Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Zurück zur Liste

REMIREMONT

I.

Der Konvent von R. wurde um 620 durch den adligen Austrasier Romaric und den Einsiedler Amé gegr. Er wurde ab dem 11. Jh. zum Stift für adlige Damen und blieb es bis zu seinem Untergang 1792.

1307 wurde die Äbtissin Clémence d'Oiselay durch Kg. → Albrecht I. von Habsburg zur Rfs.in ernannt. Derselbe Titel soll 1290 auch der Äbtissin Lore-Félicité de Dombasle durch → Rudolf von Habsburg zuerkannt worden sein, jedoch ist die Urk. eine Fälschung. Schließl. wurde die Äbtissin Henriette von Amoncourt Rfs.in durch den Willen → Sigismunds i. J. 1415, und der Titel wurde danach von allen folgenden Äbtissinnen R.s getragen. Der Ursprung dieses Titels ist folgender: die Abtei von R. unterstand dem Ks. direkt. Dieser gab das Kl. mit seinem Besitz zur Nutzung anverschiedene Laien und Kleriker, bis es am Ende des 10. Jh.s an die Gf.en von Metz fiel, ein halbes Jh., bevor diese Hzg.e von Oberlothringen wurden. Diese Hzg.e mußten von nun an dem Ks. huldigen für das, was »Grafschaft Remiremont« gen. wurde und die Autorität des Ks.s über die Abtei und ihre Güter in Konkurrenz zur Äbtissin repräsentierte. Der Hzg. handelte also als Vogt, während die Äbtissin die Souveränitätsrechte behielt. Somit befand sie sich in der gleichen Situation wie die Äbte und Äbtissinnen des Reiches als direkte Untertanen des Ks.s und war als solche den Prälaten und weltl.Fs.en gleichgestellt. Wenn die Mehrzahl dieser letzteren ganz natürl. aufgrund ihres Titels Rfs.en waren, galt dies auch für andere, wie die Äbtissin von R., der eine spezielle Ernennungsurk. ausgestellt wurde.

Von Beginn an galt R. als unmittelbar abhängig vom Kg. und Ks.; die Abtei wurde zur Nutzung den Hzg.en von → Lothringen übertragen, die als Groß-Vögte fungierten. 1556 unterstellte Karl III. die gesamten Güter R.s seiner Herrschaft. Der Ursprung des weltl. Besitzes des Kl.s ist unbekannt, könnte sich aber auf den Fiskus der merowing. Kg.e gründen. In jedem Fall erstreckt er sich über einen Großteil Südlothringens und wurde ab 1566 unter der Bezeichnung der »52 bans« (52 Sprengel) des Kl.s zusammengefaßt. In diesen 52 Sprengeln waren auch die gemeinen Territorien enthalten,deren gesamte Verwaltung der Äbtissin und ihren Offizinnen oblag. Außerdem gab es die Kollation von mehr als 90 Pfarreien und Besitzungen im Elsaß sowie in → Burgund. Der weltl. Besitz R.s blieb bis zum Ende unv.

II.

Das Kl. von R. war unmittelbar abhängig vom Hl. Stuhl und sah sich daher als unabh. vom Bf. von → Toul an. Es pflegte eine fsl. Lebensweise in einer fsl. Res. Es verfügte über ein Viertel der Einkünfte aus der Produktion des klösterl. Besitzes, die drei übrigen Viertel wurden unter den Edeldamen und den Geistlichen aufgeteilt. Die Äbtissin übte souveräne Rechte über ihre Territorien aus; sie hatte die hohe, mittlere und niedrige Gerichtsbarkeit inne. Im Hohen MA verfügte sie über eine Münzwerkstatt in Finstingen, während der Hzg. in seinem eigenenNamen Münzen in R. prägte. Nach 1566 unterstand sie der Kontrolle der Hzg.e von → Lothringen, die bei ihrem Amtsantritt in R. schwören mußten, die Rechte und Privilegien des Kl.s zu achten. Der Besitz des Kl.s entwikkelt sich in 52 Sprengeln oder Territorien und mehr als zwanzig Herrschaften; dieser Besitz lag im wesentl. in den Vogesen um die Abtei. Die Verwaltung unterstand direkt der Äbtissin und ihrem Großvogt, zwei Offizinnen (die Dekanin und die Sekretärin) und dem Großkanzler. Die Einkünfte wurden alle sieben Jahre unter den Benefizianten, den Edeldamen und den Geistlichenaufgeteilt.

Die Äbtissin hatte einen fsl. Lebensstil; sie verfügte über bedeutende Einkünfte, eine zahlr. Hofgesellschaft und eine Res. Mit ihren Einkünften an Naturalien und Geld stand die Äbtissin an der Spitze der Fs.en und Prälaten ihrer Zeit. Ihr Hof erreichte die Zahl von zwanzig bis dreißig Personen: Sekretäre, Ehrendamen, Salmann, Kaplan, Kleriker, verschiedene Offizen, Dienstboten. An ihrer Seite standen ein Seneschall und ein Junker. Die ma. Res. der Äbtissin brannte 1384 ab; bis 1613 bestand sie aus mehreren Häusern, die in der Mitte des Klostergeländes in der Nähe der Kirchelagen. Ein großartiger Palast der Äbtissin wurde ab 1751 nach dem Vorbild eines Bischofspalastes erbaut. Wir besitzen keine Informationen über die Bauten der ma. und frühneuzeitl. Abtei vor 1751.

Der Konvent bestand aus einer stets variablen Zahl von Frauen (zw. 20 und max. 79) und zehn Geistlichen. Mehrere Kanonissinnen wurden für bestimmte Posten gewählt oder bestimmt: Dekanin, Sekretärin, Sonrière, Salmann und andere. Die Verwaltung der Abtei wurde auch adligen Laien übertragen: Großvogt, Großkanzler, kleiner Kanzler, Großsonrier, von denen viele zu Beginn des 17. Jh.s abgeschafft wurden. Die Stiftsgeistlichen, unter denen auch ein Schulaufseher zur Überwachung der Schulen in der Stadt war, wechselten sich in der Zuständigkeit für den Gottesdienst ab. Rechtsgelehrte, Notare,sorgen für die Verteidigung der Interessen und Privilegien des Kl.s und der Damen in Rom und am Hof des Hzg.s. Die Frauen und die hohen Offiziere stammten notwendigerweise aus dem Adel, und drei adlige Geschworene waren ständig beauftragt, die Herkunft der Kandidaten und Kandidatinnen zu überprüfen.

Die wichtigsten Veränderungen geschahen zur Zeit der Reform des Kl.s unter der Äbtissin Katharina von Lothringen.

Quellen

Chartes de l'abbaye de Remiremont, des origines à 1231, édition revue et augmentée par Jean Bridot, Turnhout 1997. - Liber memorialis von Remiremont, bearb. von Eduard Hlawitschka, Karl Schmid und Gerd Tellenbach, München 1981 (MGH. Antiquitates Libri mem. I).

Hlawitschka, Eduard: Studien zur Äbtissinnenreihe von Remiremont (7.-13. Jh.), Saarbrücken 1963. - Remiremont, 1980. - Remiremont, histoire de la ville et de son abbaye, ouvrage collectif de la Société d'Histoire de Remiremont et de sa région, Vagney 1985.