SAINT-CLAUDE
I.
Die Abtei von S.-C. (kelt. Ortsname Condat, dann Saint-Oyend-de-Joux, nach ihrem vierten Abt, und schließl. Saint-Claude nach dem Abt, dessen im 12. Jh. entdeckte Reliquien seit dem 13. Jh. Anlaß zu einem Kult und zur Pilgerfahrt nach S.-C. gab) wurde im 5. Jh. von im Jura tätigen Patern, Saint-Romain und Saint-Lupicin, gegr.
Während der ersten Jh.e soll das Kl. von einer bedeutenden Anzahl Mönche bewohnt gewesen sein. Der »Vita Patrum Jurensium« sind Zahlen von 150 Geistlichen in Lauconne, der zweiten Gründung von S.-C. aus, und von 105 Geistlichen in La Baume, der dritten Gründung, zu entnehmen. Im frühen MA folgen an der Spitze der Abtei kirchl. Würdenträger aufeinander, Ebf.e oder Klosterbf.e, die durch ihre Leitung zum Renommée der Abtei beitragen. Im Jahr 819, in das wahrscheinl. die Einführung der Ordensregel des hl. Benedikts in Saint-Oyend fällt, gehörte das Kl. zur ersten Klasse der im Reich mitSteuern belegten Kl. Im Jahr 1175 erhielt es von Friedrich Barbarossa das Privileg, direkt dem Ks. zu unterstehen; ihm werden Regalien wie bspw. das Recht, Geld zu prägen, ver-liehen. Das geistl. und weltl. Prestige, das sich die Abtei im Verlauf der Jh.e erwarb, wurde ledigl. durch einige einzelne Zwischenfälle in Frage gestellt. Das Ende des MA war trotz des Erfolges der Pilgerfahrt nach S.-C. von wachsenden Schwierigkeiten und Streitfällen gekennzeichnet. Das 14. und das 15. Jh. kündigte sich als eine Periode der Umwälzungen und Anpassungen an. Äbte mit stark ausgeprägter Persönlichkeit leiteten die Abtei. Diese bekräftigte ihre Oberhoheit über ihre Vasallen (Erstellung eines Urkundenbuchs zw. 1307 und1315 - das »livre d´Or« - unter dem Abt Odon de Vaudrey).
Der Abt hatte in dieser Periode die hohe, mittlere und niedere Gerichtsbarkeit inne und verfügte über das Recht, die Amtsträger der Abtei zu ernennen. Bei seiner Wahl mußte er vor seinem Kapitel einen Eid leisten, bevor er von diesem anerkannt wurde, und feierl. schwören, die Freiheiten der Bürger von Saint-Oyend (zugestanden i. J. 1310) zu bewahren sowie keine Ämter an Laien zu übertragen. Gleichwohl delegierte der Abt in zunehmendem Maße seine Vorrechte, während er seine Amtsgeschäfte von den Schlössern von Moirans und La Tour-du-Meix aus leitete, die ihm als Zweitres.en dienten.Gegenüber der immer häufigeren Abwesenheit ihres Oberen erhoben die Geistlichen Anspruch auf neue Rechte und Privilegien. Man kann in dieser Periode eine Vermehrung der Ämter und eine Rekrutierungspraxis beobachten, die oft auf den lokalen mittleren und kleinen Adel beschränkt ist - eine Entwicklung, die bereits erahnen läßt, was in der Neuzeit recht verbreitet sein wird. Im 16. Jh. mußte man in der Tat 16 Ahnen vorweisen können, um in das Kapitel von Saint-Oyend eintreten zu können. Zumindest seit Ende des 13. Jh.s wurde die Ämterhäufung gängige Praxis, entweder als Grund oder als Folge derVerminderung der tatsächl. Zahl (der Mönche). Für die späte Periode ist die genaue Zahl der Mönche, die in Saint-Oyend lebten, unbekannt, bis der Abt Guillaume de la Baume sie 1393 in Übereinstimmung mit seinem Kapitel auf 36 Profeß-Mönche festsetzt. Als Grund, die Beschränkung der Ämter zu rechtfertigen, schützte der Abt das gesunkene Einkommen vor. Aber wenn es auch schwierig ist, die Schwankung im Einkommen im Vergleich zu den vorhergehenden Jahrzehnten einzuschätzen, so wissen wir doch, daß die Ansprüche der Mönche, und v. a. derjenigen unter ihnen, die die höchsten Ämter innehatten,immer größer wurden. Im Jahr 1397 trennte der Abt die mensa des Abtes von der mensa des Kapitels. Jeder Amtsträger stand von nun an an der Spitze einer Pfründe, die einige im Lauf der Jahre als ihr eigenes Einkommen ansehen sollten. Die Rückwirkungen auf das Ordensleben machten sich schnell bemerkbar. Völlig in Anspruch genommen von den administrativen Aufgaben, die mit ihren Ämtern und den zugehörigen Domänen verbunden waren, verließen die Geistlichen den Schlafraum, das Refektorium und, schwerwiegender in den Konsequenzen, vernachlässigten denGottesdienst.
Eine gewisse Form von Nachlässigkeit scheint also eingerissen zu sein, auch wenn es angebracht ist, dieses Urteil abzumildern. Wenn auch die Amtsträger einige der Vorschriften der benediktin. Ordensregeln nicht zu befolgt zu haben scheinen, so stellt man dennoch zur selben Zeit eine Vermehrung der Stiftungen fest, die von den Geistlichen des Kl.s selbst ausging (die Schätzung kann, bedingt durch den lückenhaften Bestand der Archive, zum Teil verfälscht sein). Hierfür lassen sich mehrere Erklärungen finden: aufgrund ihrer adligen Herkunft waren die Geistlichen eher in der Lage, bedeutendeSchenkungen zu machen. In dem Maße, in dem sich ihre Lebensweise von der Ordensregel entfernte, vervielfachten sie als Reaktion die Stiftung von Messen für ihr Seelenheil und leisteten Beiträge zur Konstruktion oder Erneuerung eines Bauwerks. Sie hatten auf diese Weise an der Erhabenheit des geistl. Lebens teil, da sie zur Großartigkeit der Gebäude, aber auch der Gottesdienste beitrugen. Im übrigen weiß man wenig über die Geistlichen, die keine Amtsträger waren, da sie selten in der Überlieferung auftauchen.
Die privaten Unterkünfte waren dennoch sehr häufig und stellten eine Verletzung des Klosterlebens dar, die bedeutend genug war, andere nach sich zu ziehen. Die Lebensführung der Geistlichen wurde vom Hzg.-Gf.en von → Burgund, Philipp dem Guten, i. J. 1447 dem Papst angezeigt. Die Geistlichen lebten wie Adlige. Sie besaß Hunde, Vögel und Pferde für die Jagd, man sah sie in den Gasthäusern des Ortes sich dem Glücksspiel widmen, einige hatten lose Sitten, die Klausur wurde nicht mehr respektiert. Nicolas V. kam der Bitte des Hzg.s nach und versuchte, durch Vermittlung vonpäpstl. Gesandten - der Äbte von Saint-Martin d´Autun, von Saint-Bénigne von Dijon und von Baume-les-Messieurs - die Ordensregel innerhalb der Abtei wiedereinzuführen. Ein Teil der Geistlichen befand sich im Konflikt mit ihrem Abt Etienne Fauquier. Innerhalb der Gemeinschaft herrschte seit der Zeit des äbtl. Schismas, das unter dem Abt Fauquier zu Ende ging, Zwietracht. Der Abt folgte dem Hzg. von → Burgund und rief die Reform seiner Ordensgelübde aus; damit reihte er seine Abtei in eine weitreichende Bewegung ein, die eine große Anzahl von Kl.n in dieser Zeit berührte. DieReform blieb dennoch gemäßigt und zielte v. a. darauf ab, das Gemeinschaftsleben und die Regelmäßigkeit des Gottesdienstes wiedereinzuführen. Ab 1448 wurden sehr ausführl. Statuten verfaßt. Dennoch hatte die Reform Schwierigkeiten, sich durchzusetzen. Der Wille des Abtes, die Widerrufbarkeit der Ämter wiedereinzuführen, rief so lebhafte Reaktionen hervor, daß 1459 Philipp der Gute aufs Neue die Situation der Uneinigkeit dieses Kl.s im Jura anzeigte. Jacques de Moussy, Oberprior von Cluny, war damit betraut, neue Statuten zu erlassen, die i. J. 1462 veröffentlicht wurden. Etwas autoritärer alsdie erste, stellte diese Reform den Frieden im Kl. wieder her. Die zweite Hälfte des 15. Jh.s war für die Abtei eine Periode der Überprüfung ihres Besitzes. Ein Teil der Gebäude wurde renoviert oder wiedererbaut, während die bewegl. Güter geschätzt und inventarisiert wurden. So war der Mesner damit betraut, die Einkünfte der Abtei zu überprüfen: die Grundzinsen und Funktionen jedes Amtes wurden in einem Handbuch, dessen Zusammenstellung 1466 abgeschlossen war, genau festgehalten. Von 1463-68 nahmen mehrere Amtsträger an der Bestandsaufnahme der Einrichtung der Sakristei teil. 1492 ging man aufInitiative des Abtes Pierre Morel zu einer Inventarisierung der Dokumente und der Bibliothek des Kl.s über, was ein Register von mehr als 400 Blatt ergab.
Kann man deshalb von einem Erfolg der Reform sprechen? Einige Indizien lassen annehmen, daß sie zu einem Wiedergewinn des Ansehens der Abtei beitrug. Die Pilgerfahrt nach S.-C. erlebte immer noch einen bedeutenden Zustrom, und die Schenkungen, v. a. die Ludwigs XI., trugen zum guten Zustand des Kl.s bei. Dennoch blieben die Ämterhäufung, das Privateigentum, die Abweichungen von der Ordensregel in den Gewohnheiten der Geistlichen bestehen. Die Kommende griff erstmals 1472 in die Leitung der Gemeinschaft ein. Von Anfang des 16. Jh.s wurde dies zur gängigen Praxis, was die Abtei auf den Statuseines Lehens reduzierte und ihren Eintritt in die Neuzeit markiert.
Quellen
Archives départementales du Doubs Sous-série 7H. - Archives départementales du Jura sous série 2H.- Archives municipales de Saint-Claude. - BNF, ms.fr. 12777.
Literatur
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