TRIENT, BF.E VON
I.
Hochstift, zum Österreichischen Reichskreis gehörig, mit Sitz auf der geistl. Fürstenbank. - Im 16. Jh. dehnte sich das geistl. Fsm. über ein Territorium von etwa 4500 qkm aus, das größtenteils gebirgig war, mit Ausnahme der ebenen Gebiete entlang des Laufes der Etsch. Ein Teil seines weltl. Herrschaftsgebietes, das 1027 von Ks. Konrad II. verliehen worden war, war im Verlaufe des MA den Herrschaftsgebieten der Gf.en von Tirol inkorporiert worden, die Vögte der ecclesia tridentina waren. Das Fsm. T. stellte das südlichstereichsunmittelbare Territorium des Heiligen Römischen Reiches dar, das direkt an die Republik Venedig grenzte; seine Diözese dehnte sich zum Großteil nach N hin aus, in die Gft. Tirol hinein, während die Zuständigkeit in spiritualibus über einige Täler östl. der Stadt T. dem Bf. von Feltre zukam. Zahlr. Lehen und befestigte Dörfer innerhalb seiner Grenzen waren territoriale Enklaven unter Tiroler Herrschaft; auf dem restl. Gebiet des Hochstifts stand der Bf. an der Spitze der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, die in seinem Namen mittels Delegierter und Assessorenausgeübt wurde, welche in die Kastelle des Territoriums entsandt wurden.
II.
Ebenso wie im benachbarten Hochstift → Brixen trat die curia des Bf.s in den ersten Jh.en ihres Bestehens nicht als eine Institution in Erscheinung, die sich klar von der gentilis macinata gloriosissimi martyris Sancti Vigilii unterschied, in welcher Adlige, Ministeriale und Ritter aus dem Tridentiner Raum vertreten waren, die mit Lehen für den Dienst, den sie dem Bf. leisteten, entschädigt wurden. Um die Wende vom 13. zum 14. Jh. erlangte die Struktur der Kanzlei langsam größere Genauigkeit. Die Existenz einesscriba domini episcopi und einer Überlieferung in Registerform (libri, quaterni, prothocolli) kündet von einer kanzleiartigen Organisation, die, nach dem Beispiel der ksl., nunmehr dauerhaftere Formen annahm. Dagegen blieb die Organisation der curia domini episcopi zum Teil noch unklar. Die vier Hofämter - dapifer, marescalcus, pincerna, camerarius - waren tatsächl. Ehrenämter, dieerbl. den großen ortsansässigen Adelsfamilien zuerkannt wurden und keine dauerhafte Präsenz bei Hofe implizierten. Erst im 15. Jh. treten im Kastell Buonconsiglio die Rollen des bfl. Gefolges, das ständig im Kastell wohnte, schärfer umrissen in Erscheinung. Im Jahre 1488 ist in den Rechnungsbüchern des massarius episcopatus Tridenti (für die Steuerverwaltung verantwortl.) die Auszahlung des Gehalts an einen magister domus castri (Hausmeister), an einen cancellarius sowie an eine schwankende Zahl von Domherren und vondoctores in iure vermerkt, die den Rat des Bf.s bildeten. Der magister domus überwachte den tägl. Betrieb am Hofe, während der Kanzler den Vorsitz im Rat führte, der das höchste Gericht des Territoriums und das leitende Organ der bfl. Politik war. Zusammen mit diesen Personen war der Stadthauptmann ständig bei Hofe anwesend, der aufgrund der Abkommen mit dem Gf.en von Tirol und erbl. Vogt des Fsm.s für die städtische Garnison verantwortl. war.
Die älteste überlieferte Beschreibung des bei Hofe wohnenden Personals läßt sich aus einer Kostenaufstellung gewinnen, die 1519 vom Hausmeister des Bf.s Cles verfaßt wurde und auf der die Namen der personen verzeichnet sind, die täglichen in gschlos essen uber das gantz Jar. In der ersten Gruppe befinden sich sieben Mitglieder des Rates (in dem von Rechts wegen der Kanzler und der Stadthauptmann saßen) und zehn ortsansässige Adlige, offensichtl. die engsten Vertrauten des Fs.en. Die zweite Gruppe setzt sich im wesentl. zusammen aus demVerwaltungsapparat (dem Sekretär, den Schreibern, dem Fiskalbeamten) und aus dem im unmittelbaren Dienst des Herren stehenden Personal, das Zugang zu den Privatgemächern hatte (dem Kaplan, den Kammerdienern, dem Barbier, den Falknern, den Wachter[n] im Zimer). Es folgen in der Ordnung die Soldaten und die Männer, welche die Wachmannschaft des Kastells bildeten - diese unterstanden, obwohl sie im Kastellwohnten, dem Befehl des Stadthauptmanns -, und der Rest des Personals, das im Kastell lebte und für seine gewöhnl. Instandhaltung sorgte. Insgesamt betrug die Zahl derer, die sich tägl. innerhalb der Res. aufhielten, 120 Personen.
Aus den folgenden Jh.en haben sich keine weiteren so genauen Beschreibungen des bfl. Hofes erhalten, aber man darf vermuten, daß sein Umfang sich nach dem 16. Jh. nicht sehr veränderte. Die Tatsache, daß die Fbf.e aus dem Hause Madruzzo, die von 1539 bis 1658 Herren des Fbm.s waren, lange Zeit in Rom weilten und daß das polit. Gewicht des bfl. Territoriums in den letzten Jh.en des Ancien Régime graduell abnahm, läßt vermuten, daß auch der Hof schrumpfte. Ludovico Madruzzo schrieb 1590, der größte Teil der bfl. Einnahmen diene zur Besoldung der Beamten ad administrationemiurisdictionis temporalis, et nominatim in sustentando cancellariae tribunali, in quo praeter Capitaneum et Cancellarium interveniunt plures iureconsulti, item Secretarius Latinus et Germanicus ac eorum amanuenses. Der Eindruck, den man aus der Lektüre der Quellen des 17. und 18. Jh.s gewinnt, ist also der eines Hofes, der sich mehr und mehr nur aus dem bfl. Rat zusammensetzte und aus den der Kanzlei zugeteilten Beamten, eines kleinen Provinzhofes, der zunehmend seine repräsentativen Funktionen der bfl. Landesherrschaft verlor.
In ma. Zeit hatten die Bf.e an den zahlr. Durchgangsstellen nach Tirol oder zur Republik Venedig öffentl.-rechtl. Steuern (colta oder steura) und Zölle erhoben. Gegen Ende des 15. Jh.s wurde jedoch die Erhebung der direkten Steuern an die Tiroler Kammer delegiert, die sich ihrer bediente, um für die milit. Verteidigung des Bm.s Sorge zu tragen und um die Reichssteuern zu entrichten. Von dieser Zeit an konnte der Unterhalt des Hofes nur dank der beachtl. Grundherrschaft bestritten werden, der sich im Besitz der bfl. Mensa befand; es handelte sichum Ländereien und bebaute Felder, die sich vor allem im Umkreis der Stadt und in den Tälern erstreckten; Erträge in Geld und Naturalien, Pachtzinsen und der direkte Verkauf der landwirtschaftl. Produkte durch die eigenen Bauern wurden dafür verwendet, die Ausgaben des bfl. Hofes zu decken.
Quellen
Biblioteca Comunale di Trento, ms. 286 und ms. 589 (Registro di spese di corte des Hausmeisters Thomas Marsaner).
Literatur
Buchi, Ezio: Storia del Trentino, Bd. 1: L'età romana, Bologna 2000. - Buonconsiglio, 1995-96. - Chini 1986. - Dal Prà 1993. - Prodi 1987. - Storia del Trentino, hg. von Marco Bellabarba und Guiseppe Olmi, Bd. 4: L'età moderna, Bologna, 2002.