Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WÜRZBURG, BF.E VON

I.

Hochstift und Bm. Nach der Aufhebung des Hzm.s Franken 939 kamen an das seit 741/42 bestehende Bm. Gft.en und andere Hoheitsrechte, wodurch der Bf. wohl am Anfang des 11. Jh.s zu einem neuen dux orientalis Franciae wurde. In dem nächsten Jh. entstand daneben ein stauf. Hzm. in Franken, so daß seither das Hzm. des Bf.s nicht mehr den ganzen Raum des früheren Hzm.s Franken umfaßte. In der Güldenen Freiheit von 1168 wird die Formulierung episcopatus vel ducatus wohl in dem Sinne gewählt, daß sich derducatus soweit wie der episcopatus erstrecken soll. Episcopatus konnte sowohl das Hochstift wie die Diöz. meinen, was Anlaß zu Streit gab. Die Bf.e verstanden es in der zweiten Bedeutung und handelten entspr., wenn die Umstände es erlaubten. »Herzog zu Franken« wurde in der Mitte des 15. Jh.s in den offiziellen Titel aufgenommen.

Die Diöz. war sehr umfangr. und erstreckte sich nach N, Meiningen, und nach S, → Ansbach und Heilbronn einschließend. Den Umfang des ursprgl. Hochstifts kennt man wg. der Urkundenverluste nicht. Wg. der weit gestreuten Standorte der ehemaligen bfl. Ministerialen, die ab 1303 in den bfl. Lehnbüchern auftauchen und ehemaliges Hochstiftsland erhalten oder entfremdet haben dürften, muß man sich dieses Land ebenfalls sehr ausgedehnt vorstellen. Es war feudalisiert worden und sollte für die weitere staatl. Entwicklg. des Hochstifts keine Rolle mehr spielen. Immerhin bildete sich einLehenhof, der in seiner Glanzzeit unter Lorenz von Bibra (1495-1519) über 1800 Mitglieder hatte, die über 600 Familien angehörten. Wenn wir den Hof des Bf.s in Kreise zerlegen, bildeten der ehemalige und in gewisser Weise fortdauernde Fronhof den inneren Kreis, die Angehörigen des Hochstifts den mittleren und der Lehnhof den äußeren. Die Mitglieder des Lehnhofs setzten zuerst 1408 ein Hofgericht durch, das Lehenssachen zu verhandeln hatte, um nicht vor dem mit dem bfl. Hzm. verbundenen Landgericht erscheinen zu müssen.

Das Hochstift bekam schon im 13. und 14. Jh. eine neue Chance des Aufbaus, weil ihm mehrere aussterbende edelfreie Familien Güter hinterließen. Nördl. von Schweinfurt dehnte sich das Hochstift 1356 durch einen Ankauf von Henneberger Gütern → Henneberg aus. Daraus entstand aber auch eine hohe finanzielle Belastung. Die sich jetzt bildenden Hochstiftsämter wurden nicht wieder zu Lehen ausgegeben, sondern verpfändet, was ihre Rückerwerbg. im ausgehenden 15. Jh. ermöglichte.

II.

Die Bf.e gehörten bis einschließl. Gottfried Schenk von Limpurg (1443-55) überwiegend zu den Familien der umwohnenden Gf.en und Herren. Eine der Ausnahmen ist Johann II. von Brunn (1411-40), der wohl elsässischer Herkunft und durch seinen Onkel, einen Bf. von → Bamberg, in das Land gekommen war. Johann II., ein für Kg. → Sigismund wichtiger Mann, rieb sich in den Hussitenkriegen auf und zog sein Bm. nach der Niederlage von Taus 1431 in chaot. Verhältnisse hinein, die bis 1443 andauerten. Von 1455 bis zum 18.Jh. kamen die Bf.e aus ritterl. undreichsritterl. Familien, allerdings meist nicht mehr aus den fränk. Kantonen, nachdem die fränk. Reichsritterschaft zur Reformation übergetreten war.

Der Hof des Bf.s lag anfangs wie ein vorhergehender Herzogshof auf dem Marienberg, zog nach herrschender Auffassung noch im späten 8. Jh. in die rechtsmain. Stadt, um 1200 auf den Berg zurückzukehren. In der Stadt behielt der Bf. den Besitz des Saalhofes. Bei seinen Aufenthalten in der Stadt wohnte der Bf. aber nicht in diesem Saalhof, sondern in verschiedenen Domherren-Kurien.

Welche Funktionsträger gehörten zum Hof des Bf.s? Wichtiger als der im Dunkel der Überlieferung und im Streit der Forschung ganz undeutl. Bgf. (Ende 11. bis Mitte 12. Jh.) sind für uns die vier Erbhofämter. Dazu gehören die Obermarschälle, die die → Henneberger wohl als Ersatz für das verlorene Burggrafenamt stellen durften, die Gf.en von Castell als Oberschenken, die Gf.en von Rieneck als Obertruchsessen und die Erbkämmerer, die zuerst die Herren von Boxberg, seit 1323 die Gf.en von Wertheim stellten. Alle diese Gf.en hatten die Hofämter an ritterschaftl. Familienals Lehen gegeben, die aber auch nur zeremonielle und Aufsichtsfunktionen am Hof ausübten. Neben den vorübergehend anwesenden Adeligen gab es eine adelige Burgmannschaft, die ständig auf dem Marienberg leben sollte und an die Behausungen auf dem Berg mit Pertinenzien als Lehen vergeben wurden. Im ersten Lehenbuch (1303-13) werden fünf Familien mit solchen Lehen gen. Es werden mehr gewesen sein. In der Mitte des 15. Jh.s tauchen als eine weitere Gruppe die adeligen Diener mit einem persönl. und befristeten Anstellungsvertrag auf.

Die prakt. Arbeit auf dem Marienberg leisteten meist bürgerl. Kämmerer, Küchenmeister, »Marsteller« und Steuereinnehmer. Ein Hofmeister aus der Ritterschaft sorgte für die Ordnung am Hof. Ein Verzeichnis der »Vogtei Frauenberg« von 1470 listet die Einnahmen auf, von denen der Hof in erster Linie lebte. Ein adeliger Vogt verwaltete diese Einnahmen. Daneben gibt es ein Verzeichnis der »Propstei Frauenberg«, das die Einnahmen der Kirche auf dem Berg verzeichnet. Das »fürstliche Hofgesinde auf dem Marienberg« bildete 1406 eine Bruderschaft, der zunächst zwölf Mitglieder,darunter fünf Ritter, angehörten und deren Kirche zunächst die Karmelitenkirche, dann die Marienkapelle in der Stadt war.

Handwerker im Hofdienst lebten sowohl auf dem Marienberg als auch in der Stadt. Im 15. Jh. werden Büchsenmeister, Sattler, Schneider und Goldschmiede gen. Entgegen einer verbreiteten Ansicht ist nach dem Wortlaut einer Königsurk. von 1030 daran festzuhalten, daß die moneta publica in episcopi potestate.ut antea, d. h. prakt. von Anfang an war. Die ersten Münzen zeigen allerdings einen Königskopf oder eine Umschrift mit einem kgl. Namen. Diese Münzbilder wurden bald durch Porträts Kilians, Kirchendarstellungen, Bischofsbilder u. ä. ersetzt. Die Münze war erbl. in derHand von monetarii, die zur W.er Oberschicht gehörten, aber als »Hofwerker« wie Büttner und Zimmerleute bezeichnet werden. »Hofwerker« waren nicht Handwerker im Hofdienst, sondern städt. Handwerker mit einer Verpflichtung zu Naturalabgaben und Frondiensten für den Bf., was auf eine Herkunft aus dem Fronhof des Bf.s schließen läßt. Im 14. Jh. wurde die Münze in einem neuen System Münzunternehmern auf Zeit überlassen. Im 15. Jh. hatte der Rat der Stadt die techn. Aufsicht über die Münze.

Eigentl. geistl., aber bei der Doppelnatur des Bf.s zugl. weltl. Beamte sind der Offizial und der Fiskal. Ein Formularbuch des Offizialats ist von 1340 erhalten. Der Fiskal Nikolaus Riemenschneider († 1479) war ein Vaterbruder des Künstlers Tilman, verhalf diesem zu einem kirchl. beneficium und wohl zu den ersten Aufträgen. Dabei zeigt sich noch einmal die enge Verbindung zw. bfl. Hof und Bürgerschaft. Tilman wurde wie andere Handwerker und Verwalter im Hofdienst Ratsherr und Bürgermeister. Gottfried Schenk von Limpurg hatte auch einen Generalvikar in Gestalt desspäteren Bf.s Rudolf von Scherenberg. Bf. Gottfried war zuerst von geistl. und weltl. adeligen Räten umgeben, die mehr und mehr jurist. gelehrt waren. Rudolf von Scherenberg (1466-95) rühmte sich seiner zwölf adeligen und sonst anderer hochgelehrter Räte.

Kanzler und Kanzlei sind natürl. älter. Eine »Tabula formarum curie episcopi« ist von etwa 1324 erhalten. Registerbücher mit Abschriften der auslaufenden Schreiben gehen wohl bis auf Gerhard von Schwarzburg (1372-1400) oder doch - original überliefert - bis auf Johann von Egloffstein (1400-11) zurück. Der erste jurist. gebildete Kanzler war Friedrich Schultheiß unter Bf. Gottfried. Im ausgehenden 15. Jh. ragte Johann von Allendorf († 1496) als Kanzler heraus. Erste Kanzleiordungen sind von 1506 und 1526. Die letzere ist mit einer Hofordnung verknüpft, die den tägl. Hofrat einrichtet. Esentstand neben dem Hofgericht des Bf.s ein Kanzlei- oder Rätegericht. Es gab einen oder zwei Kanzleischreiber (später Vizekanzler und Oberregistrator) neben einem persönl. Sekretär des Bf.s. Den Vorsitz des Hofgerichts hatte der Hofmeister. Das Frgm. eines Hofgerichtsprotokolls von 1495-99 ist erhalten. Ab 1461 tagte mehrfach ein Generalkapitel, Generalgericht oderGenerale, das von den Stiften, Kl.n und den Städten W., Karlstadt und Ochsenfurt beschickt wurde und neben der Regelung von Gerichtsfällen über finanzpolit. Forderungen des Bf.s und seiner Räte zu verhandeln hatte. Es war die Vorform einer Ständeversammlung, die als solche unter verschiedenen Bezeichungen im 16. Jh. fortlebte und an der dann auch der Adel teilnahm.

Es gab eine Fülle von anderen Gerichten in W. So verbindet sich mit dem Fronhof des Bf.s noch das Gericht des Hofschultheißen, der über das »Hofgesinde« zu richten hatte und ebenso wie der Stadtschultheiß mit dem Stadtgericht im Saalhof tagte. Im 15. Jh., wo die Quellen reichl. fließen, tritt allerdings eine andere Funktion des Gerichts des Hofschultheißen, die Regelung von Streitigkeiten in der Gemarkung, stärker in den Vordergrund. Die Schöffen beider Gerichte sind Bürger, die des Hofschultheißen im wesentl. Häcker. Außer diesen Gerichten sind noch das Landgericht, das eng mit derHerzogswürde des Bf.s verbunden ist, das Brückengericht, ein Blutgericht, das Offizialatsgericht oder Gericht zur Roten Tür, das Kellergericht des Dompropstes, das Chorgericht des Domdechanten und verschiedene Gerichte in den Vorstädten zu erwähnen.

Der bfl. Hof nahm oft den Ks. auf. Konrad III. war neunzehnmal, Friedrich Barbarossa achtzehnmal in W. Oft wurden Reichstage abgehalten. 1246 sollte hier → Heinrich Raspe zum Kg. gewählt werden. Die Wahl mußte aber wg. des Widerstandes der Bürger nach Veitshöchheim verlegt werden. Ausführl. Berichte haben wir von zwei Besuchen → Friedrichs III. 1474, wo der Ks. in einer Domherren-Kurie in der Stadt übernachtete und einen großen Hoftag abhielt. W. ist einer der Mittelpunkte der adeligen Fürspanggesellschaft, die sich 1392 in der Marienkapelle niederließ. VieleTurniere fanden in W. statt. Das wichtigste wurde 1479 von der Fürspanggesellschaft organisiert.

Zu den Insignien des Bf.s gehört ein Zeremonien- und Paradeschwert. Das in der Mitte des 15. Jh.s angefertigte ist noch erhalten. Der große Hofchronist des 16. Jh.s, Lorenz Fries, berichtet, daß man bei Prozessionen und anderem ein Schwert dem Bf. vorangetragen habe. Bei der Amtseinführung eines neuen Bf.s wurden diesem noch drei andere insignia ducatus neben dem Schwert voran getragen: ein goldenes Szepter, ein Herzogshut (pileus ducalis) und eine Fahne. Bis in das 14. Jh. läßt sich auf Gräbern, Münzen und Siegeln noch ein weiteres Symbolzurückverfolgen, der »fränkische Rechen«, drei aufsteigende silberne Spitzen in Rot. Das Wappen des Bf.s vereinigt unter einem Helm den »Rechen« in einem linken oberen und die Fahne, im rechten unteren Feld mit dem jeweiligen Familienwappen in den beiden anderen Feldern des gevierten Schildes. Die gelehrten und literar. Bestrebungen des Hofes gipfelten in zwei Universitätsgründungen, einer ersten, noch wenig erfolgr. 1402 und einer zweiten, dauerhaften in Etappen ab 1575.

Quellen

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