Keine formelle Fürstung, sondern allmähl. Usurpation des Fürstentitels durch die Dynastie im Verlauf des 15. Jh.s. Anerkennung als Fs.en bzw. Fürstengenossen durch die ksl. Kanzlei seit den 1470er Jahren, Aufnahme in die Reichsmatrikel (seit 1471/87). Ab etwa 1500 galt die Lgft. als Fsm. Seit Ausbildung der Kreisordnung Fsm. im bayer. Kreis. 1646 Aussterben der Dynastie und Übergang der Lgft. an → Bayern.

Der älteste allodiale Besitz zur Zeit Gebhards I. (zuerst gen. 1118) konzentrierte sich um das namengebende Lukenberg (L.), wo Gebhard eine Kirchengründung vornahm. Dazu kam bald die Burg Waldeck aus der Erbschaft der Lengenfelder. Die Übernahme des Landgrafentitels 1196 brachte den L.ern vorübergehend eine hervorgehobene gerichtsherrl. Stellung in der Oberpfalz ein, die über den engeren Umkreis ihrer eigentl. Grundherrschaft hinausging. 1283 verkauften sie neben Waldeck und anderen Besitztiteln auch diese Gerichts- und Geleitsrechte, die in Qualität und Umfang inetwa denen der ksl. Landgerichte von Hirschberg oder → Nürnberg entsprachen, an die → Wittelsbacher. Es blieb als Regal das Geleitsrecht in der engeren Lgft. L. Den Komplex der Herrschaftsrechte über diese nahmen die L.er im 15. Jh. vom Reich zu Lehen. Lgf. Ulrich I. († 1334) erwarb eine große Zahl von Burgen hinzu, so nochmals Waldeck mit Pressath, weiter Störnstein und Neustadt/Waldnaab, später Schwarzenberg, Rötz sowie Stadt und Gericht Waldmünchen. Langfristig gehalten wurde von Ulrichs I. Zugewinnen nur das 1322 erworbene Pfreimd, das später zur Res.ausgebaut wurde. Die Landesteilung von 1366 beließ Waldmünchen und Schwarzenberg in gemeinsamem Besitz, Leuchtenberg und Pfreimd fielen jedoch an den älteren Sohn, Pleystein, Reichenstein und Schönsee sowie Grafenwöhr an Johann I., der 1375 auch noch die Gft. Hals samt mehreren Burgen nördl. und südl. der Donau erwarb. Die Halser aus dem Hause L. besaßen damit kurzfristig den mächtigsten Herrschaftskomplex in Nordostbayern, doch gingen alle genannten Burgen dieser Linie im Laufe der Zeit wieder verloren. Teilungen, Verkäufe und Abtretungen an die Leuchtenberger Stammlinie sowie der Ausverkaufund das biolog. Aussterben der Halser Linie 1458/87 führten zum Verlust der Besitztitel aus der Gft. Hals und zu einer Konzentration auf verkleinerter Basis. Verstärkt wurde das seit Ende des 15. Jh.s anerkannte kleine Fsm. durch das »Nebenland« der fränk. Herrschaft Grünsfeld (seit 1487/1502). 1530 gelang noch der Erwerb der oberpfälz. Herrschaft Wernberg. Über diesen Kern um Leuchtenberg, Pfreimd und Wernberg sowie Grünsfeld hinaus gelangen keine Zuerwerbungen mehr. Gegen Oberpfalz und Bayern führten die Lgf.en seit dem 16. Jh. kontinuierl. Prozesse um hoheitl. Rechte wieKirchweihschutz, Jagd-, Holz- und Gerichtsrechte und den Status der Streubesitzungen außerhalb ihres engeren Fsm.s. Dabei gelang es ihnen, wenigstens den Kern ihres Hoheitsgebietes von wittelsb. Landesherrschaft frei halten.

Nach einer Grenz- und Gebietsbeschreibung von ca. 1600 umfaßte das Territorium der Lgft. L. - ohne Streubesitz - etwa 30 Dörfer, dazu kamen 11 Hofmarken bzw. Landsassengüter sowie der Markt Leuchtenberg. Zur Stadt Pfreimd gehörten drei Ortschaften und ein Landsassengut. Zur 1530 erworbenen Herrschaft Wernberg, die die territoriale Verbindung zw. der Lgft. und der Res. Pfreimd herstellte, gehörten im 16. Jh. abgesehen von den Märkten Luhe und Wernberg nur 45 Anwesen in einigen wenigen Dörfern. Ein Zinsregister für die Herrschaft Grünsfeld von 1502 nennt Hintersassen aus gut 20Dörfern.

Die Leistungsfähigkeit der Lgft. L. im Vergleich zu anderen Fsm.ern läßt sich an den Reichsmatrikeln um 1500 ablesen. Die Leuchtenberger wurden in allen Matrikeln zw. 1471 und 1521, in denen sie in der Fürstengruppe geführt wurden (1471, 1480, 1487, 1489, 1491, 1507, 1521), mit der niedrigsten Veranschlagung unter allen Standesgenossen verzeichnet. Die Leistungskraft der Lgft. lag damit noch unter derjenigen einer jeden einzelnen Herrschaft der beiden Gf.en von → Henneberg, die seit 1491 unter den Fs.en verzeichnet wurden.

II.

Von der Ausstrahlung des leuchtenberg. Hofes in der Oberpfalz im 14. Jh. gibt das erste überlieferte Lehenbuch der Hals-Pleysteiner Linie von 1396/99 für die oberpfälz. Gebietsteile einen Eindruck. Das Verzeichnis zählt zwölf Lehensburgen sowie weitere ca. 150 Einträge mit ritterl. Vasallen auf. Dann folgen Bürger- und Bauernlehen, die mit Nürnberger Bürgerlehen einsetzen und sich dann über die Lgft. L., die weitere Oberpfalz bis in die Gegend von Pegnitz und Creußen erstrecken und weiter in das Elbogner Land und nach Eger. Geschlossene Einheiten bilden hierLehen in den Herrschaften Neuhaus am Berg und Waldeck sowie Bürgerlehen in Amberg, Sulzbach, Nabburg und Weiden sowie Grafenwöhr. Nicht erfaßt ist der Besitzkomplex der Gft. Hals sowie derjenige der L.er Linie. Dieser Komplex erscheint im original überlieferten Lehenbuch Lgf. Leopolds (begonnen 1409). Die reale Nutzbarkeit der Lehensrechte wurde allerdings im späten MA fraglich. Der Ritterbewegung von 1489 schloß sich der junge Lgf. Johann nicht an. Aufgrund der zahlr. Verkäufe der unmittelbar nutzbaren Herrschaften im 14. und 15. Jh. muß man, trotz der schließl. erreichten Fürstenwürde, voneinem Rückgang der Anziehungs- und Leistungskraft des L.er Hofes ausgehen. Im Lehenbuch von 1488 führte die allein verbliebene Stammlinie noch immer ungefähr 80 Niederadlige als ihre Vasallen. Eine Ritterpferdliste von 1531 zeigt den Anspruch der L.er auf 88 auswärtige adlige Lehenleute und neun Landsassen. Diese Zahl entspricht in etwa dem Stand von 1488, hat sich aber gegenüber dem Ende des 14. Jh.s stark ver-ringert. Im 16. Jh. verstärkte sich auch im oberpfälz. Nordgau der Druck der → Wittelsbacher. Die Einlösung konkreter Forderungen an außerhalb der kleinen Lgft. begüterte, vorrangig an andere Herren gebundene Vasallen bzw. Hintersassen war in der Zeit der frühneuzeitl. Territorialstaaten kaum mehr möglich. Immerhin gelang es den Lgf.en im 16. Jh., pfälz. Steuerforderungen an auswärtig wohnhafte Hintersassen abzuwehren (1542 und 1555). Nachweisbar wird die Bindung des Niederadels an den lgfl. Hof bei der Besetzung derPflegerstellen und im Rahmen des Land- und Lehengerichts sowie im Rahmen der Hofhaltung (s. u.).

Rechnungen, die einen Eindruck vom Zuschnitt des Hofes vermitteln, liegen erst aus der Mitte des 16. Jh.s vor. Die Jahresrechnung von 1573 aus der Zeit der Vormundschaft von Lgf. Georg Ludwig wies Einnahmen auf von 19 173 Gulden (ohne »Küchendienste« und Erträgnisse aus Jagd, Fischfang, Forst und Viehzucht), denen Ausgaben von 10 770 Gulden gegenüberstanden, davon für den Schuldendienst 1839 Gulden. Die Schulden betrugen damals 43 602 Gulden. Die Herrschaft Grünsfeld erbrachte annähernd 50% aller Einnahmen. Im Bereich der Lgft. Leuchtenberg wurden 1573 zwei Hofmarken direktbewirtschaftet. Von einer Überschuldung der Lgft. kann hier - anders als zur Zeit der letzten Lgf.en - noch nicht gesprochen werden.

L. und dessen engerer Umkreis gilt als Mittelpunkt des ältesten Besitzes der Leuchtenberger. Dort muß sich auch der erste, namengebende Ansitz des Geschlechts befunden haben. Bis Ende des 13. Jh.s lassen Nennungen nach den Burgen Waldeck und Falkenberg weitere Sitze der L.er erkennen, die jedoch noch vor 1300 veräußert wurden. Auffälligerweise erscheint L. kaum als Ausstellungsort von Urk.n, wohl aber verschiedentl. Waldeck. Als vorwiegende Aufenthaltsorte der Lgf.en und Mittelpunkte der Herrschaft im 14. Jh. sind die Burgen L. und Pleystein anzunehmen, da sie die Landesteilung von 1366 inbesonderer Weise hervorhob: Die Verwalter (Pfleger) dieser beiden benachbarten Burgen sollten trotz der Besitzteilung auf beide Lgf.en eingeschworen werden. Bereits 1324 wurde aber auch in Pfreimd eine Urk. ausgestellt. Um die Wende vom 14. zum 15. Jh. werden das niederbayer. Hals und das oberpfälz. Pleystein als Aufenthaltsorte der Lgf.en aus der Halser Linie ausdrückl. bezeugt. Das bereits 1322 erworbene Pfreimd wurde noch in der Landesteilung von 1366 unter den Burgen der L.er Linie erst an zweiter Stelle gen. Doch ist es ein wichtiges Zeichen für die neue Bedeutung von Pfreimd, daß1363 Lgf. Ulrich II. neben der Kirche in Pleystein auch die in Pfreimd zur Pflege der Memoria der lgfl. Vorfahren bestimmte. Ab 1372 läßt sich eine gezielte wirtschaftl. Förderung des damals erstmals als Stadt bezeichneten Pfreimd durch Ulrich II. erkennen. Dieser strebte nach der Landesteilung offensichtl. auch für die L.er Linie nach einer geeigneten Kombination von Burg (Aufenthaltsort des Hofes) und Stadt, wie diese bei der anderen Linie mit Pleystein bereits seit Ulrich I. bestand. Diese Verbindung wurde hier nicht im Anschluß an die relativ abgelegene Höhenburg L., sondern - anders auchals bei Pleystein - bei der für wirtschaftl. Zwecke günstiger gelegenen Wasserburg Pfreimd gesucht. Eine Reihe von Quittungen, die 1392 in Pfreimd zur Entlastung Lgf. Albrechts ausgestellt wurden, weisen darauf hin, daß sich damals dort der Hof bzw. die Hofverwaltung der Leuchtenberger Linie befand. Ein weiteres Indiz für die Bevorzugung von Pfreimd durch den Landgrafenhof in der ersten Hälfte des 15. Jh. ist das dort tagende Lehengericht. Wie oft sich die Leuchtenberger noch auf ihrer Stammburg aufhielten, wenn sie im Land weilten, ist nicht zu erkennen. Immerhin ließ Lgf. Leopold um 1440 aufder Burg Leuchtenberg umfangr. Erneuerungs- und Umbauarbeiten durchführen, was er mit einer Inschrift in der ebenfalls umgebauten Burgkapelle dokumentieren ließ. In der zweiten Hälfte des 15. Jh.s war Pfreimd eindeutig die Hauptres., da hier der Sitz der zentralen Institutionen (Gerichte, Hofmeister, Kanzler, Pfleger und Kastner) der Verwaltung wie auch der Hauptwohnsitz der Lgf.en bezeugt ist: Der Ehevertrag zw. Friedrich V. und Dorothea von Rieneck von 1467 sah vor, daß Friedrich der Dorothea von Rieneck in Pfreimd eine Wohnung anweisen sollte.

Nach Erwerb der Herrschaft Grünsfeld aufgrund der Rienecker Erbschaft nahm Grünsfeld die Stellung einer zweiten Res. mit zeitweiliger Hofhaltung und eigener Verwaltung ein. In einem Vertrag zw. Dorothea und ihrem Sohn Johann IV. von 1502 ging man zunächst von einer gemeinsamen Hofhaltung zu Grünsfeld aus. Im Rahmen dessen sollte der separate Frauenhof der Landgrafenmutter acht reisige Pferde umfassen mit sechs Edelleuten und einem Knaben, dazu Kleidung und Lohn. Für Johanns Gemahlin wurden zwei ehrbare Jungfrauen und ein Edelknabe vorgesehen. 60 Gulden jährl. sollte dieLandgrafenmutter extra für die Küche erhalten sowie weitere jährl. Zinsen, solange man einen gemeinsamen Haushalt führe. Änderungen traten ein, wenn die gemeinsame Hofhaltung aufgelöst werden sollte. Aus der Lehensauftragung von Grünsfeld an → Würzburg geht hervor, daß Grünsfeld mit seinen Einnahmen, die 400 Gulden jährl. betrugen, als Witwensitz für Dorothea vorgesehen war, falls ihr Sohn Lgf. Johann IV. vor ihr stürbe.

Weitere, detailliertere Einblicke in den Haushalt des 16. Jh.s gibt eine Hofordnung für die Vormundschaftszeit für Lgf. Georg Ludwig von 1567.

Die Verwaltungsstruktur in der Lgft. L. ist - angesichts der Dimensionen derselben nicht überraschend - relativ einfach und bleibt eng mit der Grundrentenverwaltung verbunden. Ab 1335/47 sind im Auftrag der Lgf.en tätige Pfleger zu L. bezeugt, 1351 zum Beispiel auch ein oberster Pfleger zu Waldmünchen. 1390 wird einmal bei Lgf. Johann d. J. ein Kämmerer gen. Seit 1392 treten bei Lgf. Albrecht (L.-Pfreimder Linie) bzw. bei Lgf. Sigost (Hals-Pleysteiner Linie) Hofmeister auf. Etwa gleichzeitig sind Schreiber bezeugt: 1389/96 ein Schreiber Friedrich, der auch das erste Lehenbuch verfaßte, imDienst Johanns I. aus der Halser Linie, 1398 ein anderer Schreiber bei Lgf. Albrecht aus der L.er Linie. Gleichzeitig mit den Hofmeistern erscheinen Ende des 14. Jh.s weiterhin Pfleger zu Leuchtenberg sowie zu Hals und zu Pleystein, solange diese Herrschaften noch im Besitz der L.er waren. Ein Privileg für Rat und Gemeinde von Pfreimd von 1399 sah ebd. einen lgfl. »Pfleger oder Kastner« vor. 1461 hatte der adlige Pfleger der Gft. Hals einen Beamten (Schreiber?) sowie einen Trupp von vier Mann unter sich. Auch den Burgkaplan hatte er zu verköstigen. Schon 1433 ist ein Schreiber desPflegers von Hals ausdrückl. bezeugt. Noch einmal 1475 wird ein Hofmeister gen., der erst jetzt ausdrückl. auf seinen Amtssitz Pfreimd bezogen wurde. Seitdem verschwindet zunächst das Hofmeisteramt unter dieser Bezeichnung. 1477 erscheint stattdessen ein Kanzler, etwa gleichzeitig auch ein Pfleger zu Pfreimd neben dem zu L. Um den Kanzler und den Pfleger in Pfreimd baute sich eine kleine ortsfeste Hofverwaltung auf. 1512 wird ein promovierter Jurist als Diener von Haus aus bei Johann IV. gen., 1513 gab es einen (adligen) Richter und einen Kastner, einen Landschreiber und drei Räte, alle zuPfreimd, dazu einen (adligen) Diener und einen (adligen) Landrichter zu L. 1531 gab es einen Kanzler samt zwei Schreibern, einen Richter und Kastner zu Pfreimd und einen Landrichter und Pfleger zu L. Auch die Herrschaft Grünsfeld wurde von einem Amtmann verwaltet.

Der Pfleger zu L. hatte in der Regel die Landrichter-, der zu Pfreimd die im Auftrag des Lgf.en ausgeübte Richterfunktion über die Herrschaft Pfreimd inne. 1432 und 1440 wird ein Lehengericht zu Pfreimd erwähnt. 1475 wurde vom Landgericht L. zum Hofgericht appelliert, das wohl in Pfreimd tagte. Unter den neun Beisitzern desselben, die als edle Räte und Getreue des Lgf.en bezeichnet wurden, befinden sich sieben Niederadlige, überwiegend in der engeren Lgft. angesessen, und zwei Bürger.

Die ksl. Belehnungen im 15. Jh. für die Lgf.en ergingen mit der bei Gf.en und Herren übl. Leihe der Regalien, einschließl. des Münzrechts und des Bergrechts. In ihren Herrschaften wurde Lgf. Johann I. zuerst 1366 von → Karl IV. das Münzrecht verliehen in seinen böhm. Lehen Pleystein, Reichenstein und Schönsee. Daneben erhielten Ulrich II. und Johann I. 1360 (als Landfriedensrichter in Franken) die Erlaubnis, die Rothenburger Münze zu nutzen. Münzen (Pfennige) mit dem Aufdruck »Hals« stammen aus der Zeit Johanns I. († 1407) und Johanns III. († 1458). 1436/58 sindAuseinandersetzungen zw. Johann III. und den bayer. Hzg.en über die Münzprägung bezeugt, die Johann III. damals, wohl in der Gft. Hals, praktizierte. Als die Hzg.e ihm gemeinschaftl. vorwarfen, minderwertige Pfennige zu prägen,pochte Johann 1458 auf sein Recht, das ihm als ain lantgraven des Reichs zustehe. Die Hauptmasse der L.er Münzprägungen (Batzen, Halbbatzen, Pfennige, 58 erhaltene Prägungen) stammen allerdings erst aus der Regierungszeit Johanns IV., die letzten von 1552. Seit 1514 wurde in Pfreimd eine Münze betrieben. 1517 erteilte Johann IV. seinem Richter und Kastner, dem Münzmeister, einem Bürger - alle zu Pfreimd - sowie drei Personen aus Annaberg in → Sachsen drei Fundgruben im Bereich der Lgft. mit entspr.Freiheiten. Der Pfreimder Münzmeister agierte sonst weiterhin im Auftrag Johanns IV. Dessen Münze war offensichtl. einträglich. Denn die Finanzen unter diesem Lgf.en befanden sich im Rahmen der L.er Geschichte in einem guten Zustand, wie die Erwerbung Wernbergs sowie weitere entspr. Aktionen und Pläne zeigen. Ein detailliertes Testament bestätigt die geordnete Hof- und Finanzführung.

Bis um die Zeit um 1500 liegen keine Berichte über ein Hofzeremoniell oder Festlichkeiten am L.er Hof vor. Ausnahme ist ein Protokoll der Belehnung der Vasallen bei Regierungsantritt Lgf. Leopolds zu Beginn von dessen Lehenbuch (1409) sowie ein Bericht über die Begräbnisfeierlichkeiten für Lgf. Friedrich V. i. J. 1487. Der Text leitet das Lehenbuch Johanns IV., des Sohnes Friedrichs V., ein. Es geht dem Verfasser offensichtl. darum, anhand der Trauerfeierlichkeiten auf die Anerkennung Friedrichs als Rfs. auf dem Nürnberger Reichstag abzuheben sowie an die aufwendige Überführung und dasBegräbnis in Pfreimd zu erinnern. Ein Grabstein Friedrichs V. ist in der Stadtkirche von Pfreimd, im Gegensatz zu seinem Vater, nicht vorhanden. Das Protokoll einer Erbhuldigung der L.er Landschaft, d. h. durch den Rat und die Bevölkerung der Stadt Pfreimd sowie der Märkte L., Wernberg, Luhe und Neudorf ist von 1531 überliefert.

Dichtung, Wissenschaft und Kunst hatten vor 1500 und darüber hinaus in dem kleinen Fsm. L. aufgrund der vorliegenden Quellen keinen erkennbaren Stellenwert. Dagegen brachte die Regierungszeit Georgs III. einen deutl. Fortschritt. Aufgrund seiner Kontakte zu dem bedeutenden Gelehrten und Dichter Caspar Bruschius schuf dieser nicht nur eine literar. Gründungsgeschichte der Dynastie, sondern brachte auch die frühesten Nachrichten der ersten L.er aus der bayer. Klosterüberlieferung ans Licht. Dazu kommt eine »diplomatische Geschichte« der L.er Lgft., die aufgrund von am Hofevorhandenen archival. Materialen erstellt wurde, zuerst angelegt und geführt von dem Rat Schrenk, dann fortges. durch den Kanzler Dr. Johann Federl.

Quellen

Archiv der Grafen zu Ortenburg, 1984 [Register]. - Quellen zur Geschichte der fränkisch-bayerischen Landfriedensorganisation, bearb. von Gerhard Pfeiffer, München 1975 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte, 69) [Register]. - Völkl, Georg: Das älteste Leuchtenberger Lehenbuch, in: Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg 96 (1955) S. 277-404. - Umfassende Quellensammlung (regestartige Darstellung) bei: Wagner1-6, 1940-56.

Bernd 1977. - Kull, Johann V.: Münzgeschichte der Landgrafen von Leuchtenberg und Grafen von Hals, in: Zeitschrift für Münz- und Medaillenkunde 2 (1908/13) S. 386-416. - Wagner 1-6, 1940-56.