KEMPTEN
I.
Der 1197 infulierte Abt wurde erstmals 1348 durch → Karl IV. als »Fürstabt« bezeichnet; die Einordnung unter die geistl. Fs.en erfolgte jedoch schon unter Konrad III. (1152) und Friedrich I. (1172), 1218 ließ der Abt Brakteaten mit der Umschrift Princeps Campidonensis prägen. Seit 1548 führte der Abt unbestritten eine Virilstimme als geistl. Fs. im Reichstag zw. dem Fürstabt von → Fulda und dem Fürstpropst von → Ellwangen; diese Stellung wurde 1561 von Ks. → Ferdinand I. betätigt. ImSchwäbischen Kreis gehörte K. 1563 zum Konstanzer Viertel und rangierte ebenfalls unter den geistl. Fsm.ern. Seit der ersten Hälfte des 17. Jh.s beanspruchte der Abt (analog zum Erzkanzleramt des Fürstabts von → Fulda) das Amt des »Erzmarschalls der Kaiserin«, was seit 1683 vom ksl. Hof anerkannt wurde und womit die Mitwirkung bei der Krönung verbunden war. 1577-1673 waren die Äbte Inhaber des Palatinats.
Gegr. um 740/70, erscheint K. 817 als Reichskl., erhielt durch die Karolinger früh umfangr. Güter (ca. 100 Hufen) und Immunitätsrechte, blieb als kgl. Eigenkl. aber trotz der freien Abtwahl (839) mehrfach Eingriffen von außen ausgesetzt; die Vogtei war seit Ende des 11. Jh.s in der Hand der → Welfen und kam deshalb 1191 an die → Staufer; 1218 verzichtete → Friedrich II. darauf (endgültig 1276; mehrmalige Verpfändung an das Kl.), 1213 verlieh er dem Abt die Gft. K. als Reichslehen, die weitgehend der Ausdehnung der 853 ausgewiesenen »Mark« als»Interessensphäre« und Bereich der Ausübung der Immunität (Blickle 1989, S. 80) entsprach. In ihm entfaltete das Kl. seine Herrschaftsverdichtung durch Binnenkolonisation mit seinen Ministerialen. Die Territorialstaatsbildung des SpätMA mit Hilfe eines geschlossenen Leibherrschaftsbezirks (»Allgäuer Gebrauch«) links und rechts der Iller wurde durch Zuerwerb von adeligen Enklaven v. a. im 15./16. Jh. abgerundet und bis 1698 (Grönenbach, Kalden) weitgehend abgeschlossen (um 1800 ca. 18 Quadratmeilen mit 42 000 Einw.n); ledigl. die Reichsstadt K.blieb nach langwierigen Auseinandersetzungen mit dem Abt als Stadtherrn selbständig (»Großer Kauf« 1525). Die Widerstände gegen die rigorose Politik der Äbte kulminierten unter Sebastian von Breitenstein (1523-35) im Bauernkrieg von 1525. Die Phase einer starken Verweltlichung als »Spital des Adels« (Schreiner 1990, S. 40) seit dem 15. Jh. erreichte im Laufe des 16. Jh.s ihren Höhepunkt. Verschiedene Reformversuche auf der Basis des Tridentinums durch die Reformnuntiatur in Luzern und die versuchte Einbindung in die Schwäbische bzw. SchweizerBenediktinerkongregation kamen mit dem Dreißigjährigen Krieg zum Erliegen, in dem 1632/34 Kirche und Kl. völlig zerstört wurden. Nach dem Neubau des Kl.s seit 1651, aber begleitet von erhebl. inneren Spannungen zw. Abt Roman Giel von Gielsberg (1639-73) und dem Konvent, trat erst unter seinen Nachfolgern seit den 70er Jahren eine neue innere Stabilisierung ein.
II.
Die Entstehung des Hofes ist wohl in der ersten Hälfte des 13. Jh.s anzusetzen, seit die Übertragung der Gft. die Ausbildung einer weltl. Herrschaft in Gang setzte und die Vogtei abgeschüttelt werden konnte, so daß sie durch absetzbare »Beamte« des Abtes ausgeübt wurde.
Die Verbindung mit der Exemtion (seit 1419 durch Martin V., bestätigt durch Sixtus IV. 1483), freilich nur für den Klosterbezirk, die aber von den Bf.en von → Augsburg und → Konstanz bestritten wurde, als Abt Roman die Ausdehnung auf Obergünzburg bzw. die Pfarrei St. Lorenz versuchte, führte in dem bis zur Mitte des 17. Jh.s kleinen adeligen Konvent (1481: neun, 1523: sieben, 1584: drei, 1587: zwei, 1639: acht Stiftsherren) zu einem geistl.-weltl. Doppelregiment, das auch seine Ausformung als »Renaissancehof« (Immler 1993) prägte; wg.des kriegsbedingten Einschnittes und des Abbruchs des Kl.s 1632 mußte Abt Roman vorübergehend auf verschiedene Schlösser umsiedeln (1636-68) und kleine Hofstatt haben, getrennt von den Konventualen auf Schloß Schwabelsberg. Erst nach dem Neubau der »Residenz« (seit 1651) und seiner inneren Ausgestaltung (seit 1730) gelangte der Hof zur vollen Entfaltung. Die verschiedenen Funktionen in der Reichspolitik - 1276 Kanzler → Rudolfs I., 1551-57 Statthalter in Tirol, ksl. Kommissär zur Vollstreckung des Restitionsedikts 1629 u. a. - verschafften dem K.erHof ein größeres Gewicht in Schwaben, so daß er neben dem des Fbf.s von → Augsburg und den Reichsstädten bzw. Reichsabteien nicht zuletzt kulturelle Bedeutung erlangte.
Die Verwaltung des K.er Fürststifts wurde von Abt und Konvent getragen, zusammen siegelten sie Urk.n betr. Herrschaft und Verträge. Seit der Wahl Sebastian von Breitensteins 1523 forderten die Kapitulare eine detaillierte Wahlkapitulation ein, in der auch die Mitwirkung bei der Besetzung der Amtleute festgeschrieben war.
Der geistl. Aufgabenbereich wurde von Mitgliedern des Kapitels wahrgenommen (18. Jh. Konsistorium), seit Mitte des 17. Jh.s gehörte dazu auch die Aufsicht über die Kirchenstiftungen (später »Oberstheiligenpflegamt«).
Die weltl. Verwaltung hatte seit dem SpätMA ihre Spitze im »Landvogt«, der als (adeliger) Beamter die vogteil. bzw. landesherrl. Befugnisse ausübte und (seit 1398) auf Burg Wolkenstein, später auch auf anderen Burgen saß (bes. einflußreich Dietrich von Horben um 1590). In der Kanzlei erwuchs aus der Funktion des Landschreibers das zentrale Amt des »Kanzlers« (später »Hofkanzler«), der zweiten Position in der Hierarchie, die seit Ende des 15. Jh.s (1474 Johann Bychlin; 1491 Kanzlei in einem eigenen Gebäude) meist von einem (bürgerl.) studierten Juristen besetzt wurde (1587 Dr.Ulrich Degelin), der die Regierungstätigkeit trug; während im 14. Jh. noch freie Urkundenschreiber beschäftigt wurden, sind seit 1457 Kanzlisten verzeichnet, ehe sich im Laufe des 16. Jh.s verschiedene secretarii des Hofrats und der Lehensverwaltung, seit 1614 registratores finden - Zeichen einer sich entfaltenden Administration.
Der »Landammann« saß demgegenüber ursprgl. über die Leute des Abtes zu Gericht, woraus die zentrale Funktion samt Beurkundungswesen (bis 1729) erwuchs. Seit die Ge-richtsbarkeit ab 1430 in den Dorfgerichten aufgebaut wurde und das Hofgericht nur mehr für die nähere Umgebung des Stifts zuständig war, entwickelte es sich auch zur Berufungsinstanz für die niederen Gerichte. Die großen »Landesordnungen« von 1562 und 1587 (Dr. Ulrich Degelin) mit ihren umfassenden policeyl. Regelungen spiegeln einen hohen Anspruch auf Vereinheitlichung des Territoriums.
Ansatzpunkte für das Justizwesen boten sowohl das ksl. Landgericht wie die Vogtei. Das ksl. Landgericht der Gft. K. (zu Leubas, Stielings, vor dem Kl.) war als Freiengericht mit Blutbann über todeswürdige Verbrechen sowie für Fälle des echten Eigen, persönl. Freiheit und Acht zuständig, wurde jedoch zunehmend auf das Blutgericht eingeschränkt und verlor insgesamt an Bedeutung (Ordnungen 1481 und 1587). Die aus der ehem. kgl. Vogtei abgeleitete Gerichtsbarkeit wurde mit dem Recht der Übertragung des Blutbanns an einen Ammann 1455 v. a. in den stift. Märkten (seit 1485 auch formell) ausgeübt,so daß neue Zentren entstanden. Denn die im 15./16. Jh. hinzugekommenen neuen Herrschaftskomplexe erhielten zunächst eigene Vögte (im 16. Jh. mehrfach an Verwandte der Äbte vergeben), ehe Abt Roman Giel von Gielsberg 1642 eine dezentrale Neuorganisation auf der Basis von Amtsbezirken anging: die Landvogtei wurde in drei Pflegämter aufgeteilt, aus den übrigen Vogteien wurden vier weitere Pflegämter gebildet.
Die sonstige zentrale Verwaltung blieb zunächst eher rudimentär ausgebildet: 1454 ist erstmals ein »Rentmeister« urkundl. erwähnt, »doch scheint das Amt noch nicht ständig besetzt gewesen zu sein« (SA Augsburg, Repertorium), 1516 ein »Kellermeister« und ab 1520 Forstverwalter gen.; in den Statuten von 1526 ist ein »Castner« unter den Amtleuten gen., unter Abt Albrecht von Hohenegg (1584-87) finden sich ein »Kastenvogt« als Kornhausverwalter und ein »Oberholzwart« - beide verh. mit illegitimen Töchtern des Abtes! Doch erfuhr die Verwaltungsspitze erst unter Abt Rupertvon Bodman (nach seinem Herrschaftsantritt 1678) eine Trennung von »Regierung« (Verwaltung und Rechtspflege) und »Hofkammer« (Finanzen; erste »Cameralrechnungen« ab 1633/34) und im Laufe des 18. Jh.s eine umfassende Ausdifferenzierung. Immerhin hatte sich seit dem SpätMA (urkundl. erwähnt ist 1491 Jörg Maierhofer) ein »Rat« (später »Hofrat« gen.) gebildet (seit 1582 Protokolle), dem seit 1666 auch drei Stiftsherren angehören sollten, um das Finanzgebaren des Abtes zu kontrollieren. Erhebl. Gewicht konnte dagegen die »Landschaft«, die korporative Vertretung derUntertanen (seit 1492 als Ausschuß faßbar), über die Festlegung (1526) und Verwaltung der Reichs- und Landessteuern (1667 Landschaftskasse) einbringen.
Die Hofämter und Ehrendienste lassen sich dagegen bereits im 13. Jh. belegen. Sie sind in der Hand der ehmaligen Dienstmannenfamilien des Kl.s: Truchseß Berthold von Hirschdorf (1239), Kämmerer Hildebrand von Werdenstein (1239), Schenk Hermann von Sulzberg (1237; schon seit 1213 im Gefolge des Abtes, zusammen mit zwei Söhnen Heinrich und Ulrich 1218); Berthold von Wagegg als Marschall (1213). Seit dem 14. Jh. wurden sie in Form von »Erzämtern« einflußreichen Fs.en übertragen: den Hzg.en/Kfs.en von → Bayern als Truchsessen, den Kfs.en von → Sachsen als Schenken,den Gf.en von Montfort zu Tettnang als Marschällen und den Lgf.en von Nellenburg (seit 1465 den Ehzg.en von → Österreich) als Kämmerern, freilich tatsächl. nur ausgeübt von den von ihnen wiederum belehnten einheim. Adeligen: den Herren von Pienzenau zu Kemnat (seit 1575 den Roth von Bußmannshofen und Orsenhausen), den Herren von Heimenhofen zu Burgberg (seit 1572 den Renner von Allmendingen), den Vögten von Summerau zu Praßberg und den Herren von Werdenstein.
Für den tägl. Dienst am Hof wurden an der Wende zur Neuzeit neue Beamtenstellen eingerichtet: die Aufsicht über die Hofhaltung und Dienerschaft übernahm 1526 als Hofmeister Hans von Breitenstein, als Jägermeister (ein Amt, das vielfach mit dem Forstmeister verbunden war) fungierte 1530 Ulrich Schweickart von Westerried, als Oberstallmeister 1597 Joseph Tschudi, der auch die Aufsicht über die Pagen und Gewerbetreibenden übernahm. Die Reihe der Leibmedici beginnt 1574 mit Maurus Wolfahrt, die der Befehlenden einer Hofwacht 1621. Dennoch blieb die Zahl der Bediensteten begrenzt,weil die Hofhaltung selbst erst im 18. Jh. entscheidend expandierte; in dieser Zeit wurde auch eine starke personelle Verzahnung von Konvent und Verwaltung vollzogen.
Für einen konsequenten Ausbau der Außenbeziehungen sprechen nicht nur ein notarius Caesarii, sondern auch spezielle Agenten zu Rom und Wien, die in der ersten Hälfte des 17. Jh.s im Personalregister verzeichnet werden.
Da die Stiftsstadt erst seit dem ausgehenden 17. Jh. stärker urbane Züge annahm (1713/28 förml. Stadtprivileg), blieb die wirtschaftl. Zentralität auf die benachbarte Reichsstadt konzentriert, für die sie eine Art »Vorstadt« war. Damit wurde sie aber fast ausschließl. von Hofbediensteten und der Beamtenschaft geprägt - ohne vor dem Dreißigjährigen Krieg eigene Strukturen auszubilden. Noch 1591 legte Abt Johann Eucharius von Wolffurt fest, welche umliegenden Pfarreien zur Versorgung der stift. Hofhaltung mit Viktualien beitragen sollten, ehe seit etwa 1670 ein informeller, seit 1694/95ein formeller Wochenmarkt vor der Res. stattfand und 1695 ein Kornhaus gebaut wurde, in dem um 1710 erste Kramläden eingerichtet wurden. Einzig ein stift. Brauhaus war bereits vorhanden. Diesen wenigen Ansatzpunkten folgte dann allerdings ein erhebl. Aufstieg im 18. Jh.
Das Münzrecht, 1144 und 1222 ausdrückl. erwähnt, ist mit Ausprägungen um 1180 bis 1218/19 in Form von Hildegardis- und Princeps-Brakteaten nachzuweisen, war aber anschl. nicht mehr ausgeübt, wohl aber in Absprache mit der Reichsstadt über das Prüfungsrecht umlaufender Münzen aufrechterhalten worden. 1514 erneut von → Maximilian I. bestätigt (1510 für die Reichsstadt!), ließ Abt Eberhard von Stain 1572 anläßl. seiner Wahl einige Münzen (wohl in → Augsburg) ausprägen, dann Abt Johann Euchar von Wolffurt 1622 in Obergünzburg und anschl. in Schwabelsberg durchMünzmeister Heel bis 1626 eigene Kleinmünzen und 1626 Regimentstaler als Schaumünzen ausbringen. Bezeichnend ist unter den späteren Gedenkmünzen die von Abt Rupert von Bodman veranlaßte Talerprägung mit der Umschrift RVPERT[us] D[ei] G[ratia] S[ancti] R[omani] I[mperii] PRINC[eps] & A[bbas] CAM-{ PID[onensis] AVG[ustae] ROM[anae]IMP[eratricis] ARCHIMARS[challus] (Baumann 1894, Bd. 3, S. 423).
Die Finanzierung des insgesamt (noch) beschränkten Aufwandes der Hofhaltung aus den umfangr. herrschaftl. Einkünften der Hofkammer ist im Detail noch nicht geklärt. Juden lebten im 16./17. Jh. nur in kleinen Gruppen im Stiftsgebiet; nachdem 1587 ein generelles Handelsverbot ausgesprochen und 1671 eine formelle Ausweisung vollzogen worden waren, unternahm erst 1692-98 Mayr Seligmann aus Ansbach einen erfolgr. Anlauf bei der Hofkammer, sich als »Hofjude« ansässig zu machen.
Die spätestens seit dem 15. Jh. ausgeprägte adelige Exklusivität des Konventes hatte den privaten Besitz ermöglicht und Einkünfte aus der Oblei zur eigenen Haushaltung aus den Stiftsgütern verteilt. Die neuen Statuten von 1526 (u.ö.) regelten die finanziellen Ansprüche bis in die Speisenfolge, um 1580 wird unter Berufung auf die Stifterin Hildegard behauptet, es gelte kein Armutsgelübde für den Konvent. Visitationen durch päpstl. Legaten (v. a. 1594) leiteten Reformbemühungen ein, die aber den adeligen Charakter aufgrund der Einsprüche der Reichsritterschaft (Pläne zur Umgestaltung in einChorherrenstift 1598) letztl. nicht antasteten (Rezeß von Konstanz 1650), während die gemäßigte Revision der Formen des Zusammenlebens 1623/26 (Aufhebung der Oblei, Verbot des Privatbesitzes etc.) unter Abt Roman seit 1644 zwar mit dem Kapitel vereinbart und angestrebt, aber letztl. nur sehr bedingt wirksam wurden.
Der vom päpstl. Nuntius 1580 für eine geistl. Res. als gänzl. unpassend eingestufte Hofmeister signalisiert die Hofkultur von der einen Seite; die andere verlautet bei Michel de Montaigne, der 1580/81 den Gottesdienst in der Stiftskirche an einem einfachen Donnerstag mit Verwunderung einstuft als »gerade so wie das in Notre Dame zu Paris am Osterfeste übl. ist, mit Musik und Orgeln, und es waren doch nur Mönche anwesend« (Layer 1975, S. 16). Die Musikpflege wird schon vor 1500 mit einer hölzernen Orgel greifbar, 1478 hielten sich Paul Hofhaimer, derKomponist im Dienste Ehzg. Sigismunds von Tirol, 1567 die kgl. Hofmusik → Ferdinands I. in K. auf. Verschiedene Widmungen von Kompositionen an die Äbte - 1549 Kaspar Bruschius, 1575 Jacob de Kerle, Gregor Aichinger 1603, Christian Erbach 1606 und Michael Kraft 1624 - zeigen die musikal. Bedeutung des Stifts. Die eigenen Aktivitäten belegen ein um 1550 entstandenes Gesangbuch mit Liedern des Konventualen Johann Breitenstein; Abt Johann Erhard Blarer von Wartensee finanzierte lt. Wahlkapitulation 1587 sechs arme Schüler, dazu kamen üblicherweise weitere Vokalisten und Instrumentalmusiker, um die Wende des Jh.swirkten Johann Feser d. Ä. und d. J. als Kapellmeister und Organisten, ein eigener Hoftrompeter wird aber erst 1632 aufgelistet.
Daß die Übergänge dieser vorwiegend geistl. orientierten Musikkultur zu einem höf. Kontext fließend waren, belegt für die Zeit des Abtes Eberhart von Stain (1571-84) auch ein Hofnarr, und nicht zuletzt verlieh das adelige Vergnügen der Jagd dem Selbstverständnis der Kapitulare zeitgemäßen Ausdruck. Die Festkultur zeigte sich vorwiegend bei der Einsetzung neuer Äbte, bei der v. a. das erste Hochamt und der anschließende Empfang der Regalien feierl. begangen und im festl. Gepränge entfaltet wurden. Die wissenschaftl. Ambitionen beschränkten sich demgegenüber auf die Mitwirkung des AbtesWolfgang von Grünenstein an den kurzzeitigen Versuchen um die Gründung einer humanist. ausgerichteten benediktin. Hochschule 1542-46 in Ottobeuren/Elchingen. Eine eigene Stiftsdruckerei, die nach der Überlieferung seit 1593 bestanden haben soll, wird erst seit 1661 als Buchdruckerei mit Verlag nachweisbar.
So charakterisiert K. eine »intensive Durchdringung von Kapitel, Hof und bürokratischem Apparat« (Immler 2000, S. 55); adelige Fürstäbte wie Konventherren und bürgerl. wie adelige Beamte bestimmten die geistl.-weltl. Doppelres.
Das Wappen erscheint geteilt von Rot und Blau; darauf das golden gekrönte, schwarz gekleidete Brustbild mit Nimbus der Kg.in Hildegard mit silbernem Schleier und goldenem Halssaum mit fünf daran hängenden Lindenblättern.
Quellen
Staatsarchiv Augsburg, Fürststift Kempten Archiv, bearb. von Gerhard Immler, 2 Bde., München 2002 (Bayerische Archivinventare, 51), hier u. a. die Archivsignatur Nr. 8016 (ehemals B 1416): Verzeichnis der Funktionsträger; vgl. Immler, Gerhard: Provenienzbereinigung beim Archivgut der Territorien Ostschwabens, in: ZBLG 61 (1998) S. 179-184. - Vock, Walther Emil: Die Kemptener Urkundenschreiber von 1320 bis 1381/82, Diss. Univ. München 1926.
Literatur
Baumann, Franz Ludwig: Geschichte des Allgäus, 3 Bde., Kempten 1883-94. - Blickle 1968 - Blickle, Peter: Landschaften im Alten Reich. Die staatliche Funktion des gemeinen Mannes in Oberdeutschland (Habil.-Schr. Univ. Saarbrücken), München 1973 (Études présentées à la Commission Internationale pour l'Histoire des Assemblées d'États, 41). - Bürgerfleiß und Fürstenglanz, 1998. - Dotterweich, Volker: Die Fürstabtei Kempten und dienachtridentinische Ordensreform, in: Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens 3 (1985) S. 97-110. - Geschichte der Stadt Kempten, 1989. - Gurski, Hans: Die Reformbemühungen des Kemptener Fürstabtes Roman Giel von Gielsberg, in: Allgäuer Geschichtsfreund 96 (1996) S. 5-68. - Haggenmüller, Johann Baptist: Geschichte der Stadt und der gefürsteten Grafschaft Kempten, 2. Bde., Kempten 1840-47. - Germania Benedictina, 2, 1970. - Immler, Gerhard: Das benediktinische Leben im Stift Kempten, in:Allgäuer Geschichtsfreund 95 (1995) S. 19-48. - Immler, Gerhard: Der Hofstaat der Fürstäbte von Kempten, in: Allgäuer Geschichtsfreund 100 (2000) S. 43-59. - Immler, Gerhard: Renaissancehof und Benediktinerkloster. Eine kleine Geschichte des Fürststifts Kempten zwischen Bauernkrieg und Dreißigjährigem Krieg, Kempten 1993. - Laube, Volker: Zum Selbstverständnis geistlicher Staaten in den »Medien« der Frühen Neuzeit: das Beispiel des Fürststifts Kempten, in: Geistliche Staaten in Oberschwaben im Rahmen derReichsverfassung, hg. von Wolfgang Wüst, Tübingen 2002, S. 265-286. - Laube, Volker/Naumann, Markus: Fürstabt Roman Giel von Gielsberg (1639-1673) im Urteil der Geschichtsschreibung, in: Allgäuer Geschichtsfreund 100 (2000) S. 19-42. - Layer, Adolf: Musikgeschichte der Fürstabtei Kempten, Kempten 1975. - Layer, Adolf/ Immler, Gerhard: Das Fürststift Kempten, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, 3,2, 2001, S. 311- 317.- Markgraf, Ludwig: Die Landeshoheit im Fürststift Kempten, Diss. Univ. München 1951. - Naumann, Markus: Erneuerungsbemühungen in der adeligen Be- nediktinerabteien Kempten und Fulda unter den Fürstäbten Roman Giel von Gielsberg, Joachim von Grafenegg und Bernhard Gustav von Baden-Durlach, in: Allgäuer Geschichtsfreund 97 (1997) S. 11-68. - Petz 1998. - Rottenkolber, Josef: Geschichte des hochfürstlichen Stiftes Kempten, 2 Bde., Kempten 1932/33 (AllgäuerGeschichtsfreund, 34/35). - Schreiner, Klaus: Vom adeligen Hauskloster zum »Spital des Adels«, in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 9 (1990) S. 27-54. - Tüchle, Hermann: Abtei und hochfürstliches Stift Kempten, in: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige 81 (1970) S. 390-406.