MURBACH
I.
Fsl. Abtei von M. Nach der Theorie der Quaternionen (nach Peter von Andlau, wahrscheinl. mit Rücksicht auf den Abt Bartholomäus von Andlau, 1447-76) eine der vier Reichsabteien (unum ex quatuor Romani Imperii cenobiis, quorum abbates pro principibus habentur). Die Bezeichnung »Fürstentum« erscheint erst Anfang des 16. Jh.s.
Das Gebiet erstreckt sich um den höchsten Punkt der Vogesen, den Belchen/Grand Ballon (1424 m) und umfaßt die beiden Täler von Lauch (Gebweiler) und Thur (Sankt Amarin) auf einer Fläche von 270 qkm. Das Gesamtgebiet setzt sich aus drei bailliages zusammen: Gebweiler, Sankt Amarin und Wattweiler.
Die benediktin. Abtei wurde um 727 vom Gf.en Eberhard, Sohn des Hzg.s des Elsaß, mit Unterstützung des hl. Pirmin von Reichenau gegr. und dem hl. Leodegar geweiht. Dem Bf. von Autun, einem Verwandten der Hzg.e des Elsaß, und der benediktin. Ordensregel unterworfen besaß die Abtei seit Pippin dem Kurzen das Privileg der Immunität. Erste Erwähnung des Titels Princeps i. J. 1228. Regelmäßige Investitur der Regalia durch den Ks. ab 1342. Geschützt vom Hause → Österreich, das die Vogtei verwaltete und mit dem die Abtei in den Jahren 1357, 1393, 1536-39 und 1551Bündnisverträge schloß, später zw. 1587 und 1600, dann von 1616-63 den Ehzg.en als Kommendatäbten anvertraut. 1680 wird sie vom frz. Kgr. annektiert.
II.
Die Abtei verfügte über keinen ständigen Hof. Ministeriale sind ab dem 12. Jh. nachzuweisen. Vom 13. bis zum 15. Jh. setzte sich das Kapitel der Abtei (1335: zehn Mönche und vier Stiftsherren des Stifts St. Marien/Sainte-Marie, sechs Mönche Anfang des 16. Jh.s) ausschließl. aus Adligen zusammen. Seit dem 12. Jh. wurden die Geistlichen als domini bezeichnet. Vom 13. Jh. an fand kein Klosterleben mehr statt (zwei Reformversuche scheiterten). Seit 1513 war der Abt gleichzeitig Abt von → Lure; i. J. 1560 wur-den die beiden Abteien offiziell vereinigt. Der örtl. Adel schloß sich in der lehensherrl. Gerichtsversammlung (Manntag) zusammen und begr. eine Edelleutstube, die für Gebweiler für die zweite Hälfte des 15. Jh.s nachgewiesen ist. Der Abt residierte in M. oder in seinen Schlössern in Hugstein (erbaut etwa 1230) und Neuenburg (Gebweiler, etwa 1340).
Die Organisation der Pfarrei war bescheiden. Im Jahr 1338 ernannte der Abt Conrad Wernher Murnhardt seinen Bruder zum bruder und phleger. Das kirchl. Einkommen der Abtei wurde vom Schaffner von Gebweiler verwaltet (um 1400), dann im 16. Jh. vom Obervogt. Der Titel des Kanzlers erscheint 1533, aber die Kanzlei existierte tatsächl. nicht vor der Mitte des 16. Jh.s. Der Fürstabt übte alle Rechte der Gerichtsbarkeit aus. Er verfügte über die Reichsunmittelbarkeit, hatte aber als Vertreter des Adels (Ritterschaft und Adel) seinen Sitz im Landtag von→ Vorderösterreich. Für den Fall, daß der Abtstuhl vakant war (so bspw. 1353-54), vertraten die Lehensmänner die weltl. Macht.
Das Recht, Geld zu prägen, wurde am 7. März 1544 durch ein ksl. Diplom zugestanden; die Münze befand sich in Gebweiler und war bis 1666 in Betrieb. Die Abtei förderte Silber aus den Minen in den Vogesen. Auf ihren Ländereien waren einige jüd. Familien ansässig.
Unter den dominierenden Persönlichkeiten sind Egilolfus, der das Konkordat von Worms verhandelte (1122), Hugo, Vertrauter von Friedrich II., den er auf dem Kreuzzug begleitete (um 1227), Berthold von Steinbrunn (1260-85), Verwandter und Verbündeter des Bf.s von → Straßburg, Walter von Geroldseck, der tatsächl. Gründer des Fsm.s; Bartholomäus von Andlau (1447-76), umgeben von einem Kreis Gelehrter, allen voran Sigismund Meisterlin und Sigismund Gossenbrot aus → Augsburg, Georg von Massmünster/Georges de Masevaux (1513-42), und Johann-Rudolf Stoer von Stoerenburg (1542-70), Fördererder Künste und Freund der Humanisten.
Wappen: in Silber, mit aufgerichtetem, am Halsband festgehaltenem schwarzem Windhund (Mitte des 14. Jh.s; siehe Lehnbuch, Archives départementales du Haut-Rhin, Colmar, 9 G Fiefs/1). Ein Siegel, das das Martyrium des hl. Leodegar darstellt (seit dem 13. Jh.). Gebrauch von rotem Siegelwachs für das persönl. Siegel des Abts (15. Jh., seit 1430, vorher Familienwappen des Abts auf dem Siegel in Schiffchenform, spitzoval).
Quellen
Archives départementales du Haut-Rhin (Colmar, 9 G).
Literatur
Bischoff, Georges: Recherches sur la puissances temporelle de l'abbaye de Murbach, Straßburg u. a. 1975. - Bruckner, Albert: Untersuchungen zur älteren Abtreihe des Reichsklosters Murbach, in: Elsaß-Lothringisches Jahrbuch 16 (1913) S. 31-56. - Gatrio, André: Abtei Murbach im Elsaß, 2 Bde., Straßburg 1885. - Hurbin, Josef: Peter von Andlau, der Verfasser des ersten deutschen Staatsrechts, Straßburg 1897. - Wilsdorf,Christian/Heitzler, Joseph: Murbach, in: Helvetia Sacra III, 1, 1986. - Will, Robert: Deux abbés de Murbach protecteur des arts au XVIe siècle, in: Cahiers alsaciens d'archéologie, d'art et d'histoire (1961) S. 125-140).