FALKENSTEIN
I.
Kunegestein (1215); Kuningestein (1225); Konistein (1313). Am östlichen Rand des Taunus gelegen. Im Jahr 1252, endgültig nach dem Aussterben der Herren von Münzenberg (1255) kamen die Herren von → Falkenstein in den Besitz der vom Reich zu Lehen gehenden Höhenburg K., zu deren wichtigsten Herrschaftszentren sie fortan zählte. Der Burgsiedlung wurde 1313 Stadtrecht verliehen. Nach 1418 (Aussterben der Falkensteiner) Res. der Herren von → Eppstein, ab 1535 der Gf.en von → Stolberg. Zwischen 1581 und 1803 lag die Stadtherrschaft bei Kurmainz (1631 bis 1635 allerdings erneut stolbergisch). 1803 ging K. an Hessen-Nassau über.
II.
K. liegt auf einem Bergsporn am Zusammenfluß von Liederbach und Reichenbach, an der Straße Köln-Frankfurt. Die Burg ist erstmals 1215 erwähnt, 1239 läßt sie sich im Besitz der Herren von Münzenberg nachweisen. Bereits 1252 übertrug Ulrich II. von Münzenberg K. an seinen Schwiegersohn Philipp I. von → Falkenstein (gest. 1270/72), allerdings unter der Bedingung, daß die Burg zurückzugeben sei, falls Ulrich noch Nachkommen zeuge. Zu dieser Zeit gab es 15 Burgmannenfamilien. Nach dem kinderlosen Tod Ulrichs (1255) ging K. endgültig ungeteilt in den Besitz Philipps I. von → Falkenstein über. Bei der 1271 vorgenommenen Teilung zwischen dessen Söhnen fiel die Herrschaft K. an Werner I. (gest. 1298/1300, Begründer der Linie zu → Lich). 1276 ist erstmals eine – wahrscheinlich ältere – Burgsiedlung bezeugt. Für eine gewisse Bedeutung dieses Ortes spricht, daß er 1294 zehn jüdische Haushalte aufwies.
1313 erwirkte Philipp III. von → Falkenstein (gest. 1322), daß Kg. Johann von Böhmen als Reichsverweser K. das Frankfurter Stadtrecht verlieh. Als Vertreter des Stadtherrn fungierte im 14. Jh. der Schultheiß, der anfangs zugl. die Aufgaben eines nicht auf die Stadt beschränkten Amtmannes wahrnahm. Daneben gab es das aus sieben Schöffen bestehende Gericht (ältester bekannter Rechtsakt 1332). Zwar entwikkelte sich kein Rat, doch sind 1343 zwei Bürgermeister bezeugt (je einer aus dem Gericht und der Gmd., erste namentliche Nennung 1345). Seit dieser Zeit siegelten in der Regel die Bürgermeister, nur noch selten der Schultheiß. 1354 überließ Philipp VI. von → Falkenstein (gest. 1374) der Stadt die halbe Bede (20 Mark), die für die Arbeit an der Stadtmauer verwendet werden sollte. Während des Reichskrieges gegen Philipp VI. wurde K. 1365 vergeblich belagert. In der Reifenberger Fehde jedoch wurde die Burg 1374 erobert und schwer beschädigt. 1378 sah sich Agnes von → Falkenstein, die Wwe. Philipps VI., samt ihren Söhnen gezwungen, Burg und Stadt K. für 7000 Gulden an ihren Bruder Philipp VII. von → Falkenstein (gest. 1410, aus der Butzbacher Linie), Ulrich IV. von → Hanau und die Stadt Frankfurt zu verkaufen. Noch in dems. Jahr veräußerte Philipp VII. seinen Anteil an Ulrich IV. von → Hanau und die Stadt Frankfurt. 1384 wurde den Söhnen Philipps VI. für den Frankfurter Anteil die Amtsmannschaft übertragen. Erst 1389 wurde K. durch Philipp VIII. von → Falkenstein (gest. 1407) wieder eingelöst. 1417 verpfändete der Trierer Ebf. Werner von → Falkenstein (gest. 1418) Burg und Amt K. für 6000 Gulden an Friedrich von Stein. Nach dem Tod Werners, mit dem die Falkensteiner in männlicher Linie ausstarben, fiel K. an die Herren von → Eppstein.
Die Stadt K. war zweigeteilt. Östlich der Burg lag die Oberstadt, daran schloß sich das »Tal« an. Dieser 1375, dann wieder 1378 bezeugte Teil der Siedlung dürfte jünger als die Oberstadt sein. In der Oberstadt lag unweit der Burg die Pfarrkirche St. Marien (heute späterer Bau). Die Existenz der Pfarrei ist erstmals 1275 bezeugt; sie wurde im 14. und 15. Jh. durch den Pfarrer von Gronau versehen, der allerdings seine Wohnung in K. zu nehmen hatte. Bereits im 14. Jh. entwickelte sich in K. ein Tuchgewerbe, dessen Erzeugnisse auch überregional gehandelt wurden (K.er Tuche seit etwa 1360 auf den Frankfurter Messen nachweisbar).
III.
Die Burg K. (heute Ruine – 1796 Sprengung durch die frz. Besatzung, später Steinbruch) war durch die beständige Nutzung als Festung bis ins späte 18. Jh. immer wieder durchgreifenden Umbauten und Erweiterungen im Sinne fortifikatorischer Maßnahmen ausgesetzt. Struktur und Aussehen der falkensteinischen Burg sind daher im einzelnen schwer zu rekonstruieren. Auszugehen ist von umfangreichen Baumaßnahmen seit dem frühen 14. Jh. (z. B. Palas), bei denen Vorgängerbauten niedergelegt wurden. Den ältesten heute noch erkennbaren Teil bildet eine vierflügelige Anlage auf annähernd quadratischem Grdr., die in dieser Form allerdings erst auf die Eppsteiner zurückgeht. Darin scheinen die älteren Umfassungsmauern aufgegangen zu sein. Der im SW dieser späteren Anlage gelegene Hauptturm entspricht dem Bergfried der falkensteinischen Burg. Die Burgkapelle wurde durch den Pfarrer von Obereschbach versehen.
Quellen
Löffler, Anette: Die Herren und Grafen von Falkenstein (siehe unter Literatur), hier Bd. 2: Regesten.
Literatur
Erdmann, Wolfgang: Die Königsteiner Burg im Mittelalter, in: Festbuch zum Königsteiner Burgfest [43] (1993) S. 37-75. – Grossmann-Hofmann, Beate/Köster, Hans-Curt: Königstein im Taunus. Geschichte und Kunst, Königstein im Taunus 1998 (Die Blauen Bücher). – Königstein in Vergangenheit und Gegenwart [Festschrift zur 650-Jahr-Feier der Verleihung der Stadtrechte], Königstein im Taunus 1963. – Löffler, Anette: Die Herren und Grafen von Falkenstein (Taunus). Studien zur Territorial- und Besitzgeschichte, zur reichspolitischen Stellung und zur Genealogie eines führenden Ministerialengeschlechts 1255-1418, 2 Bde., Darmstadt u. a. 1994 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, 99). – Luthmer, Ferdinand: Die Bau- und Kunstdenkmäler des östlichen Taunus. Landkreis Frankfurt – Kreis Höchst – Obertaunus-Kreis – Kreis Usingen, Frankfurt am Main 1905 (Die Bau- und Kunstdenkmäler des Regierungsbezirks Wiesbaden, 2). – Stamm, Otto: Die Herrschaft Königstein. Ihre Verfassung und Geschichte, Diss. phil. (masch.) Frankfurt am Main 1952.