Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BRABANT

I.

Gf.en von Löwen, Gf.en von Löwen und Ukkel/Brüssel, Gf.en von B., Hzg.e von (Nieder-) → Lothringen, Mgf.en von Antwerpen (bzw. des Hl. Röm. Reiches) (1106), Hzg.e von (Nieder-) → Lothringen und B. (1188), Hzg.e von (Nieder-) → Lothringen, B. und Limburg, Mgf.en des Hl. Röm. Reiches (1288), Hzg.e von Luxemburg (1346/1356-83, 1409-15).

Das Hzm. B. war ein Lehen des Ks.s, auch wenn es letztl. unklar ist, was die Hzg.e von B. vom Ks. als Lehen erhielten, und was ihre allodialen Besitzungen waren. Der Herzogstitel selbst war als solcher allerdings im Lehensbesitz des Ks.s und der Hzg. von B. zählte seit 1190 zu den Rfs.en. Die Belehnung des burgund. Hauses - der Hauptlinie ebenso wie des neueren Zweiges - auf der Grundlage einer zweifelhaften Erbberechtigung der Burgunder als Nachfolger der Hzg.e des Hauses Löwen mit dem Hzm. wurde vom Ks. ab 1406 im Zusammenhang mit den Ansprüchen der Luxemburger auf das ErbeB.s verweigert. Das änderte jedoch nichts am fakt. Status der Burgunder als Hzg.e von B., auch wenn diese im 15. Jh. zugestehen mußten, daß die Mgft. Antwerpen, Teile von dem Zonienwoud (Bois de Soignies), der Zoll, die kgl. Wege und die Münze im Lehensbesitz des Reiches war. Die Mehrzahl der Städte war allerdings ihr allodialer Besitz. Im 14. Jh. noch ist der Teil von B., der ksl. Lehen war, viel großzügiger beschrieben worden. Man glaubt, daß die Umgebung von Löwen, Brüssel und → Nivelles allodialer Besitz war, an der Nordseite begrenzt durch das Flüßchen Demer. Vermutl. meinteman damit den alten Kern B.s, den Lambert I. besaß. Alle Teile B.s, die nördl. bzw. östl. dieses Gebietes lagen, gelten hingegen als Lehensbesitz des Ks.s. Interessant ist hier, daß, so wie Piet Avonds und André Uyttebrouck festgestellt haben, in Reisekostenabrechnungen die Teile außerhalb des alten Kerns als »Ausland« betrachtet wurden. Bspw. übertrug Johann II. die Mgft. Antwerpen an Edward I. von England, um sie von ihm gleich darauf als Lehen wieder entgegenzunehmen. Formal war dies schlichtweg unmögl., da Antwerpen unveräußerbares Territorium des Reiches war. Andererseits fungierteder Hzg. von B. selbst als Lehnsherr für verschiedene Nachbarfs.en.

Der ma. Historiographie nach entstand das Territorium aus der Gft. Löwen, die 1005 durch die Hochzeit Gf. Lamberts von Löwen mit Gerberga, Tochter Karls I. von Niederlothringen, dem Erbe des Westfränkischen Reiches, mit der Gft. Ukkel/Brüssel verbunden wurde. Zugleich erlangte Lambert als Vogt großen Einfluß auf die wichtigen Abteien → Nivelles und Gembloux. Tatsächl. scheint die Region Löwen-Brüssel der älteste Kern B.s zu sein. Ausgehend von diesem Kerngebiet wurde das Herrschaftsgebiet allmähl. Richtung S ausgedehnt (Wallonisch-B.). Vermutl. 1088 wurde die Domäne Orthenin der heutigen niederländ. Provinz Noord-B. erworben, wo die Hzg.e ein Jh. später die Stadt 's-Hertogenbosch gründen sollten. 1106 wurden die Gf.en von Löwen nicht nur Hzg.e von Niederlothringen sondern auch Mgf.en von Antwerpen. Damit wurde die Maas zur log. Nordgrenze des Hzm.s. In einer Reihe jüngerer Studien wird die territoriale Expansionspolitik der Hzg.e ausführl. beschrieben. Nach und nach machten sie sich den regionalen Adel und die Kl. untertan, indem sie ihnen Vogtei- und Lehnsherrschaft aufnötigten. 1106 erwarb Gottfried I. (1095-1139) den Herzogstitel von Niederlothringen. ZuBeginn wurde häufig die Bezeichnung dux Lovoniae verwendet, ab 1188 zunehmend regelmäßiger die Bezeichnung dux Brabantiae. Zunächst wurde der lothring. Titel von den Limburgern streitig gemacht. Doch diese Fs.en → Lothringens wurden ab 1139 Hzg.e der Ardennen und später Hzg.e von Limburg gen. Das Haus Löwen war daraufhin das einzige, welches den Titel »Herzog von Lothringen« führte. Auf dem Reichstag von Schwäbisch Hall (1190) wurden diesem Titel zwar sämtl. Rechte abgesprochen, der Titel selbst blieb jedoch bestehen, wurde auf dasHaus B. übertragen und bescherte den Hzg.en von B. den Status von Rfs.en. Nach Piet Avonds haben sich die B.er Hzg.e vielfach als Rfs.en profiliert. Johann III. wurde von Kg. → Adolf von Nassau zum Landvogt des Gebietes zw. Rhein und Schelde, von der Mosel bis zur Nordsee, also im Prinzip des gesamten Gebietes von Niederlothringen, ernannt. Zugl. war Johann Vogt von Aachen und trat als Schwertträger und Marschall des Reiches auf. Wenzel war ab 1366 Reichsvikar. Hzg. Heinrich II. wurde 1247 sogar die Reichskrone angeboten. Er verweigerte sich dieser allerdings und schob seinenNeffen → Wilhelm II. von Holland vor. Von großer Bedeutung ist, daß an den Titel des Hzg.s von → Lothringen der des Mgf.en von Antwerpen gekoppelt war. Die Rechte auf Aachen und Herstal waren eher von ideolog. Relevanz, denn sie verwiesen auf die karoling. Abstammung, auf die sich das Haus Löwen berief. Hzg. Gottfried III. (1142-10) kon-solidierte die Besitzungen, indem er verschiedene Enklaven an sich brachte (Aarschot, Jodoigne/Geldenaken, Duras). Hzg. Heinrich I. (1190-1235) erwarb den Besitz über einen Teil der Stadt Maastricht östl. von B. Im B.er Kernland führte er eine Politik der Städtegründungen, wodurch die Homogenität seines Territoriums gefördert wurde. 1288 wurde nach der Schlacht bei Worringen das Hzm. Limburg eingegliedert. Unter Hzg. Johann III. (1312-55) wurden Gebiete in der Umgebung von Valkenburg gesichert und ausgeweitet. Zugl. versuchte er seineAnrechte auf die Enklave Mecheln durchzusetzen. Die Bemühungen zur Errichtung einer territorialen Einheit waren nur teilw. erfolgr. Verschiedene Herrschaften wie Turnhout, Hoogstraten, Aarschot, Diest und Zichem behielten ihre Sonderstellung bis zum Ende des 18. Jh.s bei.

Das Wachstum des B.er Territoriums endete abrupt mit dem B.er Erbfolgekrieg von 1356-57. Das Erbe Hzg. Johann III. wurde von seinen Töchtern Johanna, verh. mit Wenzel, Kg. von → Böhmen (→ Luxemburg), und Margarete, verh. mit dem flandr. Gf.en Ludwig von Male, angefochten. Wenngleich keine der beiden Parteien auf dem Schlachtfeld einen eindeutigen Sieg erreichen konnte, bedeutete der Frieden von Aat (1357) eine große Niederlage für B. Mecheln ging definitiv verloren; die Stadt Antwerpen und einige der umliegenden Dörfer fielen an den flandr. Gf.en (um kaum ein halbes Jh.später nach B. zurückzukehren); das Land von Heusden im N fiel an den Gf.en von Hennegau, Holland und Zeeland. Hzg. Wenzel richtete seine Politik nun auf den O aus und versuchte den Einfluß B.s im Maas-Rheingebiet zu vergrößern. Die katastrophale Niederlage bei Bäsweiler (1371) bedeutete das endgültige Ende dieser Politik. Die nordöstl. Teile B.s gerieten nun unter wachsenden Druck → Gelderns, was zum Verlust von Grave und dem Lande Cuijk führte.

Nach dem Tode Hzg. Wenzels 1383 brach eine neue Periode an, in der sich die bejahrte, kinderlose Johanna mehr und mehr ihrer Nichte Margarete annäherte, die mit dem burgund. Hzg. Philipp dem Kühnen verh. war. Aus Geldnot verfändete Johanna allerlei Besitzungen an Philipp, darunter das komplette Hzm. Limburg und die übrigen Besitzungen östl. der Maas. Ihre Aktivitäten führten schließl. zur Ernennung Antons (1406-15), des zweiten Sohnes Philipps des Kühnen, i. J. 1404 zum Regenten und 1406 zum Nachfolger von Johanna und Hzg. von B. Dadurch kamen die verpfändeten Gebiete wieder zu B. Mitdem Tod Johannas endete die B.er Dynastie. 1430 fiel das Hzm. an den Hauptzweig des burgund. Hauses in der Person Philipps des Guten.

Piet Avonds hat glaubwürdig gemacht, daß die B.er Hzg.e noch bis ins 14. Jh. eine gezielt lothring. Politik betrieben, die vornehml. auf der Verstärkung der Bande zum Reich im allgemeinen und die Ausbreitung der Macht B.s in das Maas-Rheingebiet im besonderen bestand.

Zeitweilig ist der B.er Titel für kürzere Zeit auch mit einem anderen Fürstentitel verbunden worden. 1351 heiratete Johanna, älteste Tochter Johanns III., Wenzel, Gf. und ab 1354 Hzg. von Luxemburg. Nach dessen Tod 1383 wurden die Titel wieder getrennt, um zw. 1412 und 1415 durch die Ehe Antons von Burgund/B. mit Elisabeth von Görlitz wieder kurzzeitig vereint zu werden. Hzg. Johann IV. (1415-27) heiratete 1418 Jakobäa von Bayern, Gf.in von Hennegau, Holland und Zeeland. 1420 übertrug er ihre Rechte an Holland und Zeeland auf ihren Onkel Johann von Bayern, nach dessen Tod 1425 an Philippden Guten, während er selbst weiter den Titel vom Hennegau führte. Dieser Gang der Dinge wurde von Jakobäa, die 1420 ihren Gatten verließ und sich mit Humphrey von Gloucester vermählte, heftig bestritten. Sie erhielt den Anspruch auf ihr Erbe aufrecht.

Man kann die B.er Dynastie nicht von einem rein reichsrechtl. Standpunkt aus beurteilen. Dafür spielten die eigenen Untertanen eine viel zu große Rolle, zumal für die territoriale Entwicklung B.s die Rolle der Städte, v. a. von Löwen und Brüssel, von großer Bedeutung ist. Ab etwa 1300 bildeten sie das eigentl. Herz des Hzm.s. Zu unterschiedl. Gelegenheiten schlossen sie Städtebünde, in denen sie sich gegenseitigen Beistand gelobten. Diese Zusammenschlüsse richteten sich keineswegs gegen die Dynastie, welche nun gerade den symbol. Kern dieser Bündnisse bildete, sondern gegen in- undausländ. Feinde. In diesem Rahmen darf auch die Reihe der Landesprivilegien nicht fehlen, welche die Hzg.e den Einw.n B.s verliehen. Freilich zwang auch permanente Geldnot die Hzg.e, immer mehr Freiheiten zunächst vereinzelt an Städte und Kl., später an das gesamte Land zu vergeben. In diesem Zusammenhang müssen die sog. Testamente Heinrichs II. (1248) und Heinrichs III. (1261), eine Reihe zieml. gleichlautender Privilegien, die 1290-91 an Kl. und Städte verliehen worden sind, die Charta von Kortenberg (1312), die sog. Wallonische und die Flämische Charta (1314) und schließl. derberühmte »Blijde Inkomst« (1356, 1406 und viele weitere) erwähnt werden, die endgültige Verfassung B.s, die ab 1356 bei jedem Regierungswechsel vom Fs.en erneut erlassen worden ist. Diese Reihe von Privilegien macht deutl., daß die Untertanen eine territoriale, administrative und jurist. Einheit anstrebten. In diesem Rahmen darf man die symbol. Bedeutung der Dynastie für die Einheit des Landes und seiner Bevölkerung nicht übergehen. Die Untertanen - insbes. die Städte - unterstrichen wiederholt ihr Zusammengehörigkeitsgefühl durch Abschluß zahlr. Bündnisse, in denen die Einheit betontwurde. Zumeist fungierte die Dynastie als Kristallisationspunkt derartiger Bündnisse.

II.

Für die Zeit vor 1312 ist der B.er Hof bislang nicht systemat. erforscht worden. Will man die Existenz von Hofämtern als Indikator ansehen, dann stammen die ältesten Spuren für einen Hof in Brabant aus der Zeit der Regierung Gf. Heinrichs III. (1079-95), wo ein pincerna gen. wird. Unter Hzg. Gottfried I. (1095-1139) begegnen unterschiedl. höf. Würdenträger: Kämmerer, Seneschall und Bgf. von Brüssel. Der Terminus Curia scheint zu dieser Zeit nicht den Hof, sondern eher einen Lehnsgerichtshof unter Leitung des Hzg.szu bezeichnen.

Während der Regierung Hzg. Heinrich I. (1190-1235) begann eine Gruppe von Ministerialen neben den traditionellen Lehensleuten in der Umgebung des Hzg. zunehmend eine Rolle zu spielen. Im 13. Jh. erlebte der Hof unter den Regierungen der Hzg.e Heinrich I. und Johann I. eine Blüte. Das gleiche gilt auch für die Regierung von Hzg. Wenzel (1356-83). Dessen exzentr. Lebenswandel legte jedoch einen der Grundsteine für den Niedergang des Hofes während der letzten Jahre seiner Ehegattin Johanna. Eine Reihe von Berichten zeigt, daß der Hof geradezu eine Schlangengrube war, in der sich dieInteressengruppen und Parteien untereinander heftig bekämpften. Während der Regierung des ersten B.er burgund. Hauses kam der Hof zunehmend unter Kuratell der Stände von B. 1430, als der letzte B.er Hzg. Philipp von St. Pol starb, wurde der Hof dem burgund. Hof einverleibt. Innerhalb der Strukturen des burgund. Hofes behielt B. allerdings noch etl. Jahre einen Sonderstatus. Damals muß auch eine eigene B.er Hofordnung bestanden haben, die man aber noch nicht hat auffinden können.

Für die Zeit ab dem frühen 15. Jh. sind wir außerordentl. gut über den Hof von B. informiert. Für die Periode 1406-30 sind nicht weniger als fünf detaillierte Übersichten über das Hofpersonal überliefert. Den Kern der Hoforganisationen bildeten die vier klass. Hofämter, denen dann viele Verwaltungs- und andere Abt.en angegliedert wurden. Darüber hinaus ist offenkundig, daß die Hzg.innen ihre eigenen kleinen Höfe unterhielten.

Das Haus B. war im späten MA eines der angesehensten der Christenheit. Eheallianzen mit den führenden Fürstenhäusern des Reiches, Frankreichs und Englands unterstreichen das. Daneben wurden vorzugsweise Ehepartner aus benachbarten Fsm.ern gewählt. Johann I. bspw. heiratete Margarete von Frankreich, sein Sohn Johann II. ehelichte Margarete von England, seine älteste Tochter Margarete wiederum wurde mit Heinrich von Luxemburg und seine jüngste Tochter Maria mit Amadeus von Savoyen vermählt. 1247 wurde Heinrich II. die Kaiserkrone angeboten wurde, die er aber ablehnte. Im 15. Jh. sollte derB.er Titel das Herzstück einer mögl. Belehnung mit einem Königstitel an die burgund. Hzg.e bilden.

Im späten 14. Jh. zählte der Hof wohl etwa 100-140 Personen. Bei dieser Zählung ist jedoch unsicher, ob die Quellen wirkl. eine vollständige Übersicht geben. Erst ab 1407 können präzisere Angaben über den personellen Umfang des Hofes gemacht werden. Eine Reihe von Hofordnungen dokumentiert eine Zahl von ca. 200-300 Personen. Daraus läßt sich auch dieVerteilung der Aufgaben genauer rekonstruieren. Diese Quellen zeigen allerdings ledigl. eine formale, wenn man so will institutionelle Übersicht der Zusammensetzung des Hofes, geben aber keinen Einblick in die Dynamik des höf. Zusammenlebens.

Der Hof spielte eine wichtige polit., wirtschaftl. und symbol. Rolle im Hzm. Der Status einer Residenzstadt wurde daher auch von mehreren Städten begehrt. Lange stritten Löwen und Brüssel darum, den Hof in ihren Mauern zu beherbergen.

Die ältesten Anfänge eines Hofes müssen in Löwen lokalisiert werden. Schon Lambert I. (ca. 1003-15) errichtete eine Festung auf der Herzogeninsel in Löwen, als Ersatz für die ältere Burg Ten Hove. 1073 baute Gf. Heinrich I. eine erste Burg in Brüssel. Doch generell blieb Löwen bis etwa zur Regierung Hzg. Heinrichs III. der bevorzugte Niederlassungsort. In Folge des gelungenen Staatsstreiches Johanns I. gegen seinen Bruder Heinrich IV. i. J. 1267, in dem Löwen sich auf die Seite Heinrichs stellte, wurde Brüssel zentrale Res. Ein Umzug des Hofes war ein wirksames polit. Druckmittel der Hzg.egegenüber der Stadt Brüssel. Sowohl Wenzel und Anton, als auch Johann IV. und sein Bruder Philipp von St. Pol haben mit ihrer Hofhaltung Brüssel bewußt verlassen und haben sich vorübergehend andernorts niedergelassen. Letztendl. hat dies aber die zentrale Rolle Brüssels als Residenzstadt nicht beeinträchtigt.

Itinerare belegen, daß die Hzg.e von B. nur einen Teil ihrer Zeit am Hof in Brüssel verbrachten. Wir dürfen aber annehmen, daß der Hof als solcher ab 1267 zieml. fest in Brüssel ansässig war.

Neben Brüssel gab es Res.en auch in Löwen (Ten Hove, untergegangen zu Beginn des 11. Jh.s, auf der Dijle-Insel, Caesarsberg und Vlierbeek), 's-Hertogenbosch, Genappe, Tervuren und Turnhout. In Bosvoorde gab es ein häufig genutztes Jagdschloß. v. a. der Hof in Tervuren hatte im 14. Jh. einige Bedeutung.

Die wichtigsten Funktionen wurden von der curia ducis, wahrgenommen, anfangs eine Art Lehnsgericht. Die älteste Erwähnung dat. aus dem Jahr 1154, doch schon ein halbes Jh. später gewann die jurist. Funktion des Rates an Bedeutung. Aus der curia entwickelte sich allmähl. ein Rat mit umfassenden Befugnissen hinsichtl. Verwaltung und Rechtsprechung, während zugl. der Lehnshof bestehen blieb.

Der Titel eines notarius erscheint in B. erstmals 1183, später wird dieser Amtsträger als protonotarius oder cancellarius bezeichnet. Er spielte keine polit. Rolle, sondern beschränkte sich auf die Ausfertigung der hzgl. Urk.n. Der Begriff cancellarius im modernen Sinn taucht erstmals 1339 in den Quellen auf, als der siegelnde Jakob Bake so bezeichnet wird. Vor diesem erfüllte Arnoud Vrient eine vergleichbare Funktion. Im 15. Jh. sollte sich der Kanzler zum Haupt des Rates von B. entwickeln.

Eine zweite wichtige Person ist der Einnehmer (collector nostrorum reddituum) von B. Dieser wird ab 1279 erwähnt, möglicherw. schon 1271. Vermutl. wurden seine Aufgaben davor von einem Kanzleischreiber wahrgenommen.

In der zweiten Hälfte des 14. Jh.s können sechs zentrale Ämter als Kern des B.er Hofes unterschieden werden: die Kammer (Kämmerer), die Küche (Truchseß), der Weinkeller (Mundschenk), Fruchtamt, Brotamt und Stall. Im wesentl. bilden diese auch den Kern des Hofes während der ersten Dekaden des 15. Jh.s. In nahezu allen Fällen waren die ältesten Amtsinhaber des 12. Jh.s Ministerialen. 1107 wird erstmals ein B.er Seneschall gen.

Formal war der Hzg. die oberste Verwaltungs- und Rechtsinstanz im Hzm. In der Praxis spielte jedoch der hzgl. Rat auch eine wichtige Rolle. Er war das Herz der Verwaltung des Hzm.s, stets unter der letztl. Entscheidungshoheit des Hzg.s. In dieser Eigenschaft war der Rat der wichtigste Gesprächspartner der B.er Volksvertretung. Einzig ein Teil der feudalen Rechtsprechung entzog sich den Befugnissen des hzgl. Rates und war dem Lehnsrat vorbehalten. In den ersten Jahrzehnten des 15. Jh.s sollte der traditionelle fsl. Rat durch eine Ratkammer ersetzt werden, später durch den Rat von B. DieZuständigkeit erstreckte sich räuml. über die Hzm.er B. und Limburg sowie die Lande jenseits der Maas. Der Rat von B. pochte stets auf seine Souveränität. Die Ratskammer und der Rat von B. residierten im allgemeinen ebenfalls im Brüsseler Hofkomplex.

Etwa ab ca. 1400 fand eine zunehmende »Veramtlichung« der Funktionen in Rechtsprechung, Verwaltung und Kanzlei statt. Vordem wurden die Amtsträger bereits mit Deputaten von Holz und Holzkohle »entlohnt«, aber um 1400 wurde feste Gehälter übl. Das deutet darauf hin, daß die Amtsträger allmähl. aus dem eigentl. Hofverband heraustreten.

Die älteste fsl. Niederlassung in Brüssel lag in der Unterstadt, inmitten mehrerer Seitenarme des Flüßchens Zenne. Vermutl. 1047 wurde der Hof auf der Höhe des Coudenbergs angelegt. Dort breitete er sich allmähl. zu einem umfangr. Komplex aus, den wir von Abbildungen des 16./17. Jh.s, kennen. 1259 wird das manerium ducis erwähnt, 1299 eine Küche, 1324 ein Lustgarten und 1360 eine Kapelle. Wichtige Bauperioden lagen in der Regierungszeit Johanns III. (1312-55), Johannas (1356-1404/06) und v. a. Antons (1409). Während der Regierung Philipps des Guten ließ die StadtBrüssel einen neuen Großen Saal errichten. Um den Hof lag ein anfängl. kleines Grundstück, welches mehr und mehr zu einem ausgedehnten Park, der Warande, ausgeweitet wurde. Hier befand sich auch ein Wildgehege sowie eine Menagerie mit exot. Tieren. Der gesamte Komplex wurde bei einem Brand i. J. 1731 zerstört und gegen Ende des 18. Jhd. im neo-klassizist. Stil wieder aufgebaut.

Ab dem 14. Jh. wurden die Baukampagnen am Palast und an der Anlage des Lustgartens zum großen Teil von der Stadt Brüssel finanziert. Auf diese Weise versuchte sich die Stadt der dauerhaften Res. der Hzg.e zu versichern.

Einige Baumeister des Brüsseler Hofes sind bekannt. Um 1330 wird Adam Gheeris gen., um 1400 Vranke Rullens. Ab der Regierung Philipps des Guten (1430) ist die Informationslage besser und wir kennen Dutzende Namen von Baumeistern. Im Laufe des 15. Jh.s war der berühmte Johann von Ruysbroeck, der auch den Turm des Brüsseler Rathauses errichtete, am Bau beteiligt.

Für die Zeit vor ca. 1300 wissen wir nur wenig über die finanziellen Gegebenheiten des Hzm.s B.

Der Hof selbst lieferte keine bzw. kaum Produkte, sondern lebte von den Einkünften aus den Domänen und den Steuern (beden).

Die Münzprägung B.s fand gewöhnl. in Löwen, Antwerpen, Brüssel oder in Vilvoorde statt. Der Brüsseler Hof hatte damit direkt nichts zu tun, doch die Einkünfte daraus flossen sehr wohl wieder in die Taschen des Hzg.s. Im späten 13. und im 14. Jh. reichten die Einkünfte aus dem Domänen nicht mehr aus, um den fsl. Staat zu finanzieren. Aus den Quellen erklingt eine ewige Litanei über wachsende Schulden bei unterschiedl. Gläubigern - teils aus Italien, Brügge oder → Lüttich stammend - die dem Hzg. Geld im Gegenzug für polit. Einfluß geliehen hatten. Von diesem Moment an waren diebeden unverzichtbare Einkunftsquellen. Diese wurde prakt. vollständig von den Einw.n der Städte aufgebracht. Die notor. Geldnot der Hzg.e versetzte die Städte, zunehmend Finanziers des fsl. Staates, in die Lage, eine große polit. Macht zu entwickeln.

Die Hzg.e von B. verfügten über ausgedehnte Domänen, die im späten MA allerdings zum großen Teil an Darlehensgeber verpfändet waren. Der Bois de Soignies in der Nähe von Brüssel war eine der wichtigsten hzgl. Domänen. Hier wurde in großem Stil Holz gewonnen und Holzkohle produziert. Die Erträge daraus wurden z. B. zur Bezahlung der wichtigsten Amtsträger verwendet. Daneben gab es Einkünfte aus den Erträgen kleinerer landwirtschaftl. Domänen, aus Zöllen und Schlagschatz sowie aus der Rechtsprechung etc.

Ein Teil der am Hof benötigten Lebensmittel kam von den hzgl. Domänen. Bes. Spezialitäten wurden auf dem Brüsseler Markt erworben. 1452 wurde ein eigener Markt eingerichtet, um den Hof mit Luxusprodukten zu versorgen. Gebrauchsgüter wurden oft von Brüsseler Händlern geliefert.

Die Wasserversorgung erfolgte über ein ausgeklügeltes Leitungssystem, welches das Wasser aus den umliegenden Flüssen heranführte. Daran waren auch die Fontänen im Lustgarten und die Stadthäuser verschiedener Höflingen angeschlossen.

Der gesamte Hof speiste zur gleichen Zeit im Großen Saal des Palastes. Das gilt jedenfalls für das frühe 15. Jh. Kost und Logis stellten die wichtigste Form der Entlohnung für den größten Teil des Hofpersonals dar. Auch Gäste nah-men an diesen Mahlzeiten teil. In den Jahren um 1425 war es allein den Ratsmitgliedern vorbehalten, in ihren Zimmern zu essen. Höflinge und Amtsträger, die auf Reisen gingen, etwa Botschafter, Verwaltungsbeamte und Gesandte, erhielten für die Tage ihrer Abwesenheit vom Hof eine Vergütung.

Es sind nur einige wenige Gelehrte bekannt, die am B.er Hof tätig waren. Sicher kann man hier auf Thomas von Aquin verweisen, der einen berühmten Brief an eine Hzg.in von B. (vermutl. Adelheid von Burgund) schrieb. Wesentl. bekannter ist Brüssel allerdings durch die große Zahl von Künstlern, viele von höchstem Niveau, die dort tätig waren. Oft sind sie direkt vom Hof angezogen worden und zumindest ein Teil von ihnen war direkt bei Hofe wirksam. Dies gilt v. a. für die Regierungszeit der burgund. Hzg.e.

Mit Fortschreiten der Untersuchungen wird die Künstlerdichte immer größer. Ihre Zahl steigt noch mehr an, wenn man die Künstler mit einbezieht, die nur gelegentl. Aufträge vom Hof erhielten. Man kann die kulturelle Ausstrahlung des brabant. Hofes mit derjenigen der Höfe von Thüringen oder der Champagne vergleichen. Die Hzg.e selbst bereicherten die literar. Produktion. Von Hzg. Johann I. (1267-94) sind einige deutschsprachige Dichtungen überliefert, von Hzg. Heinrich III. (1248-61) und Hzg. Wenzel (1356-83) einige in frz. Sprache. Verschiedene Autoren weilten kürzere oder längere Zeit beiHof: Adenez le Roi, Jean Froissart, Christine de Pisan, die Chronisten Hennen von Merchtenen und Emond de Dynter. Auch die Troja-Romane von Segher Diergodgaf, das anonyme Epos »Roman der Lorreinen« (Roman der Lothringer; Anfang 13. Jh.), der »Vierde Martijn« (Der vierte Martin; wird dem Autor Hein von Aachen zugeschrieben), der »Roman van Heinric ende Margriete van Limborch« (Roman von Heinrich und Margarete von Limburg; entstanden zw. 1291 und 1318), die »Rijmkroniek van de Grimbergse oorlog« (Reimchronik des Grimberg-Krieges), der sog. »Godevaert metten Baerde« und »Hetleven van St. Lutgart« (Das Leben der St. Lutgart) werden mit dem B.er Hof in Verbindung gebracht. Auch ein »typischer« Stadtschreiber wie Jan van Boendale arbeitete gelegentl. für den B.er Hof.

Wenig wissen wir über Hofnarren und Herolde vor der Ankunft der burgund. Hzg.e. 1277 werden einige Ministeriale gen.: Tassin, Boidin und Estnol le Sot. Nach 1406 wird ein Hofnarr vermeldet, Meister Jacob, der 1427 sogar über einen eigenen Diener verfügte. Die Anzahl der Herolde variierte. Herold Stephan taucht 1334 namentl. auf, Walter wird als Marschall der Herolde von B. kurz vor 1336 gen. In den folgenden Jahrzehnten tauchen noch verschiedene weitere Herolde namentl. auf: Luxemburg, Gottfried von Tricht. Ab der Regierungszeit Hzg. Antons sind die Informationen besser. In der Hofordnungvon 1415 wird ledigl. ein Herold gen., diejenige von 1427 verzeichnet zwei und die Hofordnungen von 1429 und 1430 listen einen Wappenkg. der Herolde, einen Wappenkg. van de ruwieren (rex de Ruyris), zwei Herolde und einen Persevanten auf.

Johanna und Wenzel hatten eine Truppe von Luxemburger und Elsässer Musikanten in Diensten. In den ersten Jahrzehnten des 15. Jh.s ist dabei von eher kleinen Musikergruppen die Rede: drei Flötisten und zwei Trompetern, um 1429 erweitert um einen Harfenisten.

Daneben gab es am Hof in der Regel einen Arzt, einen Chirurgen und einen Apotheker.

Die Hofkapelle umfaßte im frühen 15. Jh. eine wechselnde Anzahl von Kaplanen (bis zu sechs), daneben einen Chor und einige Küster. In einem Fall wird einer der Verwaltungsbeamten als Mitglied der Hofkapelle gen. Die Beichtväter hatten bei Hofe einen hohen Status, der vermutl. auf den intensiven Kontakten zu den Hzg.en beruhte.

Hzg. Heinrich II. vertraute die Erziehung seiner Kinder einem Kanonikus des St. Gertrud-Kapitels an, der die Kinder die mittelniederländ. (Diets), dt. und frz. Sprache lehrte und ihnen die Grundlagen des Lateinischen beibrachte. Aus der Zeit nach 1400 kennt man die Erzieher der jungen Prinzen Johann IV. und Philipp von St. Pol (1407). Sie besaßen jeder einen Kammerdiener und zusätzl. eigenes Personal, jeweils insg. fünf Personen.

Am B.er Hof hatten nur wenige Frauen eine offizielle Position inne. Natürl. gab es in den meisten Fällen eine Fs.in. Soweit bekannt ist, hatte sie normalerweise formal keinerlei Einfluß, mit Ausnahme von Elisabeth von Görlitz. Wenn jedoch ein Hzg. starb und es noch keinen mündigen Thronfolger gab, konnten Macht und Einfluß der Hzg.in stark ansteigen. Das scheint etwa nach dem Tod von Hzg. Heinrichs III. 1261 so gewesen zu sein. Die Hzg.innen verfügten über eine eigene Hofhaltung, die überwiegend aus Frauen bestand. Immer gehörte eine eigene Wäscherin dazu und manchmal auch eineeigene Küchenmagd.

Hofdamen spielten eine bemerkenswerte Rolle am Be.r Hof. Oft waren sie die Ursache von Konflikten, die am Hof ausbrachen. Dem Vernehmen nach wurde der Hof von Johanna von B. um 1395 von zwei Hofdamen beherrscht. Sowohl bei der Flucht von Elisabeth von Görlitz (1416) als auch der von Jakobäa von Bayern (1420) waren Hofdamen involviert.

Die Namen von Mätressen sind naturgemäß kaum bekannt, doch alle Hzg.e hinterließen Bastarde, bezeichnenderweise mit Ausnahme von Johann IV. Hzg. Johann III. hatte eine lang andauernde Beziehung zu seiner Mätresse Ermengard von Vilvoorde.

Anfangs bestand der Hofstaat aus einer Mischung von Adeligen und unfreien Ministerialen. Allmähl. schwanden jedoch die Unterschiede zw. beiden Gruppen.

Im frühen 15. Jh., aus dem glaubwürdige Zahlen vorliegen, sind ungefähr 25% der Höflinge von adeliger Abstammung, um 1430 sind es nur noch 18%. Selbstverständl. waren die meisten aus B., aber auch Luxemburger, Elsässer, Franzosen, Hennegauer, Holländer und Böhmen waren vertreten. Ein großer Teil der Höflinge kam aus den Städten Löwen und Brüssel.

Brüssel war bekannt für seine Feste. Die Einzüge der Hzg.e gerieten immer zu großartigen Kundgebungen. Dasselbe gilt für Feste anläßl. von Geburten, Hochzeiten und Begräbnissen innerhalb der fsl. Familie. Auch der alljährl. große Umzug (»Ommegang«) war ein immer wiederkehrendes Spektakel. Regelmäßig veranstalteten die Hzg.e Turniere, ein beliebter Zeitvertreib des B.er Hofes, der auch häufig für die Stadtbewohner zugängl. war. 1336 gab der Hzg. in Brüssel ein »Fest des Königs Priamos«. Daneben trieben Hzg.e einen Kult um Kg. Artus. Zw. 1406 und 1430 nahmen die Hzg.e von B. anmehr als 74 Turnieren teil. Gf. Heinrich III. (1095) und Hzg. Johann I. (1294) verloren bei dergleichen Veranstaltungen ihr Leben.

Bezügl. des Hofzeremoniells sind keine Regelungen bekannt, mit Ausnahme der tägl. gemeinsamen Mahlzeiten, die im frühen 15. Jh. in den Hofordonnanzen festgelegt sind.

Nur Philipp von St. Pol (1427-30) stiftete einen Ritterorden, dessen Bezeichnung allerdings unbekannt ist. Johann IV. war Mitglied des St. Antonius Orden, 1382 gegründet von Hzg. Albrecht von Bayern in seiner Eigenschaft als Gf. von Hennegau.

Aus der Literatur ist eine Vielzahl von Festivitäten bekannt, in die der B.er Hof involviert war. Das Ausmaß der Festkultur wird aus den Arbeiten von Uyttebrouck und Chevalier über das frühe 15. Jh. deutl. In der Zeit zw. 1406 und 1430 fanden danach mehr als 183 Bälle und Bankette statt. In einigen Fällen ist die Anwesenheit ausländ. Fs.en dabei gesichert. Die Hzg.e und viele Höflingen absolvierten auch häufig acte de presence bei vielen kirchl. und sonstigen Festen in den Städten B.s.

Die hzgl. Hofkapelle spielte eine große Rolle bei den religiösen Feierlichkeiten. An hohen Festtagen wurde die Kapelle durch Mitgliedern anderer, meist Brüsseler, religöser Einrichtungen verstärkt. Auch hier sieht man wieder das enge Zusammengehen von Hof und Stadt.

Der Hof zu Brüssel war für Jagden im nahen ausgedehnten Bois de Soignies räuml. ideal gelegen. Die Hzg.e besaßen dort ein eigenes Jagdschloß, wo auch die Jagdhunde gehalten wurden. In der Zeit zw. 1406 und 1430 gingen die B.er Hzg.e nicht weniger als 408 Tage auf Jagd.

Quellen

Die wichtigsten administrativen Quellen werden in den zahlr. Publikationen von André Uyttebrouck wiedergegeben. Bes. sei hier verwiesen auf Uyttebrouck, André: Inventaire des comptes généraux du duché de Brabant antérieurs à l'avènement de Philippe le Bon (1342-1430), Brüssel 1974 (Acta historica Bruxellensia, 3: Recherches sur l'histoire des finances publiques en Belgique, 3), S. 101-130. - Bragt, Ria van: De Blijde In-komst van de hertogen van Brabant Johanna en Wenceslas: 3 january 1356. Een inleidende studie en tekstuitgave, Löwen 1956 (Standen en landen, 13).- Straeten, Joseph van der: Het charter en de Raad van Kortenberg, Brüssel u. a. 1952 (Université de Louvain. Recueil de travaux d'histoire et de philologie. 3e série, 46-47) [die wichtigsten brabant. Ständeprivilegien].

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