FALKENSTEIN
I.
Die Herren und (seit 1397) Gf.en von F., dynastisch hervorgegangen aus der Ministerialenfamilie von Bolanden, erlangten im 13. und 14. Jh. einen Herrschaftsbereich, der zwar ein heterogenes Konglomerat verschiedener Rechte darstellte, zugl. aber eine eindrucksvolle Verdichtung erfuhr. In der ersten Hälfte des 14. Jh.s kam den F.ern eine wichtige Stellung in der Wetterau und deren Randregionen zu. Einen weiteren Ausbau oder auch eine spätere herrschaftsrechtliche Überformung verhinderte nicht nur das frühe Aussterben des Geschlechts (1418), sondern auch dessen nicht zuletzt ökonomischer Niedergang im letzten Drittel des 14. Jh.s.
Ausgangspunkt für die rasche bolandische Güterakkumulation dürfte die Bildung einer Rodungsherrschaft im Reichsgutbezirk um den Donnersberg gewesen sein. Über den ausgedehnten Besitz, über den bereits Werner II. von Bolanden (gest. 1191?) verfügte, informiert uns dessen Lehnsbuch, das in einer um die Mitte des 13. Jh.s niedergeschriebenen Fassung überliefert ist (zusammen mit einem um diese Zeit angelegten Lehnsbuch der Brüder Werner IV. und Philipp IV. von Bolanden). Zu den Lehnsherren Werners II. zählten neben dem Ks. 44 Ebf.e, Bf.e und Äbte, Fs.en, Gf.en und adlige Herren. Das Zentrum des Besitzes – grundherrliche Rechte und Burgen, Gf.en- und Gerichtsrechte, Vogteien und so fort – lag in der nördlichen Pfalz und in Rheinhessen. Der rechtlich unfreie Ministeriale verfügte selbst über Eigen- und Lehnsleute.
Die Herren von F., eine Linie des bolandischen Geschlechts, die sich spätestens seit 1233 nach der Burg F. (Donnersbergkr.) nannte, vollzogen nach der Mitte des 13. Jh.s als Erben der Münzenberger eine deutliche Verlagerung ihres Besitzschwerpunktes. Diese Reichsministerialenfamilie hatte im 12. und 13. Jh. weite Teile der Wetterau unter ihre herrschaftliche Kontrolle gebracht. 1255 verstarb als letzter männlicher Angehöriger seines Geschlechts Ulrich II. von Münzenberg. Erbberechtigt waren seine sechs Töchter (eine siebte Tochter war Äbt. des Kl.s Patershausen). Eine von ihnen, Isengard, war mit Philipp I. von F. (gest. 1270/72) verh., einem Urenkel Werners II. von Bolanden, die übrigen fünf mit Reinhard von → Hanau, Engelhard von → Weinsberg, Konrad von → Weinsberg, Heinrich von → Pappenheim und Konrad von Schöneberg. Auf Philipp I. von F. entfiel so zunächst nur ein Sechstel des Erbes. Seine Söhne Philipp II. (gest. 1293) und Werner I. (gest. 1298/1300) aber konnten fast die gesamte Münzenberger Hinterlassenschaft erwerben: 1270 kauften sie die beiden Weinsberger Anteile, 1282 folgte der Schöneberger Anteil, 1285/86 schließlich derjenige der → Pappenheimer. Einzig die Herren von → Hanau waren offenbar nicht bereit, auf ihre aus der Münzenberger Erbschaft stammenden Besitzungen zu verzichten.
So verfügten die Herren von F. schließlich über fünf Sechstel der – bereits im Zusammenhang mit der Münzenberger Erbteilung gen. – Herrschaften Münzenberg, Assenheim und Dreieichenhain. Der umfangreichste und dichteste Besitzkomplex lag um Burg und Stadt Münzenberg im N der Wetterau. Im S schloß sich das auch bei späteren innerfamiliären Erbteilungen stets in gemeinsamer Hand verbleibende Landgericht Assenheim samt Streubesitz an. Südlich des Mains lagen der Wildbann Dreieich sowie die Burg (Dreieichen-)Hain mit zugehörigen Gütern. Hinzu kam im Taunus, am westlichen Rand der Wetterau, die Reichsburg → Königstein, die ungeteilt an die F.er überging und in deren Umkreis diese v.a. im 14. Jh. weitere Besitzungen erwarben. Außerdem verfügten die F.er weiterhin über ihre pfälzische Stammburg am Donnersberg, die vom Reich zu Lehen ging.
Während bis in die zweite Hälfte des 14. Jh.s die Herrschaft ausgebaut und konsolidiert werden konnte, erfolgten in den 1360er und 1370er Jahren schwere Rückschläge. Die Konkurrenz zwischen den Herren von F. und von → Hanau in der Wetterau bildete den Hintergrund des Reichskrieges, den ab 1364 Ulrich III. von → Hanau als Landvogt und die Städte der Wetterau unter Führung Frankfurts gegen Philipp VI. von F. (gest. 1374) als Landfriedensbrecher führten. Der Friedensschluß von 1366 mutete Philipp VI. zwar nur vergleichsweise moderate Besitzabtretungen an → Hanau zu, die materiellen Schäden infolge der Fehdehandlungen scheinen aber beträchtlich gewesen zu sein. Knapp ein Jahrzehnt später – 1374 – endete die Reifenberger Fehde in einem völligen Desaster. Bei der Erstürmung der Burg → Königstein durch seine Gegner erlitt Philipp VI. schwere Verletzungen, denen er kurz darauf erlag, während seine Frau Agnes und seine Kinder gefangengenommen wurden. Die Lösegeldsumme von 10 500 Gulden konnte nur mit Hilfe des Trierer Ebf.s Kuno von F. (gest. 1388) aufgebracht werden. Die finanzielle Lage scheint sich auch in der folgenden Zeit nicht mehr durchgreifend verbessert zu haben.
1410 starb Philipp VII. von F., ohne Nachkommen zu hinterlassen. Der einzige noch lebende männliche Angehörige des Geschlechts war nunmehr der Trierer Ebf. Werner von F., der 1418 verschied. Damit fielen sämtliche F.er Besitzungen an die Söhne und Schwiegersöhne von Werners Schwestern Luckard (gest. frühestens 1391) und Agnes (gest. 1409), die mit Eberhard von → Eppstein (gest. 1391) bzw. Gf. Otto von → Solms (gest. frühestens 1410) verh. waren. Bereits 1417 hatten sich die sieben potentiellen Erben – Eberhard und Gottfried von → Eppstein als Söhne der Luckard, Johann und Bernhard von → Solms, Ruprecht von → Virneburg, Dieter von → Isenburg und Gerhard von → Sayn als Söhne bzw. Schwiegersöhne der Agnes – darauf geeinigt, daß das mit hohen Schulden belastete Erbe zu einem Drittel auf die → Eppsteiner, zu zwei Dritteln auf die → Solmser Seite entfallen sollte. 1419 erhielten die Herren von → Eppstein das Butzbacher Drittel; Ansprüche auf die damit zusammenhängenden Reichslehen erhob zwar auch Konrad von → Weinsberg (gest. 1448), doch konnte sich dieser nicht durchsetzen. Das Licher und das Dreieichenhainer Drittel wurden unter den Nachkommen der Agnes von F. aufgeteilt. Die Burg F. gelangte dabei vollständig an Gf. Ruprecht von → Virneburg (gest. 1444), der nunmehr den zusätzlichen Titel eines »Herrn von F.« annahm. 1456 verkaufte Wilhelm von → Virneburg (gest. spätestens 1469) die Herrschaft F. an Wirich IV. von Daun-Oberstein (gest. 1501). 1458 verlieh Ks. Friedrich III. das Reichslehen F. an Hzg. Johann III. von Lothringen, die Herren (seit 1518 Reichsgf.en) von Daun-Oberstein waren fortan Afterlehnsträger (sog. jüngere Gft. F.). 1660 verkaufte Wilhelm Wirich von Daun-F.-Bruch (gest. 1682), der zu diesem Zeitpunkt keine lebenden Söhne mehr hatte, die Gft. F. an Lothringen (nach langem Rechtsstreit 1731 durch Ks. Karl VI. bestätigt).
Eine an Umfang und Dichte den F.ern vergleichbare Herrschaftsbildung gelang ihren Hohenfelser Verwandten in der Rheinpfalz nicht. Im übrigen trat auch hier um die Mitte des 14. Jh.s ein deutlicher Niedergang ein. In der ersten Hälfte des 14. Jh.s häuften sich die Konflikte der Herren von Hohenfels mit benachbarten Städten und Herrschaften. 1350 schlossen Gf. Walram von → Sponheim, Gf. Heinrich II. von Veldenz sowie die Städte Speyer und Worms ein Bündnis gegen Hermann II. von Hohenfels (gest. frühestens 1372). Nach der Eroberung der Burg Hohenfels (1350/51) wurde diese offenbar abgebrochen und danach nicht wieder aufgebaut. Durch ihre Niederlage in der Fehde und die folgenden Schadenersatzforderungen ihrer Verbündeten gerieten die Herren von Hohenfels in eine äußerst prekäre finanzielle Situation. 1355 mußten sie die Hälfte des Hohenfelser »Burgstalls«, d.h. der Burgruine, samt Zugehörungen an Pfgf. Ruprecht I. veräußern, der diesen Teil der Herrschaft Hohenfels an Gf. Johann IV. von → Sponheim-Starkenburg verlieh. 1386 verkaufte Hermann III. von Hohenfels (gest. 1386/87) die ihm verbliebene Hälfte der Herrschaft sowie wapen und namen an Raugf. Philipp II. (gest. 1397) und dessen Gemahlin Anna von Bolanden. Nach mehrfachem Besitzerwechsel gelangte die Herrschaft Hohenfels schließlich 1531 an Johann II. von Pfalz-Simmern. Nachdem bereits 1602 mit Johann III. von Hohenfels-Reipoltskirchen der letzte männliche Angehörige des Geschlechts verschieden war, starb 1608 auch dessen Mutter Amalie von Daun-F., Wwe. des Wolfgang Philipp von Hohenfels (gest. 1576), auf ihrem Witwensitz Reipoltskirchen. Im 17. und 18. Jh. wurde die Herrschaft Reipoltskirchen verschiedentlich aufgeteilt (Gf.en von Löwenhaupt, → Wildgf.en von Dhaun, Gf.en von → Manderscheid, Reichsgf.en von Hillesheim, Fs.en von → Isenburg-Büdingen).
II.
Im 13. Jh. bildeten die Herren von Bolanden, F. und Hohenfels mehrere herrschaftliche Zentralorte aus. Die Niederungsburg (Alt-)Bolanden (heute abgegangen) wurde möglicherw. durch Werner I. von Bolanden (gest. 1130/35) erbaut. In schriftlichen Quellen findet sie erstmals 1184 Erwähnung. In der ersten Hälfte des 13. Jh.s (in der Literatur werden verschiedene Daten diskutiert – um 1206, um 1214, um 1250) wurde in geringer Entfernung (gut ein Kilometer) die Höhenburg Neu-Bolanden errichtet (heute Ruine). Damit büßte die Burg Alt-Bolanden als Herrschaftszentrum offenbar rasch an Bedeutung ein. Bereits um 1288 gelangte ein Anteil an Alt-Bolanden über die weibliche Erbfolge zunächst an die Gf.en von → Sponheim, dann fiel die Burg nach und nach an die Gf.en von → Leiningen, die 1348 alleinige Besitzer waren. Die Burg Neu-Bolanden ging bei der Herrschaftsteilung nach dem Tod Ottos I. von Bolanden (1328) zuerst teilw., bis 1376 vollständig in den Besitz der Gf.en von → Sponheim über.
Die vor 1135 erbaute Burg F. (heute Ruine) kam wahrscheinlich infolge des Aussterbens des (älteren) Ministerialengeschlechts von F. nach 1202 in den Besitz der Herren von Bolanden, da eine Tochter Werners II. von Bolanden (gest. 1191?) mit Hunfried von F. verh. war (1166 als Reichstruchseß erwähnt). 1206 wird Philipp III. von Bolanden (gest. 1220) puer de Falkenstein gen.
Um 1189/90 befand sich mind. die Hälfte der Burg Hohenfels (heute Ruine) als Lehen der Abtei Prüm im Besitz Werners II. von Bolanden. Wer zu dieser Zeit über die andere Hälfte verfügte – viell. Philipp I. von Bolanden (gest. kurz nach 1202), der Bruder Werners II. –, ist nicht eindeutig zu erweisen. 1222 befand sich jedenfalls die ganze Burg als Prümer Lehen in den Händen der Bolander. Bis 1386 ging die Burg der Familie vollständig verloren (siehe unter I).
In der zweiten Hälfte des 13. Jh.s schien sich zunächst Münzenberg zum bevorzugten Aufenthaltsort und Herrschaftsmittelpunkt der F.er zu entwickeln. Während sich Philipp I. von F. (gest. 1270/72) anhand der Ausstellungsorte seiner Urk.n – bei aller Vorsicht angesichts der Überlieferungsfrequenz und des momentanen Standes der Quellenerschließung – in den 1250er und 1260er Jahren ungefähr ebenso häufig in → Königstein wie in Münzenberg aufgehalten haben könnte, bevorzugten seine Söhne Philipp II. (gest. 1293) und Werner I. (gest. 1298/1300) seit den 1270er Jahren eindeutig Münzenberg. Diese repräsentative, im späten 12. Jh. angelegte Höhenburg erweiterten die F.er mit der Errichtung eines neuen Palas (des sog. F.er Baus) und eines zweiten Bergfrieds. Daß es den F.ern schließlich nicht gelang, die Burg Münzenberg vollständig zu erwerben, brachte jedoch die dortige »Res.entwicklung« im späten 13. Jh. weitgehend zum Erliegen. Noch Werner I. von F. begründete mit der Burg → Lich einen neuen Herrschaftsmittelpunkt, der mit der 1300 erfolgten Stadterhebung des Ortes weiter ausgebaut wurde. Diese Verbindung von Res. und Stadt zeigte sich ebenso in → Butzbach, das die F.er spätestens 1320 erwarben (Stadtrechtsverleihung 1321). 1313 wurde auch → Königstein zur Stadt erhoben.
Für die Herren von Bolanden läßt sich bereits kurz nach der Mitte des 13. Jh.s eine vergleichsweise differenzierte Haushaltsstruktur wahrscheinlich machen, da in einem zwischen 1258 und 1262 entstandenen Rechnungsfrgm. sowohl ein Mundschenk (pincerna) als auch ein Truchseß (dapifer) erwähnt werden. Dieses Rechnungsfrgm., eine wöchentliche Getreiderechnung über die Versorgung des Haushaltes auf Burg (Neu-)Bolanden, sowie die bolandischen Lehnsbücher des späten 12. und des mittleren 13. Jh.s stellen allesamt bemerkenswerte frühe Zeugnisse der Administration adliger Herrschaft dar. Ansonsten aber fehlen bisher eingehende Forschungen zu Haushalt und Verwaltungspersonal der Bolander, F.er und Hohenfelser. Dazu müßten insbes. die einschlägigen Urk.n seit dem 14. Jh. systematisch ausgewertet werden. So wird bspw. 1310 ein Schreiber Philipps III. von F. erwähnt, 1377 ein Kaplan (Wigand von Königstein) der Agnes von F. (gest. spätestens 1380).
Quellen
Kurzregesten bietet Löffler, Herren und Grafen von Falkenstein (siehe unter Literatur), hier Bd. 2: Regesten; vgl. dazu aber auch unter A. Falkenstein. – Die ältesten Lehnsbücher der Herrschaft Bolanden, bearb. von [Wilhelm] Sauer, Wiesbaden 1882. – Struck, Wolf-Heino: Aus den Anfängen der territorialen Finanzverwaltung. Ein Rechnungsfragment der Herren von Bolanden um 1258/62, in: Archivalische Zeitschrift 70 (1974) S. 1-21.
Literatur
Bernhard, Helmut/Barz, Dieter/Keddigkeit, Jürgen: Art. »Altenbolanden«, in: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 1, hg. von Jürgen Keddigkeit, Alexander Thon, Karl Scherer und Rolf Übel, 2., überarb. und erw. Aufl., Kaiserslautern 2003 (Beiträge zur pfälzischen Geschichte, 12,1), S. 121-127. – Binding, Günther: Burg Münzenberg in der Wetterau. Eine staufische Burganlage, Diss. ing. Aachen 1962. – Böhme, Horst Wolfgang: Die Herren von Falkenstein und ihre Burgen, in: Burgen als Geschichtsquelle. 1. Marburger Mittelaltertagung der Arbeitsgruppe »Marburger Mittelalterzentrum (MMZ)«, 11. und 12. Oktober 2002, hg. von Horst Wolfgang Böhme und Otto Volk, Marburg 2003 (Kleine Schriften aus dem Vorgeschichtlichen Seminar Marburg, 54), S. 9-20. – Burkhart, Ulrich: Art. »Hohenfels/Donnersberg«, in: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 2, hg. von Jürgen Keddigkeit, Alexander Thon und Rolf Übel, Kaiserslautern 2002 (Beiträge zur pfälzischen Geschichte, 12,2), S. 390-400. – Dolch, Martin/Kühn, Hans-Joachim/Ulrich, Stefan/Wendt, Achim: Art. »Reipoltskirchen«, in: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 4/1, hg. von Jürgen Keddigkeit, Ulrich Burkhart und Rolf Übel, Kaiserslautern 2007 (Beiträge zur pfälzischen Geschichte, 12,4/1), S. 227-240. – Jacob, Erwin: Untersuchungen über Herkunft und Aufstieg des Reichsministerialengeschlechtes Bolanden, Diss. phil. Gießen 1936. – Jost, Bettina: Der Falkensteiner Bau der Burg Münzenberg. Überlegungen zu seiner Stellung im Burgenbau des 13. Jahrhunderts, in: Burgenbau im 13. Jahrhundert, München u. a. 2002 (Forschungen zu Burgen und Schlössern, 7), S. 255-268. – Keddigkeit, Jürgen: Art. »Neu-Bolanden«, in: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 3, hg. von Jürgen Keddigkeit, Ulrich Burkhart und Rolf Übel, Kaiserslautern 2005 (Beiträge zur pfälzischen Geschichte, 12,3), S. 674-683. – Löffler, Anette: Die Herren und Grafen von Falkenstein (Taunus). Studien zur Territorial- und Besitzgeschichte, zur reichspolitischen Stellung und zur Genealogie eines führenden Ministerialengeschlechts 1255-1418, 2 Bde., Darmstadt u. a. 1994 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, 99). – Reiter, Hans-Jürgen: Die jüngere Grafschaft Falkenstein 1458-1735. Beiträge zur Geschichte einer mediatisierten Reichsgrafschaft, Diss. phil. Mainz 1969. – Spiess, Karl-Heinz: Reichsministerialität und Lehnswesen im späten Mittelalter. Studien zur Geschichte der Reichsministerialen von Bolanden, Hohenfels, Scharfeneck, Eltz, Schöneck und Waldeck, in: Ministerialitäten im Mittelrheinraum, Wiesbaden 1978 (Geschichtliche Landeskunde, 17), S. 56-78. – Stöcker, Jens/Thon, Alexander: Art. »Falkenstein/Donnersberg«, in: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 2, hg. von Jürgen Keddigkeit, Alexander Thon und Rolf Übel, Kaiserslautern 2002 (Beiträge zur pfälzischen Geschichte, 12,2), S. 46-59.