Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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LANDSBERG

I.

Die Burg L. kam nach dem Tode Mgf. Heinrichs, aus dem Hause Groitzsch, von der Ostmark 1136 durch Belehnung in die Hände der Wettiner. Mgf. Konrad der Große von Meißen teilte 1156 seine allodialen Besitzungen und die Lehen mit Zustimmung Kg. Friedrich Barbarossas unter seine fünf Söhne auf, wobei sein Sohn Dietrich u. a. die sächs. Ostmark erhielt. Dietrich nannte sich Mgf. von der Ostmark bzw. synonym von L., wobei die Burg und die Herrschaft L. ein Teil der sächs. Ostmark darstellte. Unter seiner Herrschaft wurde L. als Zentrum des Gebietes ausgebaut. Nachseinem kinderlosen Tod 1185 kam L. und damit die Ostmark an seinen Bruder Gf. Dedo V. von Groitzsch und von dessen Sohn Konrad 1210 an die Hauptlinie der Wettiner zurück, so daß Mgf. Dietrich der Bedrängte von Meißen über zwei Fahnlehen verfügte. Sein Sohn und Nachfolger, Mgf. Heinrich der Erlauchte von Meißen, der 1247 nach dem Aussterben der → Ludowinger in Thüringen noch über deren Lgft. und über die Pfgft. Sachsen gebot, teilte bereits 1261 die Fahnlehen auf und schuf für seinen Sohn Dietrich, ohne reichsrechtl. Zustimmung, die Mgft. Landsberg, wozu er Teile der Ostmarkund Gebiete nördl. von → Leipzig aus dem meißn. Markengebiet zusammenlegte. Die Mark L. erstreckte sich östl. von → Halle bis nördl. von → Leipzig nach N verjüngend in Richtung Fsm. → Anhalt und dem Hzm. Sachsen-Wittenberg. Nach dem Tode Mgf. Dietrichs des Weisen von L. 1285 ging die Mark an seinen Sohn Friedrich Tuta über und nach dessen Ableben 1291 an seinen Onkel Albrecht den Entarteten, Mgf. von Meißen, Lgf. von Thüringen und Pfgf. von Sachsen. Nur für die Zeit von 1265 bis 1291 existierte die Mark L. als selbständiges Fsm. Durch Verkauf 1291 kamdie Mark L. an die johanne. Linie der askan. Mgf.en von Brandenburg und diente v. a. Mgf. Otto IV. mit dem Pfeil als Herrschaftsgebiet, wobei er die Mgft. → Brandenburg als Hauptwirkungsgebiet ansah. Zw. 1320 und 1350 kam es zu Auseinandersetzungen zw. den → Askaniern und den Wettinern um die Rechtmäßigkeit des Verkaufes der Mark L., als deren Ergebnis 1354 Schenk Otto von L., ein Dienstmann der → Askanier, als Bgf. die Herrschaft L. übernahm. Der Name Schenk bezieht sich auf die Herkunft der Familie nach dem Ort Schenkendorf bei Guben in der Niederlausitz und bezeichnet nichtdas Amt des Mundschenken. Nach einer Fehde 1508 zw. den Schenken und den → sächs. Hzg.en und der Verhängung der Reichsacht 1509 über die Schenken kamen die Wettiner wieder in den Besitz der Mark L. und zerstörten 1514/15 die gesamte Burganlage bis auf die Doppelkapelle, so daß hier keine Res. mehr existierte.

II.

Da die Mgft. L. eigtl. nur zw. 1261 und 1291 als Reichsfsm. existierte, kann der Hof auch nur für den genannten Zeitraum beschrieben werden. Über Hofämter vor 1210 sind wir ungenügend informiert. Nach der Übernahme L.s und der Ostmark durch Mgf. Dietrich den Bedrängten von Meißen 1210 gibt es sporad. Nachrichten über einen Truchsessen Ulrich, einen Mundschenken Ehrenfried und einen Marschall Werner, ohne diese eindeutig als Hofamtsträger am L.er Hof verorten zu können. Vielmehr treten die genannten Personen auch bei Rechtshandlungen in anderen wettin.Gebieten auf und gehören wahrscheinl. zum engeren Personenkreis des Mgf.en. Bei seinem Vorgänger, Mgf. Konrad von der Ostmark, sind keine Hofämternamen überliefert.

Erst unter Mgf. Dietrich dem Weisen von L. nach 1261 ist ein planmäßiger Aufbau eines strukturierten Hofes nachweisbar, wobei der Mgf. seine Kanzlei mit Personal aus Thüringen aufbaute, wo er vor 1261 als jüngerer Lgf. stellvertretend für seinen Vater, Mgf. Heinrich den Erlauchten von Meißen, agierte. So brachte er wohl 1261 den Notar Meinher mit, der ab 1265 eine Kanonikerstelle in → Merseburg innehatte und 1268 als protonotarius bezeichnet wurde. Ebenso verhält es sich mit Konrad Hebestreit (ab 1263), Gerhard von Nordhausen (1268) und Dietrich von Nebra(ab 1266). Auch noch in den 80er Jahren des 13. Jh. kommen die Kanzleivorsteher aus Thüringen, so Heinrich von Zweimen, Hartwig von Hörselgau und ein weiterer Konrad Hebestreit. Meist wird das Kanzleipersonal mit Kanonikerstellen in → Merseburg, → Zeitz und → Meißen versorgt. Eine klare Differenzierung innerhalb der Kanzlei ist noch nicht gegeben, denn die Titel scriptor, notarius, protonotarius wechseln häufig. Ein Schwerpunkt in der Ausgestaltung des Hofes scheint bei Mgf. Dietrich dem Weisen von L. der Aufbau einer ausdifferenziertenKanzlei gewesen zu sein. Die Urk.n lehnen sich stark an kgl. Diplome an in Bezug auf Aufbau und tag- und ortsgenaue Datierung. Auch steigt die Zahl der ausgestellten Diplome enorm an. Vorrangig geistl. Institutionen werden privilegiert sowie die Stadt Leipzig. Bei den Destinären stehen vorn an die Bf.e von → Merseburg und → Naumburg. Güterüberschreibungen erfolgen für Kl. über den L.er Raum hinaus und betreffen das gesamte wettin. Herrschaftsgebiet. Hauptausstellungsorte für die Urk.n sind neben → Leipzig Weißenfels, Naunhof bei Leipzig und Groitzsch. L. tritt eindeutig zurück,und in den zuvor genannten Orten sind die Aufenthaltsorte des Mgf.en zu sehen. Nach dem Aussterben der L.er Linie derWettiner übernimmt Mgf. Friedrich der Freidige von Meißen das Kanzleipersonal.

Unmittelbar nach der Schaffung der Mgft. L. hat Mgf. Dietrich mit dem Aufbau eines Personalgeflechtes an seinem Hof begonnen, denn ab 1266 ist ein Marschall bezeugt und ab 1269 zeugt ein Hofmeister Albert mit, jedoch ohne Herkunftsbezeichnung und ein Truchseß Heinrich von Borna, der jedoch dem mgfl.-meißn. Hof zuzuweisen ist. Ab 1275 treten verstärkt thüring. Hofamtsträger als Zeugen in Urk.n auf, die in Weißenfels ausgestellt sind und thüring. Angelegenheiten betreffen. Die klass. vier Hofämter finden wir am L.er Hof nicht, dafür aber eine Dominanz der Kanzleiangehörigen und eineherausgehobene Stellung des Hofmeisters. Mgf. Dietrichs Sohn, Mgf. Friedrich Tuta von L., scheint das Personal seines Vaters nach dessen Ableben 1285 übernommen zu haben bis auf den Hofmeister. Unmittelbar nach der Herrschaftsübernahme urkundet ein Hofmeister Heinrich von Schladebach. Beibehalten werden die Hauptorte der Urkundenausstellung. Weißenfels wird 1286 als Sitz des Frauenhofes explizit gen. (Weißenfels in capella in sedi matris nostre). Wie bereits unter Mgf. Dietrich von L. erscheint auch bei Mgf. Friedrich Tuta von L. die namengebende Burg kaum in dendiplomat. Quellen. Ebenso entwickelte sich der Herrschaftsmittelpunkt nicht zur Grablege des wettin. Familienzweiges, sondern die Klarissenkl. von Seußlitz und Weißenfels, eine landsberg. Gründung, erfüllten die Memorialfunktion. Erstaunl. ist auch, daß die Burg mit einer bebauten Fläche von ca. 12 000 qm in ihrer zentralen Bedeutung so wenig Niederschlag in der schriftl. Überlieferung fand. Von höf. Festen, Turnieren und dgl. haben wir keine Nachrichten. Erhalten hat sich das Wappen der Mgf. von L. Die zwei blauen Pfähle werden von drei goldenen Balken umgeben und wurden im sächs.Mantelwappen aufgenommen, als die Mgft. L. schon lange aufgehört hatte zu existieren.

Quellen

CDB. - CDSR I,A, 1-3, 1882-98. - Horn 1725. - Regesten der Markgrafen von Brandenburg, 1910-55. - Schieckel 1960. - Wegele 1870.

Brachmann, Hans: Landsberg, in: Archäolo- gie, 1989, S. 718-720. - George 1993. - Giese 1918. - Kutscher 1979. - Mylius 1893. - Nickel 1968. - Nitzschke 1965. - Obst 1887. - Pätzold 1997. - Podehl 1975. - Puttrich 1845. -Schieckel, Harald: Herrschaftsbereich und Ministerialität der Markgrafen von Meißen im 12. und 13. Jahrhundert. Untersuchungen über Stand und Stammort der Zeugen markgräflicher Urkunden, Köln u. a. 1956 (Mitteldeutsche Forschungen, 7). - Schmidt, Berthold/Nitzschke, Waldemar: Untersuchungen in slawischen Burgen zwischen Saale und Fläming, in: Ausgrabungen und Funde 20 (1975) S. 43-51. - Sehmsdorf 1993. - Strantz 1846.