BENEDIKTBEUERN
I.
Das Kl. Buron - seit dem 13. Jh. Benedictoburanum = Benediktbeuern - ist um 725/28 von Karl Martell als Wachstation am Eingang in die Bergwelt über den Kesselberg und im oberen Loisachtal entlang der Römerstraße in Richtung S und Italien gegr. worden. Im alpenstrateg. Dreieck Kesselberg - Eschenlohe - Insel Wörth im Staffelsee bildete es die Kommandozentrale unter Einschluß der Nebenstationen Kochel, Schlehdorf, Großweil, Polling, Wessobrunn und Sandau. Karl Martell hatte den hochadeligenAlemannen Lantfrid und dessen Sippe als seinen zuverlässigen Vasallen in den bajuwar. Landen eingesetzt. Ebf. Bonifatius führte ihn 739 als Benediktiner-Abt ein und weihte die Klosterkirche, womit Buron als Kolonisations-, Missions- und Kulturzentrum etabliert wurde. Von Anfang an war es reich begütert bis nach Südtirol und stand unter dem quasi-kgl. Schutz der Karolinger. Karl der Große schenkte ihm nach Traditionszeugnissen die Armreliquie des hl. Benedikt, wodurch sich spätestens im 13. Jh. der Name Benedictoburanum entwickelte. Die ersten dreiÄbte Lantfrid, Waldram und Eliland waren keine leibl. Brüder, wie Gotschalk im 11. Jh. meinte, sondern Mitglieder der gleichen hochadeligen Gründersippe und treue Vasallen der Karolinger. Seit dem Sturz Tassilos III. durch Karl den Großen 788 hat Buron als Reichsabtei zu gelten. Um 800 kam das Klosterland mit dem Bm. Neuburg/Staffelsee zum Bm. → Augsburg. In der Reichsmartikel von 817 wird Buron in der zweiten Klasse der Reichskl. aufgeführt. Die in den letzten Jahren getätigten Ausgrabungen im Kl. B. und auf der Insel Wörth im Staffelsee bestätigten erneutdas frühe Leben in Buron schon vor 750 und auf der Insel Wörth im 7. und - mit einem Kl. - im 8. Jh. Die kulturstarke klösterl.-kgl. Res. Buron dauerte bis zur Zerstörung des Kl.s durch die Ungarn in der Mitte des 10. Jh.s Zw. 955 und 1031 wurden hier durch Diözesanbf. Ulrich von Augsburg weltl. Kanoniker angesiedelt. Buron diente als fbfl. Nebenres. von → Augsburg. Von 1031 an ist es durch die Ks. Konrad II. und Heinrich III. auch im Interesse des Reiches als selbständige benediktin. Reichsabtei wieder hergestellt worden. Unter dem tüchtigen Abt Gotahelm (1032-62), der wieEllinger und zehn weitere Gefährten vom Kl. Tegernsee gekommen war, versuchte man, die früheren Besitzungen und Rechte zurückzubekommen. Die unrealist., schemat. Rekonstruktion der Gründungsphase mit den Kl.n Kochel, Schlehdorf, Wörth im Staffelsee, Polling und Wessobrunn als abhängige Filialen durch Mönch Gotschalk im 11. Jh. ist die unzeitgemäße »Verklosterung« des früheren alpenstrateg. Verbundes mit der Führungsrolle Burons aus dem jüngeren, cluniazens. Reformgeist heraus. Während des Investiturstreits wurde Buron vorübergehend den Bm.ern → Freising, → Trientund → Augsburg unterstellt. Ab 1133 wurde es durch Ks. Lothar III. und unter Abt Engelschalk trotz des Widerstrebens des Augsburger Bf.s wieder selbständige Reichsabtei. Abt Walther (1138-68) sicherte die Freiheit des Kl.s und führte eine kulturelle Blüte herauf. Das verbliebene Klosterland reichte von Schönrain (vor Königsdorf) bis über den Walchensee und in östl. Richtung halbwegs nach Tölz. Als Vögte fungierten seit dem späten 11. Jh. die Gf.en von Dießen/Andechs. Nach ihrem Aussterben 1248 folgten die Wittelsbacher. Abt Ortolf II. (1271-83) erreichte, daß Kg.→ Rudolf von Habsburg 1275/78 dem Kl. die Reichsfürstenwürde und das Recht zur Einführung der vier Hofämter verlieh. Vom Papst erhielt es 1277 das Pontifikalienrecht. Im 12./13. Jh. tritt der Propst als Wirtschaftsleiter neben dem Abt und der Klosterrichter als oberster Vertreter der weltl. Regierung auf. Des Letzteren Amtssitz befand sich in der nahe gelegenen Siedlung Laingruben. → Ludwig der Bayer, Hzg. und Kg., nahm 1330 dem Kl. die Reichsunmittelbarkeit wie auch Tegernsee und Ebersberg. Doch konnte es sich innerhalb des Hzm.s und Kfsm.s → Bayernim landsässigen Sinne eine relativ hohe Position als »gefreites Klostergericht« auf der Ebene der bayer. Landgerichte und teilw. über ihr bewahren. Obwohl hierbei eine fragwürdige Urk. von 1332 eine Rolle spielte, waren die Ansprüche »altrechtlich begründet« (Albrecht 1953, S. 7).
II.
B. wehrte sich namentl. unter den Äbten Heinrich VI. von Pienzenau (1378-1400), Wilhelm von Diepolzkirchen (1441-83) und Martin Reichel (1521-38) dagegen, auf eine Hofmark herabgedrückt zu werden. Es konnte alle Streitfälle außer den zum Tode führenden drei Sachen (schwerer Diebstahl, Notzucht, Totschlag) und die sog. »Vitztumhändel« selbst jurid. abhandeln. Der hzgl. Rentmeister hatte kein Kontrollrecht. B. bildete eine hoheitl., weltl.-geistl. Res. unmittelbar unter dem Hofrat in → München. P. Karl Meichelbeck von B. (1669-1734) hat alsArchivar und Historiker die umfassende Bedeutung und die hoheitl. Rechte des mächtigen Kl.s nachhaltig herausgestellt. Die Zeit des Abtes Magnus Pachinger (1707-42) stellt jurid. und kulturell einen weiteren Höhepunkt der Abtei dar. Unter ihm wurde die barocke, mustergültige Architektur der Klosteranlage vollendet. I. J. 1785 erlangte B. noch die Blutgerichtsbarkeit, ohne sie jedoch auszuüben. Mit dem späten 16. Jh. beginnt die Reihe der bürgerl. Äbte. Seit damals fungieren sie auch als Mitglied der bayer. »Landschaft«. An der Gründung der Bayerischen Benediktinerkongreation 1684 war B.wesentl. beteiligt. Sein letzter Abt Karl Klocker (1796-1803) war auch der letzte Abtpräses der Kongregation bis zur Säkularisation von 1803.
Quellen
Baumann, Franz Ludwig von: Die Benediktbeurer Urkunden bis 1270, München 1912 (Sitzungsberichte der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Philos.-Phil. und Hist. Kl., 2). - Baumann, Franz Ludwig von: Das Benediktbeurer Traditionsbuch, in: Archivalische Zeitschrift. NF 20 (1914) S. 1-82. - Breviarium Gotscalchi, hg. von Wilhelm Wattenbach, in: MGH SS IX, 1851, S. 221-224. - Chronicarum quae dicuntur Fredegarii Scholastici libri IV cum continuationibus, hg. von BrunoKrusch, in: MGH SS rer. Merov. II, 1888, S. 1-193. - Cronica videlicet structura huius monasterii (Benedictoburani), hg. von Wilhelm Wattenbach, in: MGH SS IX, 1851, S. 212-216. - Rotulus historicus von Mönch Gotscalch, hg. von Wilhelm Wattenbach, in: MGH SS IX, 1851, S. 212-216.
Literatur
Albrecht, Dieter: Die Klostergerichte Benediktbeuern und Ettal, München 1953 (Historischer Atlas von Bayern. Altbayern, 6). - Haas-Gebhard, Brigitte: Die Insel Wörth im Staffelsee, Stuttgart 2000 (Führer zu archäologischen Denkmälern. Oberbayern, 2). - Germania Sacra. NF, 28, 1991. - Meichelbeck OSB, Karl: Chronicon Benedictoburanum, o. O. 1751. - Mindera SDB, Karl: Benediktbeuern. Das Handwerk im Dienst der Kunst auf demBoden der Grundherrschaft Benediktbeuern, München 1939. - Prinz, Friedrich: Frühes Mönchtum im Frankenreich, 2. Aufl., Darmstadt 1988. - Reindel, Kurt: Erste Klostergründungen in Bayern, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, 1, 1967, S. 152-163. - Störmer, Wilhelm: Fernstraße und Kloster. Zur Verkehrs- und Herrschaftsstruktur des westlichen Altbayern im frühen Mittelalter, in: ZBLG 29 (1966) 299-343. - Vestigia Burana. Spuren und Zeugnisse des Kulturzentrums Kloster Benediktbeuern, hg. von LeoWeber SDB, München 1995. - Weber SDB, Leo: Zur Geschichte des Klosters Benediktbeuern, in: Glanz und Ende der alten Klöster. Säkularisation im bayerischen Oberland 1803 (Ausstellungskatalog), hg. von Josef Kirmeier und Manfred Treml unter Mitarbeit von Evamaria Brockhoff, München 1991, S. 51-61.