Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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KREUZLINGEN

I.

hospital et ecclesia sancti Odalrici confessoris et sancte Afre martiris (1125); abbatia Crucelin (1154); monasterium sancti Odalrici (ca. 1163); imperiale collegium Creuzlinganum (1757) - Augustinerkl. - Diöz. → Konstanz.

Das Augustinerkl. K. wurde 1125 als Hospital und Eigenkl. der Bf.e von → Konstanz unmittelbar vor der Stadt auf nachmals schweizer. Territorium gegr. Bereits vor der Mitte des 12. Jh.s gelangte K. in den Besitz von Gütern um Hirschlatt, nördl. von Friedrichshafen, und bildete dort die kleine Herrschaft, die das Kl. zum Reichsstand machte. 1460 geriet K. unter die Kontrolle der Eidgenossen, die die Ausübung der herrschaftl. Rechte des Klosters auf dem Reichsgebiet zunehmend einschränkten und ab der Mitte des 17. Jh.s den Äbten sogar die Teilnahme an den Reichstagen untersagten.1638 wurde K. das Augustinerstift Riedern am Wald (Gde. Ühlingen-Birkendorf, Baden-Württemberg) inkorporiert. 1803 und 1806 mußte K. seine Besitzungen jenseits von Rhein und Bodensee an Hohenzollern-Hechingen, Fürstenberg und Württemberg abtreten und verlor damit auch seine Reichsstandsschaft. 1848 wurde das Kl. aufgelöst.

II.

Einen eigentl. Hof über die klass. Klosterämter hinaus führten die K. Äbte nicht, da die Bf.e von → Konstanz im geistl. und die eidgenöss. Orte im polit. Bereich wenig Spielraum ließen für eigene herrschaftl.-höf. Aktivitäten des Kl.s. Die einzige höf. Repräsentation von überregionaler Bedeutung erlebte K. am 27. und 28. Okt. 1414, als Papst Johannes XXIII. dem Weg zum Konstanzer Konzil im Kl. übernachtete. Auch in der Herrschaft Hirschlatt, die K. durch Statthalter verwalten ließ, wurde kaum Hof gehalten. Die persönl. Res. der Äbtedort beschränkte sich im wesentl. auf Zeiten, in denen der Aufenthalt in K. durch Kriege oder konfessionelle Kämpfe erschwert oder gar verunmöglicht wurde.

Das Kl. wurde geleitet durch einen Abt und einen Dekan, die beide durch ihre Mitbrüder auf Lebenszeit gewählt wurden. Die Verwaltung besorgten wie in den meisten Kl.n der Ökonom, der Kellermeister und ein Oberamtmann. Eine eigenständige Kanzlei kannte das Kl. nicht, sondern beschränkte sich auf einen Schreiber. Wie die meisten geistl. Institutionen lebte auch das Kl. K. von den Erträgen aus dem Grundbesitz mit Schwergewicht im nördl. Thurgau, um Rottenburg und nördl. von Friedrichshafen. Spezielle wirtschaftl. Erzeugnisse des Kl.s sind keine zu erwähnen, hingegen brachte K. aus seiner altenSchultradition Gelehrte wie die Theologen Patritius Huchler (1690-1732), Wilhelm Wilhelm (1735-90), Bruno Kyble von Wolfegg (1732-1805) und den Pädagogen Meinrad Kerler (1778-1830) hervor.

Das Kl. führte seit dem 14. bis ins 16. Jh. hinein ein spitzovales Siegel mit zwei einander gegenüberstehenden Oranten, denen eine Hand von oben ein Kreuz entgegenhält. Als Wappen wurde an Gebäuden ein viergeteilter Schild angebracht, der im ersten und dritten Feld Kreuz und Krummstab zeigt, im zweiten und vierten Feld das Familienwappen des jeweiligen Abts.

Quellen

Das Archiv des Klosters wird im SA des Kantons Thurgau in Frauenfeld aufbewahrt.

Schmutz, Jürg/Stöckly, Doris: Kreuzlingen, St. Ulrich und Afra, in: Helvetia Sacra IV, 2. - Hopp, Anton: Kreuzlingen. Pfarr- und ehemalige Klosterkirche St. Ulrich und Afra, 4. neubearb. Aufl., Regensburg 1998 (Schnell Kunstführer, 592). - Hopp, Anton: Das Chorherrenstift St. Ulrich und Afra zu Kreuzlingen. Gründung, Frühgeschichte und sein Kirchenschatz, Kreuzlingen 1990 (Vereinigung Heimatmuseum Kreuzlingen. Beiträge zurOrtsgeschichte, 25). - Kuhn, Konrad: Das Regulierte Chorherrnstift Kreuzlingen, in: Geschichte der thurgauischen Kloster (Thurgovia Sacra. Geschichte der katholischen kirchlichen Stiftungen des Kantons Thurgau), 3 Bde., Frauenfeld 1869-83, Bd. 2, S. 241-375. - Raimann, Alfons/ Knoepfli, Albert/ Hungerbühler/Alfred: Kreuzlingen, Bern 1986 (Schweizerischer Kunstführer. Serie 40, 393/394).