FALKENSTEIN
I.
Botisphaden (773); Buetsbach (1243); Bůdspach (1320). Im N der Wetterau gelegen. Nach dem Aussterben der Herren von Münzenberg (1255) gelangte B. zunächst an die Herren von → Hanau, zwischen 1308 und 1320 dann an die Herren von → Falkenstein, die den Ort als Res. nutzten (Stadtrechtsverleihung 1321, Ausbau der älteren Burganlage wohl erst im späten 14. Jh.). Nach 1418 (Aussterben der Falkensteiner) Res. der Herren von → Eppstein. 1464/78 fiel ein Viertel der Stadt an die Herren von → Solms-Braunfels, 1478 ein weiteres Viertel an die Gf.en von → Katzenelnbogen (1479 an die Lgf.en von Hessen). 1479 kauften die Herren von → Solms-Lich ein Viertel; das letzte → Eppsteiner Viertel gelangte 1581 im Erbgang an die Herren von → Stolberg (1595 durch Kauf an Hessen-Marburg). Die hessische Hälfte wurde 1604 Hessen-Darmstadt zugeschlagen. 1609 bis 1643 Res. Philipps III. von Hessen-Darmstadt-B. Das im Besitz von → Solms-Lich befindliche Viertel der Stadtherrschaft fiel 1629 durch Kauf an die Lgf.en von Hessen-Darmstadt, die auch das → Solms-Braunfelser Viertel 1623 vorübergehend, 1741 endgültig erwarben.
II.
B. liegt am nördlichen Rand der Wetterau, an einer alten N-S-Verbindung. Im Ort trafen sich die Straßen Friedberg-Münzenberg und Friedberg-Wetzlar. Das Gebiet ist von fruchtbaren Lößböden geprägt. – Die vor 1368 geschlossene Stadtmauer umgab eine Fläche von rund 16 ha. 1383 wurden 403 steuerpflichtige Haushalte gezählt (1408: 372 Haushalte). Die Einw.zahl mag um 1400 in einer Größenordnung von 2000 gelegen haben. Die Pfarrei war dem Mainzer Archidiakonat Mariengreden zugeordnet.
B. wird erstmals 773 in einer Lorscher Traditionsnotiz erwähnt. Neben dem Kl. Lorsch läßt sich später auch die Abtei Fulda als Inhaber von Rechten nachweisen (ehem. Reichsgut?). Unter nicht näher zu klärenden Umständen scheint das Dorf an die Ministerialenfamilie von Hagen/Münzenberg übergegangen zu sein und gelangte nach deren Aussterben (1255) zunächst an die Herren von → Hanau, spätestens 1320 vollständig an die Herren von → Falkenstein. Mit einer Urk. von 1321 gestattete Ks. Ludwig der Bayer dem Falkensteiner Philipp IV. (gest. frühestens 1328), B. mit Frankfurter Stadtrecht zu bewidmen. In der Folgezeit wird ein zweigeteilter Rat greifbar: den Älteren Rat bildete ein Schöffenkollegium, das unter dem Vorsitz des stadtherrlichen Zentgf.en die Hoch- und Niedergerichtsbarkeit ausübte; der Jüngere Rat bestand aus Ratmannen. Erstmals 1356 sind die beiden Bürgermeister belegt (Wahl des Älteren Bürgermeisters durch die Schöffen, des Jüngeren durch die Ratmannen). Die Bedeutung der Bürgermeister nahm im 14. Jh. stark zu (1386 verfügten sie allein über das städtische Siegel), worin sich auch ein Emanzipationsprozeß der Gmd. spiegelt, doch blieben sie den stadtherrlichen Funktionsträgern grundsätzlich rechenschaftspflichtig. 1368 erteilte Philipp VII. von → Falkenstein (gest. 1410) seiner Stadt B. ein neues Privileg, das eine recht weitgehende Autonomie festschrieb: Bezeichnend waren die eigenständige Umlegung der an den Herrn als Gesamtsumme abzuführenden Steuer in Höhe von 200 Pfund Heller, die Bestimmung, daß neben den Burgmannen höchstens vier stadtherrliche Funktionsträger (ausdrücklich gen. sind Zentgf. und Hühnervogt) Freiheit von städtischen Abgaben genießen sollten, und schließlich die Befreiung vom Burgenbau (allerdings nicht von der Unterhaltung der städtischen Befestigung). Oberster herrschaftlicher Funktionsträger war der Amtmann.
Zu vermuten ist, daß B. bereits im 13. Jh. die Funktion eines Marktortes hatte. Die größte wirtschaftliche Bedeutung (neben der Landwirtschaft) kam der Wolltuchproduktion zu, die Anschluß an den überregionalen Handel fand (1374 lassen sich B.er Tuche erstmals in Frankfurt nachweisen). Falkensteinische Zunftprivilegien erhielten 1405/06 die Bäcker, Schuhmacher, Schmiede und Schneider. Jüdische Bewohner sind seit 1332 nachweisbar (1349 Pogrom, erneute Ansiedlung von Juden in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s).
III.
Die Burg ist erstmals 1310 erwähnt, dürfte aber deutlich älter sein. Eine kurze Angabe im landgfl. Salbuch von 1572 (Burggraben undt Bergk in der Statt, in mitten der vier hern behausung gelegen, welches ein alter waßergraben und bergk darin gelegen, nach: Hessischer Städteatlas 1,3, S. 28) sowie archäologische Beobachtungen deuten darauf hin, daß es sich um eine Motte mit Ringgraben im späteren Schloßbereich – mithin im SO des Stadtareals – handelte. Weitere Angaben zur Beschaffenheit der Anlage sind kaum möglich.
In der zweiten Hälfte des 14. Jh.s, wahrscheinlich in den 1390er Jahren unter Philipp VII. von → Falkenstein, wurde eine neue Burg errichtet (Falkensteiner oder Alter Bau, in Unterscheidung zu dem nach 1609 ausgeführten Neuen Bau Philipps III. von Hessen-Darmstadt-B.; im 17. Jh. umgestaltet, im 19. Jh. Umbau zur Kaserne). Dieser Neubau lehnte sich unmittelbar an die südöstliche Stadtmauer an. Neben einzelnen heute noch auszumachenden Baubefunden gibt der 1435 aufgesetzte Teilungsvertrag der Brüder Gottfried und Eberhard von → Eppstein, der Erben der Falkensteiner, Auskunft über das Bauwerk. Bei der Kemenate handelte es sich um ein wohl dreigeschossiges Gebäude auf rechteckigem Grdr., das ca. 50 Meter in der Länge und ca. 22 Meter in der Breite maß. Der Hoffassade vorgelagert war ein achteckiger Treppenturm. 1435 wird außerdem eine Reihe von Wirtschaftsgebäuden erwähnt (Fleischhaus, Badestube, Futterhaus, Backhaus, Küche mit Brunnen).
Quellen
Löffler, Herren und Grafen von Falkenstein (siehe unter Literatur), hier Bd. 2: Regesten.
Literatur
Hessischer Städteatlas, Lieferung 1,3: Butzbach, bearb. von Ursula Braasch-Schwersmann, Holger Th. Gräf und Ulrich Ritzerfeld, Marburg 2005. – Horst, Ludwig: Zur Geschichte Butzbachs, Bd. 2: Vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert, Butzbach 1971. – Kulturdenkmäler in Hessen, Wetteraukreis II, Teilbd. 1: Bad Nauheim bis Florstadt, bearb. von Heinz Wionski, Braunschweig u. a. 1999 (Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, 7/16/1). – Löffler, Anette: Die Herren und Grafen von Falkenstein (Taunus). Studien zur Territorial- und Besitzgeschichte, zur reichspolitischen Stellung und zur Genealogie eines führenden Ministerialengeschlechts 1255-1418, 2 Bde., Darmstadt u. a. 1994 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, 99). – Otto, Eduard: Butzbach im Mittelalter, Gießen 1922 (Aus Butzbachs Vergangenheit. Festschrift zur Sechshundertjahrfeier der Stadt Butzbach, 3). – Schwind, Fred: Zur Geschichte Butzbachs im Mittelalter, in: Ders.: Burg, Dorf, Kloster, Stadt. Beiträge zur hessischen Landesgeschichte und zur mittelalterlichen Verfassungsgeschichte, hg. von Ursula Braasch-Schwersmann, Marburg 1999 (Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte, 17), S. 295-321. – Wolf, Dieter: Forschungen zur Burg Butzbach (Wetterau), in: Burgen als Geschichtsquelle. 1. Marburger Mittelaltertagung der Arbeitsgruppe »Marburger Mittelalterzentrum (MMZ)«, 11. und 12. Oktober 2002, hg. von Horst Wolfgang Böhme und Otto Volk, Marburg 2003 (Kleine Schriften aus dem Vorgeschichtlichen Seminar Marburg, 54), S. 103-115.