Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BERCHTESGADEN

I.

Fürstpropstei, dem Bayerischen Reichskreis zugehörig, mit Sitz auf der geistl. Fürstenbank des Reichstages. Die Fürstpropstei B. umfaßte ein kleines geschlossenes Herrschaftsgebiet in der Südostecke Bayerns (zw. Saalach und Salzach) und war fast ausschließl. vom Territorium des Erzstiftes → Salzburg umschlossen. Bei der Säkularisation umfaßte B. 27 819 ha Wald und 78 879 Tagwerk anderen Grundbesitz.

Der auswärtige Streubesitz war in dezentralen Administrationseinheiten zusammengefaßt (Ämter Grafengaden, Reichenhall, Frohnwies, Eging und Mauerham, Schönberg; Propsteien Niederheim/Heuberg, Jettenstetten, Weidenbach, Rottal und Wasentegernbach; Hofmarken Eibach, Haus, Breitenlohe, Schönbrunn und Innertegernbach; Kastenämter Linz und Mühldorf; Herrschaft Eisenthür bei Krems). B. besaß an mehreren zentralen Orten Herrenhöfe zu Wohn- und Verwaltungszwecken und zur Naturalienlagerung (→ Salzburg ab 1211, → München, → Regensburg, → Linz,→ Wien, Krems und Klosterneuburg).

1102 stifteten Gf.in Irmgard und ihr Sohn Berengar von Sulzbach in einem weitgehend unerschlossenen Waldgebiet die Zelle B., die mit Kanonikern aus Rottenbuch besiedelt und dem päpstl. Schutz unterstellt wurde. Nach einer kurzen Vereinigung mit dem Kl. Baumburg wurde B. wieder selbständig und von Ebf. Konrad I. von Salzburg dem Reformverband der Salzburger Augustiner-Chorherrenstifte angeschlossen. Dem → Salzburger Ebf. kamen auch in der Folge weitgehende Verfügungsrechte zu. Unmittelbare Beziehungen B.s zum Reich sind für die Frühzeit nicht belegt.

Die von Ks. Friedrich Barbarossa verliehene Forsthoheit (1156) und das von Ks. Heinrich VI. 1194 bestätigte Bergregal eröffneten den Weg zur Landesbildung, stellten aber keine dauernden Bindungen an das Reich her. Die volle Gerichtshoheit erlangte der Propst 1294, als ihm Kg. → Adolf das Recht der Ausübung der Blutgerichtsbarkeit durch eigene Beamte verlieh. Dies bedeutete den Abschluß der Ausbildung der Landeshoheit.

B., dessen wichtigste Einnahmequelle seine reichen Salzlager waren, wird 1306 erstmals als »Land« bezeichnet. Diese Bildung eines eigenen Landes ohne reichsunmittelbare Stellung des Landesherrn, des Propstes des Augustiner-Chorherrenstiftes B., bedeutete eine große Ausnahme im SO des Reiches. In den folgenden Jh.en garantierte die Rivalität der beiden mächtigen Nachbarn → Salzburg und → Bayern die Existenz des kleinen eigenständigen Landes.

Als reichsunmittelbares Territorium, das vom Reich zu Lehen rührt, wurde B. erstmals 1386 aufgefaßt, als Kg. → Wenzel - angesichts der drohenden Einverleibung des B.er Landes durch → Salzburg - dem Propst B. als Reichslehen verlieh und von ihm den Treueid und die Huldigung entgegennahm. Diese Regalienverleihung wurde zur Grundlage und damit quasi »Geburtsstunde« der Reichsunmittelbarkeit B.s.

Trotzdem wurde B. 1393 wg. totaler Verschuldung vom Papst dem Erzstift → Salzburg inkorporiert und dem Land Salzburg einverleibt. Auf Intervention der → Wittelsbacher wurde die Inkorporation 1404 aufgehoben und ein eigener Propst eingesetzt (die Einverleibung wurde erst 1409 endgültig rückgängig gemacht), doch blieb B. wirtschaftl. und polit. vollkommen von → Salzburg abhängig. Obwohl die Pröpste als reichsunmittelbar galten und 1415 neuerl. die Belehnung mit den Regalien erfolgte, legte der Propst als Verwalter der an → Salzburg verpfändeten SalineSchellenberg dem Ebf. ab 1449 einen Treueeid ab und saß auf der Prälatenbank der Salzburger Landtage (bis 1627). Die 1455 erwirkte Errichtung eines direkt Rom unterstellten Archidiakonats (1455) und damit die Exemtion von der Jurisdiktionsgewalt des Ebf.s wurde bereits drei Jahre später wieder aufgehoben.

Erst 1487 erfolgte erneut eine Verleihung der Regalien durch den Ks. an den neuen B.er Propst. 1491 wurde B. in die Reichsmatrikel aufgenommen, der Propst unter die Reichsprälaten gereiht und erstmals auch als Rfs. angesprochen. Er war Mitglied des Reichsregiments (1495/1521) und nahm 1497 als Reichsprälat am Reichstag teil. B. gehörte im Rahmen der Reichsverfassung zum Bayerischen Kreis.

Die Zwitterstellung der Pröpste von B. als Reichsprälaten mit dem Fürstentitel und zugl. Salzburger Landstände endete 1556 mit der Rückgabe der bis zur Schuldentilgung an → Salzburg verpfändeten B.er Saline Schellenberg an die Propstei. 1558 oder 1559 wechselte der Propst von B. von der Prälatenbank auf jene der geistl. Fs.en. Er war damit der einzige Propst eines regulierten Chorherrenstiftes auf der geistl. Fürstenbank mit voller Stimme (Virilstimme bei Reichstagsbeschlüssen). Diese reichsrechtl. Anerkennung als Rfs. mit Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat steht mit derbeabsichtigten Stärkung des kathol. Lagers im Reichstag in Zusammenhang.

Die vollständige Lösung aus der Abhängigkeit vom Erzstift → Salzburg gelang den Pröpsten auch als geistl. Rfs.en nicht. Erneut wurde 1567 der Vasalleneid geleistet und der Propst als landsässiger Prälat persönl. zu Landtagen geladen.

Angesichts von Annexionsabsichten Ebf. Wolf Dietrichs von Salzburg ernannte Propst Jakob II. Püttrich 1591 den erst 14jährigen Ferdinand, Sohn Hzg. Wilhelms von Bayern, zu seinem Koadjutor. Mit dessen Regierungsantritt 1594 begann die 128 Jahren währende »Wittelsbachische Administration« B.s durch insgesamt drei wittelsb. Fürstpröpste. Ferdinand, Maximilian Heinrich und Joseph Clemens von Bayern residierten fernab als Kfs.en und Ebf. von → Köln im Rheinland und vereinigten noch weitere Bm.er in ihrer Hand. Das Land B., eine reine Nebenpfründe, wurde von kurköln. Administratorenverwaltet, die Vertretung auf den Reichstagen erfolgte durch Gesandte des Kfs.en von → Köln.

1627 wurde sämtl. Salzburger Ansprüche gegenüber B. durch ein Urteil des ksl. Hofgerichts endgültig aufgehoben. Die Stellung B. als Reichsfsm. wurde bestätigt und alle lehensrechtl. und vasallit. Bindungen des Stiftes und seiner Pröpste an → Salzburg für nichtig erklärt.

Im Spanischen Erbfolgekrieg übernahm das Stiftskapitel 1704-15 die Zwischenregierung und wählte ab 1724 nur mehr Fürstpröpste aus den eigenen Reihen. 1753 erfolgte die Verleihung des Kapitelkreuzes durch Papst Benedikt IV., wie dieses nur Kapitulare von Hoch- und Erzstiften trugen. B. wurde 1803 säkularisiert, der letzte Fürstpropst Joseph Conrad Frh. von Schroffenberg dankte formell am 11. Febr. 1803 ab.

II.

Der Hof des Fürstpropstes von B. war äußerst bescheiden und ohne internationale Bedeutung. Der Propst residierte in der Klosteranlage B. und verfügte über eine eigene Wohnung außerhalb der Klausur und einen eigenen Haushalt. Die Führung dieses eigenen Haushaltes und persönl. Diener (servi) sind schon im 13. Jh. bezeugt. 1295 ist erstmals das eigene »Haus« des Propstes beurkundet.

Das Stiftskapitel stand dem Propst mit Rat zur Seite und beanspruchte auch eine Teilhabe an der Führung der Stiftsgeschäfte, insbes. die Zustimmung bei Besitzveränderung und bei der Ämterbesetzung. Außer Dignitäten innerhalb des Kapitels übernahmen die Kanoniker auch wichtige Ämter im Rahmen der Verwaltung des Propstei. Als Kämmerer und Kellermeister begegnen im 13. Jh. und auch noch im 15. Jh. mehrfach Stiftskanoniker, zwischenzeitl. aber auch Laien (schon 1295). Dem Kellermeister (cellerar) unterstand die Wirtschaft des gesamten Stiftes. Auch mit der Verwaltung derauswärtigen Stiftsbesitzungen und dem wichtigsten Verwaltungsposten der Propstei, jenem des Hallingers von Schellenberg, finden sich im 14. und 15. Jh. zumeist Chorherren betraut. Die Ämter des Küchenmeisters (magister coquine) sowie des Haus- und Waldmeisters (magister domus bzw. lignorum) waren hingegen ab dem 13. Jh. ausschließl. mit Laien besetzt.

Der Bau von Repräsentationsräumen des Propstes, einer Bibliothek und von Hofkapellen sind im 15. und an der Wende zum 16. Jh. belegt (siehe den Art. zur Res. Berchtesgaden). Zw. 1532 und 1548 wurde die Klosteranlage zu einer fsl. Res. umgestaltet und die an der Westseite des Kl.s neu errichtete »Propstei« mit ihren Wohn- und Repräsentationsräumen zum Sitz des jeweiligen Fürstpropstes.

Zu den wenigen frühen Nachrichten über die persönl. Lebensführung eines Propstes gehören die Verhandlungen über die Resignation von Propst Balthasar Hirschauer (1507), der sich seine drei bisherigen Diener, die weiter wie gehobene Stiftsdiener zu verköstigen waren, Bettzeug und Silbergeschirr, Speisen, darunter Fisch und Wildpret aus dem Propsthof, und besseren Wein sowie die Erlaubnis zum Fischfang und das Recht, mit Roß und Knecht auszureiten, anlässl. seines Rücktrittes ausbedungen hatte. Zudem waren ihm eine neue getäfelte Stube und eine Kammer im Pfarrhof sowie ein hölzernes Bad imGarten beizustellen und er beabsichtigte, sich ein eigenes Haus am Dechantsweiher zu errichten.

Der Propst war als Landesfs. alleiniger Grundherr, Leibherr und Gerichtsherr über sämtl. Landesuntertanen. Es gab daher keineklare Trennung zw. legislativer und exekutiver/administrativer Gewalt. »Staat« und »Hof« waren auch in finanziellen Belangen nicht getrennt. Das Finanzwesen war weitgehend mit der Bewirtschaftung der Einnahmen ident. und die Persönlichkeit des Propstes spielte bei der Verwendung der finanziellen Ressourcen die tragende Rolle.

Der Propst und sein Stiftskapitel nahmen noch im 16. Jh. sämtl. Funktionen der zentralen Verwaltung entweder selbst wahr oder machten zumindest von ihrem Weisungsrecht an den kleinen Beamtenstab Gebrauch. Es gab noch keine Geschäftsordnung und auch keine administrative Professionalisierung. Das älteste Dienerbestallungsbuch von 1555 belegt einen äußerst kleinen bürokrat. Apparat, der in drei funktionelle Gruppen eingeteilt werden kann: die Leiter der dezentralen Ämter, die Zentralbeamten und die Bediensteten des Hofes. Zur ersten Gruppe zählten der Hofmeister zu Krems, der Kastner zuMühldorf, der Pfleger von Tegernbach sowie die Leiter der Propsteiämter Yettenstetten und Rottal. Als Amtsinhaber fungierten ebenso wie bei der Verwaltung des Salzbergbaues (Hallingeramt) z. T. noch immer B.er Chorherren. Zentralbeamte waren der B.er Landrichter, der Gerichtsschreiber, der Sekretär, der Gegenschreiber zu Schellenberg und der Kanzler. Der Kanzler war ab dem 16. Jh. zumeist jurist. ausgebildet und ihm oblag die Vertretung nach Außen. Der Sekretär leitete den Schriftverkehr und führte die Urbare. Das Landgericht (analog auch das Marktgericht Schellenberg) bestand aus demLandrichter (in Schellenberg Marktrichter), dem Gerichtsschreiber, dem Gerichtsbüttel und zwei akkreditierten Prokuratoren, die die Parteien vor Gericht vertraten. Das Landgericht war erstinstanzl. sowohl für zivil- als auch für strafrechtl. Fälle zuständig, während dem Marktgericht die strafrechtl. Kompetenz fehlte. Als zweite Instanz der Kriminal- und Zivilfälle sind erst um 1500 Anfänge des Hofgerichts (Propst mit seinen Räten als zweite Instanz) faßbar. In der Zeit der wittelsbach. Administration war dann die (Landes-) Regierung das Appellationsgericht.

Als wichtigste Bedienstete erscheinen der Hausmeister, der für das Hofwesen verantwortl. war und auch die Diener beaufsichtigte, der Hofjäger, der Kuchl- und Hofmetzger, der Rauchfangkehrer, der Fischmeister, ein Oberknecht und ein Kellermeister. Spätere Besoldungsbücher nennen auch den gut dotierten Küchenmeister, ein bis zwei Köche, den Stallmeister, Hofbäcker, Hofschneider, Hofbinder, Hofbäcker und diverse Knechte. Der Hofstab war größer als bürokrat. Apparat und umfaßte auch den Schulmeister (erstmals belegt 1422), zwei Kapläne bzw. auch einen Prediger, einen Organisten und einenKantor. Die Rekrutierung des Personals erfolgte abgesehen von wenigen Spezialisten aus den eigenen Landesuntertanen.

Zur Zeit der wittelsbach. Administration (1594-1723) erfolgten einschneidende Neuerungen, um dem nicht im Lande residierenden Fürstpropst die Herrschaftsausübung zu sichern. Zentral war die Schaffung des Hofmeisteramtes. Diesem nunmehr einflußreichsten Beamten oblag die Aufsicht über Küche, Keller, Pfisterei, Zehrgaden und Fleischbank sowie die Kontrolle der Meierhöfe, der Stiftstaverne und der Fischereiwesens, des Spitals und Fuhrparkes. Ab 1601 hatte er auch die Aufsicht über Salz-, Berg- und Waldwesen inne.

Neu eingeführt wurde auch die (Landes-) Regierung, die ihre Befehle direkt vom Landesherrn erhielt. Den Vorsitz führte der erste (und teilw. einzige) geistl. Rat, der Dekan, der daher Regierungspräsident gen. wurde. Weltl. Räte waren der Hofmeister, der Landrichter, der Sekretär und der Kanzler, der als hauptsächl. Vertrauensperson des Kfs.en am meisten Einfluß besaß.

Auch die Gesetzgebung auf Landesebene setzte erst unter den nicht im Land residierenden Administratoren aus dem Haus → Wittelsbach ein (1596 erster Eid des Landrichters, Erste Policeyordnung 1629). Zudem etablierte sich mit dem B.er Konsistorium (1607/08) eine funktionierende eigene geistl. Gerichtsbarkeit (Protokolle ab 1624 erhalten). Im Bereich der Finanzverwaltung setzen zur Zeit der Administration die ersten Amtsrechnungen ein.

Das Wappen der Fürstpropstei B. zeigte ursprgl. zwei gekreuzte Schlüssel (golden und silbern) auf rotem Grund. Seit dem 17. Jh. erscheint das Wappen geviert (gekreuzte Schlüssel und - als Hinweis auf die Stifterin - goldene Lilien auf blauem Grund) und mit dem persönl. Wappen des Fürstpropstes im Herzschild. Auf dem Schild Infel, dahinter gekreuzt Stab und Schwert.

An Festen und Vergnügungen des Hofes, an denen auch die adeligen Chorherren Anteil hatten, werden in den letzten Jh.en der Fürstpropstei mehrfach Jagden, Fischfang und Lustfahrten im Königssee, Schlittenfahrten und Tanzvergnügen, Reisen und Spiele aller Art (Scheibenschießen, Wurfspiele, Brettspiele und Kegeln) gen. Eine bes. Rolle kam aufgrund des großen Wildreichtums des B.er Landes dem Jagdwesen zu. Die Fürstpröpste errichteten mehrere Jagdhäuser bzw. -schlösser (St. Bartholomä 1508/22, Blühnbach 1613, Wimbach 1784) und hielten große Hofjagden, bes. im Wimbachtal, ab. BekannteJagdgesellschaften war eine Bärenjagd am Untersberg für neuen Salzburger Ebf. Ernst von Bayern 1540, die Gemsenjagd zu Ehren Hzg. Albrechts VI. 1617 und die Jagdaufenthalte der Wittelsbacher Fürstpröpste (vgl. etwa den Bericht über die Hofjagd Hzg. Ferdinands im Aug. 1628).

Das Kunst- und Kulturschaffen der Fürstprostei B. stand in engen Kontakt mit der Kunst des Umlandes und v. a. den Werkstätten der nahen Metropole → Salzburg. Herausragende Werke der Architektur sind die Stiftskirche mit dem Klosterkomplex (Kreuzgang mit roman. Skulpturen, bedeutende frühgot. Halle) und der Propstei sowie die spätgot. Hallenkirche der Chorfrauen am Anger (später Franziskanerkirche). Bes. hervorzuheben ist das Wirken der bekannten Baumeisterdynastie Intzinger, von Christian und seinem Sohn Peter, in B. Christian Intzinger wurde 1468 von Propst BernhardLeoprechtinger als sein Baumeister und Diener eingestellt. Im Bereich der Plastik sind bedeutende spätma. Epitaphien zu nennen. Werke der Malerei sind ab 1474 (Tympanon am Nordportal der Stiftkirche) erhalten.

Der Musikpflege kam im Vergleich zu anderen Kl.n und Höfen eine eher bescheidene Stellung zu. Es sind weder berühmte Komponisten noch ein bedeutendes Orchester zu nennen. Eine kleine Gruppe von Musikanten besorgte die Stiftsmusik am Hof und auch im Chor, zum Teil traten Hofmusiker aus → Salzburg und auswärtige Studenten auf. Die Existenz von Stiftsorganisten ist ab 1359 belegt, ab 1578 sind sie lückenlos namentl. bekannt. Von diesen erlangte ledigl. Johann Feldmayr († 1635), Stiftsorganist ab 1597, als Komponist überregionale Bedeutung. Mehrere seiner geistl. Werke wurdengedruckt. Ein Theater ist erst ab dem 18. Jh. belegt.

Quellen

HSA München: Fürstpropstei B. (bes. Dienerbestallbücher, Dienersoldbücher, Hofmeisteramtsrechnungen), Klosterliteralien B., Klosterurk.n B.

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