Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BUCHAU

I.

Um 770 durch die fränk. Adeligen Warin und Adelinde gegründete weibl. Kommunität, spätestens seit dem 14. Jh. weltl. Damenstift, Äbt. 1347 erstmals als »Fürstin« bezeichnet, seit dem 16. Jh. eindeutig Reichsstand, zunächst bei den Reichsprälaten. Im Zuge der Formierung des schwäb. Reichsprälatenkollegiums Einordnung bei dem sich gleichzeitig formierenden Reichsgrafenkollegium, spätestens seit dem 17. Jh. auch zu den weltl. Fs.en des Schwäbischen Reichskreises gerechnet. Grundausstattung des Stifts: zwölf Maierhöfe in der Umgebung von B. amFedersee (westl. von Biberach a. d. R.) sowie Besitz in Saulgau und Mengen. Im SpätMA kommen einige Dorfherrschaften in der unmittelbaren Nachbarschaft hinzu. Nach den Urbaren von 1477/78 verteilen sich Grundbesitz und Hoheitsrechte B.s in 65 Orten bzw. Wohnplätzen zw. der Donau und Scheer bzw. Mengen im W, Mietingen (zw. Biberach und Laupheim) im O. Im N reichten sie vereinzelt bis zur Donau, im S vereinzelt bis zum Bodensee. Später kamen noch einige Dorfherrschaften in der beschriebenen Gegend dazu sowie die Herrschaft Straßberg im NW von B. auf der Schwäbischen Alb.

II.

Ein Hof im engeren Sinne ist in B. zunächst kaum zu erkennen, allerdings urkundete die Äbtissin 1229 in palatio nostro. Auch Ministeriale sind seit 1229 belegt; in einer Aufzeichnung, die wohl aus dem frühen 18. Jh. stammt, ist außerdem die Rede von den erbl. Hofämtern - dem Schenken, dem Marschall, dem Truchseß und dem Hofmeister - die 1455 vorhanden gewesen und von Adeligen besessen worden seien. Auch der Name »Pfalzgericht« des seit 1455 explizit bezeugten grundherrschaftl. Gerichts der Äbtissin ist hier zu erwähnen. Dieses Gerichtwurde - etwa 1507 und 1542 - vom Hofmeister (aulae magister) präsidiert. Spätestens seit Ende des 17. Jh.s werden die leitenden Beamten des Stifts als Hofräte bezeichnet. Eine Hofkaplanei ist ebenfalls seit dieser Zeit bezeugt. Im 18. Jh. wurde der Hof weiter ausgebaut - sowohl personell als auch im Hinblick auf seine kulturelle Entfaltung. So kam einerseits etwa ein festangestellter Hofmedikus hinzu, andererseits ist eine vielfältige Musikpflege, eine Buchdruckerei und ein Theater belegt. Ansätze eines Hofs scheinen sich ab 1625 auch in Straßberg nordwestl. von B.entwickelt zu haben, Mittelpunkt einer kleinen Herrschaft, die zunächst von B. an lokale Adelsgeschlechter verliehen wurde (ab 1345 belegt) und ab 1625 selbst verwaltet wurde. Der auf dem dortigen Schloß residierende adelige Obervogt gehörte zu den leitenden Beamten des Stifts.

Die Organisation der Verwaltung wird seit dem 14. Jh. sichtbar. 1303 gab es offensichtl. eine Münze und das Amt des Münzmeisters, das von der Äbtissin verliehen wird, später allerdings nicht mehr auftaucht. Zur gleichen Zeit ist der Ammann oder Pfründammann erstmals bezeugt, der offenbar zunächst der leitende Verwaltungsbeamte war und im 15. Jh. gelegentl. dem Pfalzgericht vorsaß; an seine Stelle trat im 16. Jh. der Hofmeister, der etwa 1695 die Direktion und Inspektion über sämtl. Hofbediensteten, die Aufsicht über den Weinkeller, die Pferde, Kutschen, das Geschirr, dieFischereigerechtigkeit, die Beleuchtung und die Torhüter hatte und die Gäste betreute.

Der leitende Verwaltungsbeamte wurde aber - mit der zunehmenden Differenzierung von Regierung und Haushaltung - der Oberamtmann, der später auch Kanzleidirektor, bzw. Regierungsdirektor hieß und seit 1785 auch Geheimer Rat war.

Daneben gab es einen Sekretär für die Geschäftsführung der Kanzlei, ein neues Amt, nachdem das Amt des Schreibers, bzw. Kanzlers in dem des Oberamtmanns aufgegangen war. Neben den leitenden Beamten gab es vielfältiges Personal für die übrigen Bereiche. Für das Lehenswesen war zumindest vorübergehend ein Lehenpropst vorhanden, für die Finanzverwaltung gab es seit dem frühen 18. Jh. den Rentmeister, jeweils für Abtei und Kapitel getrennt. Schon im 16. Jh. sind Keller, Koch, Wagenknecht, Rauhknecht, Beschließerin, Viehmagd, Baumeister, Garten- und Brunnenmeister, Torhüter und Nachwächterbezeugt.

Eine explizite Hofordnung ist zwar nicht bekannt, wohl aber wird in den Wahlkapitulationen mehrfach die innere Ordnung des Stifts geregelt, daneben wurde etwa 1562 eine Bauordnung erlassen, die 1670 erneuert wurde, 1718 und 1741 eine Feuerordnung, 1719 eine Landgarbenordnung, 1791 eine Forst- und eine Jagdordnung, schließl. 1797 eine Verwaltungsordnung.

Die Versorgung erfolgte überwiegend durch die Erträge der Grundherrschaft. Wie sich aus der Rechnungsführung der verschiedenen Vermögenskörper ergibt, die sich im 18. Jh. immer stärker differenzierte, spielte bei den Einnah-men oder auch bei den Ausgaben für Verköstigung bes. der Wein und der Fischfang auf dem Federsee eine beachtl. Rolle. Im übrigen wurden die nötigen Ausgaben v. a. durch den Verkauf überschüssiger Feldfrüchte finanziert. Bei den Ausgaben dominierten neben den Kosten für Lebensmittel - wichtig sind v. a. Fleisch, bes. Geflügel - die Personal- und Handwerkerkosten. Daneben kommen aber auch Luxusartikel wie etwa venezian. Gläser oder aber Ausgaben für Musiker vor, die nicht nur für den Gottesdienst, sondern zunehmend auch für andereFestlichkeiten benötigt wurden.

Von den Äbtissinnen sind bes. hervorzuheben: Barbara von Gundelfingen (1497-1523), die die innere Ordnung des Stifts umfassend neu geregelt hat, Katharina von Spaur, Pflumb und Valor (1610-50), die offenbar wg. ihrer Herkunft aus Tirol, aber auch wg. eigenmächtiger Wirtschaftsführung erhebl. Probleme im Stift hatte, in ihren polit. Aktivitäten während des Dreißigjährigen Krieges jedoch Herausragendes geleistet hat, Maria Theresia von Montfort (1693-1742), die während ihrer langen Regierungszeit das Stift durchgreifend baulich umgestaltete). Unter den Kanonikern fällt bes. der aus demBreisgau stammende Dr. Honorat Adolph Helbling von Hirzenfeld (1651-1724) auf, der nach heftigen Auseinandersetzungen mit der Äbtissin 1699 abgesetzt wurde, wogegen er über 20 Jahre durch alle Instanzen prozessierte. Das Verfahren war noch nicht abgeschlossen, als er starb. Bei den weltl. Amtsträgern ist der Tettnanger Gabriel Leuthold zu nennen, der 1605 als Sekretär des Stifts ein kunstvoll gestaltetes Repertorium des ganzen Stiftsarchivs anlegte, das auch eine histor. Darstellung enthält, sowie der letzte Regierungsdirektor und Geheime Rat des Stifts Johann Franz Schefold, der ab 1773 eineChronik des Stifts führte.

Ein Wappen des Stifts wurde erst im 18. Jh. geführt. Es zeigt in geviertem Schild in Feld 1 und 4, die jeweils wieder geviert sind, in 1 und 4 drei Löwen, in 2 und 3 die Teckschen Rauten, in Feld 2 und 3 ein durchgehendes getatztes Kreuz, im rechten oberen Winkel die Sonne, im linken oberen Winkel einen Halbmond.

Quellen

HSA Stuttgart Bestand B 373, Buchau, Damenstift. - SA Sigmaringen Bestand Dep. 30/14 T 1 Buchau, Urkunden, T 2 Buchau, Amtsbücher, T 3 Buchau, Akten. - Fürst Thurn und Taxis Zentralarchiv Regensburg, Urkunden, Schwäbische Akten.

Germania Sacra. NF, 32, 1994 [dort alle weiteren Literaturangaben].