Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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EVERSTEIN

C. Everstein

I.

Euersten, Euerstein,castrum Euerstein maius; castellum, castrum. Doppelhöhenburg auf dem Burgberg nördlich über dem Paß von Holzminden an der Weser nach Eschershausen (B 64). Namengebende Burg der Gf.en von → E., bis 1285 in deren Besitz. D, Niedersachsen, ehem. Regierungsbezirk Hildesheim, 1978 – 2005 Hannover, Lkr. Holzminden, Gmd. Negenborn.

II.

Die Gf.en von → E. sind seit 1122 urkundlich bezeugt, und für 1122/23 wird die Frau Gf. Konrads I. von E. als Bewohnerin der Burg E. bezeugt. Die doppelte Höhenburg entstand seit etwa 1100 am östlichen Rand des Burgberges (s. I). Zunächst wurde der »Kleine E.« auf der Bergkuppe (305 m über NN) auf einem künstlich angelegten länglich-ovalen Plateau (60 x 30 m) errichtet. Die Anlage wird von einem breiten Graben mit vorgelagertem Wall von heute etwa 2-3 m Höhe fast ganz (außer an der Südsüdwestseite) umschlossen. Bei Grabungen ergaben sich auf dem Plateau Spuren von Bebauung mit Keramik des späten 13. und frühen 14. Jh.s sowie ein polygonal gestalteter Turm.

Dieser Anlage folgte während der ersten Hälfte des 12. Jh.s etwa 500 m südsüdwestlich auf der Höhe des Burgberges (345 m über NN) eine zweite Burg, der »Große E.«, ebenfalls auf einer künstlich planierten Fläche in Gestalt eines dreieckigen Plateaus, das durch einen noch heute sichtbaren Wall in Vor- und Hauptburg gegliedert ist. Im SW wurde ein als Palas gedeuteter Grundriß von 6,50 x 12,50 m ergraben. Die Burg ist von einem Wall-Grabensystem umgeben, die heutige Höhe des Walles schwankt zwischen 1,50 und 4,00 m (vgl. auch Plan bei Steinacker, S. 168).

Am Südosthang unterhalb des Großen E. über dem Paß zwischen Lobach und Negenborn liegt auf 245 m Höhe über NN ein befestigtes Areal (»Schanze«) von 170 x 170 m, in dem eine ovale Kernanlage von etwa 110 x 110 m erkennbar wird (vgl. Plan bei Küntzel, S. 255). Es handelt sich möglicherw. um einen Ansatz zur Stadtbildung, ähnlich wie bei anderen eversteinischen Burgen (Aerzen, Hämelschenburg, Ohsen, vgl. oben unter A.), der hier vermutlich aufgrunde der günstigen Entwicklung von Holzminden abgebrochen wurde.

E. ist als Ausstellungsort von Urk.n nur einmal, i.J. 1263, bezeugt (Ordinata sunt haec in Euersten, Spilcker, Nr. 134, S. 139). Es ist anzunehmen, daß die Burgen von den Truchsessen der → E.er verwaltet wurden, die sich ebenfalls nach der Burg nannten (vgl. oben unter B.). 1266 und 1284 erfolgten Lehensauftragungen an die Ebf.e von Köln, noch 1284 gingen sie an die Welfen über. 1304 ist ein Strigerus ducis Henrici de Brunswick in E. advocatus bezeugt (Spilcker, Nr. 280, S. 243). Abt Geverhardus Maske von Amelungsborn erhielt 1493 von Hzg. Wilhelm die Erlaubnis, die verbliebenen Bauten abzureißen. Das mit der Burg verbundene Gogericht (1575 bezeugt) hat seit etwa 1600 seinen Sitz in Forst an der Weser.

III.

Aufgehende Bauten sind auf dem Burggelände und in der »Schanze« nicht erhalten.

Die Memoria der → E.er wurde offenbar in der nahegelegenen Zisterzienserabtei Amelungsborn (Gmd. Negenborn) gepflegt. Sie wurde um 1130 (Erstbeleg für 1129 in gefälschter Urk., vgl. dazu Germania Pontificia V,2, S. 171-175) von Siegfried IV. von Northeim, wohl unter Beteiligung der Herren von Homburg gegr. Obwohl die Herren von Homburg als welfische Parteigänger die unmittelbaren Herrschaftsrivalen und Gegner der → E.er in der Region waren, haben auch die letzteren ebenfalls enge Verbindungenzu Amelungsborn knüpfen und dauerhaft bewahren können. Sie sind mehrfach im Anniversarbuch des Kl.s verzeichnet, und noch lange nach dem Verlust der Burg E. und der Stadt Holzminden (1284/85) wurde, vermutlich im Zusammenhang des Neubaus des Chores der Kl.kirche eine Grabtumba für Gf. Hermann von → E. (gest. 1350) und seine Gemahlin Adelheid zur → Lippe errichtet (dat. etwa 1375). Gf. Otto. X. (gest. 1373) wird im Anniversarbuch als fidissimus amicus des Kl.s bezeichnet, und im Neubau des Chores ist das Wappen der → E.er neben dem der Hzg.e von Braunschweig und Mecklenburg sowie der Herren von Homburg angebracht (vgl. dazu Grotefend 266 f.). Es darf daher vermutet werden, daß Amelungsborn als ständige Grablege der → E.er diente.

Quellen

Dürre, Hermann: Anniversaria fratrum et benefactorum ecclesiae Amelungsbornensis oder Das Nekrologium des Klosters Amelungsborn, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen 1 (1877) S. 1-106. – Germania pontificia, Bd. 5,2, hg. von Hermann Jakobs, Göttingen 2005.

Asch, Jürgen: Amelungsborn, in: Die Männer- und Frauenklöster der Zisterzienser in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg, bearb. von Ulrich Faust, St. Ottilien 1994, (Germania Benedictina, XII) S. 29-62. – Dehio-Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Bremen, Niedersachsen, bearb. von Gerd Weiss, München u. a. 1977, S. 667-669. – Grotefend, Hermann, Der Stierkopf in der Kirche zu Amelungsborn, in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 64 (1899) S. 263-273. – Heutger, Nicolaus C.: Das Kloster Amelungsborn im Spiegel der zisterziensischen Ordensgeschichte, Hildesheim 1968. – Historisch-landeskundliche Exkursionskarte von Niedersachsen. Blatt Holzminden, hg. von Gerhard Streich, Bielefeld 1997 (Veröffentlichungen des Instituts für historische Landesforschung der Universität Göttingen, 2/15), S. 84-86, 97. – Küntzel Th.: Everstein, in: Fundchronik Niedersachsen 2000, Hildesheim 2001 (Nachrichten aus Niedersachsens Urgeschichte. Beiheft 6), S. 253-256, Nr. 306. – Steinacker, Karl: Die Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Holzminden, Wolfenbüttel 1907 (Die Bau- und Kunstdenkmäler des Herzogtums Braunschweig, 4). – Zunker, Diana: Adel in Westfalen. Strukturen und Konzepte von Herrschaft (1106-1235), Husum 2003 (Historische Studien, 472), S. 38-41.