Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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STABLO-MALMEDY

I.

Fsl. Benediktinerabtei (Westfälischer Reichskreis) mit einem Sitz und einer Stimme im Reichstag. - Gelegen in den Ardennen, auf dem rechten Ufer der Maas; gebildet aus den postelleries von S. und M. und der Gft. Logne; wichtigste zugehörige Orte: Wellin, Leignon. Weitere Besitztümer in der Hesbaye (Haspengau), an der Maas, am Rhein und an der Mosel. Im N und im W begrenzt vom Fsm. → Lüttich und dem Hzm. Limburg, im S und im O von der Gft., später Hzm. → Luxemburg. Durchflossen von Ourthe, Ablève, Lesse und ihrenZuflüssen; durchquert von den röm. Straßen von Bavai nach → Köln und von Arlon nach Namur. - Das Land war (bzw. ist) sowohl wallon. als auch frz. Sprache. - Als kgl. Abtei mit dem Privileg der Immunität ausgestattet; gegr. um 650 durch den hl. Remaclus; ursprgl. Schenkung des Gebiets durch Siegbert III. Teil von Lotharingien, dem Reich angegliedert unter Otto I.

II.

Außer dem hl. Remaclus, dem Gründer, der vom Kg. die Schenkungen erhielt, haben mehrere Äbte die Geschichte der Abtei im HochMA geprägt. Abt Odilo (938-54) baute die Klostergebäude wieder auf und erneuerte die Disziplin, die seit den normann. Invasionen zu wünschen übrig ließ. Im 11. Jh. dehnte Abt Poppo (1030-48) seine reformer. Aktivität, die in der Wiedereinführung der benediktin. Regel bestand, auf zahlr. lotharing. Kirchen und Kl. unter seiner direkten Autorität aus. Geachteter Berater der Ks. Heinrich II., Konrad II. und Heinrich III., wurde er von diesenmit diplomat. Missionen betraut und konnte sich im Gegenzug ihrer Gunst sicher sein. Aus seiner Zeit als Abt dat. der Wiederaufbau der Klostergebäude sowie der Abteikirche von S., die bis in die erste Hälfte des 16. Jh.s wenige Veränderungen erfuhr. Abt Wibald (1130-58), Mäzen und Gelehrter, war eine der herausragenden Persönlichkeiten in der Geschichte des Reichs, sowohl in seiner Rolle als Berater der Ks. Lothar II., Konrad III. und Friedrich I. als auch durch die Bedeutung der diplomat. Missionen, mit denen er betraut war.

Die folgenden Jh.e waren dunkler. Die Äbte, ob sie nun Mönche der Abtei wie Henri de Bolan (1308-34) oder Wéry de Pomerio (1334-42; er wurde gar exkommuniziert), Mitglieder einer mächtigen Familie (Heinrich von Merode, Domherr des Achener Doms seit 1420, 1440-60) oder Prälat (Heinrich von Geldern, Fbf. von → Lüttich, 1248-74) waren, zeichneten sich nicht mehr durch ihre geistl. oder polit. Bedeutung aus, sondern durch ihre Sittenlosigkeit oder ihre milit. Aktivitäten. Die Fs.-Äbte (Warner d'Ocquier war der erste Abt, der i. J. 1376 in seinen Investiturbriefen »Fürst« gen. wurde;wahrscheinl. trugen aber bereits seine Vorgänger diesen Titel) spielten keine Rolle mehr in der Reichspolitik. Sogar auf ihrem eigenen Territorium hatte die Abtei erhebl. unter ihren Vögten zu leiden. Jean Godescalc de Geuzaine (1417-38), einer der am weltlichsten orientierten und verschwenderischsten Fs.en seiner Zeit, verpfändete am 17. Sept. 1427 das Schloß von Logne mitsamt den postelleries S. und M., die einzige Festung des Fsm.s zw. der Gft. → Luxemburg und dem Fsm. → Lüttich, an Eberhard II. von der Marck, denLehnsherrn von Arenberg, der im Land über einen bedeutenden Einfluß verfügte. Nach dem Tod von Jaspar (1460-99), einem sehr schwachen Abt, der es nicht verstanden hatte, den Übergriffen seiner mächtigen Nachbarn Widerstand zu leisten, suchten die Mönche den Schutz eines Mächtigen und wählten daher Wilhelm von Manderscheid und Blankenheim zum Abt, Mitglied einer der bedeutendsten Familien der Eifel. Er war der erste einer Reihe von Kommendatar-Äbten, die die Abtei vom 16. bis ins erste Viertel des 18. Jh.s verwalteten. Dieser Abt (1499-1546), der auch Abt von → Prüm war (1506), legte dieGrundlage für den Wiederaufstieg der Abtei; er führte die Statuten und die Zeremonien der Kongregation von Bursfeld ein (der Eintritt in die Kongregation erfolgte erst 1654). Er stellte mit Hilfe von → Karl V. und dessen Statthalter Heinrich von Nassau die Autorität über Logne wieder her.Weil dieses nur noch eine Ruine war, baute er zw. S. und M. ein neues Schloß, das als Res. dienen und in dem die Archive und die Kasse sicher untergebracht werden sollten. Er begann den Wiederaufbau der Abteikirche von S. durch die Errichtung eines Westturms. In M. ließ er das 1482 zerstörte Abteiviertel sowie die Abteikirche wiedererrichten, die 1521 durch einen Brand verwüstet worden war. Sein Neffe, Christoph von Manderscheid-Blankenheim (1547-76), Koadjutor seit 1542, folgte ihm nach und führte sein Werk des Wiederaufbaus fort.Er ließ die Lehensregister erneuern, überprüfte die Reglements und Verfassungen und leistete dem Eindringen des Protestantismus Widerstand, indem er den Wiederaufbau der Abtei von S. fortsetzte. Sein Nachfolger, Gerhard von Groesbeck (1576-80; Bf. von → Lüttich 1565), führte den Kampf gegen die Protestanten weiter und vollendete den Wiederaufbau der Abtei von S. Unter seiner und der Herrschaft seines Nachfolgers erlitt das Land zahlr. Plünderungen durch fremde Truppen. Seine Nachfolger entstammten alle der mächtigen Familie der → Wittelsbacher. Ernst vonBayern (1581-1612), Ferdinand von Bayern (1612-50), Maximilian-Heinrich von Bayern (1658-60), die neben anderen Ämtern auch Fbf.e von → Lüttich und Ebf.e von → Köln mit Wahlberechtigung waren, waren zwar aufgrund ihres Ranges und ihrer Verbindungen mächtig genug, um von den fremden Kräften respektiert zu werden, aber auch sie konnten das Eindringen fremder Truppen nicht verhindern. Sie residierten selten im Fsm. Einzig Wilhelm von Bayern, Baron von Hollinghoven (1650-57), widmete sich bes. der Verwaltung der Abtei und residierte dort; er wurde sogar in der Abteikirchevon S. begr.

Doppelabtei, bestehend aus zwei Männerkl.n, von denen eines dem Bf. von → Lüttich untergeordnet war (S.), während das andere in geistl. Hinsicht dem Ebf. von → Köln unterstand (M.), aber im Gefüge des dt. Reichs ein eigenes Territorium bildete; geleitet wurde sie von einem Abt, einem Rfs.en, der von den Mönchen gewählt und päpstl. und ksl. bestätigt wurde. Jedes K. wurde von einem Prior geleitet. Bei der Wahl des gemeinsamen Oberhaupts in der Vollversammlung der beiden Kapitel war eine Verständigung schwierig zu erreichen. Der Streit um die Vormachtstellungbrach sehr früh erstmalig aus und flammte danach immer wieder auf: im 10. Jh. (beigelegt i. J. 980 durch das Konzil von Ingelheim, das die Unterwerfung der beiden Kl. unter ein gemeinsames Oberhaupt bestätigte, wobei die Vormachtstsellung S. zuerkannt wurde); unter dem Abt Poppo (1021-48), der die Mönche von M. zwang, zur Ablegung ihrer Profeß nach S. zu kommen; i. J. 1065 mit der Abspaltung von M., das mit Unterstüztung des Ebf.s von → Köln seinen eigenen Abt wählte; im Mai 1071, als Ks. Heinrich IV. infolge einer wundersamen Intervention des hl. Remaclus(Triumphus Sancti Remacli) die Vormachtstellung S.s gegenüber M. anerkannte; im 12. Jh. wurde Werner, von den Mönchen von S. gewählt und von denen von M. abgelehnt, vom Papst abgesetzt; im 17. Jh. scheiterte der fsl. Verwalter Wilhelm-Egon von Fürstenberg mit seinem Vorhaben, eine endgültige Lösung durch eine engere Verbindung der beiden Kl. herbeizuführen (1692-94). Unter Wilhelm von Manderscheid konnten durch die Institution der Koadjutanz, durch die der Abt im Amt sich bemühte, bereits zu Lebzeiten seinen Nachfolger zu etablieren, einige Male die schwierigenAbstimmungen in Zeiten eines Interregnums vermieden werden.

Der Abt Heinrich von Merode (1439-60) ließ von 1452-59 gegenüber allen Gerichten des Landes sämtl. Privilegien, Bräuche und Rechte der Abtei erneuern. Der Fs. allein übte die legislativen und exekutiven Befugnisse aus. Die Landstände unter dem Vorsitz des Fs.en oder seines Repräsentanten waren zusammengesetzt aus den beiden Prioren von S. und M., den Vorstehern der Lehnsherrschaften, den mayeurs, den beiden Schöffen jedes der Lehensgerichte von S. und M., den Bürgermeistern dieser beiden Städte und den Delegierten der anderen Gemeinden. Sie berieten und stimmten überdie Steuern und die außergewöhnl. Abgaben (bis 1653) ab. Der Conseil provincial, begr. 1559 von Ernst von Bayern mit Sitz in S., war gleichzeitig der private Rat des Fs.en und das oberste Gericht des Fsm.s; er setzte sich aus Beauftragten oder Beratern des Fs.en zusammen; sein Präsident war der Prior von S., sein Vize-Präsident der Prior von M. Der Sekretär des Fs.en war auch Sekretär des Staates. War der Stuhl vakant, repräsentierten die beiden Kapitel die höchste Autorität; in einem Gesamtkapitel vereinigt, regelten sie alle Angelegenheiten des Staates undordneten die beiden Priore und und den Sekretär des Kapitels zur Verwaltung des Staates ab.

Die Kommendataräbte verfügten über die fsl. Einkünfte, überließen aber die geistl. Verwaltung den beiden Prioren.

Bei ihrer Thronbesteigung schworen die Fs.en, die Capitulations zu beachten, eine Reihe von Artikeln, die vom Kapitel für jede neue Regierung abgefaßt wurden. Diese Kapitulationen erlegten dem Herrscher die Beachtung gewisser, präzise gefaßter Vorschriften auf und wiesen seiner Macht genau bestimmte Grenzen zu; sie hatten zum Ziel, die Rechte und Privilegien der Untertanen zu gewährleisten und v. a. den Anteil des Kapitels an der Leitung der öffentl. Angelegenheiten des Fsm.s festzuschreiben.

Der Podestat, wichtigster Amtsträger des Fsm.s, befehligte die Streitmacht; der Bgf. war der bedeutendste Amtsträger der Gft. von Logne. Der Magistrat setzte sich zusammen aus dem mayeur (Repräsentant des Fs.en, er berief die Versammlungen ein und führte den Vorsitz; die mayeurs hatten das Recht, die Delikte zu verfolgen, die in ihrem Amtsbereich begangen worden waren; beim Amtsantritt des neuen Abts erhielten sie ihr bereits an elf Gerichten erbl. Amt zum Lehen) und den Schöffen des Gerichts(ernannt auf Lebenszeit), den Bürgermeistern und den Beauftragten der Stadt (sie wurden von den Bürgern gewählt und waren die Repräsentanten der Gemeinde, verfügten aber nur über wenig Macht).

Die beiden Lehensgerichte von S. und M. waren Berufungsinstanz der örtl. Gerichte (gen. échevinales - Schöffengerichte; zusammengesetzt aus einem mayeur, sieben Schöffen und einem Gerichtsschreiber); ebenso wie das Lehensgericht von Fraipont erhielten sie das Recht, allein und ohne Berufung über Kriminalfälle zu entscheiden; die Lehensgerichte von Louveigné, Lierneux, Hamoir und Comblain leiteten die Prozesse ein. Der Conseil provincial war das letztinstanzl. Gericht des Landes. Gegen seine Beschlüsse konnte bis1585 am Gericht von Aachen Berufung eingelegt werden, nach 1647 beim Großen Rat (Grand Conseil) von Mecheln und an demjenigen von → Luxemburg, ab diesem Zeitpunkt schließl. vor der dem Reichskammergericht in Wetzlar und dem Hofrat von → Wien. Seit dem 15. Jh. waren die Lehensgerichte von S. und M. und das Gericht von Logne die drei Cours féodales; die Berufungsfälle des Landes (reliefs du pays) wurden in S. bearbeitet, wo sich die Gerichtskanzlei befand. Die Rechtsprechung der Courdes Thermes war beschränkt auf Angelegenheiten, die die Bergwerke und Erze betrafen, die der Allodialgerichte auf die Allodien.

Seit Anfang des 16. Jh.s empfing der Fs. jährl. ein Donativ oder liste civile (19,47% des »Budgets« des Fsm.s zw. 1647 und 1793); er verfügte ebenfalls über Mittel aus den abteil. Einkünften, die seit dem 9. Jh. von den Einkünften des Konvents getrennt waren. Die Güter des Fs.en wie auch die der Abtei (beschränkt auf die erste Stiftung), die Güter, die die Grundlage der Pfarreien bildeten, die ererbten Güter der Räte und des Gerichtsschreibers der Provinz und die vollständigen Lehen waren ausgenommen von der Bodensteuer oder tailleréelle.

Wenn der Fs. im Lande war, residierte er meist im Kl. von S. Der Südflügel des ersten Hofes beherbergte die Räume des Fs.en. Der Fs. verfügte in M. ebenfalls über ein Quartier, das i. J. 1522 durch Wilhelm von Manderscheid errichtet wurde. Das Schloß selbst, erbaut von Wilhelm von Manderscheid 1525-35 auf einem Hügel zw. S. und M., diente im 16. Jh. und zu Beginn des 17. Jh.s als Res.; diese muß recht luxuriös gewesen sein, beherbergte sie doch i. J. 1540 einige Tage → Ferdinand I., den Kg. von → Böhmen und Bruder → Karls V.

In den beiden kleinen Marktflecken des Fsm.s entwickelten sich mehrere Handwerkszweige, die die Dürftigkeit der Landwirtschaft ausglichen. Seit dem 16. Jh. waren in M. Mühlen für Kanonenpulver (13 Pulvermühlen im 17. Jh.) sowie Gerbereien (ab etwa 1500) angesiedelt; genau wie in S., wo die Gerberei im 16. Jh. begann, stellte man dort Stoffe und Spitzen her.

Das Recht, Münzen zu prägen, wurde der Abtei spätestens 1152 unter dem Abt Wibald zu-erkannt. Mehrere Münzprägewerkstätten existierten in diesem Fsm. (S., Horion vor 1567, Poulseur seit diesem Datum, Louveigné seit 1643).

Corneille Zantfliet († 1462), Mönch in Saint-Jacques in → Lüttich, dann Prior von S., schrieb eine Chronik, die 1461 endet. Francois Laurenty (1584-1650), Prior von M., schrieb eine wertvolle Chronik der Äbte von S. vom hl. Remaclus bis zu Wilhelm von Bayern.

Das Wappen von S.: in Silber ein mit zwei Körben voller Steine beladener Wolf, der einen Krummstab hält und über einen grünen Hügel vor einem grünen Baum schreitet. Das Wappen von M.: in Gold ein grüner Drache. Das Wappen der Gft. Logne: in Blau ein lebensnaher Medusenkopf. Jeder Fs.-Abt hatte sein eigenes Siegel; vom 15. Jh. an nutzten die Äbte auch ihr Familienwappen; Wilhelm und Christoph von Manderscheid versahen die Möbel ihres Hauses mit dem Lamm, dem Zeichen der Abtswürde von → Prüm; seit Gerhard von Groesbeck pflegten die Äbte diesen herald. Brauch. BeideAbteien hatten ihre eigenen Siegel für ihre weltl. Angelegenheiten, für S. mit dem Bild des hl. Remaclus, für M. mit demjenigen des hl. Quirinus; die Abtei von S. hatte auch ein Siegel für geistl. Angelegenheiten, das sceau aux causes (13. Jh.).

Einige Bemerkungen zu den feierl. Einzügen der Fs.en in das Fsm., in S. und in M. Der Fs. wurde bei seiner Ankunft im Gebiet des Fsm.s von den Geistlichen beider Kl., von den Laien und den Amtsträgern der Provinz empfangen und in einem großen Zug bis zur Abteikirche von S. geleitet. Am nächsten Tag leistete er nach der Messe vor dem Altar des hl. Remaclus unter Anwesenheit der Geistlichen beider Kapitel, der Edelleute und Amtsträger des Landes einen Eid.

Am 4. März 1509, im Verlauf einer großen Prozession, der 500 Menschen folgten, wurden die Reliquienschreine von S. (die der hl. Remaclus und Babolenus sowie des Papstes Alexander), die Reliquienschreine von M. (die der hl. Quirinus, Justus und Philipp) und von Lierneux (des hl. Symetrius) in Anwesenheit von Wilhelm von Manderscheid zur Schau gestellt.

Unter Abt Ferdinand von Bayern (Juni und Juli 1624) wurde die Zeremonie der Erhebung der sterbl. Überreste von Poppo (Abt von 1021- 48; aufgenommen in die röm. Märtyrerliste i. J. 1625), begr. in der Krypta der Abteikriche von S., begangen. Das Fest der Erhebung fand am 17. und 18. Okt. 1626 statt; aus diesem Anlaß ist auch eine Reliquienbüste bei dem Goldschmied Goesin in → Lüttich in Auftrag gegeben worden, die Altäre wurden restauriert sowie eine der Maria und dem hl. Poppo geweihte Bruderschaft begr. Wilhelm von Manderscheid führte die Gewohnheiten der Kongregation vonBursfeld in den Kl.n S. und M. ein und am 1. Sept. 1654 erfolgte auch die Aufnahme in diese Kongregation.

Im Jahr 1268 wurden die sterbl. Überreste des Gründers der Abtei, des hl. Remaclus, in einen neuen Reliquienschrein umgebettet, ein Meisterwerk der moselländ. Kunst.

Quellen

Archives de l'abbaye et de la principauté, Archives de l'état à Liège. - Halkin, Joseph: Inventaire des archives de l'abbaye de Stavelot-Malmedy conservées à Düsseldorf, Bruxelles, Liège, Londres, Berlin, Paris, Hanau, etc., Lüttich (Bulletins de la Commission royale d'histoire de Belgique, 7, 3). - Halkin, Joseph/Roland, C. G.: Recueil des chartes de l'abbaye de Stavelot-Malmédy, 2 Bde., Brüssel 1900-30. - Hansotte, Georges: Inventaire desarchives de l'Abbaye et de la principauté de Stavelot-Malmedy, in: Tablettes d'Ardennes et Eifel I (1961) S. 11-51, 76-79. - Villers, François-Augustin: Histoire chronologique des abbés-princes de Stavelot et de Malmedy; manuscrit conservé à la bibliothèque de l'Université de Liège, hg. von J. Alexandre, Lüttich 1878-80.

Berlière, Ursmer: Monasticon belge, Bd. 2, Lüttich 1928, S. 58-105. - Chestret de Haneffe, Jules de: Numismatique de la principauté de Stavelot et de Malmédy, in: Revue belge de numismatique 48 (1892). ND Bibliothèque Chanlis 2 (1977). - Harsin, Paul: À propos des élections des princes-abbés de Stavelot-Malmedy (d'après les archives du Vatican), in: Folklore Stavelot-Malmedy-Saint-Vith 12 (1948) S. 7-21. -Legrand, William: Notes sur le culte de Saint Poppon, abbé de Stavelot, in: Chronique archéologique du Pays de Liège 33 (1942) S. 34-48; 34 (1943) S. 1-18, 25-44. - Moisse, Geneviève: La principauté de Stavelot-Malmédy sous le régime du cardinal Guillaume-Egon de Furstenberg: problèmes politiques et institutionnels 1682/1702, Namur 1963. - Noüe, Arsène de: Études historiques sur l'ancien pays de Stavelot et de Malmédy, Brüssel 1975. - Vanden Bossche, Benoît: La châsse de saint Remacle à Stavelot (étude iconographique et stylistique des bas-reliefs et des statuettes), in: Aachener Kunstblätter des Museumsvereins 58 (1989-1990) S. 47-73. - Yernaux, Jean: L'église abbatiale de Stavelot, in: Bulletin de la Société d'art et d'histoire du diocèse de Liège 24 (1932) S. 91-154.