Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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EINSIEDELN

I.

Benediktinerkl. im Kanton Schwyz. Durch das Privileg Ottos I. 947 wurde das Stift E. reichsunmittelbar. Die Äbte waren Rfs.en (nachweisbar seit 1274). 1636 ernannte Kg. → Ferdinand II. den Abt zum Pfgf.en ad personam. Territoriale Grundausstattung durch Schenkungen des schwäb. Herzogshauses und der Ottonen v. a. am Zürichsee (Ufnau, Pfäffikon, Wollerau u. a.) und Streubesitz im Elsaß, Breisgau, in den Kantonen Luzern, Bern, Zug, Solothurn, Aargau, im St. Galler Rheintal und Vorarlberg (St. Gerold). Ks. Heinrich II. schenkte 1018 inder näheren Klosterumgebung ein umfangr. Territorium. 1130 erhielt E. eine Schenkung Lütolds II. von Regensberg mit der Auflage, ein Benediktinerinnenkl. (Fahr) zu gründen. Dem Frauenkonvent stand der Abt als Klosterherr vor. Langwierige Grenzstreitigkeiten mit den expansiven Schwyzern führten 1350 zum Verlust der Hälfte der in der näheren Umgebung des Kl.s liegenden Güter. Im 15. und 16. Jh. sind kaum mehr Veränderung im Grundbesitz zu verzeichnen. Zur Stärkung der kathol. Position im Thurgau erwarb E. 1623 die Schlösser Freudenfels bei Eschenz und Gachnang.

II.

Die Organisation und Bewirtschaftung des Grundbesitzes wird erst ab dem 13. Jh. mit dem Einkünfteurbar (um 1220) erkennbar. Darin findet sich mit Ausnahme der elsäss. Güter der gesamte in Verwaltungsbezirke gegliederte Klosterbesitz. Abt Johannes von Hasenburg suchte 1331 mit einer Neubeschreibung des Großteils seiner Besitzungen und Hofrechte (sog. Grosses Urbar) die Einsiedler Ansprüche zu sichern. Seither sind keine umfassenden Güteraufzeichnungen mehr überliefert. Die Urbare wurden abgelöst durch Zinsverzeichnisse einzelner Regionen und Höfe und belegen denzunehmenden Übergang von der Eigenbewirtschaftung zum Rentensystem.

Die Rationalisierungsbestrebungen bei der Bewirtschaftung der Klostergüter spiegeln sich im Aufbau von regionalen Verwaltungszentren. Wichtig waren der Hof in und um E., der Hof in der Stadt → Zürich (kurz vor 1240), der Hof in Pfäffikon, der im frühen 13. Jh. zu einer Burg ausgebaut wurde, oder der Hof in Erlenbach am Zürichsee. In → Zürich besaßen das Kl. und seine Leute seit 972 durch Ks. Otto II. urkundl. die Münz- und Zollfreiheit. Stellvertreter des Abtes in den Verwaltungszentren war der Meier. Gegen Ende des 12. Jh.s. begann E. das erbl.gewordene Meieramt durch einen vom Abt ein- und absetzbaren Ammann (im Hof von E. stets ein Konventuale, der Statthalter gen. wurde) zu ersetzen, dem ein Weibel assistierte.

Meistens mit den Urbaren überliefert sind die Hofrechte, die das Verhältnis der abgabepflichtigen Gotteshausleute zur Abtei regeln. Darin läßt sich die zunehmende Emanzipation der klösterl. Untertanen belegen. Eine umfassende Liste von Rechten und Pflichten der Eigenleute in und um E. findet sich in einem um 1508 zusammengetragenen Hofrecht. An die äbt. Erlaubnis gebunden war die Jagd auf Niederwild, während sich der Abt das Hochwild vorbehielt.

Abt Ulrich von Winneden wurde 1274 in → Zürich von Kg. → Rudolf von Habsburg feierl. mit der Reichsfürstenwürde belehnt. Die Belehnung wurde 1353 mit den Regalien von → Karl IV. und 1518 von → Maximilian erneuert. Zum Ausdruck brachte Abt Peter von Wolhusen (1376-86/87) seine landesherrl. Ansprüche durch ein eigenes Münzrecht (E.er Brakteaten). An den Reichstagen war der Abt sehr selten anwesend. Belegt ist eine E.er Gesandtschaft am Reichstag in → Nürnberg 1356. Die Reichssteuer von 1422 zur Finanzierung des Hussitenfeldzuges hatte auchE. mitzutragen.

Die Vogteirechte über das Kl. E. lagen seit 1283 nach dem Aussterben des Geschlechts der Alt-Rapperswiler in den Händen der → Habsburger. Die Hochgerichtsbarkeit übte der Vogteiinhaber, die Niedergerichtsbarkeit der Abt aus. Mit dem polit. Ausscheiden der → Habsburger aus der Innerschweiz Ende des 14. Jh.s ließ sich Schwyz 1424 von Kg. → Sigismund die Klostervogtei übertragen, nachdem es 1394 bereits Vogtei und Gericht über die klösterl. Eigenleute in E. übernommen hatte. In der Folge griffen die Schwyzer immer wieder in die inneren Belange (Abtswahl) unddie Verwaltung des Kl.s ein. Das als Anmaßung landesherrl. Ansprüche empfundene kastvogteil. Gebahren kulminierte im 17. Jh. Abt Plazidus Reimann setzte sich zur Wehr und ließ 1640 den klösterl. Anspruch auf die Landeshoheit in E. durch Johann Heinrich von Pflummern aus Überlingen in der sog. »Libertas Einsidlensis« veröffentlichen.

Das rechtl. Verhältnis zum Diözesanbf. war geprägt von der Frage nach der Exemtion. Der von E. 1425 initiierte Prälatenbund (41 Kl. der Diöz. → Konstanz) diente der Stärkung eigener weltl. wie geistl. Standesinteressen. Mehrmals (1452, 1512) wurde die Exemtion zeitl. befristet gewährt, bis 1518 Papst Leo X. sie ohne zeitl. Beschränkung bestätigte. Zu einer weiteren Beschränkung bfl. Einflusses führte die 1602 in E. gegründete schweiz. Benediktinerkongregation. 1646 wurde im Kl. ein eigenes Offizialat eingerichtet. Der damit anhebende Rechtsstreit mit dem Bf. von→ Konstanz dauerte bis 1782.

Eine bes. Stellung kam der Propstei St. Gerold zu. Die Vogtei über den Vorarlberger Aussenposten lag seit 1365 beim Landesherrn der Herrschaft Blumenegg (Montfort-Feldkirch, Werdenberg-Vaduz, Brandis, Sulz und das Reichsstift Weingarten). 1648 verzichtet der Abt von Weingarten auf die Vogtei und E. erwarb die Reichsherrschaft über St. Gerold. Die Propstei entwickelte sich zu einem E.er Aussenkl. 1377 erstellte Abt Peter von Wolhusen, vordem Propst in St. Gerold, einen Hofrodel. Der klösterl. Propst setzte den Verwalter (cellerar) ein, bestimmte die Zusammensetzung desZwölfer-Gerichts, den Schreiber und einen Weibel. Die Namen, Amtszeiten und Wappen der St. Gerolder Pröpste wurden 1678 von P. Ulrich Fridell in einem Urbar aufgezeichnet.

Zu den höheren Ämtern im Kl. gehörten nach Albrecht von Bonstetten Ende des 15. Jh.s das Dekanat (Priorat), die Kantorei, die Kustorei (mit Archiv) und das Kammeramt (Novizenmeister). Es folgen der Grosskeller (Cellerar), der Pförtner, der Spitalherr (Krankenwart) und der Vestiarius. Konventuale wurden als Pröbste nach St. Gerold und in den Frauenkonvent nach Fahr gesandt. Nichtklösterl. Kräfte wirkten als Schulmeister (scolasticus), Kämmerer (Hofmeister), Marschall, Truchsess, Mundschenk, Küchenmeister und Sesselträger. Dem Marschall oblag die Oberaufsicht über dasEinsiedler Pferdegestüt, und er hatte den Abt auf dessen Reisenzu begleiten. Diese Hofämter wurden zu erbl., Gf.en und Klosterministerialen vorbehaltenen Ehrendiensten bei hohen Anlässen.

Nach der Regel des hl. Benedikt wurden auch Gäste aufgenommen. Seit 1331 ist eine Einrichtung zur Beherbergung von sog. Gästlingen (betreuungsbedürftige Arme) nachgewiesen. Als Rfs. hatte der Abt auch für hochrangige Gäste vorbereitet zu sein, und die im Spät- MA bes. beliebte Wallfahrt führte regelmässig geistl. und weltl. Würdenträger nach E. Bekannt sind die Besuche Ks. → Karls IV. 1354, Kg. → Sigismunds 1417 und Hzg. Sigismunds von Österreich 1474.

Zu den herausragenden Persönlichkeiten in Bildung und Wissenschaft im SpätMA gehört der Konventuale Albrecht von Bonstetten (1442/43-1504/05). Seine historisch-polit. und naturkundl. Arbeiten, seine ausgedehnte Korrespondenz mit dem Mailänder Herzoghof der Sforza oder mit Kg. Ludwig XI. von Frankreich machten ihn zu einem der führenden Schweizer Humanisten. Ks. → Friedrich III. ehrte ihn 1482 mit den Titeln eines Hofpfgf.en und Hofkaplans.

Die Zahl der Konventualen dürfte im 13./14. Jh. nicht zuletzt auch wg. der ständ. Exklusivität als Adelskl. bei durchschnittl. zehn Mönchen gelegen haben. Im 15. Jh. sank die Zahl sogar auf vier bis fünf. Mit der Berufung des St. Galler Mönchs Ludwig Blarer als Administrator 1526 wurde die ständ. Abschottung des Konvents durchbrochen und mit seinem Nachfolger Joachim Eichhorn setzte eine innerklösterl. Renaissance ein. Bis 1650 stieg die Zahl der Konventualen auf 50 an.

Die Äbte zeigten sich im SpätMA auf ihren Abtssiegeln nur sporad. mit der Mitra. Das Recht auf die Pontifikalien (Ring und Mitra) wurde dem Abt von Einsiedeln erst 1533 von Papst Clemens VII. auf Dauer verliehen. Das Schwert als Insignium weltl. Herrschaft durfte der Abt als Nichtinhaber der Hochgerichtsbarkeit nicht führen. Die älteste bekannte Nachricht über das Abteiwappen stammt von Konrad von Mure um 1350: zwei Raben auf goldenem Grund. Im Wappen nachweisbar sind die Tiere seit der Abtszeit von Burkhard von Krenkingen-Weissenburg (1418-38).

Quellen

Annales Einsidlenses, hg. von Georg Heinrich Pertz, in: MGH SS 3, 1839, S. 137-149. - Bonstetten, Albrecht von: Briefe und ausgewählte Schriften, hg. von Albert Büchi, Basel 1893 (Quellen zur Schweizer Geschichte, 13) S. 171-214. - Hug, Albert: Das Einsiedler Zinsverzeichnis des Amtes Pfäffikon 1480, in: Geschichtsfreund 151 (1998) S. 91-145. - Morell, Gall: Die Regesten der Benedictiner-Abtei Einsiedeln, Chur 1848. -Radegg, Rudolf von: Cappella Heremitana, hg. von Paul J. Brändli, Aarau 1975 (Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, III,4). - Urbare und Hofrechte 13.-14. Jahrhundert, hg. von Paul Kläui, in: Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft II,2, Aarau 1943, S. 35-220. - Pflummern, Johann Heinrich von: Libertas Einsidlensis oder Begründter kurtzer Bericht und Beweis, Dass das fürstliche Gotteshaus Einsidlen in freyem Standt gestifftet[...], Konstanz 1640.

Hug, Albert: Die Wirtschaftsstruktur der Höfe Pfäffikon und Wollerau seit Begründung der Grundherrschaft des Klosters Einsiedeln (965) bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts, in: Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz 62 (1969) S. 3-121. - Hug, Albert: Art. Einsiedeln, in: Historisches Lexikon der Schweiz (im Druck). - Ringholz, Odilo: Geschichte des fürstlichen Benediktinerstiftes U.L.F. von Einsiedeln 1 (bis 1526), Einsiedeln 1904. -Salzgeber, Joachim: Einsiedeln, in: Helvetia Sacra III, 1/1, 1986, S. 517-594 (mit reichen Angaben zu den Archivalien und zur Literatur). - Salzgeber, Joachim: St. Gerold, in: Germania Benedictina, 3,1, 2000,S. 613-649.