Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WERDEN UND HELMSTEDT

I.

Reichsabtei, dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis zugehörig, 1491 erstmals Erwähnung in den Reichsanschlägen für Reichstage, 1526 erste Subskription eines Reichsabschieds unter den »gemeinen Prälaten«, seit 1654 im Kuriatvotum der Rhein. Reichsprälatenbank, deren Direktorium der Abt von W. innehatte. Ein Wechsel auf die Fürstenbank fand nicht statt, noch wurden W.er Äbte seit dem 15. Jh. als Rfs.en tituliert (vgl. → Essen).

Der Reichsabtei W. gelang im 13. Jh. die Arrondierung eines Territoriums, das einen Raum von zirka 12 qkm um die Reichsabtei umfaßte und zu beiden Seiten der Ruhr lag. Neben der Stadt W. und dem Kirchdorf Kettwig schloß es die Orte Umstand, Ickten, Roßkothen, Schuir, Bredeney, Heisingen, Hinsbeck, Hamm, Fischlaken, Rottberg, Klein Umstand, Heidhausen und Holsterhausen ein. Über 230 abteil. Hufen und zehn Oberhöfe konzentrierten sich hier. Außerhalb dieses Gebiets gelang auf dem umfangr. Klosterbesitz, der sich von Ostsachsen bis Westfriesland, von Groningen bis ins Rheintal erstreckte,keine Herrschaftsbildung. Das gilt auch für die Ludgerusabtei H., die der Abt von W. in Personalunion leitete.

Die Abtei W. wurde zw. 796 und 799 von dem Missionar Liudger, dem ersten Bf. von → Münster (805-09), gegr. und bis 886 (Schutzprivileg Kg. Ludwigs des Jüngeren von 877) von den geistl. Verwandten (Brüder, Neffen) des Gründers, den sog. Liudgeriden, von ihren Bm.ern in → Münster und → Halberstadt aus geleitet. Von → Halberstadt aus wurde vermutl. in der ersten Hälfte des 9. Jh.s die Abtei H. gegr., deren Konvent bis zur Säkularisation der W.er Abt vorstand. W. erhält 22 Kg.s- und Kaiserurk.n bis 1200, darunter außer Schutz und Immunität die freieAbtswahl, die freie Vogtwahl, Zollbefreiungen, Schiffahrtsrechte auf der Ruhr sowie das Münzrecht. Höhepunkt des Reichsdienstes der W.er Äbte war das 12. Jh.: Abt Heribert II. wird 1198 von Kg. → Otto IV. erstmals Fs. gen.

Päpstl. Schutz genoß W. spätestens seit 1178/79; dem Abt stand die Nutzung der Ponti-fikalien zu. Unter Papst Lucius III. wird W. und H. 1182/83 das Appellationsrecht erteilt, erweitert durch Papst Innozenz VI. i. J. 1356; von der Exemtion ist jedoch nur sporad. (W.: zuerst 1267, in H. nur in Fälschungen) die Rede. Fakt. wurden beide Abteien zu den Diöz.n → Köln (W.) und → Halberstadt (H.) gehörig behandelt; die Äbte holten die Konfirmation der Ortsbf.e ein.

Vögte von W. sind seit dem 11. Jh. die Gf.en von Werl und Berg, von denen das Amt um 1160 durch Erbteilung auf die Gf.en von Altena übergeht (ab Ende 12. Jh. → Gf.en von der Mark) und bis 1803 in der Hand von deren Erben bleibt (seit 1609 → Brandenburg-Preußen). - H.er Vögte waren seit dem 12. Jh. (Aussterben der Gf.en von Sommerschenburg) die → Welfenhzg.e in → Braunschweig und → Wolfenbüttel, seit 1654 der jeweils älteste regierende Welfenfs., d. h. auch Georg I. und Georg II. von England und Hannover. Die Belehnung mit der Schutzvogtei erfolgte auchfür H. in der Abtei W., wobei die Vögte spätestens seit dem 16. Jh. Gesandte schickten.

Die Säkularisation der Abteien W. durch Preußen und H. durch Braunschweig-Wolfenbüttel erfolgte 1802/03.

II.

Die übl. Klosterämter gemäß der Benediktsregel und späteren Consuetudines (Abt, Propst, Dekan/Prior, Kellner, Thesaurar, Scholasticus, Pförtner, Infirmarius, Kantor, Spindarius, Armarius etc.) sind in W. seit dem 9. Jh. bezeugt, in H. eingeschränkt seit dem 10. Jh. Nach den Liudgeriden, die W. mittels Pröpsten regierten, ist für 886 mit Andulph der erste Wahlabt bezeugt. Der kulturelle Höhepunkt der Abtei (Buchmalerei, Handschriftenproduktion, bedeutende Bibliothek, W.er Kruzifix, Steinskulptur der Liudgertumba, Neubauten von Klosterkirchen und Konventsgebäudenin W. und H.) und die Zeit der wirtschaftl. Blüte fallen im 11. und 12. Jh. zusammen. Die Herkunft der Äbte läßt sich erst seit Gerhard von Gft. (1228-57) ermitteln. Sie stammten bis zur Bursfelder Reform von 1474/77 fast ausnahmslos aus dem regionalen, westfäl. oder rhein. Niederadel, in Einzelfällen auch aus dem niedersächs. und thüring. Adel. Den religiösen, polit., wirtschaftl. und kulturellen Tiefpunkt erreichten die Höfe in W. und H. unter den Äbten Johann Stecke (1432-52), aus einer W.er Vasallenfamilie, und Konrad von Gleichen (1452-74) aus einer thüring. Grafenfamilie, die zugl.mit Sophia die → Essener und mit Margarethe die Äbtissin im Stift → Herford stellte. Nach der Reform von 1474 dominieren Äbte bürgerl. Herkunft, die wie Johannes von Groningen (1517-40) auch aus entfernteren Städten nach W. kamen, wobei die Herkunft aus der Region oder aus W.er Familien überwiegt (z. B. Heinrich Duden aus Wesel, 1573-1601, dessen Neffe Alexander Stadtrichter in W. war). Die Restitution des im Spät- MA verlorenen Klosterbesitzes und der Lehen wird im ausgehenden 15. und 16. Jh. von fähigen Äbten und Verwaltern vorangetrieben. Mit Ferdinand von Erwitte (1670-1705)erscheint erstmals wieder ein Abt aus dem Adel, dem sich danach nur noch die beiden Äbte Coelestin und Benedikt von Geismar (1706-18, 1728-57) aus Warburger Stadtpatriziat zuordnen lassen. - In H. wurden die Äbte durch Dekane bzw. Prioren und Pröpste vertreten, seit der Bursfelder Reform nur noch durch Pröpste, etwa durch Henning Hagen (1492-1504) aus H.er Bürgerfamilie, der nicht nur erfolgreich die Sanierung des H.er Klosterhaushalts begann, sondern auch eine Chronik der Stadtrechte von H. verfaßte. Weitere H.er Klosterämter sind Kustos und Zellerar (Kellner).

Der Konvent in W. dürfte vor dem 13. Jh. ca. 20-30 Mitglieder umfaßt haben, in H. vermutl. etwas weniger. Vom 13. Jh. bis zur Reform durch die Bursfelder Kongregation 1474-77 (H. 1482) nimmt die Zahl in W. von neun auf drei, um nach der Reform (mit neuen Mönchen aus verschiedenen Konventen) um die 30 Mitglieder zu umfassen - eine Zahl, die sich in Krisenzeiten (Dreißigjähriger Krieg) verringerte, aber noch beim Neubau von 1783 Richtzahl war. Kg. → Rudolf I. bestätigte 1291 W. den freiherrl. Charakter des Konvents, der bis 1474 erhalten blieb. Der Konvent in H. hat nach der Reform nurselten mehr als fünf Mitglieder gehabt; erst im 18. Jh. residieren wieder zwölf Mönche in den nach 1708 neu erbauten Barockgebäuden. Seit der Durchsetzung der Reformation im Hzm. → Braunschweig-Wolfenbüttel (1568) rekrutierte sich der Konvent überwiegend aus W.

Zu den herausragenden Mitgliedern des W.er und H.er Konvents im Berichtszeitraum gehörte Adam Meyer von Eschweiler, der als Abt der Kölner Abtei Groß St. Martin i. J. 1474 vom Klostervogt zum Reformabt von W. berufen wurde. Unter seinem Nachfolger, dem gelehrten Erfurter Mönch und Universitäts-Dozent, Dietrich Hagedorn (1477-84), fanden sowohl W. (1477) als auch H. (1482) in der Bursfelder Kongregation Aufnahme. Abt Anton Grimholt (1484-1517), aus einer Lippstädter Bürgerfamilie, baute die Kl. in W. und H. wieder neu auf, konsolidierte den entfremdeten Klosterbesitz und reformierte dieVerwaltung. Er war führend in der Bursfelder Reformkongregation tätig. Unter ihm wird erstmals seit dem 12. Jh. eine neue geistige Blüte eingeleitet, personifiziert in W. durch seinen Landsmann Johannes Kruyshaer (Cincinnius) von Lippstadt († 1555), der als Archivar, Bibliothekar, Lehrer und Autor (»Vita divi Ludgeri«, Köln 1515; Schrift über die Varusschlacht, Köln 1539; Klosterchronistik) große Verdienste erwarb, wobei er dem Kl. nur als bepfründeter Kleriker, nie als Mönch verbunden war. In H. wirkte der dortige Bürgersohn Henning Hagen (Propst 1492-1504) als Geschichtsschreiber. AbtJohannes von Groningen (1517-40) setzte den Um- und Neubau des Kl.s in W. fort und engagierte den Kölner Maler Barthel Bruyn d. Ä. für dessen Ausstattung. Dessen Sohn Paulus Bruyn stieg zum Kellner des W.er Konvents und anschl. zum Propst von H. auf (1564-66). Als Lehrer der W.er Novizen wird 1541 der Weseler Humanist Johannes Pering engagiert, unter dem Aufführungen antiker Komödien im Kl. stattfinden. W.er Konventualen studierten fortan in → Köln, ab 1616 am dortigen Bursfelder Seminar, und Lektoren für Theologie und Philosophie lehrten am W.er Konvent. Aus Perings Schule gingauch Heinrich Duden, der W.er Kellner und Abt von 1573-1601, hervor, der die erste umfassende Klosterchronik verfaßte. Nach den Wirren des 17. Jh.s förderte Abt Heinrich Dücker (1646-67) wieder die Wissenschaften. Die Brüder Gregor und Adolf Overham machten sich als Historiker einen Namen, Gregor mit seinen »Annales imperialium [...] ecclesiarum Werdinensis et Helmstadiensis«, in Gregor Buzelins »Germania [...] sacra et profana« (1655) als Auszug veröffentlicht, und Adolf mit seinen Editionen der hochma. Viten Bf. Meinwerks von Paderborn u. a. Heiliger (1681). Adolf pflegteKontakte mit Jean Mabillon; beide Brüder lebten zuletzt in H. († 1686/87).

Der weltl. Hof der Äbte von W. und H. tritt erstmals im 12. Jh. und gewohnheitsmäßig seit Kg. → Rudolf I. in Erscheinung. 1160 sind die bereits zuvor einzeln genannten Hofämter von Droste, Schenk, Marschall, Kämmerer erstmals gemeinsam erwähnt. Die Amtsinhaber entstammen bis zum 13. Jh. der W.er Ministerialität, danach dem regionalen Niederadel; sie stehen der Dienstmannschaft der Abtei vor.

Die Hofämter werden im Lauf des 13. Jh.s erbl. und verkümmern zu repräsentativen Titulaturen, deren Inhaber nur selten, etwa bei der Amtseinführung von Äbten, in Erscheinung treten. Der Drost, im 12. Jh. für den Tisch des Abts und die Aufsicht über Bäckerei und Küche zuständig, residierte im 16. Jh. in Haus Scheppen südl. der Ruhr innerhalb des kleinen Stiftsterritoriums gelegen, wozu die Ruhrfischerei und mehrere Höfe gehörten. Das propsteil. Drostenamt wird 1276 dem abteil. Drostenamt einverleibt. Der abteil. Marschall, zuständig für das Gefolge des Abts, befehligt außerdem die Sattler,Schmiede, Kürschner und Boten der Abtei. Im 16. Jh. ist er der Richter der W.er Vasallen und trägt dem Abt bei der Inthronisation das Lehnszepter voran (im Kunstgewerbemuseum der Staatl. Museen zu Berlin ist ein Stab aus geschliffenem Jaspis aus der Mitte des 14. Jh.s erhalten, dem auf Manschetten des 16. Jh. ein Monogramm Karls des Großen eingraviert wurde (Jahrtausend der Mönche, 1999, Kat.Nr. 176; vgl. auch Kat.Nr. 54). Er residierte auf Haus Baldeney gegenüber Scheppen am nördl. Ruhrufer, wozu mehrere Höfe gehörten. Der Schenk - für die Bedienung bei Tisch und die Brauerei und Kellereizuständig - und der Kämmerer - verantwortl. für die Bekleidung der Abtei - verfügten im 16. Jh. über keine eigenen Häuser und leisteten nur noch zeremonielle Dienste; so trug der Kämmerer dem Abt die sella pontificalis voran.

Das Dienstpersonal von Abt, Propst und Konvent in W. umfaßte im ausgehenden 12. Jh.99 Personen, was durch die Krise im SpätMA und die Bursfelder Reform bis zum Ende des 15. Jh.s auf nur noch zwölf reduziert wurde. 1525 sind wieder 37 Personen gen., 1803 55. In der Kanzlei wurden seit 1271 auch Kleriker beschäftigt, die meistens als Notare firmieren. Abt und Konvent hielten sich je eigenes Schreibpersonal, das mit Altar- oder Kapellenpfründen dotiert wurde. Erst nach 1474 sind wieder Mönche führend tätig, aber weiterhin unter Mithilfe von Klerikern (darunter auch Gelehrte wie Johannes Cincinnius) und Laien.Ihnen war die Wohnung in der Stadt ausdrückl. verboten. Die Bursfelder Visitation von 1570 erlaubte dem Abt nur noch einen Schreiber, dem Kellner einen Gehilfen (Rentmeister), der auch Laie sein konnte. Eine Regierungskanzlei mit einem Mönch als Präsidenten und einem weltl. Direktor sowie jurist. ausgebildetem Personal gab es erst nach dem Vergleich mit Preußen 1666. Hier waren die beiden Hobs- und Behandigungskammern der Lehnverwaltung ebenso angesiedelt wie der Landrichter. Das Personal besoldete der Abt aus der Prälaturkasse. 1802 waren 15 Personen in Kanzlei und Landgerichtbeschäftigt.

Die Abteien W. und H. erwarben bis zur Mitte des 12. Jh.s umfangr. Großgrundherrschaften mit ausgedehntem Streubesitz am Niederrhein, im Rheintal, den Niederlanden und Flandern, in West- und Ostfalen. W. zählte zu diesem Zeitpunkt zirka 1200, H. zirka 800 Hufen, eingeteilt in über 60 Haupthöfe. Davon ging bis zum Ende des 15. Jh.s viel verloren, v. a. der als Lehen ausgegebene Fernbesitz. 32 Hofverbände waren damals in W. noch vorhanden. H. besaß um 1800 immer noch zirka 3000 Morgen Land in Klosternähe. Die frühma. Aufspaltung in Abts- und Konventsgut verschwand mit der Bursfelder Reformim 15. Jh. wieder weitgehend, die auch eine professionelle Güterverwaltung (Volbert Schade) einführte; die lukrativere Eigenwirtschaft des nahen Klosterbesitzes als Domänenwirtschaft setzte im 17. Jh. wieder ein, was die wirtschaftl. Grundlage der spätbarocken Blüte beider Abteien legte. W. verfügte 1519 über die große Zahl von 519 Lehngüter, die sich bis zur Aufhebung 1803 nur geringfügig verringerten. Zur Ausstattung der Abteien gehörte auch umfangr. Kirchenbesitz: W. besaß im 17. Jh. 22 Pfarreien, zwei Kapellen, neun Vikarien und vier Küstereien, H. sechs Pfarreien.

Über das Hofzeremoniell ist nur wenig bekannt; Quellen und Forschungen liegen nur für das 16. und 17. Jh. vor (Johannes Cincinnius' Beschreibung der Hofämter, Berichte über die Inthronisationen Abt Johannes' von Groningen 1520: vgl. Jacobs 1909, und Abt Adolf Borckens 1668: vgl. Wallmann 1999).

Für W. ist ein Konventswappen mit dem Brustbild des hl. Liudger schon im 11. Jh., ein Stiftswappen erst seit dem 15. Jh. (Abt Johann Stecke, 1436-51) nachzuweisen, seit Abt Dietrich Hagedorn (1477-84) in der danach gebräuchl. Form: Im blauen Schild steht ein gelbes durchgehendes Kreuz, auf dem ein rotes Herzwappen die in der Form des Andreaskreuzes gelegten gelben Bischofsstäbe zeigt. - In H. verwendete der Konvent 1126ff. ein Brustbild des hl. Liudger, ab 1347 die hl. Felicitas, im 16.-18. Jh. sind beide Patrone auf den Konventssiegeln vertreten. Die Pröpste verwenden zwei gekreuzteAbtsstäbe mit ihrem persönl. Wappen, das Kl. zwei goldene gekreuzte Abtsstäbe auf rotem Schild.

Quellen

HSA Düsseldorf: Werden, Urkunden und Akten; Kleve-Mark Akten 24. - Niedersächsisches SA Wolfenbüttel: 12 Urkunden, 11 Alt Ludg. - Propsteiarchiv Werden. - Bendel, Franz Joseph: Die älteren Urkunden der deutschen Herrscher für die ehemalige Benediktinerabtei Werden a. d. Ruhr, Bonn 1908 (Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden. Ergänzungsheft, 1). - Crecelius, Wilhelm: Traditiones Werdineses, in: Zeitschrift des bergischen Geschichtsvereins 6 (1869) S. 1-68; 7 (1871) S. 1-60. -Schantz, Otto: Werdener Geschichtsquellen, 1-3, Bonn etc. 1912-25. - Die Urbare der Abtei Werden an der Ruhr, hg. von Rudolf Kötzschke, 4 Bde., Bonn 1906-58 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, 20,2-20,4/2; Rheinische Urbare, 2-4/2).

Germania Sacra. NF 12, 1980 [allg.] - Jahrtausend der Mönche, 1999. - Jacobs 1909. - Kötzschke, Rudolf: Studien zur Verwaltungsgeschichte der Großgrundherrschaft Werden an der Ruhr, Leipzig 1901. - Kötzschke, Rudolf: Das Gericht Werden im späteren Mittelalter und die Ausübung der Landesgewalt im Stiftsgebiet, in: Beiträge zur Geschichte des Stifts Werden 10 (1904) S. 70-126. - Kötzschke, Rudolf: Die älteste Landkarte des Stifts Werden ausAbt Heinrich Dudens Zeit, in: Beiträge zur Geschichte des Stifts Werden 10 (1904) S. 127-136. - Langenbach, Wilhelm: Stift und Stadt Werden im Zeitalter des dreißigjährigen Krieges, in: Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden 15 (1911) S. 1-145. - Römer, Christof: Helmstedt, St. Ludgeri, in: Germania Benedictina, 6, 1979, S. 163-200. - Wallmann, Peter: Die »Inthronisierung« des AbtesAdolf Borcken am 25. September 1668, in: Jahrtausend der Mönche, 1999, S. 164-172. - Wolf 1969.