VERDUN, BF.E VON
Die Diöz. V. war die kleinste der alten Kirchenprovinz → Trier mit etwa 200 Pfarreien und 80 Filialkirchen. Sie war aber der zweitwichtigste der drei lothring. Bischofssitze (um 1300 setzte Rom ihre Annaten auf 4400 fl. gegenüber 6000 fl. in → Metz und 1500 fl. in → Toul fest) und blieb es auch in der Folgezeit trotz seiner Schwächung. Um 1300 erstreckte sich der direkte weltl. Besitz des Bf.s über etwa 100 und der Besitz des Kapitels über mehr als 40 Orte. Die Traditionen der karoling. und sächs. Kirche waren weiterhin spürbar. Im 14. und 15. Jh. bspw.war der Bf. theoret. noch immer Souverän der drei ältesten Abteien der Stadt: Saint-Vanne, Saint-Paul und Saint-Maur mit ihren wichtigen Gütern. Die strateg. günstige Position V.s an der Grenze zw. den beiden Franzien, dann zw. Frankreich und Dtl., spielte eine große Rolle bei diesem Konservatismus. Um 996-1002 empfing Bf. Haimo den comitatus von V. durch Otto III. Die Bf.e konnten sich um 1140 der gfl. Klostervögte entledigen, und 1156 bestätigte ihnen Friedrich Barbarossa den comitatus, einen Titel, den die Prälaten in Zukunft nichtmehr abgaben. Seit dem Episkopat Johanns von Saarbrükken (1404-19) nannten sich die Prälaten ganz offiziell »Bischof und Graf von Verdun«, manchmal sogar »Pfalzgrafen«, zumindest lt. dem Zeremoniell der entrées épiscopales, verfasst im 15. Jh. Den Bf.en von → Metz war dieser Titel unbekannt, und die Bf.e von → Toul nahmen ihn erst 1451 an.
Im 14. und 15. Jh. waren alle Bf.e, ob gewählt oder bestimmt, frz. Kultur oder Herkunft. Dem Ks. genügte in der Regel ihr Treueid, um sie zu bestätigen und in ihre regalia einzuführen, wenn nicht der Papst oder die polit. Umstände dies beeinflußten. Diese Prälaten waren souverän, prägten Münzen in V. oder anderswo und hatten die hohe Gerichtsbarkeit über ihre Untertanen und Vasallen inne. Im 12. und 13. Jh. verloren sie ihre drei Bgft.en in Argonne (Vienne-le-Château, Clermont-en-Argonne und Varenne-en-Argonne), drei strateg. wichtige Res.en, an die Gf.en von→ Bar. Dies war der schwerste Verlust vor den Verlusten des 16. Jh.s. Allerdings besaßen sie weiterhin etwa zehn ländl. Propsteien (Amblonville, Charny-sur-Meuse, Dieppe, Dieulouard, Fresnes-en-Woëvre, Hattonchâtel, Mangiennes, Sampigny und Tilly-sur-Meuse), die mit Festungen ausgestattet waren und den Bf.en sporad. als Res. dienten. Die »echten« Schlösser waren Charny, Dieulouard (abgelegen, an der Mosel), Hattonchâtel, Mangiennes und Sampigny. Das Gebiet unterstand einem einzigen bfl. bailli. Die Bf.e hatten ein Stadthaus, einen Großen Rat, spätereinen receveur (Rentmeister) und einen procureur général (Generalprokurator) und somit den Entwurf einer Rechnungskammer und eines Fiskalwesens nach frz. Vorbild. Im 15. und 16. Jh. versammelten sie manchmal sogar die drei Stände des Bm.s in Generalständen. Sie verfügten schließl. über zwei Hohe Gerichte: die salle épiscopale (oder chambre épiscopale bzw. hôtel de l'évêque), zu der nach und nach die hauts-jours desBm.s hinzukamen. Wir übergehen die Interventionen des Pariser Parlaments und des Reichskammergerichts ab 1495. Die wichtigen Fakten lagen, für unser Anliegen, anderswo begründet. Das Fsm. wurde im 14. und 15. Jh. geschwächt, da es von benachbarten Fs.en oder Baronen bedrängt wurde: durch die Herren von Apremont, die Gf.en und später die Hzg.e von → Bar, die Gf.en und später die Hzg.e von → Luxemburg, die Hzg.e von → Lothringen und schließl. die Kg.e von Frankreich. Die Bf.e stießen sich auch an der wachsenden Autonomie der Stadt V. und des Kathedralkapitels.In jedem Fall war der Bf. von 1300 bis 1500 in V. und in einem Teil seiner weltl. Besitzungen immer weniger sein eigener Herr.
In V. emanzipierte sich, wie in vielen Fällen, die Bürgergemeinschaft von der Macht des Bf.s im 13. und 14. Jh. Um 1300 verfügte sie über die hohe Gerichtsbarkeit und über ihre eigene Fiskalität, wählte ihre Magistrate und führte ihre eigene Außenpolitik. Der Bf. legt jedoch weiterhin Wert darauf, jedes Jahr in einem speziellen Dokument die kommunalen Freiheiten zu präzisieren und zu verlängern, »Charte de Paix« gen., die er der Stadt oktroyieren wollte. Tatsächl. begnügte er sich damit, die städt. Magistrate einzusetzen und einen Teil der Strafgelder einzunehmen, überdies durfte er dieStadt nicht mit einer Armee betreten. Mit dieser Situation war niemand zufrieden. Die Bürger verlangten die totale Unabhängigkeit, während der Bf. die Stadt noch immer als einen wesentl. Teil des Bm.s ansah: Die »Charte de Paix« war nur allzu oft Fiktion. In allen anderen Städten hätte eine solche Konstellation nur zu den klass. Machtkämpfen zw. Bf.en und Bürgern oder zw. Klerikern und Laien, zwei häufige Charakteristika einer Bischofsstadt, Anlaß gegeben. Hier jedoch verkomplizierten und verfestigten diese beiden Elemente bestimmte Konflikte und führten sie bis zum offenen Krieg. Dazuzählten zunächst die sozialen Konflikte unter den Patriziern, die polit. und sozial die Stadt dominierten, und den einfachen, gemeinen Bürgern, dem »Commun«, dann auch typ. patriz. Konflikteunter den drei führenden Clans um die Vorherrschaft in der Stadt. In dieser Hinsicht handelte es sich noch um eine ganz klass. Situation.
Die eigentl. Besonderheit V.s lag in seiner geograph. Position begr., die es zum Spielball der territorialen Ambitionen der oben gen. rivalisierenden Nachbarfs.en und -barone machte. Diese Mächtigen hofierten die beteiligten Parteien, schlichen sich in ihre Streitigkeiten ein und entrissen ihnen Verträge über Allianzen oder Aufsicht (Aufsicht über das Bm., die Stadt, das Kathedralkapitel oder sogar die Abteien). Und natürl. kämpften sie auch mit dem Ziel, V. und sein Umland für sich zu gewinnen. Der ferne Ks., theoret. Souverän, mischte sich nur sporad. in dieses tödl. Spiel ein, das dieörtl. Kräfte erschöpfte und von langer Hand die Annexion V.s durch Frankreich 1552 vorbereitete. Allerdings mit einer deutl. Zäsur am Ausgang des 14. Jh.s. Zunächst, 1356 und später 1378, am Ende der seit 1315 andauernden städt. Unruhen, legitimierte Ks. → Karl IV. den definitiven polit. Sieg des Patriziats über den »Commun«, machte V. zur Reichsstadt und seine Einw. zu unmittelbaren Untertanen des Ks.s. Die Stadt vervollständigte ihre Befestigungsanlagen, schmückte ihr Siegel mit dem Reichsadler und baute einen Bergfried. Für die Bürger zählte damit die Stadt offiziell nichtmehr zum bfl. Fsm. Auch nach 1378 führte der unaufhaltsame wirtschaftl. Niedergang zu einer gewissen Abschwächung der meisten städt. Konflikte, die jedoch weiter bestanden. Die regionalen Streitigkeiten rückten in den Vordergrund, ebenso die zw. Klerikern und Laien und die an Kraft gewinnenden Konflikte zw. Bf. und Kathedralkapitel. Auch im letzten Fall befand sich der Wendepunkt am Ende des 14. Jh.s.
Das Kathedralkapitel war mächtig. In 60 Pfründen und sieben ländl. Propsteien verfügte es um 1300 über die Hohe Gerichtsbarkeit. Es besaß nur eine Festung (Bonzée-en-Woëvre), verfügte aber in V. über die Gerichtsbarkeit im Viertel der Kathedrale (auch cloître gen.) und kontrollierte, als institutionalisierter Wächter über die bfl. weltl. Güter, die bfl. Politik. Polit. und nicht nur die Rechtsprechung betreffende Streitigkeiten brachten es so oft in Gegensatz zu den Bf.en. Mit einer bemerkenswerten Änderung: Im Laufe des 14. und 15. Jh.s wurde das Kapitelschrittweise zu einer hoheitl. Korporation wie bspw. in → Speyer; es forderte eine größere Unabhängigkeit, auch geistl., führte seine eigene Außenpolitik und stellte sich immer gewaltsamer gegen die Bf.e, den Krieg ab 1390 eingeschlossen. Es liegt auf der Hand, daß das große Schisma diese Entwicklung noch beschleunigt hat, da das Kapitel sich als »direkter Untertan« Roms ansah, worauf → Karl V. 1538 antwortete, daß es eher »direkter Untertan« des Reiches sei.
Von 1300 bis 1500 war V. also eine allzu oft unregierbare Stadt und das Umland unsicher. Von fünfzehn Bf.en zw. 1301 und 1501 haben sieben oder acht ihr Amt zugunsten von Bischofssitzen, die sie für friedlicher hielten, aufgegeben: auf jeden Fall in den Jahren 1312, 1351, 1371, 1380, 1419 und 1449. Diese Chronologie zeigt die Wucht des Hundertjährigen Krieges in → Lothringen und kaschiert die Bedeutung der rein lokalen Konflikte. Die stets gespannte Lage erklärt auch, warum die mächtigste unter den Festungen des Bf.s, Hattonchâtel, 35 km vor V., mit der Zeit zumadministrativen und richterl. Hauptort des Bm.s wurde, bis es 1540-46 an die Hzg.e von → Lothringen und → Bar fiel. In der Tat findet man 1400-1546 in Hattonchâtel die Rechnungskammer, die Archive, den Bailliage, die anderen Generalämter und die Gerichtstage der Fbf.e. Der Flecken am Schloß wurde so auch zur Res. der Prälaten, was natürl. die Opposition des Kathedralkapitels hervorrief, das enttäuscht mit ansehen mußte, wie die Bf.e ihm entkamen. Dieses Phänomen wird bes. deutl. während des Episkopats des Liébaud de Cusance (1380-1404), aus der Freigft.→ Burgund und damit Fremder in der Region, zudem Anhänger Philipps des Kühnen, Hzg. von → Burgund und somit ein Agent Frankreichs. Die Überlieferungssituation Liébaud und seine Amtszeit war von besonderer Unruhe gekennzeichnet, nicht zuletzt durch das Große Schisma. Es gab zwei Bf.e »von Verdun«: Liébaud für den Papst von Avignon und den Kg. von Frankreich, und Rolin von Rodemack (Rodemacher) für den Papst in Rom und Kg. → Wenzel. Und die Stadt war »urbanistisch« eingestellt. 1389 ging Liébaud so weit, mit dem Kg. von Frankreicheinen Vertrag über die dauerhafte Teilung (pariage) V.s zu unterzeichnen, den Bischofspalast ausgenommen. Noch nie war Frankreich in V. so weit gegangen. Liébaud mußte 1395 einen Rückzieher machen, auf Druck → Wenzels, aber auch auf Druck des Kathedralkapitels und des Patriziats von V., das seit der Mitte des 14. Jh.s und v. a. seit 1378 immer »reichsanhängiger« geworden war. In einer solch delikaten Situation war Hattonchâtel das einzig angemessene Refugium des Bf.s.
Allerdings muß sich die Bedeutung dieser Festung bereits vor dem Episkopat Liébauds abgezeichnet haben, und zwar unter dem Einfluß frz. Prälaten, die ebenso wie er Fremde in der Region waren. Diese waren Jean de Bourbon (1362-71), Jean de Saint-Dizier (1372-75) und Guy de Roye (1375-80), den lokalen Fs.en, dem Kapitel und den Bürgern von V. gegenüber weniger verbunden und aufmerksam als ihre direkten Vorgänger Henri d'Apremont (1312-50) und Hugues de Bar-Pierrefort (1351-61). Und sie waren noch stärker als diese bemüht, sich dem Einfluß von Kapitel und Bürgern zu entziehen. Dies kam sieteuer zu stehen, denn zwei von ihnen mußten ihre Ämter niederlegen. Allein Jean de Saint-Dizier - allerdings ist das nicht sicher - und Liébaud de Cusance konnten sich halten. Es ist klar, daß eine allzu lange Abfolge von fremden, frz. Bf.en und der fortschreitende Aufstieg V.s zur Reichsstadt eine gewisse Zäsur bewirkten und eine Dynamik schufen, die eine polit. Verhärtung des Kapitels und des städt. Patriziats, ihre dauerhafte Anhängerschaft an das Reich und einen Rückzug der Bf.e, selbst derjenigen aus der Region, nach sich zog. Letzteres zeugt von einer vorsichtigen Haltung, dieallerdings auch einen »ausländischen« Prälaten wie Guillaume Fillastre nicht davon abhielt, 1449 seine Versetzung zu erbitten, ebenso wie die »regionalen« Johann von Saarbrücken und Louis d'Haraucourt in den Jahren 1419 und 1437.
Noch eine andere Dynamik wog schwer für das Schicksal der Bischofsres.en von V. im 14. und 15. Jh. Ab etwa 1350, unter dem Einfluß der regionalen und internationalen Kriege, durch die chron. Verschuldung der Bf.e, durch die Invasion umherziehender Soldaten in → Lothringen und durch die »Familienpolitik« bestimmter »lokaler« Prälaten, Mitglieder oder Abhängige der Häuser d'Apremont, → Bar und später → Lothringen, verringerte sich der Besitz des Bm.s, sein Festungsnetz - und damit auch spätere mögl. Res.en - sporad. und manchmal gar definitiv.Die bfl. Festungen wurden zerstört, manchmal sogar mehrfach, andere wurden benachbarten Fs.en, Gläubigern, oder Verbündeten des Bf.s verpachtet oder zeitweilig überlassen. Zur Zeit des Liébaud de Cusaunce wurde bspw. das Schloß von Charny, eine geschätzte Res. bei V., zerstört; der Hzg. von → Bar besetzte Sampigny und das Schloß von Mangiennes war an den Hzg. von → Luxemburg verpachtet. Manche Verpflichtungen verlängerten sich, wenn es sich um Randgebiete handelte, nicht, weil sie entbehrl. waren, sondern um ihre Neutralität und damit ihr Überleben zu sichern. Aufdiese Weise geriet Sampigny, das im Verdunois den zweiten Rang nach Hattonchâtel einnahm und das zunächst regelmäßig an die Hzg.e von → Bar als unmittelbare Nachbarn im 14. Jh. verpachtet war, schrittweise in deren Hände; 1501 war es definitiv verloren. Als 1508 das Kathedralkapitel wie gewohnt den Besitz des Bm.s nach dem Tod von Bf. Warry de Dommartin übernahm, gehörten dazu nur noch vier »Schlösser«: Hattonchâtel, Dieulouard, Mangiennes und Woimbey; letztere, eine ehemalige Festung, übernahm die ehemalige Rolle Sampignys. Fast alle anderen Festungen waren verschwunden.
Hattonchâtel, das niemals zerstört und nur selten eingenommen oder verpachtet war, war also die mächtigste und zentralste, aber auch die dauerhafteste bfl. Festung; dieses erste Refugium der Bf.e wurde durch die Macht der Ereignisse zu ihrer zweiten Hauptstadt. So ist seine Verpachtung durch Bf. Johann, Kard. von → Lothringen, an seinen Bruder Anton, Hzg. von → Lothringen (und → Bar) i. J. 1540 und später seine Abtretung durch Bf. Nicolas von Lothringen an seinen Neffen, den späteren Karl III. i. J. 1546, ein unwiederbringl. Verlust und bereitete auf langeSicht den siegreichen Feldzug des frz. Kg.s Heinrich II. i. J. 1552 vor. Es war zugl. der Gipfel der »Familienpolitik«, die sich seit dem 16. Jh. auf Kosten der Bischofshoheit entfaltete.Daran änderten auch die Verhandlungen, die Bf. Nicolas Psaume während seiner gesamten Amtszeit (1548-75) führte, nichts. Gleich nach seiner Berufung mußte Psaume den Wiederaufbau des alten Bischofspalastes von V. in Angriff nehmen, den er als miné - nur noch Ruine - beschrieb. Er beklagte sich, wenigstens bis 1570, beim Ks. über den Verlust Hattonchâtels, der »gewohnten Bleibe der Bischöfe, wo die Versammlungen der Stände abgehalten wurden, wo die Urteile der niederen Gerichtsbarkeit gefällt wurden und wo alleGrafen der anderen Propsteien zusammentrafen«. Psaume hatte auch betont, daß ihm »kein Ort zum Residieren blieb« wg. der schrittweisen Veräußerung des Besitzes, und er fügte noch hinzu, daß seit 150 Jahren kein Bf. »in Verdun residiert hat« (Denaix 1950, S. 142f.).
Sicher übertreibt Psaume. Im gesamten 14. und 15. Jh. blieb V. mit seiner Kathedrale, seinen fünf Abteien, zwei Kollegiatskirchen, zahlr. Kl.n und schließl. seinen häufig rivalisierenden Offizialen das religiöse Zentrum des Verdunois und Verwaltungshauptstadt einer intakt gebliebenen Diöz. Es gehörte sich für den Bf., anwesend zu sein. Die wenigen Prälaten, die im Amt starben, ließen sich alle in der Kathedrale bestatten, mit Ausnahme von Guillaume d'Haraucourt (1456-1501), der die Kollegiatskirche von Hattonchâtel wählte, um dort sein großartiges Mausoleum zu errichten. Liébaud deCusance († 1404), als einziger Fremder in der Kathedrale bestattet, begnügte sich mit einem einfachen, mit Kupfer abgedecktem Grab. Jean d'Apremont-Réchicourt († 1303) hingegen baute sich ein imposantes Mausoleum, ebenso Thomas de Blâmont († 1305) und v. a. Louis d'Haraucourt († 1456). Henri d'Apremont († 1350) und Louis, Kard. von → Bar († 1430) fanden in den Kapellen von Apremont und → Bar wieder zusammen, die dort im 13. Jh. gebaut worden waren. Diese beiden Häuser hatten schon früh für zusätzliche Kapellen und Gräber in der Kathedrale und in den Bischofskirchen(Saint-Vanne, Saint-Paul etc.) gesorgt, auch als Zeichen ihrer Vorherrschaft. Vasallen der Bf.e und anderer regionaler Fs.en, auch städt. Honoratioren, gesellten sich zu ihnen. Die Kirchen der Stadt illustrierten so die großen polit. Netzwerke der Region.
Die Stadt blieb obligator., wenn auch nur sporad. Res. des Fbf.s, der dort gegenüber dem Klerus, den Vasallen, den Bürgern und der Landbevölkerung präsent sein mußte: Das Zentrum war der angemessenste Ort, um die Machtbereiche zusammenzuführen. Die Sitzungen der bfl. Kammer zum Beispiel, Apellationsgericht für Bürger (zivilrechtl.) und Vasallen (zivil- und strafrechtl.), wurden sowohl in V. als auch in Hattonchâtel abgehalten, ebenso wie die Generalstände. In V. empfing der Bf. auch die Huldigung der ihm untergebenen Abteien, v. a. von Saint-Vanne, Saint-Paul und Saint-Maur. Er begab sichauch in diese Kirchen, um dort feierl. deren Prozesse, aber auch seine eigenen zu regeln, die ihn in Gegensatz zu Kapitel, Stadt und anderen Fs.en brachten. Im niederen Saal (salle basse) der Abtei Saint-Paul legte 1354 und 1359 bspw. Bf. Henri de Bar-Pierrefort städt. Konflikte bei: Anwesenheit und Handlungsweise hatten Symbolcharakter.
V. blieb letztl. auch eine Prestigeres. für diplomat. Kontakte, feierl. Umzüge, Veranstaltungen und Feste, außer in bewegten Zeiten. Es waren Ausnahmen, daß Liébaud de Cusance in Hattonchâtel statt in V. die Gesandten Kg. Karls VI. i. J. 1389 empfing oder Hzg. Robert von Bar zur traditionellen Übernahme der Lehen i. J. 1399 oder dort, beunruhigt über die Reaktion des Kathedralkapitels, die Synodalstatuten 1401 veröffentlichte. In V. fanden die Bf.e ein größeres, befestigtes Refugium, in das kein Feind eindringen konnte, wenn sie sich im Frieden mit den Bürgern befanden. Sie fanden dortauch alles, was ein befestigtes Dorf wie Hattonchâtel nicht zu bieten hatte: Handel und vielfältiges Handwerk mit für die Kirche und einen Hof brauchbaren Berufszweigen: Pergamenthersteller, Buchmaler, Goldschmiede, Schneider, Sattler, Waffenschmiede, aber auch Kapital. Mit der Einschränkung, daß manchmal Kapital, Dienstleistung und Versorgung aus → Metz ergänzt wurde, daneben auch aus Saint-Mihiel, → Bar-le-Duc oder Pont-à-Mousson. In der Zeit von April bis Juni 1430 bspw. ersuchte man wg. einer Krankheit Bf. Ludwigs von Bar um Granatäpfel, Orangen und Hypokras in V.,Saint-Mihiel und → Bar-le-Duc, allerdings ohne Erfolg. Andererseits fand man in Saint-Mihiel problemlos grünes und schwarzes Tuch und Leinen, um daraus »Kleidung, Kappen und Schuhe« für die vier adligen Stallmeister des fsl. Stalls zu fertigen. Andererseits fand Kard. Ludwig seine Gläubiger in → Metz, indem er bei ihnen mehrere »Bilder« hinterlegte.
Der alte Bischofspalast oder ostel l'evesque, wiederaufgebaut von Bf. Robert von Mailand (1255-71), war also noch gut besucht und belebt. Im inneren Bereich befanden sich mit Sicherheit vor der Gerichtsbarkeit des Kathedralkapitels zwei Kirchen. Zunächst die alte, den Bf.en vorbehaltene Kapelle Sainte-Walburge, die der Erklärung über die Rechte des bfl. Kammerherrn von 1316 zufolge auch die Pfarrkirche der Mitglieder des bfl. Hauses war. Dann auch die Kapelle Saint-Nicolas-des-Clercs, wiedererbaut durch Bf. Henri d'Apremont, die der Sitz der Notare der bfl.Offizialität war. Noch immer huldigten die Vasallen dem Bf. in der »Hohen Kammer« des Bischofspalastes (camera superiori domus episcopi), wie im noch friedl. Jahr 1304 geschehen. In unruhigen Zeiten konnten sogar zwei Huldigungszeremonien vorgesehen sein, um den herausragenden Charakter von V. zu bewahren. 1315 zum Beispiel huldigte Gf. Eduard I. von Bar dem Prälaten zu Sampigny für die Lehen von Argonne und versprach die Erneuerung der Zeremonie in V., sobald der Friede wiederhergestellt sei.
Die bedeutende Rolle V.s für die fsl. Politik und Symbolik wurde unterstrichen durch die imposanten entrées épiscopales, ein altes Zeremoniell, das Bf. Johann von Saarbrücken aus Anlaß seines Einzuges 1404 präzisierte und 1406 schriftl. niedergelegt hat. Seinem Weg, der vom südl. Stadttor (Saint-Victor) bis zur Kathedrale führte, beschritt der Festzug in drei Abschnitten. Zunächst durchquerte der Bf. die Stadt barfuß und mit einem kirchl. Gewand bekleidet. Am Fuße des Hügels der Ville-Haute angelangt, legte der Bf. Kleidung und Insignien eines Pfgf.en an und begabsich zu Pferd bis zur Grenze des cloître, dem Symbol der Gerichtsbarkeit des Kathedralkapitels, wo er seine gfl. Kleider und Attribute ablegte. Der Dekan des Kapitels legte ihm sodann die Bischofskleidung an und führte ihn zur Kathedrale, vor den Hauptaltar oder in den Kapitelsaal. Dort schwur der Prälat, die Rechte des Bm.s und des Kapitels zu wahren und den Frieden in der Kirche von V. zu erhalten. Danach begann die Hochmesse, anschließend versammelten sich der Bf., das Kapitel, die »vier Äbte der Stadt« (Saint-Vanne, Saint-Paul, Saint-Airy undSaint-Nicolas-du-Pré) und die Notabeln der Stadt zum Essen. Die Bürger hatten eine andere Vorstellung dieser entrées: Der Bf. sollte zunächst beweisen, daß er eigtl. die regalia vom Ks. erhalten hatte und schwören, daß er die Freiheiten der Stadt und die polit. Rechte des Patriziats bewahren werde. Die entrées waren folglich Gegenstand zahlr. Anfechtungen einschließl. des Episkopats von Psaume.
Die Geschichte V.s als Sitz eines Fürstenhofs kann nur lückenhaft sein. Die Rechnungen des Bf.s, zentral oder lokal, sind in der Tat verschwunden, mit Ausnahme derjenigen der Propstei von Sampigny von 1421 und von Tilly-sur-Meuse von 1457-62. Andere Dokumente aus der Zeit nach 1300 sind nur überaus spärl. überliefert wie die zeitl. weiteste Ausdehnung der lokalen kirchl. Kartulare. Wir haben also keine Informationen über die Einkünfte und Ausgaben der fsl. Domäne, des Hauses oder des Hofes, also auch nichts über die Zusammensetzung dieser Organe, über die Itinerare des Fbf.s, über dieAusstattung, die Lebensweise,die Feste etc. Es läßt sich nur vermuten, daß die Bedeutung der Haushaltung wuchs und daß das Hofleben im 15. Jh. prunkvoller wurde, trotz der finanziellen Schwierigkeiten, durch solch hochrangige Prälaten wie Johann von Saarbrücken, Louis de Bar, Guillaume Fillastre, Louis und Guillaume d'Haraucourt, die allesamt fsl. Abstammung waren oder als fsl. Berater auftraten oder gar beides waren. Das einzige erhaltene Testament eines Bf.s ist das des Louis de Bar vom Juni 1430, aber bei ihm handelte es sich nicht um einen gewöhnl. Prälaten, da er Kard. war und im Hzm.→ Bar eine Apanage hatte. Darin macht er bedeutende Schenkungen an die Kathedrale und belohnt etwa zwanzig enge Vertraute: Sekretäre, Kaplan, Hausmeister, Mundschenk, Stallknappen, Koch, Barbier, Sänger, Kammerdiener, etc. Wir finden keinen Kanzler, Kämmerer o. ä. Auch kein niederes Personal, das sich in anderen Dokumenten findet wie Pa-gen, Stall- oder Küchendiener, Jäger, Hausgeistl. usw., insg. viell. fünfzig Personen. In seinem Testament von 1575 belohnte der bürgerl. und sehr fromme Bf. Nicolas Psaume mehr als dreißig Vertraute.
Der Große Rat und der Hof der Fbf.e sind für uns noch weniger greifbar. Dennoch werden drei Elemente in den wenigen überlieferten Dokumenten deutlich. Zunächst die Rolle, die dort obligator. die vier Inhaber der Pairies des Bm.s spielten: Muraut, Ornes, Watronville und Creuë. Diese Adligen saßen um den Bf. oder seine Delegierten während der Gerichtssitzungen in der Bischofskammer, die den Adligen gewidmet waren, wie für das Jahr 1491 überliefert. Ein zweiter Aspekt ist, daß in diesem kleinen kirchl. Fsm. das Gewicht der wenigen Beamte des Bm.s und des bfl. Haishaltes nur selten soallgegenwärtig wie in den diplomat., administrativen und gerichtl. Urk.n sichtbar wird. Die Personen, die dort mit ihnen gemeinsam auftauchen, waren sehr häufig kirchl. Würdenträger wie der Vikar und der Offizial des Bf.s an erster Stelle, auch die Äbte von V., die institutionell an die Bf.e gebunden waren, der Dekan des Kollegiatstifts von Hattonchâtel, einzige bfl. Stiftskirche, und bestimmte Äbte der Diöz. wie die Äbte von Saint-Mihiel, l'Étanche usw. Dies sind etwas andere Schwerpunkte als in den benachbarten weltl. Fsm.ern. Schließl. verpflichtete die geringe Größe und dieZerbrechlichkeit; zahlr. Beamte oder Vasallen der Hzg.e von → Bar und später von → Lothringen und → Bar durchdrangen mehr und mehr den Verwaltungsapparat des Bm.s. Dies zwang die Bf.e um so mehr, wenn es sich um Fremde handelte, sich mit Vertrauten aus ihrer Heimat zu umgeben. Als Hzg. Robert de Bar Liébaud de Cusance 1399 huldigte, war der Prälat umgeben von vier Landsleuten aus der Freigft. → Burgund, unter ihnen der Kämmerer der Abtei Saint-Vanne, der einer seiner »Berater« war.
Die Geschichte V.s als fsl. Hof zu schreiben ist also fast unmögl. Im äußersten Fall ließe sich eine Geschichte der Bischofsres. skizzieren. Auf diesem Gebiet liegen die Dinge klar durch die zeitweilige, dann definitive Reduzierung der Zahl der bfl. Res.en im 14. und 15. Jh. unter dem Druck der Nachbarfs.en, der unablässigen Kriege und der finanziellen Schwierigkeiten. Dazu die fortschreitende Konzentration um zunächst zwei Pole, nämlich V. und Hattonchâtel, später mit V. um einen einzigen Pol im 16. Jh. Ein Schicksal, das für diese Art eines kleinen Fürstentums nicht einzigartigwar.
Quellen
Gesta episcoporum Virdunensium auctoribus Bertario et Anonymo monachis S. Vitoni Continuatio, hg. von Jacques-Paul Migne, Paris 1853. - Laurentii de Leodio Gesta episcoporum Virdunensium et abbatum S. Vitoni, hg. von Georg Waitz, in: MGH SS X, 1852, S. 486-530.
Literatur
Ardura, Bernard: Un Prélat réformateur et théologien du seizième siècle, le Prémontré Nicolas Psaume (1518-1578), évêque et comte de Verdun, Lille 1988. - Ardura, Bernard: Nicolas Psaume 1518-1575. Évêque et comte de Verdun. L'idéal pastoral du Concile de Trente incarné par un Prémontré, Paris 1990. - Denaix 1950. - Girardot, Alain: Droit canon et seigneurie rurale a la fin du moyen âge. L'exemple du Verdunois, Nancy 1992.- Hirschmann, Frank: Verdun im hohen Mittelalter. Eine lothringische Kathedralstadt und ihr Umland im Spiegel der geistlichen Institutionen, Trier 1996 (Trierer historische Forschungen, 27). - Histoire de Verdun, hg. von Alain Girardot, Toulouse 1982. - Histoire de Verdun, hg. von Alain Girardot, Metz 1997. - Prietzel 2001. - Roussel, Nicolas: Histoire ecclésiastique et civile de Verdun, avec le pouillé, la carte du diocèse et le plan de laville en 1745, Bar-Le-Duc 1863-64.