Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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FALKENSTEIN

A. Falkenstein

I.

Die Herren und Gf.en von F. sind wie die Herren von Hohenfels aus der Reichsministerialenfamilie von Bolanden (Bolanden, Donnersbergkr.) hervorgegangen, die erstmals 1128 urkundlich zu fassen ist. Im 13. Jh. spaltete sich dieses Geschlecht in mehrere Linien auf. Während die Bolander Linie bereits im 14. Jh. im Mannesstamm ausstarb (Tod Konrads von Bolanden 1386), bestanden zwei Linien länger fort, deren Bezeichnungen von den Burgen F. (Donnersbergkr., ausgestorben 1418) und Hohenfels (Donnersbergkr., ausgestorben 1602) abgeleitet sind.

II.

Rechtlich gehörten die Bolander und die aus ihnen hervorgegangenen Geschlechter noch im 14. Jh. der Ministerialität an. Allerdings legten sich insbes. die F.er in Urk.n zunehmend das Beiwort nobilis o.ä. zu. In der zweiten Hälfte des 12. Jh.s stiegen die Bolander, die ursprgl. der Mainzer Ministerialität angehört haben könnten, in die politisch einflußreiche Spitzengruppe der Reichsministerialität auf: Ab den 1160er Jahren, v.a. nach 1170 begegnet Werner II. (gest. 1191?) häufig in der Umgebung Ks. Friedrichs I. Insbes. wurde er zum »vermutlich wichtigste[n] Verfechter kaiserlicher Politik am Mittel- und am Oberrhein« (Andermann, Bolanden, S. 76). In dem durch die Doppelwahl von 1198 ausgelösten staufisch-welfischen Thronstreit wechselten die Bolander mehrmals die Seite, unterstützten aber seit 1212 Kg. Friedrich II., der Werner III. von Bolanden (gest. 1221) das Reichstruchsessenamt verlieh. Nach seinem Tod folgte ihm darin – mit Unterbrechungen – sein Sohn Werner IV. (gest. 1258/62). Diese erbliche Würde verblieb der Bolander Hauptlinie des Geschlechts. Zwischen 1246 und 1250 erscheint Philipp V. von Bolanden (= Philipp I. von Hohenfels, gest. 1277) als Reichskämmerer. Kg. Richard von Cornwall vergab dieses Amt 1257 an Philipp IV. von Bolanden (= Philipp I. von F., gest. 1270/72), der zwischen 1246 und 1253 noch als Reichstruchseß erwähnt ist. Die Würde des Reichskämmerers wurde in der Butzbacher Linie der F.er vererbt, bis sie 1407 durch den Reichserzkämmerer Jobst von Mähren an Konrad von → Weinsberg (gest. 1448) neu vergeben wurde.

Ab 1255 erwarben die F.er den weitaus größten Teil des Erbes der ausgestorbenen Reichsministerialen von Münzenberg. Fortan bildete die Wetterau den Schwerpunkt ihrer Besitzungen. Der soziale Rang des Geschlechts erwies sich im 14. Jh. u. a. darin, daß 1362 Kuno IV. von F. (gest. 1388) zum Ebf. von Trier geweiht wurde. 1388 folgte ihm sein Großneffe Werner III. von F. (gest. 1418) auf dem Trierer Stuhl. 1397 wurde Philipp VII. von F. (gest. 1410) durch Kg. Wenzel in den Gf.enstand erhoben. Rechtlich endete erst damit die Zugehörigkeit der F.er zur unfreien Ministerialität. Der Bolander wie der Hohenfelser Linie gelang der soziale, ökonomische und politische Aufstieg nicht in dems. Maße wie ihren F.er Verwandten.

III.

1129 fundierte Werner I. (gest. 1130/35) in unmittelbarer Nähe zu seiner Stammburg das Augustinerchorherrenstift Bolanden (später Prämonstratenserkl. Hane/Rodenkirchen). Die Gründung dieses Hauskl.s zeugt sowohl von den ökonomischen Ressourcen als auch von dem sozialen Anspruch des Geschlechts. Nur in vergleichsweise wenigen Fällen liegen Nachrichten zu den Begräbnisorten der F.er vor: Philipp III. (gest. 1322) und dessen Sohn Kuno II. (gest. 1333) aus der Linie zu → Lich wurden in der dortigen Marienstiftskirche beigesetzt, wo auch zwei entspr. Denkmäler erhalten sind. Die Brüder Johann I. (gest. 1365) und Philipp V. (gest. 1343) aus der Butzbacher Linie fanden im Kl. Arnsburg, dem früheren Hauskl. der Herren von Hagen/Münzenberg, ihre letzte Ruhe (Grabstein für Johann I. erhalten). Philipp VII. (gest. 1410) wurde in → Butzbach bestattet.

Als Wappen führten die Bolander ein rotes Rad in goldenem Feld (später teilw. auch ein silbernes Rad in blauem Feld). Die F.er übernahmen nach 1255 das Wappen der Herren von Münzenberg (horizontal in Rot und Gold geteilter Schild), zuweilen auch als viergeteilten Schild mit Bolander und Münzenberger Wappen. Bei den Herren von Hohenfels kam es infolge der Aufspaltung in zwei Linien zu einer Wappenänderung: Heinrich von Hohenfels-Reipoltskirchen (gest. 1329) führte weiterhin das Bolander Wappenzeichen (Rad), während sein Vetter Hermann I. von Hohenfels (gest. frühestens 1322) ein neues Wappen (möglicherw. dasjenige seiner Mutter) annahm: Dieses zeigt einen silbernen Anker in grünem, mit goldenen Schindeln bestreutem Feld. Nach dem kinderlosen Tod Hermanns III. von Hohenfels (gest. spätestens 1387) nahm Konrad II. von Hohenfels-Reipoltskirchen (gest. frühestens 1392) dieses Bild zusätzlich in sein eigenes Wappen auf (auf dem Siegel von 1391 waagerecht geteilter Schild; im 16. Jh. viergeteilter Schild, abwechselnd Rad und Anker).

IV.

Die Herren von Bolanden sind erstmals 1128 mit Werner I. (gest. 1130/35) urkundlich nachweisbar, der in diesem Jahr in einem Diplom Kg. Lothars unter den Reichsministerialen erscheint. In der Generation der Urenkel Werners I. – mit Werner III. (gest. 1221) und Philipp III. (gest. 1220) – begann sich das Geschlecht in mehrere Linien aufzuspalten: Während sich einer der Söhne Werners III., Werner IV. (gest. 1258/62), »von Bolanden« nannte, bezeichnete sich sein anderer Sohn, Philipp IV. (gest. 1270/72), spätestens seit 1233 nach der Burg F. (= Philipp I. von F.). Die Nachkommen Philipps III. von Bolanden nannten sich hingegen nach der Burg Hohenfels (erstmals 1227 Philipp V. von Bolanden = Philipp I. von Hohenfels, gest. frühestens 1277).

Bereits eine Generation später – mit den Söhnen Philipps I. – teilten sich die F.er erneut in zwei Linien: Philipp II. (gest. 1293) begründete die Linie zu → Butzbach, Werner I. (gest. 1298/1300) diejenige zu → Lich (Mutschierung durch Philipp I. 1266, erste Teilung zwischen seinen beiden Söhnen 1271). Infolge der 1354 vollzogenen Heirat zwischen Philipp VI. von F.- Lich (gest. 1374) und Agnes von F.-Butzbach (gest. nach 1379) wurden beide Linien noch einmal vereint, da die Brüder der Agnes – Ulrich III. (gest. 1365) und Philipp VII. (gest. 1410) – keine Nachkommen hinterließen. Doch schon eine Generation später starben die F.er mit dem Trierer Ebf. Werner III. 1418 in männlicher Linie aus.

Auch bei den Herren von Hohenfels bildeten sich im 13. Jh. zwei Linien heraus: Mit der Erbteilung von 1276 (unter den Söhnen Philipps I. von Hohenfels) spaltete sich von der Hauptlinie, die mit Philipp II. (gest. frühestens 1290) fortges. wurde und bei der die Burg Hohenfels verblieb, mit Dietrich/Dylmann von Hohenfels (gest. frühestens 1290) und dessen Nachkommen eine Linie ab, die sich zusätzlich als zu Reipoltskirchen gesessen bezeichnete. Burg und Herrschaft Reipoltskirchen waren um die Mitte des 13. Jh.s in den Besitz Philipps I. von Hohenfels gelangt. Die Hohenfelser Linie endete mit Hermann III. (gest. 1386/87). 1602 starb mit Johann III. von Hohenfels-Reipoltskirchen der letzte männliche Angehörige des Geschlechts.

Obwohl die F.er aus der Ministerialität stammten und rechtlich noch lange als Unfreie anzusehen waren, gelang ihnen seit Philipp II. und Werner I. durchgehend ein edelfreies oder gfl. Konnubium. Die Ehepartnerinnen fanden sie in den Familien der → Wildgf.en von Kyrburg, der Gf.en von Diez, von Ziegenhain, von → Rieneck, von → Saarwerden, von → Sponheim, von der Mark, von → Nassau und von → Katzenelnbogen sowie der Herren von → Eppstein, von → Isenburg, von → Hanau und von → Bickenbach. Eine noch darüber hinausgehende Eheverbindung gelang Philipp III. (gest. 1322), der nach 1309 in zweiter Ehe Mechtild heiratete, eine Tochter Lgf. Heinrichs I. von Hessen (Wwe. Gf. Gottfrieds VI. von Ziegenhain). Die F.er Töchter wurden mit Angehörigen der Gf.en von → Solms, der Raugf.en von Neuenbaumberg, der Gf.en von Ziegenhain, von → Leiningen, von → Rieneck und von → Schwarzburg sowie der Herren Schenk von Klingenberg, von → Bickenbach, von Breuberg, von Löwenberg (→ Sponheim), von → Eppstein, von Westerburg und von → Isenburg vermählt. Mit ganz wenigen Ausnahmen konzentrierte sich das Konnubium damit auf den nahegelegenen mittelrheinischen und oberhessischen Raum. Freilich konnten Heiratsverbindungen mit den Bolandern und F.ern weiterhin ambivalent gesehen werden: 1298 ließen sich die von → Eppstein durch Kg. Albrecht I. urkundlich versichern, daß die Verschwägerung mit den F.ern ihren Ehren nicht zum Nachteil gereichen solle, und 1331 bestätigte Ks. Ludwig der Bayer dem Gf.en Philipp von → Sponheim-Bolanden-Dannenfels trotz seiner unfreien Abstammung mütterlicherseits die Rechte seiner Vorfahren.

Quellen

Die gedruckten wie die archivalischen Quellen zu den Bolandern, F.ern und Hohenfelsern sind heute weit verstreut. Eine Übersicht zu Urkunden mit F.er Betreffen in Form von Kurzregesten und unter Angabe von Druck- und Lagerorten bietet Löffler, Herren und Grafen von Falkenstein (siehe unter Literatur), hier Bd. 2: Regesten; vgl. aber zu den Problemen dieser Arbeit z. B. die Rezensionen von Karl-Heinz Spiess, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 46 (1996) S. 324-326, und von Alexander Thon, in: Jahrbuch zur Geschichte von Stadt und Landkreis Kaiserslautern 36/37 (1998) S. 353-355.

Andermann, Kurt: Die Bolanden – Ministerialen der Staufer, in: Vor-Zeiten. Geschichte in Rheinland-Pfalz 4 (1988) S. 69-86. – Eigenbrodt, [Karl Christian]: Diplomatische Geschichte der Dynasten von Falkenstein, Herren von und zu Münzenberg, in: Archiv für Hessische Geschichte und Alterthumskunde 1 (1835-1837) S. 1-87. – Europäische Stammtafeln, hg. von Detlev Schwennicke, NF, Bd. 17: Hessen und das Stammesherzogtum Sachsen, Frankfurt am Main 1998, Tafeln 26-28. – Jacob, Erwin: Untersuchungen über Herkunft und Aufstieg des Reichsministerialengeschlechtes Bolanden, Diss. phil. Gießen 1936. – Keiper, Johann: Reichsherrschaft Hohenfels-Reipoltskirchen, in: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 46 (1927) S. 47-119. – Keupp, Jan Ulrich: Dienst und Verdienst. Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI., Stuttgart 2002 (Monographien zur Geschichte des Mittelalters, 48). – Kleinjung, Christine: Die Herren von Bolanden als Klostergründer, in: Alzeyer Geschichtsblätter 33 (2001) S. 17-33. – Köllner, Adolph: Geschichte der Herrschaft Kirchheim-Boland und Stauf, Wiesbaden 1854. – Lehmann, Johann Georg: Urkundliche Geschichte der Herren und Grafen von Falkenstein am Donnersberge in der Pfalz, in: Mittheilungen des historischen Vereins der Pfalz 3 (1872) S. 1-143. – Löffler, Anette: Die Herren und Grafen von Falkenstein (Taunus). Studien zur Territorial- und Besitzgeschichte, zur reichspolitischen Stellung und zur Genealogie eines führenden Ministerialengeschlechts 1255-1418, 2 Bde., Darmstadt u. a. 1994 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, 99). – Spiess, Karl-Heinz: Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters. 13. bis Anfang des 16. Jahrhunderts, Stuttgart 1993 (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Beihefte, 111).