DISENTIS
I.
Benediktinerkl. im Vorderrheintal (Graubünden). Seit dem frühen 9. Jh. Reichskl. 1127 von Papst Honorius II. unter röm. Schutz genommen. Vom → Churer Bf. Tello erhielt D. 765 seine territoriale Grundausstattung und entwickelte sich zu einem territorium clausum, zu einem alpinen Klosterstaat (rätorom. Cadí = casa dei) mit seinem Kerngebiet Tavetsch, D., Medels, Somvix und Truns. Das im W dazugehörende Urserental zw. Furka und Gotthardgeriet im 14. Jh. zunehmend in den Sog Urner Expansionsbestrebungen. 1410 schloß es sich polit. Uri an und 1649 wurden die letzten D.er Rechtsansprüche abgelöst. Die Absonderung des Urserentals wurde kompensiert im O durch die Angliederung von Brigels und den Kauf der Herrschaft Jörgenberg 1472, das 1539/40 aber bereits wieder abgetreten wurde. Südl. des von ihm gehüteten Lukmanierpasses besaß D. umfangr. Streubesitz bis nach Varese, der ihm von Ks. Friedrich Barbarossa 1154 bestätigt wurde, später aber während des Interregnums wieder verloren ging.
II.
In der Cadí hatten die Äbte die Hochgerichtsbarkeit (ius gladii), besaßen das Jagd-, Fischerei-und Zehntrecht, das Marktrecht und das Bergregal. Die Gotteshausleute waren fronpflichtig. Ministerialen, ritterl. (milites) und nichtritterl. (servientes), unterstützten den Abt in seiner weltl. Herrschaft. Seit dem 13. Jh. nachweisbar ist der Markt am Fest des hl. Placidus (11. Juli), der bis in die Lombardei Händler anlockte. Die einträgl. Bergwerke in Medels und Truns wurden mehrmalsverpachtet. 1531 gingen alle Bergwerke für die Dauer von 101 Jahren an den Straßburger Goldschmied Erasmus Krug. Im späten 15. und 16. Jh. förderte D. die Fischzucht mit dem Aufkauf von Fischrechten und mit der Pflege eigener Fischteiche. Bis zu Kg. Konrad III. (1138-52) lag die Klostervogtei in den Händen des Reichsoberhauptes. Er hat wohl die Gf.en von Lenzburg-Baden zusätzl. zu den Reichsvogteien Blenio und Leventina mit der Reichsvogtei D. belehnt. Im Auftrag der Lenzburger übte die Familie Torre aus Blenio die Vogteigewalt aus. 1212/13 ist Heinrich von Sax-Misox als Vogt tätig. 1285-1402lag die Vogtei in der Hand der Gf.en von Werdenberg-Heiligenberg, ehe sie von Abt Johannes von Ilanz 1401/02 wieder zurückgekauft wurde. Das rechtl. Verhältnis zum Diözesanbf. in → Chur war seit der Exemtion durch Papst Nikolaus III. 1278 geregelt. Der Bf. durfte sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Kl.s einmischen. Er behielt aber das Bestätigungsrecht bei Abtswahlen, und sein Marschall hatte den Neugewählten Abt nach → Chur zu begleiten und nach der Rückkehr dessen Reitpferd zu fordern. Als Mitgliedskl. der schweiz. Benediktinerkongregation, der D. 1617beigetreten war, erhielt es 1622 von Papst Gregor XV. die vollständige Exemtion.
Die Autonomiebestrebungen der Gemeinden im 13./14. Jh. machten sich auch in der Cadí bemerkbar. Damit verbundene Aufstände (1367 wurde Abt Jakob von Buchhorn von Gotteshausleuten ermordet) zwangen den Abt als Landesfs.en, Konzessionen zu machen und polit. Mitbestimmung zuzulassen. Ausdruck davon ist die Entstehung des Fünfzehner Gerichts, das die Niedergerichtsbarkeit ausübte und unter der Linde in D. tagte, die am Pfingstmontag tagende Landsgemeinde (rätorom. Cumin) und die Schaffung des Amtes des Ammanns (rätorom. Mistrail), eines vom Abtzwar präsentierten, von der Cadí aber gewählten Repräsentanten, der zw. Abt und Gemeinde zu vermitteln hatte. Im Urserental hatten die Gotteshausleute seit längerem schon (wohl der großen Distanz zu D. wg.) einen Ammann, der bei Amtsbeginn aus der Hand des Abtes »Amt und Gericht« empfing und dafür zwei weiße Handschuhe zu überbringen hatte. 1472 regelte ein zw. Abtei und Cadí geschlossener Vertrag die Pflichten des Abtes: Er hatte für die Verpflegung und Bewachung der Gefangenen aufzukommen und den Wärterlohn zu bezahlen. Dem Ammann zur Seite standen ein vom Abt ernannter Schreiber undder Weibel. Als Bote des Abtes wirkte seit dem 15. Jh. ein »Pfiffer«. 1395 schlossen sich die am Vorderrhein ansässigen Landesherren und Untertanen zum Grauen Bund zusammen. Der Abt von D. wirkte als ihr Hauptherr. Er betrieb auch die Vereinigung mit den beiden anderen rät. Bündnissen, dem Gotteshausbund und dem Zehngerichtebund.
Während der Reformation war die Weiterexistenz des Kl.s stark bedroht. 1522 wurde von Seiten der Cadí dem Kl. ein Hofmeister (Kastvogt) vorgesetzt, der die Verwaltung und die Ökonomie zu kontrollieren hatte. 1524/26 verzichtete der Abt im Ilanzer Artikelbrief auf einen Teil der Frondienste, auf das Jagd- und Fischereirecht und auf das Präsentationsrecht bei der Pfarrstellenbesetzung. Zw. 1536 und 1634 setzte die Cadí die Äbte ein. Zum Preis des gänzl. Verzichts auf die richterl. Gewalt gelang dem Kl. in der sog. Composition von 1643/48 die teilw. Restitution seiner fürstäbt. Rechte.
Vom 15.-17. Jh. bemühten sich die Äbte regelmässig um die Bestätigung ihrer rfsl. Stel-lung. 1413 besuchte Kg. → Sigismund die Abtei. In den 1540er Jahren entstand vor dem Reichskammergericht ein langwieriger Streit wg. der Höhe der Einschätzung der Reichs- und Türkensteuer. Aus der Bestätigung durch Ks. → Maximilian II. 1571 leitete Abt Christian von Castelberg sogar ein eigenes Münzrecht ab. 1636/37 bestätigten Kg. → Ferdinand II. und Ks. → Ferdinand III. die Äbte als Rfs.en, worauf Abt Augustin Stöcklin als sichtbaren Ausdruck fsl. Selbstbewußtseins demKlosterwappen (Andreaskreuz) ein Schwert beifügte, das aber auf Druck der Cadí bald wieder verschwand. Das Recht auf die Pontifikalien (Ring und Mitra) dürften die D.er Äbte von Papst Gregor XI (1370-78) erhalten haben.
Was die innere Organisation des im SpätMA durchschnittl. zw. drei und sechs Mönchen zählenden Konvents angeht, sind neben dem Abt der Dekan, der Kustos oder Thesaurar, der häufig auch die Bibliothek betreute, der Vestiar, der Novizenmeister und der Scholar, der Leiter der Klosterschule, bekannt. Aus der kleinen Schule erwuchs 1587-96 ein Priesterseminar. Unternehmungsgeist bewies Abt Jakob Bundi, als er 1591/92 eine Jerusalemfahrt unternahm und darüber einen Reisebericht veröffentlichte, der in rätorom. Übersetzung in ganz Graubünden Verbreitung fand. Abt Augustin Stöcklin (1634-41),Barockhumanist und Historiker, schrieb Pflichtenhefte für die verschiedenen Klosterämter. Unter ihm begann der Wiederaufstieg der Abtei im Geiste des Tridentinums.
Quellen
Codex Diplomaticus Currätiens und Graubündens, 1848-65. - Mohr, Theodor von: Die Regesten der Benedictiner-Abtei Disentis im Canton Graubünden, Chur 1853. - Müller, Iso: Die Passio Placidi, in: Zeitschrift für Schweizerische Kirchengeschichte 46 (1952) S. 161-180, 257-278. - Müller, Iso: Die Abtei Disentis im Kampfe gegen die Cadi zu Anfang des 17. Jahrhunderts. Untersuchungen und Texte, in: Jahresbericht der Historisch-Antiquarischen Gesellschaft von Graubünden 78 (1948)S. 51-120.
Literatur
Müller, Iso: Disentiser Klostergeschichte, Bd. 1 (700-1512), Einsiedeln 1942. - Müller, Iso: Geschichte der Abtei Disentis. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Einsiedeln 1971. - Gilomen-Schenkel, Elsanne/ Müller, Iso: Disentis, in: Helvetia Sacra III, 1/1, 1986, S. 474-512 [mit reichen Quellen- und Literaturangaben]. - Deplazes, Lothar: Zum regionalen Handel und Verkehr an der Lukmanier- undOberalproute im Spätmittelalter, in: Geschichte und Kultur Churrätiens (Festschrift Iso Müller zum 85. Geburtstag), Disentis 1986, S. 409-439. - Schönbächler, Daniel: Art. »Disentis«, in: Historisches Lexikon der Schweiz (im Druck).