Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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ELLWANGEN

I.

Reichsabtei, seit 1460 Chorherrenstift mit zwölf in der Regel adeligen Kapitularen; dem Schwäbischen Reichskreis zugehörig, mit Sitz auf der Fürstenbank des Reichstages. Die Titulatur des Abtes lautete: abbas Ellwagensis (1260), abbas Ellwacensis ecclesiae (1246, 1269), Appt dez Gotzhuses ze Elwangen (1344, 1360, 1418), die Titulatur des Fürstpropstes lautete: Probst und Herr des Stiffts zu Elwangen (1471), Probst und Herr zu Elwangen (1498, 1527,1540, 1609), zuletzt im 18. Jh. Gefürsteter Propst und Herr zu Ellwangen.

Eine Grundlage des Herrschaftsgebietes der Abtei bildete ihr Wald Virigunda (= Virngrund), den Ks. Heinrich II. 1024 zum Bannforst machte. Dieser Wald wurde der Abtei vermutl. bereits in der Karolingerzeit (vom Kg.?) geschenkt. Das Herrschaftsgebiet der Abtei reichte im 14. Jh. von Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) im N bis Aalen/Oberkochen (Ostalbkreis) im S sowie Bühlertann, Sulzbach/Kocher (beide Kreis Schwäbisch Hall) und Abtsgmünd (Ostalbkreis) im W bis etwa zur heutigen Grenze zw. Baden-Württemberg und Bayern im O. Die größte Ausdehnung betrug ca. 35 km in der Länge undetwa 22 km in der Breite, bei einer Gesamtfläche von rund 50 bis 60 qkm. Die Zahl der Einw. der Pfarrei in der Fürstpropstei lag 1774 bei 17 200, wobei die Gesamteinwohnerzahl im späten 18. Jh. auf etwa 20 000 geschätzt wird. Diese Zahl dürfte im SpätMA und in der frühen Neuzeit bei etwa 12 000-15 000 gelegen haben. In das nicht geschlossene Herrschaftsgebiet der Abtei waren Rechte und Besitz anderer Herrschaften eingestreut. Zu dem geschlosseneren Besitz der Abtei kam noch Fernbesitz im Ries und darüber hinaus bis in den Donauraum, um Gunzenhausen, um Wiesenbach und Schriesheim am unteremNeckar und auf der Schwäbischen Alb hinzu. Der Abt wurde 1215 erstmals als Rfs. erwähnt.

II.

Der Hof des Abtes der 764 gegründeten Abtei tritt erst um die Mitte des 12. Jh.s urkundl. auf, da erst seit dieser Zeit dazu aussagefähige Urk.n überliefert sind. Die neben Abt- und Konventwahlen in den Urk.n als Zeugen erwähnten Laien waren Lehensleute und Ministeriale der Abtei. Nachweisl. hat die Abtei bereits 981 für die Italienzüge der dt. Herrscher 40 Panzerreiter gestellt. Aus ihnen hat sich vermutl. der Kreis der ellwang. Lehensleute und Ministerialen entwickelt. Unter diesen traten die Herren von Ellwangen, Pfahlheim, Röhlingen, Rotenbach, Schwabsbergund Westhausen am häufigsten auf. Unter Abt Konrad (1269-78) wird 1274 consilium et consensus von Konvent und Ministerialen von der Abtei bes. hervorgehoben. Die Ministerialen hatten vermutl. auch die weltl. Hofämter inne, doch wird nur das Amt des dapifer (= Truchseß) um 1240 und 1336 im Besitz der Herren von Schwabsberg erwähnt. Im 14. Jh. wurden seine Aufgaben vom Ammann und Kastner wahrgenommen. Eine bes. Stellung nahm im 13. Jh. mehrmals der capellanus domini abbatis als Zeuge in den Urk.n ein. Diesercapellanus im Dienste des Abtes wurde durch seine Vertrauensstellung zu diesem auch mit weltl. Verwaltungsaufgaben betraut. Sein Amt bestand auch im 14. und 15. Jh. weiter und wurde häufig erwähnt.

Die Ministerialen des Kl.s haben aufgrund ihrer zunehmenden Bedeutung die Geschäfte am Hof nicht mehr selbst versehen, sondern an ihre Stelle traten besoldete Beamte und Diener aus niederem Stande, wie die Abteirechnungen belegen. Das Hofmeisteramt konnte in E. keine bes. Stellung erlangen. Erst 1344 wird es erstmals erwähnt, doch deutet die Stellung in den Zeugenreihen der Urk.n am Ende des 14. Jh.s nach dem Ammann und Kastner auch auf eine diesen nachgeordnete Stellung hin. Der Hofmeister »auf der Burg« neben dem es noch einen Hofmeister »im Klosterhof« für den Konvent gab, warmit einer Ausnahme bis ins zweite Jahrzehnt des 16. Jh.s ein nichtadeliger Wirtschaftsbeamter weltl. Standes, der vermutl. Aufsichtsrechte über das Wirtschaftspersonal des Kl.s hatte. Er wurde auch im Auftrag des Abtes über Land geschickt. Der Aufgabenkreis der im 14. und 15. Jh. auf der Burg nachweisbaren Hofmeisterin ist unbekannt. Viell. hat es sich bei ihr um die zeitw. mit Aufgaben betraute Ehefrau des Hofmeisters gehandelt. Der Hausvogt, dem die Leitung des gesamten Hofwesens übertragen war, wird erstmals 1448 erwähnt. Viell. ist sein Vorläufer in dem 1421 genanntencastellanus zu sehen. Am Übergang vom 14. zum 15. Jh. sind adelige Diener nachgewiesen, die sowohl an den Regierungsgeschäften beteiligt waren als auch Hofdienste leisteten. Der Abt übertrug ihnen Aufgaben nach Anfall. Viell. haben sie auch die Erbämter versehen, da deren Inhaberfamilien bereits erloschen waren.

Die Hofhaltung wurde in ihren einzelnen Aufgaben von ständigen Unterbeamten wahrgenommen. Der Keller hatte für die gesamten Lebensmittel des Hofs zu sorgen, während der seit dem 15. Jh. nachweisbare Küchenmeister auch die Oberaufsicht über die herrschaftl. Fischwasser als Fischmeister führte. Der Kämmerer verwahrte nicht nur die Gegenstände fürden persönl. Bedarf des Fs.en, sondern war auch für die den anderen Beamten und Bediensteten zustehenden Tuche und Hofkleider zuständig. Bereits kurz nach der Mitte des 14. Jh.s wird der Kastner als Verwalter des Hofkastens erwähnt, in dem die Erträge der zum Schloß gehörenden Hofgüter und die Getreideabgaben der Untertanen des Burgamts E. sowie die Überschüsse der Getreidegülten und Fruchtzehnten der übrigen Amtleute zusammenkamen. Er mußte die Getreidebesoldungen abgeben. In seinem Amt gingen Aufgaben der Hof- und Landesverwaltungineinander über. Das Amt blieb in der Hofverwaltung unv. bestehen, erst 1761 wurde sein Inhaber als Kammerrat in das Hofkammerkollegium berufen und der letzte Hofkastner vor der Säkularisation war akadem. vorgebildet. Seit dem 15. Jh. wurde er durch einen Kornmesser unterstützt.

Die Ökonomie des zur Res. gehörigen Hofes wurde von dem Baumeister geleitet. Der Marstall unterstand dem Marstaller und die Mayerin war seit der zweiten Hälfte des 14. Jh.s für die Milchwirtschaft und die Herstellung von Käse und Butter zuständig.

Hofordnungen haben sich erst aus dem 16. und 17. Jh. erhalten. Die Anordnungen des Fürstpropsten Heinrich Pfgf. bei Rhein haben sich nur noch in Bruchstücken überliefert. Erst die Hofordnung von Fürstpropst Otto Truchseß von Waldburg von 1558 liegt vollständig vor. Er schränkte dabei die Hofhaltung wg. seiner weitgehenden Abwesenheit von E. sehr ein. Fürstpropst Wolfgang von Hausen gab 1584 eine neue Hofordnung. In ihr wurden die Räte - wie unter Fürstpropst Heinrich - als zum Hofstaat gehörig betrachtet. Sie nahmen daher auch an der fsl. Morgentafel teil. Fürstpropst Johann Jakob mußtebereits 1622 wiederum eine neue Hofordnung erlassen.

Fürstpropst Heinrich Pfgf. bei Rhein hatte seit 1521 das Hofmeisteramt adelig besetzt. Nach den Hofordnungen von 1584 und 1622 war der Hofmeister das Haupt der gesamten Hofhaltung. Ihm unterstanden alle adeligen und nichtadeligen Hofleute. Er hatte Verstöße gegen die Hofordnung zu ahnden und Streitigkeiten innerhalb des Hofgesindes zu entscheiden. Dazu war er für die Tischordnung und die finanzielle und wirtschaftl. Angelegenheiten der Hofhaltung zuständig.

Unter Fürstpropst Otto Truchseß von Waldburg trat an die Stelle des Hofmeisters ein adeliger Hausverwalter. Als zweiter Hofbeamter nach dem Hofmeister trat im 16. Jh. der Hausvogt oder manchmal auch Burgvogt gen. auf. Ihm unterstand die Leitung der gesamten Hofverwaltung und die Aufsicht über das Hofgesinde. Küchenmeister, Keller und Kastner sowie der Baumeister berichteten ihm tägl. Die Ämter des Kastners, Hausvogts und Küchenmeisters wurden im 16. Jh. immer wieder in Personalunion verwaltet. Seit dem 17. Jh. blieben Hausvogt- und Küchenmeisteramt als Hausmeister in Personalunionvereinigt, während das Kastneramt wieder selbständig verwaltet wurde. Im 18. Jh. wurde das Amt des Gegenschreibers geschaffen, das zu den Käufen und Verkäufen des Hausmeisters hinzugezogen werden mußte und alle Verträge gegenzuzeichnen hatte. Die Hofordnung von 1622 schuf das Amt des Werkmeisters neu, das für die baul. Instandhaltung des Schlosses, der Häuser der fsl. Räte und Beamten in der Stadt und der herrschaftl. Amtshäuser, Kirchen und Kapellen auf dem Land zuständig war. Aus ihm entstand im 18. Jh. das Amt des Landbaumeisters. Mit dem 1679 erstmals genannten Oberstallmeister und dem1666 geschaffenen Amt des Kastellans oder Hofmarschalls entstanden weitere neue Ämter in der Hofverwaltung.

Die Erbämter der Fürstpropstei wurden 1674 als Ehrenämter neu begr. Sie blieben noch über die Säkularisation hinaus bis ins 19. Jh. durch die Belehnungen Kg. Wilhelms I. lebendig.

Ein scriba des Kl.s E. wurde 1229 erstmals erwähnt. Er scheint Geistlicher gewesen zu sein. Weiteren Schreibern begegnet man in den Urk.n des 14. Jh.s als scriptor, notarius oder Schryber. Am Ende des 13. Jh.s werden zwei Schreiber des Abtes nebeneinander erwähnt, die den Magistergrad besaßen. Ein weltl. Schreiber wurde erstmals 1398 angestellt. Zw. den beiden im 14. Jh. weitergenannten Schreibern bestand nach dem Dienerbuch von 1432 eine deutl. Abstufung in Form einesOberschrybers und eines Unterschrybers. Der Oberschryber wurde 1437 erstmals als Kanzler bezeichnet. Aus den Urbaren scheint sich durch weitere Forschungen zu ergaben, daß neben diesen beiden Schreibern wohl noch weitere Schreiber tätig waren. Zusammenfassend läßt sich damit feststellen, daß sich die Kanzlei in den ersten Jahrzehnten des 15. Jh.s vollkommen ausgebildet hatte.

Quellen

StA Ludwigsburg B 390 Bü 103, Bü 108, Bü 119 und B 453 Bü 662.

Pfeifer 1959. - Pfeifer, Hans: Ellwangen, in: Germania Benedictina, 5, 1975, S. 189-211.