Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Zurück zur Liste

ESSEN

I.

Reichsabtei (ksl.-freiweltl. Damenstift), dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis zugehörig, 1487 erstmals Erwähnung in den Reichstagsanschlägen, 1526 erste Subskription eines Reichsabschieds unter den »gemeinen Prälaten«, seit 1654 im Kuriatvotum der Rhein. Reichsprälatenbank. Die Äbtissinnen von E. waren »die einzigen weiblichen Inhaber der Reichsstandschaft mit dem Recht auf Sitz und Stimme auf den Reichstagen« (Wolff 1969, S. 137). Ein Wechsel auf die Fürstenbank fand nicht statt (vgl. oben den Art.Werden-Helmstedt).

Dem Stift E. gelang im 13. Jh. die Arrondierung eines Territoriums von zirka 12 qkm. Mit der Stadt E. im Mittelpunkt schloß es das Städtchen Steele ein sowie die Dörfer und Bauerschaften Lipperheide, Borbeck, Karnap, Altenessen, Stoppenberg, Katernberg, Rotthausen, Frillendorf, Frohnhausen, Altendorf, Holsterhausen, Rüttenscheid, Huttrop, Bergerhausen. Neun Oberhöfe waren seit dem 9. Jh. für die Versorgung des Stifts zuständig; sie umfaßten allein 674 Hufen, deren Lieferungen im Jahreszyklus genau aufgeteilt waren (»Kettenbuch« des 14. Jh.s). Die Hauptlast trugen der stift. Viehof, aufdessen Gelände das Stift selbst und die vom 11.-13. Jh. entstandene Stadt lagen, sowie der Kornhof Eickenscheidt an der Straße nach Steele. Insgesamt summierte sich der Grundbesitz des Stifts, der sich vom »Utrechter Salland [...] rheinaufwärts bis zur Mosel und an die Lahn bei Marburg, in Westfalen vom Münsterland bis in den Dreingau zwischen Hamm und Beckum« (Weigel 1962, S. 259) erstreckte, auf annähernd 3000 Hufen, die in über 100 Oberhöfen organisiert waren. Außerhalb des engeren Stiftsterritoriums gelang auf diesem umfangr. Streubesitz eineHerrschaftsbildung nur in Breisig am Rhein südl. von → Bonn (geteilt mit den Hzg.en von Berg) und in Huckarde bei Dortmund. 16 grundherrl. Kirchen gehörten zum Besitz der Reichabtei.

Die Gründung des Stifts fand in den späten 840er Jahren statt. Als Gründer galt schon im 10. Jh. der Hildesheimer Bf. Altfrid (851-72); vermutl. handelte er zusammen mit der ersten Äbtissin Gerswid, die eine nahe Verwandte gewesen sein dürfte. Auch die zweite Äbtissin trug diesen Namen. Zw. dem Tod des Bf.s und Gerswids II. in den 870er Jahren und 900 fand vermutl. der Übergang in den Schutz des Reichs statt. Kgl. Schenkungen an das Stift sind schon unter Äbtissin Adalwif (880?-95) belegt, die wie ihre Nachfolgerin Wicburg dem Umkreis der Liudolfinger zuzurechnen ist.898 besuchte Kg. Zwentibold die Abtei, 938 hielt Kg. Otto I. in (E.-)Steele auf Grundbesitz der Abtei einen Gerichtstag ab. Nach dem Stiftsbrand von 946 erneuerte Otto I. ein verlorenes älteres Immunitätsprivileg, fünf Jahre später erteilte Papst Agapit II. die Exemtion und bestätigte eine ältere Zehntschenkung. Die Lage am Hellweg, der unter den Ottonen meistbenutzten Königsstraße im Reich, bescherte dem Stift regelmäßige Herrscherbesuche, von denen allerdings nur fünf dokumentiert sind. (938, 966?, 993, 1028?, 1041). Die Äbtissinnen Mathilde II. (971-1011), Sophia (1012-39) undTheophanu (1039-58) gehörten Seitenlinien der Ottonen an; unter ihnen stieg E. nach → Quedlinburg und → Gandersheim zum »Referenzstift« auf, dessen Verfassung für andere Konvente vorbildl. wurde. Der reiche Grundbesitz wurde bis zum 12. Jh. aus kgl. und privaten Schenkungen erworben. E. erhielt darüber hinaus von Heinrich III. 1041 einen einwöchigen Jahrmarkt und übte vermutl. schon unter Konrad II. das Münzrecht aus, auch wenn die Rechtsgrundlage dafür erst 1291 urkundl. faßbar ist. Mind. 15 Herrscherurk.n empfing das Stift bis 1200. Die E.er Äbtissin wird 1228erstmals »Fürstin« gen. (dilecta princeps nostra: in einer Urk. Kg. Heinrichs [VII.], vgl. Hoederath 1926, S. 170, Anm. 9).

Die Vögte von E. tragen im 11. Jh. Namen, die mit den Gf.en von Werl in Verbindung gebracht werden. Seit 1164 sind die Gf.en von Altena im Vogtsamt bezeugt, nach der Isenberger Fehde 1225 fiel die Vogtei an den → Kölner Ebf. Durch die Wahl Kg. → Rudolfs I. zum Vogt (1275-91) und den Sturz des Ebf.s in der Schlacht von Worringen 1288 gelang es der E.er Äbtissin, die Vogtei für Jh.e zum Wahlamt zu machen und sich mit der Ausübung der hohen - und der niederen Gerichtsbarkeit, der Stadtherrschaft, der Münze und dem Judengeleit die wichtigsten Rechte einer Landesherrin zu sichern. Erstin der Notlage des dritten »Äbtissinnenstreits« i. J. 1495 konnte der zu Hilfe gerufene Vogt, Hg. Johann II. von Kleve, die erbl. Belehnung durchsetzen. Bis 1803 blieb das Amt in der Hand der klev. Hzg.e und von deren Erben (seit 1609/48 Preußen). Sie integrierten in der Folge das Stiftsterritorium weitgehend in ihre Herrschaft und hielten 1577 und 1611 Landtage in E. ab. Brandenburg. Truppen setzten im 17. Jh. mehrfach die Interessen der kleinen reformierten Gemeinde in der Stadt E. gegen die kathol. Äbt. und den luther. Stadtrat durch. Die Säkularisation des Reichsstifts E. durchPreußen erfolgte 1802/03.

II.

Der E.er Konvent orientierte sich vermutl. schon seit der Gründung an der Aachener Regel für Sanktimonialen von 816. Der kulturelle Höhepunkt des Stifts ist von der Mitte des 10. Jh.s (Stiftsbrand 946) bis zur Mitte des 11. Jh.s durch eine Vielzahl von in E. geschriebenen bzw. erworbenen und intensiv bearbeiteten Handschriften bezeugt (v. a. in der ULB Düsseldorf), denen die heute noch erhaltenen, herausragenden Zeugnisse des E.er Münsterschatzes zur Seite stehen (Goldene Madonna, vier Vortragekreuze, Siebenarmiger Leuchter etc.). Eindrucksvollstes architekton.Zeugnis dieser Blüte und Ausdruck imperialer Repräsentation ist das Westwerk, das unter Äbtissin Mathilde II. um 1000 mit deutl. Bezug auf die Architektur der Aachener Pfalzkapelle errichtet wurde.

Die Äbtissin stammten nach der »ottonischen« Periode überwiegend aus dem regionalen Adel, teils gfl., teils ministerial. Herkunft. Erst seit der Mitte des 15. Jh.s entwickelte sich die auf den hohen gfl. und fsl. Adel beschränkte Exklusivität des E. Stifts, die bis zur Auflösung Geltung hatte und von den Kandidatinnen mittels »Aufschwörungen« - beeideten Ahnentafeln - nachgewiesen werden mußte. Für die kathol. Damen des Reichs und deren Familien war E. die erste Adresse, um die begehrte »Stiftsmäßigkeit« zu dokumentieren (neben Thorn, → Elten, Vreden und St. Ursula,→ Köln). Die Liste der E.er Konventualinnen des 17.-18. Jh.s ließt sich wie eine Matrikel des kathol. Hochadels.

Der Damenkonvent in E. umfaßte im ausgehenden 9. Jh. die hohe Zahl von 71 Mitgliedern (Konventsliste im Düsseldorfer Sakramentar D1); 1292 nahmen nur noch 26 Damen an der Wahl der Beatrix von Holte teil. Ihnen standen bereits 16 Kanoniker gegenüber, die sich seit 1224 zu einem eigenen Konvent formierten (erste Statuten von 1306). Sie rekrutieren sich aus den ursprgl. wenigen, für die Liturgie des Frauenstifts in den ersten Jh.en unverzichtbaren Klerikern. Die Kanoniker nahmen zwar gleichberechtigt mit dem Frauenkonvent die Äbtissinnenwahlen vor, sie hatten jedoch keinen Anteilam umfangr. Grundbesitz des Stifts, so daß ihre 20 Pfründen wesentl. schlechter ausgestattet waren als die 50 »Pröven« der Damen. Die realen Zahlen verschoben sich zugunsten der Männer. 1426 war Gleichstand (11:11) erreicht, 1459 standen nur sieben Damen den 16 Herren gegenüber. 1652 wurde festgelegt, daß sich max. zehn Damen die 50 Pfründen teilen sollten.

Zu den herausragenden Mitgliedern des E.er Konvents im Berichtszeitraum gehörten die Äbt. Berta von Arnsberg (1243-92), die die landesherrl. Rechte zurück erwarb, Beatrix von Holte (1292-1327), die den Neubau der 1275 zerstörten Stiftskirche vollendete und den Oberhof Borbeck zur zweiten Res. ausbaute, und Katharina von der Mark (1337-60), von der die Güterverwaltung reformiert und erfolgreich der Rückgewinn entfremdeten Grundbesitzes betrieben wurde. Am Ende des Berichtszeitraums ragen die Äbtissinnen Elisabeth von dem Berg (1605-14), Maria Clara von Spaur (1614-44) und Anna Salome vonSalm-Reifferscheidt (1646-88) heraus, die die Gegenreformation im Stift durchsetzten und Jesuiten, Kapuziner und Ursulinen in E. ansiedelten.

Der weltl. Hof der Äbtissin von E. tritt erstmals im 12. Jh. und gewohnheitsmäßig seit Kg. → Rudolf I. in Erscheinung. 1142 sind die bereits zuvor einzeln genannten Hofämter von Droste, Marschall, Schenk, Kämmerer erstmals gemeinsam erwähnt. Die Amtsinhaber entstammten bis zum 13. Jh. der E.er Ministerialität, danach dem regionalen Niederadel; sie standen der Dienstmannschaft der Abtei vor, die ihr eigenes Gericht in der Kemenate der Äbtissin hatte, und sie bekleideten das Amt des abteil. Untervogts, der die niedere Gerichtsbarkeit im Auftag der Äbtissin, den Heerbann unddas Geleit ausübten. Die Hofämter wurden im Lauf des 13. Jh.s erbl., und deren Inhaber traten nur noch selten, etwa bei der Amtseinführung von Äbtissinnen oder als Träger beim Begräbnis derselben, in Erscheinung.

Ihre Funktionen und ihre Einkünfte sind minutiös im »Kettenbuch« (14. Jh.) aufgezeichnet. Mit den persönl. Diensten waren demnach ursprgl. zentrale Verwaltungsbefugnisse verbunden, etwa das Einsammeln der Wachsabgaben von den abteil. Höfen und deren Verteilung zu Mariä Lichtmess an die Stiftsinsassen und Stiftsämter durch den Drost, der Vorsitz des Ministerialengerichts und der Wildbann durch den Marschall, die Führung der Hof- und Vermögensregister durch den Kämmerer, die Aufsicht über die Weingüter, den Weintransport, die Weinkeller und den Weinverkauf durch den Schenk.

Im Stift E. brachten zuerst die Herren von Altendorf das Erbdrostenamt an sich, die Eikenscheidts von Horst das Erbmarschallsamt, die von der Leithen auf Baldeney (das Werdener Marschallgut) die Erbkämmerei. Die im Stift E. im 12.-15. Jh. dominierenden ritterl. Familiennamen sind daneben die von Vittinghoff, von Grimberg, von Ehrenzell, von Witten, von Limbeck, auf dem Berge, von der Lipperheide. Sie standen oft zugl. in Diensten der Äbte von Werden, Hzg.e von → Kleve, Gf.en von der → Mark u. a. Landesherren in der Region (Doppelvasallität).

Das Dienstpersonal von Äbtissin und beiden Konventen ist nur wenig erforscht (vgl. Krägeloh 1930). Äbtissin Beatrix von Holte (1292-1327) erwarb die zuvor an ihre Ministerialen vergebenen, einträgl. Aufsichten über die Mühlen, die Grut, den Zoll und den Markt zurück. Eine Regierungskanzlei einschließl. einer die alten Hofgerichte an sich ziehenden »Hobs- und Behandigungskammer«, besetzt mit jurist. geschulten Räten, ist seit dem 1540er Jahren zu fassen, als die zunehmenden Reichsangelegenheiten (Reichstage, Kreistage, Reichskammergericht, Reichssteuern)eine effizientere Verwaltung erforderl. machten. Ab dem 17. Jh. sind ein Kanzleidirektor, mehrere Räte und ein Sekretär als Personal der Kanzlei bezeugt. Ihm stand der Obristhofmeister als Vertreter der Fs.in gegenüber. Auch die 144 Lehengüter (davon gingen 83 bis zum 16. Jh. für immer verlustig) wurden seit dem 16. Jh. der direkten Kontrolle durch eine mit Juristen besetzte Lehnkammer unterstellt. Um Borbeck herum lagen die meisten Lehengüter der ritterl. Gefolgsleute der Äbtissin, die ihrer aufwendigen Hofhaltung dienten. Die Bauern der Borbecker Güter mußten bis weit in die Neuzeit hineinausgesprochen viele Hand- und Spanndienste für die Herrschaft leisten. Die E.er Landstände forderten 1645 erfolglos deren Abschaffung; erst 1795 legte eine fsl. Verordnung die Anzahl und Art der Dienste genau fest.

Im Vogteibrief von 1291 wurde der Äbtissin von E. das Judenregal überlassen. Die Stadtgemeinde verhielt sich unter dem Einfluß der Kaufleute durchweg abweisend der unliebsamen Konkurrenz gegenüber: Vertreibungen aus der Stadt sind für 1328, 1334, 1347, 1495, 1648 bezeugt. Im Zusammenhang der Großen Pest i. J. 1349 wurden die Juden von ihrer »Schutzherrin«, Äbtissin Katharina von der Mark, vertrieben; die ältesten Geleitbriefe stammen aus den Jahren 1409, 1454 und 1491. Die Stadt hatte in der Stiftsimmunität um die Münsterkirche herum keine Gewalt, so daß die Juden v. a. hier gewohnthaben dürften, wo im 17. Jh. ihre Synagoge bezeugt ist. Im 17. Jh. sind vereinzelt jüd. Ärzte in E. genannt. Am Ausgang des 18. Jh.s gab es 17 jüd. Haushalte, darunter die wohlhabende und gelehrte Familie Cosman.

Über das Hofzeremoniell ist nur wenig bekannt; feierl. Belehnungen der Äbtissinnen durch den Ks. oder dessen Stellvertreter fanden in E. nicht statt (»Briefbelehnung«). Anders als im nahen Werden wurden auch die Erbvögte in E. nicht feierl. in ihr Amt eingeführt, und seit 1337 huldigten die städt. Untertanen ihrer Landesherrin nicht mehr feierl. Nur für 1648 ist die Reise einer mit Trompeter, Organist und Lakaien ausgestatteten Delegation des brandenburg. Kfs.en von Duisburg aus nach E. überliefert, um die Vogtei aus der Hand der E.er Äbtissin zu erhalten (HSA Düsseldorf, HandschriftenC II 5-Bd. 2). Ausschließl. die Amtseinführung der Fürstäbtissinnen wurde feierl. in der stift. und städt. Öffentlichkeit begangen.

Auch von dieser langen Tradition sind einzig die Zeremonien der Amtseinführungen Äbt. Franziska Christines am 6. Juni 1727 (gedruckt bei Heidemann 1881) und Äbt. Maria Kunigundes am 7. und 8. Okt. 1777 aktenkundig geworden (HSA Düsseldorf, Stift Essen Akten 48); das Ritual hat sich vermutl. seit dem 16. Jh. nicht wesentl. verändert (vgl. Schmidt 1913). Nachdem Maria Kunigunde am Vortag bereits in Borbeck abgestiegen war, kam sie am 8. Okt. 1777 in die Stadt E. und wurde zusammen mit ihren zwei Hofdamen an der Kutsche von denInhabern der vier Erbhofämter empfangen. Die Kanoniker begüßten sie vor der Tür »ihrer« Johanniskirche in albis, und gingen mit dem Kreuz voran in die Münsterkirche. Der Fs.in ging der Marschall voran, der Droste reichte ihr die Hand. In der Kirche erst empfingen die Damen des Gräfinnenkapitels ihre neue Vorsteherin und geleiteten sie zum Hochchor, wo sie sich wieder auf ihren Damenchor zurückzogen, die Kanoniker in ihr Gestühl. Vor dem Hochaltar waren Betbänke für die beiden Hofdamen und ein Lehnstuhl für die Fs.in aufgestellt. Dahinter standen die Inhaber der vierHofämter, wobei der Marschall das Schwert (aus dem Münsterschatz) präsentierte. Der Drost führte die Äbtissin nach dem Choramt zum Altar, vor dem sie auf einem Samtkissen niederkniete und den Eid auf die Statuten und Gewohnheiten des Stifts ablegte. Dann ertönte das Te Deum laudamus, währenddessen auf dem Kirchhof ein Böllerschuß den Höhepunkt der Zeremonie verkündete. Die Äbtissin begab sich nun in ihre Res. und empfing im Audienzzimmer die Damen des Kapitels, die Kanoniker, die Erbämter, Kanzleiräte u. a. Würdenträger. Anschl. wurde sie an der großen Tafel von den vierInhabern der Hofämter bewirtet, an einer kleineren Ratstafel saßen die übrigen Würdenträger. - Am folgenden Tag verließ die Äbt. E. wieder, um dauerhaft bei Ihrem Bruder in → Koblenz zu wohnen.

Ein eigenes Stiftswappen ist erst seit den 1690er Jahren überliefert und wurde nur von den letzten drei Äbtissinnen verwendet, die ihr Familienwappen in den Mittelschild einfügten. Zuvor hatten nur die Äbtissinnen, die Konvente und Pröpstinnen sowie die Stadt E. Wappen geführt. Das Stiftswappen besteht aus vier Feldern und zeigt im ersten Feld auf rotem Grund zwei gekreuzte und mit Lorbeer umkränzte Schwerter, die Symbole der Stiftspatrone Cosmas und Damian. Die drei anderen Felder enthalten die herald. Symbole der linksrhein. Herrschaft Breisig (zwei rote Pfeile, umgeben von fünfeinhalbblauen Kugeln auf silbernem Grund), Rellinghausens (rotes Kreuz über blauem rechtsgerichtetem Schrägfluss) und Huckardes bei Dortmund (goldenes Rad mit Krone auf rotem Grund) (Arens 1894).

Quellen

Domschatzkammer Essen, Handschriften (Kettenbuch, Liber ordinarius). - HSA Düsseldorf, Stift Essen, Urkunden und Akten; Kleve-Mark Akten 25. - Münsterarchiv Essen, Urkunden und Akten. - Rheinisches Urkundenbuch, 2, 1994. - Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins, 1-4, 1840-58.

Arens, Franz: Das Wappen des Stifts Essen, in: Beiträge zur Geschichte von Stadt und Stift Essen 15 (1894) S. 5-10. - Bernhardt, John W.: Itinerant Kingship and Royal Monasteries in Early Medieval Germany, c. 936-1075, Cambridge 1993, S. 190-194. - Gerchow, Jan: Geistliche Damen und Herren. Die Benediktinerabtei Werden und das Frauenstift Essen (799-1803), in: Essen. Geschichte einer Stadt, Bottrop u. a. 2002, S. 58-167 [allg., mit Hinweisen auf die ältere Literatur]. -Heidemann, Julius: Empfang der Fürstin Franziska Christine in Essen am 6. Juni 1727, in: Beiträge zur Geschichte von Stadt und Stift Essen 4 (1881) S. 11-23. - Hoederath, Hans-Theodor: Die Landeshoheit der Fürstäbtissinnen von Essen, ihre Entstehung und Entwicklung bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, in: Beiträge zur Geschichte von Stadt und Stift Essen 43 (1926) S. 145-194. - Krägeloh, Konrad: Die Lehnkammer des Frauenstifts Essen. Ein Beitrag zur Erforschung des Essener Kanzleiwesens, in: Beiträge zurGeschichte von Stadt und Stift Essen 48 (1930) S. 99-278. - Kramer, Heinz-Josef: Das Stift Essen: Münzen und Medaillen. Königliche und stiftische Prägungen in und für Essen, Münster 1993 (Quellen und Studien, 3). - Küppers-Braun, Ute: Frauen des hohen Adels im Kaiserlich-Freiweltlichen Damenstift Essen (1605-1803), Münster 1997 (Quellen und Studien, 8). - Die Mauer der Stadt. Essen vor der Industrie, 1244-1865, hg. von Jan Gerchow, Ruhrlandmuseum Essen 1994 [allg.]. -Petry, Manfred: Zur goldenen Bulle Kaiser Karls IV. für das Stift Essen, in: Beiträge zur Geschichte von Stadt und Stift Essen 93 (1978) S. 7-19. - Schilp, Thomas: Der Kanonikerkonvent des (hochadligen) Damenstifts St. Cosmas und Damian in Essen während des Mittelalters, in: Studien zum weltlichen Kollegiatstift in Deutschland, hg. von Irene Crusius, Göttingen 1995 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 114) S. 169-231. - Schmidt, Ferdinand: Die Wahl derGräfin Elisabeth vom Berge zur Fürstäbtissin des Reichsstifts Essen im Jahr 1605, in: Beiträge zur Geschichte von Stadt und Stift Essen 35 (1913) S. 71-160. - Schröter, Hermann: Geschichte der Juden in Stift und Stadt Essen im 17. und 18. Jahrhundert, in: Das Münster am Hellweg 41 (1988) S. 82-107. - Weigel, Helmut: Auf- bau und Wandlungen der Grundherrschaft des Frauenstifts Essen (852-1803), in: Das erste Jahrtausend. Kultur und Kunst im werdenden Abendland an Rhein und Ruhr, Düsseldorf 1962, Textbd. 1, S. 256-295. -Wolf 1969.